Montabaur
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Nr. 13/92
(3) Nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit sowie nach etwaiger Entziehung der Grabzuweisung oder des Nutzungsrechtes sind nach Aufforderung durch das Pfarramt die Grabmale mit Fundamenten und die Grabeinfassungen innerhalb von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Inhaber der Grabzuweisung bzw. des Nutzungsrechtes seiner Verpflichtung nicht nach, kann das Pfarramt die Grabstätte auf Kosten des Verpflichteten abräumen lassen. Holt der Verpflichtete das Grabmal und die B auteile der Einf as- sungnicht binnen drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung ab, gilt § 26 Abs. 3 Satz 4 entsprechend.
(4) Bei der Räumung eines Grabblocks für Reihengrabstätten ist für den Ablauf der Ruhefrist das Datum der Bestattung in der zuletzt angelegten Grabstätte maßgebend. Bei teilweiser Räumung eines Grabblocks wird die Ruhefrist nach dem D atum der Bestattung in der in diesem Tfeil zuletzt angelegten Grabstätten berechnet.
(5) Auf Beschluß des Verwaltungsrates kann ein Grabmal, das ohne Zust imm ung des Pfarramtes aufgestellt worden ist, drei Monate nach entsprechender Benachrichtigung des Verantwortlichen auf dessen Kosten entfernt werden, wenn er es bis dahin nicht selbst entfernt hat. § 26 Abs. 3 gilt entsprechend.
VII. Schlußvorschriften §28
Alte Rechte
(1) Bei Grabstätten, die vor Inkrafttreten dieser Satzung vergeben worden sind, richten sich die Ruhezeit und die Art der Gestaltung der Grabstätten nach den bisher geltenden Vorschriften, sofern diese von der jetzigen Satzung abweichen.
(2) Die vor Inkrafttreten dieser Satzung enstandenen Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten von imbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf die Nutzungszeiten nach § 14 Abs. 1 bzw. § 15 Abs. 3 dieser Satzung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines J ahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und vor Ablauf der Ruhezeit der zuletzt bestatteten Leiche oder Asche.
§29
Haftung
Die Kirchengemeinde haftet nicht für Schäden, die
a) durch eine dieser Satzung widersprechende Nutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen,
b) durch Personen, dienicht imDiensteder Kirchengemeinde stehen oder in ihrem Auftrag handeln,
c) durch Tiere verursacht werden.
§30
Gebühren
Für die Nutzung des Friedhofes sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung der Katholischen Kirchengemeinde Montabaur zu entrichten.
§31
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt amIhgenach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im »Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur« in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhof ssatzung vom 12. November 1987 und etwaige andere nicht förmlich aufgehobene einschlägige Vorschriften außer Kraft.
Montabaur, den 11. März 1992
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Ev. Kirchengemeinde Eppenrod
FREITAG, 27.3., 17.00 Uhr Dekanatssynode Flacht, 20.00 Uhr Gesprächskreis (2. Kor. 1,3-7)
SAMSTAG, 28.3., 14.00 Uhr Jugendchor
SONNTAG, 29.3., 10.30 Uhr Gottesdienst (Schaum), 11.15 Uhr
Kindergattesdienst (Koppe)
MONTAG, 30.3., 15.30 Uhr Kinderchor Isselbach, 16.30 Uhr Spatzenchor, 17.00 Uhr Kinderchor DIENSTAG, 31.3., 14.00 Uhr Frauenhilfe MITTWOCH, 1.4., 15.00 Uhr Jungschar DONNERSTAG, 2.4., 17.00 Uhr Jugendkreis
Kath. Kirchengemeinde St. Maria Geburt, Eigendorf
SAMSTAG, 28.3., keine Vorabendmesse SONNTAG, 29.3., 9.00 Uhr Kindergottesdienst: Amt für -H- Eheleute Johann und Liesel Vohlen/f. ++ Eheleute Jakob Fein und + Töchter
DIENSTAG, 31.3., 15.00 Uhr Gruppenstunde für Grundschul- kinder, 19.00 Uhr Bußgottesdienst zu Ostern DONNERSTAG, 2.4., 18.30 Uhr Rosenkranzgebet in den Anliegen der Kirche, 19.00 Uhr Her z-J esu-Amt für Gefallene und Vermißte/für + Georg Gehling, 15.00 Uhr Wortgottesdienst der Erstkommunionkinder
FREITAG, 3.4., Frühschicht um 6.00 Uhr in Horressen
SAMSTAG, 4.4., keine Vorabendmesse
SONNTAG, 5.4., 10.15 Uhr Amt für -H- Eheleute Tbni und
Käthi Hübinger/für + Alwin Höber
Hinweis:
Das Pfarrbüro Eigendorf ist geöffnet:
Freitag. von 15.00 bis 16.30 Uhr
Krankenkommunion:
Die Krankenkommunion wird zur gewohnten Zeit zu den Kranken gebracht.
Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, Mt-Horressen
SAMSTAG, 28.3., keine Vorabendmesse SONNTAG, 29.3., 10.16 Uhr Kindergottesdienst: Amt für +4- Eheleute Jakob Schmidt/für ++ Ehelelute Franz und Anna Eberth/für ++ Eheleute Ritz-Merz MONTAG, 30.3., 20.00 Uhr Kirchenchorprobe MITTWOCH, 1.4., 19.00 Uhr Herz-Jesu-Amt für + Vinzenz Hannappel und Leb. und ++ der Fam. Hannappel-Hartung/für die Verst. bestellt vom Meßbund
DONNERSTAG, 2.4., 15.00 Uhr Flötenkreis, 18.00 Uhr Rosenkranzgebet in den Anliegen der Kirche, Wortgottesdienst der Erstkommunionkinder um 15.00 Uhr in Eigendorf FREITAG, 3.4., 6.00 Uhr Frühschicht, 19.00 Uhr Bußgottesdienst zu Ostern
SAMSTAG, 4.4., keine Vorabendmesse
SONNTAG, 5.4., 9.00 Uhr Amt für + Agnes Hannappel/für +
Josef E scher und ++ Ang./für ++ Eheleute Schaaf-Munsch
Pfarrbücherei
Die Pfarrbücherei ist sonntags nach dem Gottesdienst und montags von 15.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Pfarrbüro Horressen
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.30 bis 11.30 Uhr und montags von 14.30 bis 16.30 Uhr.
Krankenkommunion
Die Krankenkommunion wird zur gewohnten Zeit zu den Kranken gebracht.
Kath. Kirchengemeinde »Maria Himmelfahrt», Eitelborn
SAMSTAG, 28.3., 14.00 Uhr TVauungdes Paares Bettina Knopp und Frank Becker aus Arzbach, 17.15 Uhr Salve-Andacht, 18.00 Uhr Vorabendmesse: Amt für Josef Rosenbach und verstorbene Eltem/2. Jahresamt für Adolf Bernd und AngehörigeAmt für Amalia Schmitt
SONNTAG, 29.3., 4. Fastensonntag, 10.16 Uhr Hochamt: 3. Sterbeamt für Sophia Knopp geb. Stein MONTAG, 30.3., 15.00 Uhr Beichte der Kinder des Buß-Kurses, 19.30 Uhr Frauengemeinschaft im Pf arrheim; praktischer Kurs: »Geschenke umweltfreundlich und originell verpacken«, 1. Abend

