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Montabaur

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Nr. 13/92

(3) Nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit sowie nach etwai­ger Entziehung der Grabzuweisung oder des Nutzungsrechtes sind nach Aufforderung durch das Pfarramt die Grabmale mit Fundamenten und die Grabeinfassungen innerhalb von drei Mo­naten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungs­zeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Inhaber der Grabzuweisung bzw. des Nutzungs­rechtes seiner Verpflichtung nicht nach, kann das Pfarramt die Grabstätte auf Kosten des Verpflichteten abräumen lassen. Holt der Verpflichtete das Grabmal und die B auteile der Einf as- sungnicht binnen drei Monaten nach der öffentlichen Bekannt­machung ab, gilt § 26 Abs. 3 Satz 4 entsprechend.

(4) Bei der Räumung eines Grabblocks für Reihengrabstätten ist für den Ablauf der Ruhefrist das Datum der Bestattung in der zuletzt angelegten Grabstätte maßgebend. Bei teilweiser Räu­mung eines Grabblocks wird die Ruhefrist nach dem D atum der Bestattung in der in diesem Tfeil zuletzt angelegten Grabstätten berechnet.

(5) Auf Beschluß des Verwaltungsrates kann ein Grabmal, das ohne Zust imm ung des Pfarramtes aufgestellt worden ist, drei Monate nach entsprechender Benachrichtigung des Verant­wortlichen auf dessen Kosten entfernt werden, wenn er es bis da­hin nicht selbst entfernt hat. § 26 Abs. 3 gilt entsprechend.

VII. Schlußvorschriften §28

Alte Rechte

(1) Bei Grabstätten, die vor Inkrafttreten dieser Satzung verge­ben worden sind, richten sich die Ruhezeit und die Art der Ge­staltung der Grabstätten nach den bisher geltenden Vorschrif­ten, sofern diese von der jetzigen Satzung abweichen.

(2) Die vor Inkrafttreten dieser Satzung enstandenen Nut­zungsrechte an Wahlgrabstätten von imbegrenzter oder unbe­stimmter Dauer werden auf die Nutzungszeiten nach § 14 Abs. 1 bzw. § 15 Abs. 3 dieser Satzung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines J ahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und vor Ablauf der Ruhezeit der zuletzt bestatteten Leiche oder Asche.

§29

Haftung

Die Kirchengemeinde haftet nicht für Schäden, die

a) durch eine dieser Satzung widersprechende Nutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen,

b) durch Personen, dienicht imDiensteder Kirchengemeinde stehen oder in ihrem Auftrag handeln,

c) durch Tiere verursacht werden.

§30

Gebühren

Für die Nutzung des Friedhofes sind die Gebühren nach der je­weils geltenden Friedhofsgebührensatzung der Katholischen Kirchengemeinde Montabaur zu entrichten.

§31

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt amIhgenach ihrer öffentlichen Bekanntma­chung im »Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur« in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhof ssatzung vom 12. Novem­ber 1987 und etwaige andere nicht förmlich aufgehobene ein­schlägige Vorschriften außer Kraft.

Montabaur, den 11. März 1992

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Ifelefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette SteiL Bezugspreis monatl. DM 2.30 bei Ortszustellung.

Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit Öffentlichen

Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen u. Fremdbeüagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreislista Bei Nichtbe­lieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Ev. Kirchengemeinde Eppenrod

FREITAG, 27.3., 17.00 Uhr Dekanatssynode Flacht, 20.00 Uhr Gesprächskreis (2. Kor. 1,3-7)

SAMSTAG, 28.3., 14.00 Uhr Jugendchor

SONNTAG, 29.3., 10.30 Uhr Gottesdienst (Schaum), 11.15 Uhr

Kindergattesdienst (Koppe)

MONTAG, 30.3., 15.30 Uhr Kinderchor Isselbach, 16.30 Uhr Spatzenchor, 17.00 Uhr Kinderchor DIENSTAG, 31.3., 14.00 Uhr Frauenhilfe MITTWOCH, 1.4., 15.00 Uhr Jungschar DONNERSTAG, 2.4., 17.00 Uhr Jugendkreis

Kath. Kirchengemeinde St. Maria Geburt, Eigendorf

SAMSTAG, 28.3., keine Vorabendmesse SONNTAG, 29.3., 9.00 Uhr Kindergottesdienst: Amt für -H- Eheleute Johann und Liesel Vohlen/f. ++ Eheleute Jakob Fein und + Töchter

DIENSTAG, 31.3., 15.00 Uhr Gruppenstunde für Grundschul- kinder, 19.00 Uhr Bußgottesdienst zu Ostern DONNERSTAG, 2.4., 18.30 Uhr Rosenkranzgebet in den Anlie­gen der Kirche, 19.00 Uhr Her z-J esu-Amt für Gefallene und Ver­mißte/für + Georg Gehling, 15.00 Uhr Wortgottesdienst der Erstkommunionkinder

FREITAG, 3.4., Frühschicht um 6.00 Uhr in Horressen

SAMSTAG, 4.4., keine Vorabendmesse

SONNTAG, 5.4., 10.15 Uhr Amt für -H- Eheleute Tbni und

Käthi Hübinger/für + Alwin Höber

Hinweis:

Das Pfarrbüro Eigendorf ist geöffnet:

Freitag. von 15.00 bis 16.30 Uhr

Krankenkommunion:

Die Krankenkommunion wird zur gewohnten Zeit zu den Kran­ken gebracht.

Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, Mt-Horressen

SAMSTAG, 28.3., keine Vorabendmesse SONNTAG, 29.3., 10.16 Uhr Kindergottesdienst: Amt für +4- Eheleute Jakob Schmidt/für ++ Ehelelute Franz und Anna Eberth/für ++ Eheleute Ritz-Merz MONTAG, 30.3., 20.00 Uhr Kirchenchorprobe MITTWOCH, 1.4., 19.00 Uhr Herz-Jesu-Amt für + Vinzenz Hannappel und Leb. und ++ der Fam. Hannappel-Hartung/für die Verst. bestellt vom Meßbund

DONNERSTAG, 2.4., 15.00 Uhr Flötenkreis, 18.00 Uhr Rosen­kranzgebet in den Anliegen der Kirche, Wortgottesdienst der Erstkommunionkinder um 15.00 Uhr in Eigendorf FREITAG, 3.4., 6.00 Uhr Frühschicht, 19.00 Uhr Bußgottes­dienst zu Ostern

SAMSTAG, 4.4., keine Vorabendmesse

SONNTAG, 5.4., 9.00 Uhr Amt für + Agnes Hannappel/für +

Josef E scher und ++ Ang./für ++ Eheleute Schaaf-Munsch

Pfarrbücherei

Die Pfarrbücherei ist sonntags nach dem Gottesdienst und montags von 15.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.

Pfarrbüro Horressen

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.30 bis 11.30 Uhr und montags von 14.30 bis 16.30 Uhr.

Krankenkommunion

Die Krankenkommunion wird zur gewohnten Zeit zu den Kran­ken gebracht.

Kath. Kirchengemeinde »Maria Himmelfahrt», Eitelborn

SAMSTAG, 28.3., 14.00 Uhr TVauungdes Paares Bettina Knopp und Frank Becker aus Arzbach, 17.15 Uhr Salve-Andacht, 18.00 Uhr Vorabendmesse: Amt für Josef Rosenbach und verstorbene Eltem/2. Jahresamt für Adolf Bernd und AngehörigeAmt für Amalia Schmitt

SONNTAG, 29.3., 4. Fastensonntag, 10.16 Uhr Hochamt: 3. Sterbeamt für Sophia Knopp geb. Stein MONTAG, 30.3., 15.00 Uhr Beichte der Kinder des Buß-Kurses, 19.30 Uhr Frauengemeinschaft im Pf arrheim; praktischer Kurs: »Geschenke umweltfreundlich und originell verpacken«, 1. Abend