Montabaur .
SONNTAG, 29. März, 9.00 Uhr Hochamt: ++ EheL Johann Gombert / + Walter Kleppel/ ++ Ehel. Alois u. Hilda Heibel u. Angeh./ + Katharina Kirsch/ + Gilbert Klein u. Großeltern SONNTAG, 5. April, 9.00 Uhr Hochamt: + OttoNeusch/ ++ d. Fam. Reusch-Heimersheim/ ++ d. Farn. Löwenguth-Eckert/ + Maria Fries u. + Heinz Ringer/ + Klaus Lenerts/ ++ Ehel. An* ton Heibel
Bladernheim
DIENSTAG, 31.März, 18.30 Uhr Wort-und Kommuniongottesdienst
Ettersdorf
MITTWOCH, 1. April, 18.30 Uhr Wort-und Kommuniongottesdienst
Reckenthal
FREITAG, 3. April, 18.30 Uhr Wort- und Kommuniongottesdienst
Eschelbach ,
SAMSTAG, 28. März, 18.00 Uhr Vorabendmesse: + Alois Jung v.d.Nachb.
MITTWOCH, 1. April, 18.30 Uhr Wort- undKommuniongottes- dienst
SAMSTAG, 4. April, 18.00 Uhr Vorabendmesse
Informationen
Krankenkommunion
In der Woche findet wieder die Krankenkommunion statt. Misereor-Kollekte
Am 5. Fastensonntag (Passionssonntag) findet wieder die alljährliche Misereor-Kollekte statt. Wir sind aufgerufen zur Solidarität mit den Brüdern und Schwestern in Lateinamerika. Unsere Hilfe gegen die konkrete Not sollte sich im gedenkenden Gebet, aber auch in einem großzügigen Spendenopfer zeigen.
Musik zu Passionszeit
Am Sonntag, 5. April 1992findet wieder die Musik zur Passionszeit statt. Beginn 16.30 Uhr in der Pfarrkirche.
ökumenischer Gottesdienst
Zu einem Ökumenischen Gottesdienst in der Fastenzeit ist die ganze Gemeinde herzlich eingeladen für Mittwoch, 1. April, um
19.30 Uhr in die Lutherkirche, Elgendorfer Straße.
Frauengemeinschaft
Die Frauengemeinschaft trifft sich am Dienstag, 31. März 1992, um 20.00 Uhr (nach der Abendmesse) in der Altentagesstätte. Ulrich Rausch, Rodgau referiert über »Die Zeugen Jehovas«. Wie sind die Zeugen Jehovas entstanden? Woher kommt ihr Name? Wie gehen sie mit der Bibel um? Sind die Zeugen Jehovas Christen? I st ihre Lehre widerlegbar? Solche, und andere Fragen werden uns an diesem Abend beschäftigen. Alle interessierten Gemeindemitglieder sind eingeladen.
Seniorenarbeit
Unsere Senioren treffen sich am Mittwoch, 1. April um 15.00 Uhr in der Altentagesstätte zu einem Vortrag über das Thema: »Wie koche ich gesund? Wie ernähre ich mich gesund?« Referen- tin Ulrich-Merz von der hauswirtschaftlichen Beratungsstelle.
Kommunionunterricht
Die Eltern der Kommunionkinder sind zu einem Elternabend amDienstag, 31. März 1992, um 20.00 Uhr ins Pf arrzentrum eingeladen. Die Kinder treffen sich nachmittags um 15.15 Uhr zur Führung durch unsere Pfarrkirche.
Kreuzweg
Am Donnerstag ist um 18.00 Uhr wieder Kreuzwegandacht in der Pfarrkirche.
Frühschicht
Zur Frühschicht laden wir wieder ein für Freitag, 3. April, um 6.00 Uhr in der Pfarrkirche.
Gottesdienstzeiten
Am Sonntag, 29. März wird die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Bitte beachten Sie dann die veränderten Gottesdienstzeiten in Montabaur. Die Wort- und Kommuniongottesdienste montags und freitags finden während der Sommerzeit um 19.30 Uhr statt. Die Frauenmesse beginnt in dieser Zeit wieder um 8.15 Uhr.
Ev. Kirchengemeinde Montabaur
SAMSTAG, 28. März, 18.16 Uhr Gottesdienst Lutherkirche SONNTAG, 29. März, 10.00 Uhr Gottesdienst Pauluskirche, anschließend Empfang im Gemeindehaus Pauluskirche zum 40- jährigen Küsterjubiläum E. Zedel.
]_ Nr, 13/92
MONTAG, 30. März, 15.00 Uhr Flötenkurs Pauluszentrum, 16.00 Uhr Seniorengymnastik Damen und Herren Pauluszentrum, 20.00 Uhr Kiichenchorprobe Lutherzentrum DIENSTAG, 31. März, 9.30 Uhr Seniorengymnastik Lutherzentrum, 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht Pauluszentrum,
17.30 Uhr KindergottesdienstvorbereitungLutherzentrum MITTWOCH, 1. April, 16.30 Uhr Jungschar Lutherzentrum,
15.30 Uhr Kinderstunde Pauluszentrum, 19.30 Uhr ökum. Gottesdienst Lutherkirche, 19.30 Uhr Posaunenchorprobe Pauluszentrum
DONNERSTAG, 2. April, 17.16 Uhr Gitarrenkurs Jugend Pauluszentrum, 17.30 Uhr Gitarrenkurs Erwachsene Pauluszentrum, 18.00 Uhr Jugendclub Pauluszentrum, 20.00 Uhr Bibelstunde Pauluszentrum
FREITAG, 3. April, 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht Lutherzentrum
ökumenischer Gottesdienst Lutherkirche Montabaur Am Mittwoch, 1. April 1992, um 19.30 findet in der Lutherkirche Montabaur ein ökumenischer Gottesdienst zur Passionsund Fastenzeit statt. Das Thema des gemeinsam gestalteten Gottesdienstes heißt: »Im Kreuz ist Heil • Leben - Hoffnung«.
Satzung
der Kath. Kirchengemeinde Montabaur
für den Friedhof in Montabaur-Wirzenborn
Der Verwaltungsrat der Kath. Kirchengemeinde Montabaur (Verwaltungrat) hat für den Friedhof in Montabaur - Stadtteil Wirzenborn - am 11. März 1992 folgende Satzung beschlossen:
I. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für den in Montabaur - Stadtteil Wirzenborn - gelegenen Friedhof.
(2) Der Friedhof ist Eigentum der Kath. Kirchengemeinde Montabaur (Kirchengemeinde) und wird von ihr verwaltet.
§2
Friedhofszweck
(1) Der Friedhof dient der Bestattung derjenigen Personen, die bis zu ihrem Ibde Einwohner der Stadtteile Wirzenborn oder Reckenthal waren oder • ohne zuletzt dort gewohnt zu haben - ein Anrecht auf Bestattung in einer Wahlgrabstätte haben.
(2) Die Bestattung anderer Personen bedarf der Zustimmung durch das Kath. Karr amt Montabaur (Pfarramt).
II. Ordnungsvorschriften
U § 3
Öffnungszeiten
(1) Der Friedhof ist ganztägig bis zum Einbruch der D unke lheit geöffnet.
(2) Das Betreten des Friedhofes kann aus besonderem Anlaß vorübergehend untersagt werden.
§4
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Die Friedhofsbesucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des vom Verwaltungsrat bestellten Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
(2) Kinder unter zehn J ahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.
(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle, zu befahren;
b) Waren aller Art (z.B. Blumen und Kränze) oder gewerbliche Dienste anzubieten;
c) an Sonn- und Feiertagen und während einer Bestattung oder Gedenkveranstaltung störende Arbeiten auszuführen;
d) Gräber, Wege und Anpflanzungen durch Ablagem von verwelkten Blumen, sonstigem Grabschmuck oder Unkraut zu verunreinigen;
e) zu rauchen, zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte in Betrieb zu setzen;
d) Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mitzubringen. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit der Zweck des Friedhofes und die Ordnung auf ihm nicht entgegenstehen.
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