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Montabaur .

SONNTAG, 29. März, 9.00 Uhr Hochamt: ++ EheL Johann Gombert / + Walter Kleppel/ ++ Ehel. Alois u. Hilda Heibel u. Angeh./ + Katharina Kirsch/ + Gilbert Klein u. Großeltern SONNTAG, 5. April, 9.00 Uhr Hochamt: + OttoNeusch/ ++ d. Fam. Reusch-Heimersheim/ ++ d. Farn. Löwenguth-Eckert/ + Maria Fries u. + Heinz Ringer/ + Klaus Lenerts/ ++ Ehel. An* ton Heibel

Bladernheim

DIENSTAG, 31.März, 18.30 Uhr Wort-und Kommuniongottes­dienst

Ettersdorf

MITTWOCH, 1. April, 18.30 Uhr Wort-und Kommuniongottes­dienst

Reckenthal

FREITAG, 3. April, 18.30 Uhr Wort- und Kommuniongottes­dienst

Eschelbach ,

SAMSTAG, 28. März, 18.00 Uhr Vorabendmesse: + Alois Jung v.d.Nachb.

MITTWOCH, 1. April, 18.30 Uhr Wort- undKommuniongottes- dienst

SAMSTAG, 4. April, 18.00 Uhr Vorabendmesse

Informationen

Krankenkommunion

In der Woche findet wieder die Krankenkommunion statt. Misereor-Kollekte

Am 5. Fastensonntag (Passionssonntag) findet wieder die all­jährliche Misereor-Kollekte statt. Wir sind aufgerufen zur Soli­darität mit den Brüdern und Schwestern in Lateinamerika. Un­sere Hilfe gegen die konkrete Not sollte sich im gedenkenden Ge­bet, aber auch in einem großzügigen Spendenopfer zeigen.

Musik zu Passionszeit

Am Sonntag, 5. April 1992findet wieder die Musik zur Passions­zeit statt. Beginn 16.30 Uhr in der Pfarrkirche.

ökumenischer Gottesdienst

Zu einem Ökumenischen Gottesdienst in der Fastenzeit ist die ganze Gemeinde herzlich eingeladen für Mittwoch, 1. April, um

19.30 Uhr in die Lutherkirche, Elgendorfer Straße.

Frauengemeinschaft

Die Frauengemeinschaft trifft sich am Dienstag, 31. März 1992, um 20.00 Uhr (nach der Abendmesse) in der Altentagesstätte. Ulrich Rausch, Rodgau referiert über »Die Zeugen Jehovas«. Wie sind die Zeugen Jehovas entstanden? Woher kommt ihr Na­me? Wie gehen sie mit der Bibel um? Sind die Zeugen Jehovas Christen? I st ihre Lehre widerlegbar? Solche, und andere Fragen werden uns an diesem Abend beschäftigen. Alle interessierten Gemeindemitglieder sind eingeladen.

Seniorenarbeit

Unsere Senioren treffen sich am Mittwoch, 1. April um 15.00 Uhr in der Altentagesstätte zu einem Vortrag über das Thema: »Wie koche ich gesund? Wie ernähre ich mich gesund?« Referen- tin Ulrich-Merz von der hauswirtschaftlichen Beratungsstelle.

Kommunionunterricht

Die Eltern der Kommunionkinder sind zu einem Elternabend amDienstag, 31. März 1992, um 20.00 Uhr ins Pf arrzentrum ein­geladen. Die Kinder treffen sich nachmittags um 15.15 Uhr zur Führung durch unsere Pfarrkirche.

Kreuzweg

Am Donnerstag ist um 18.00 Uhr wieder Kreuzwegandacht in der Pfarrkirche.

Frühschicht

Zur Frühschicht laden wir wieder ein für Freitag, 3. April, um 6.00 Uhr in der Pfarrkirche.

Gottesdienstzeiten

Am Sonntag, 29. März wird die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Bitte beachten Sie dann die veränderten Gottesdienstzeiten in Montabaur. Die Wort- und Kommuniongottesdienste montags und freitags finden während der Sommerzeit um 19.30 Uhr statt. Die Frauenmesse beginnt in dieser Zeit wieder um 8.15 Uhr.

Ev. Kirchengemeinde Montabaur

SAMSTAG, 28. März, 18.16 Uhr Gottesdienst Lutherkirche SONNTAG, 29. März, 10.00 Uhr Gottesdienst Pauluskirche, an­schließend Empfang im Gemeindehaus Pauluskirche zum 40- jährigen Küsterjubiläum E. Zedel.

]_ Nr, 13/92

MONTAG, 30. März, 15.00 Uhr Flötenkurs Pauluszentrum, 16.00 Uhr Seniorengymnastik Damen und Herren Pauluszen­trum, 20.00 Uhr Kiichenchorprobe Lutherzentrum DIENSTAG, 31. März, 9.30 Uhr Seniorengymnastik Luther­zentrum, 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht Pauluszentrum,

17.30 Uhr KindergottesdienstvorbereitungLutherzentrum MITTWOCH, 1. April, 16.30 Uhr Jungschar Lutherzentrum,

15.30 Uhr Kinderstunde Pauluszentrum, 19.30 Uhr ökum. Got­tesdienst Lutherkirche, 19.30 Uhr Posaunenchorprobe Paulus­zentrum

DONNERSTAG, 2. April, 17.16 Uhr Gitarrenkurs Jugend Pau­luszentrum, 17.30 Uhr Gitarrenkurs Erwachsene Pauluszen­trum, 18.00 Uhr Jugendclub Pauluszentrum, 20.00 Uhr Bibel­stunde Pauluszentrum

FREITAG, 3. April, 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht Lu­therzentrum

ökumenischer Gottesdienst Lutherkirche Montabaur Am Mittwoch, 1. April 1992, um 19.30 findet in der Lutherkir­che Montabaur ein ökumenischer Gottesdienst zur Passions­und Fastenzeit statt. Das Thema des gemeinsam gestalteten Gottesdienstes heißt: »Im Kreuz ist Heil Leben - Hoffnung«.

Satzung

der Kath. Kirchengemeinde Montabaur

für den Friedhof in Montabaur-Wirzenborn

Der Verwaltungsrat der Kath. Kirchengemeinde Montabaur (Verwaltungrat) hat für den Friedhof in Montabaur - Stadtteil Wirzenborn - am 11. März 1992 folgende Satzung beschlossen:

I. Allgemeine Vorschriften

§1

Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für den in Montabaur - Stadtteil Wirzen­born - gelegenen Friedhof.

(2) Der Friedhof ist Eigentum der Kath. Kirchengemeinde Mon­tabaur (Kirchengemeinde) und wird von ihr verwaltet.

§2

Friedhofszweck

(1) Der Friedhof dient der Bestattung derjenigen Personen, die bis zu ihrem Ibde Einwohner der Stadtteile Wirzenborn oder Reckenthal waren oder ohne zuletzt dort gewohnt zu haben - ein Anrecht auf Bestattung in einer Wahlgrabstätte haben.

(2) Die Bestattung anderer Personen bedarf der Zustimmung durch das Kath. Karr amt Montabaur (Pfarramt).

II. Ordnungsvorschriften

U § 3

Öffnungszeiten

(1) Der Friedhof ist ganztägig bis zum Einbruch der D unke lheit geöffnet.

(2) Das Betreten des Friedhofes kann aus besonderem Anlaß vorübergehend untersagt werden.

§4

Verhalten auf dem Friedhof

(1) Die Friedhofsbesucher haben sich der Würde des Ortes ent­sprechend zu verhalten. Den Anordnungen des vom Verwal­tungsrat bestellten Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

(2) Kinder unter zehn J ahren dürfen den Friedhof nur in Beglei­tung Erwachsener betreten.

(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:

a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinder­wagen und Rollstühle, zu befahren;

b) Waren aller Art (z.B. Blumen und Kränze) oder gewerbliche Dienste anzubieten;

c) an Sonn- und Feiertagen und während einer Bestattung oder Gedenkveranstaltung störende Arbeiten auszufüh­ren;

d) Gräber, Wege und Anpflanzungen durch Ablagem von ver­welkten Blumen, sonstigem Grabschmuck oder Unkraut zu verunreinigen;

e) zu rauchen, zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabege­räte in Betrieb zu setzen;

d) Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mitzubringen. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit der Zweck des Friedhofes und die Ordnung auf ihm nicht entgegenstehen.

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