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Montabaur

[~9~|Nr. 11/92

Vom Bericht der Wirtschaftsprüfer Dr. Schwarzenber- ger/Jaacks/Lange über die Sanierungstätigkeit vom 1.1. bis 31.12.1990 wird zustimmend Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur, den Beigeordeten der Stadt Monta­baur sowie dem I. Beigeordneten der VerbandsgemeindeMonta- baur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1990 gemäß § 114 Abs.l der Gemeindeordnung Entlastung erteilt.

IV.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnungen mit den Rechenschaftsberichten lie­gen zur Einsichtnahme vom 16.3. bis 26.3.1992 während der all­gemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 109, öffentlich aus.

5430 Montabaur, 6.3.1992

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.) LV. Reusch

I. Beigeordneter

Ausbau der Straße »Im Hemchen« Montabaur-Horressen

Die Stadt Montabaur beabsichtigt, im Frühsommer 1992 den Ausbau der Straße »Im Hemchen« in Montabaur-Horressen zu beginnen.

Um mit den Anliegern die Ausbauart zu diskutieren, laden wir für

Freitag, 13. März 1992,17.30 Uhr zu einem Gesprächin das Gasthaus »Zum Westerwald« in Mon­tabaur-Horressen ein. Herr Brüll als Planer wird u.a. an diesem Abenddie Vorentwürfefür die Gestaltungder Straße vorstellen.

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine(n) Beamtin/Beamten des gehobenen Dienstes (Inspektor/in).

Zu den möglichen Einsatzbereichen gehören die Zentralver­waltung mit den Sachgebieten »Allgemeine Rechtsangele­genheiten, Sitzungswesen, Organisation«, dieFinanzverwal- tung oder das Sozialamt. Die Stelle ist im Stellenplan mit A 9 BBesG ausgewiesen. Aufstiegsmöglichkeiten sind gege­ben.

Bewerben können sich Beamte mit erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung und der staatlichen all­gemeinen inneren Verwaltung.

Wir erwarten gute Rechtskenntnisse, Verantwortungsbe­wußtsein, dieFähigkeit zu kooperativer Zusammenarbeit so­wie gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen wer­den bis zum 15. April 1992 an die Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz 8 Postfach 12 62, 5430 Montabaur

erbeten.

Tblefonische Auskünfte können unter der Ruf-Nr. 02602/126.131 eingeholt werden.

Die Verwaltung informiert

Katze als Fundsache

Beim Fundamt wurde eine kleine schwarze Katze mit einem wei­ßen Brustfleck als Fundsache gemeldet. Das Tier wird z.Zt. in einem Privathaushalt versorgt. Der Besitzer wird gebeten, sich unter TfeL 02602/90425 zu melden.

Anruf-Sammeltaxi

in der Verbandsgemeinde Montabaur erfolgreich angelaufen Eine erfreuliche Halbzeitbilanz für das erste Betriebs jahr zogen die Paten des Anruf-Sammeltaxi-Modells.

Aller Unkenrufe zum 'Rotz erwies sich das Anruf-Sammeltaxi als ein willkommenes Nahverkehrsmodell. Wie jedes neue Mo­dell sind zwar noch einige Kinderkrankheiten zu beheben, doch der Zuspruch innerhalb der Bevölkerung wächst.

Gab es am Anfang noch einige Vorbehalte, so wird das Anruf- Sammeltaxi mittlerweile gut in Anspruch genommen. So wurde beispielsweise auf Wunsch der Bevölkerung das Angebot in der , Augst bereits jetzt erweitert. AST fährt dort jetzt auch am Frei- tagabend.

Insgesamt hat das Anruf-Sammeltaxi 425 Fahrten mit 772 : Fahrgästen zurückgelegt. Der Zuschuß der Verbandsgemeinde , betrug dabei 0,96 DM pro Kilometer, was einem duchschnittli- . chen Zuschuß von 20 DM pro Fahrgast entspricht. Damit sind die Erwartungen der Verbandsgemeinde Montabaur für das er­ste Betriebshalbjahr voll erfüllt, so der Nahverkehrsberater, denn das Anruf-Sammeltaxi sei nicht als Ersatz des öffentli- , chen Personennahverkehrs gedacht, sondern als eine sinnvolle , ErgänzungzumBuslinienverkehr mit seinen bestehenden Fahr­planlücken und dem fehlenden Abend- und Wochenendverkehr. Entsprechend ist das Anruf-Sammeltaxi konzipiert. Mit 95 an- gebotenen Fahrten pro Woche bildet das Abend- und Wochenendangebot einen eindeutigen Schwerpunkt im AST- Verkehr. Ergänzt wird dieser Abend- und Wöchenendverkehr wochentags von jeweils einem Fahrtenpaar am Vormittag und am Nachmittag.

Eine Ausweitung des Tägesangebotes im gesamten Liniennetz der Verbandsgemeinde und eine verbesserte Angebotsabstim- mungmit der Buslinie »Montabaur-Koblenz« wird angestrebt.

Ob und inwieweit das Anruf-Sammeltaxi letztendlich - nach der Versuchsphase - eine Dauereinrichtung wird, hängt allein von ! den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde ab. Der ; bisherige Zuspruch läßt duchaus eine positive Akzeptanz er­warten.

Fischereiverpachtung

Das Forstamt Diez verpachtet im Wege der Versteigerung den , nachstehend aufgeführten staatlichen Eigenfischereibezirk Gelbach - von der Gemarkungsgrenze Isselbach/Heilberscheid } . bis unterhalb der Einmündung des Daubachs in den Gelbach Versteigerungstermin: Freitag, 27. März 1992, um 14.00 Uhr im Geschäftszimmer des Forstamtes Diez, Louise-Seher-Str. 3, 6252 Diez.

Meldepflicht der Hundehalter

Es wird immer wieder festgestellt, daß nicht alle Hundehalter ihrer Meldepflicht über die Anschaffung eines Hundes nach- . kommen.

Nachstehend wird aber erneut darauf hingewiesen, daß jeder, . der innerhalb der Verbandsgemeinde Monttabaur einen Hund anschafft, oder mit einem Hund neu zuzieht, diesen innerhalb von 14 lägen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug bei der jeweiligen Ortsgemeinde bzw. bei der Verbandsgemeinde- , Verwaltung anzumelden hat. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.

Wir weisen darauf hin, daß auch solche Hunde anzumelden sind, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiungin Betracht , kommt. Soweit Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungeil beantragt werden, sind die erforderlichen Unterlagen bei der ' Anmeldung vorzulegen.

Für die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer bitten wir den untenstehenden Vordruck zu benutzen und diesen dem >. Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zuzu­senden.

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrig- r keit, die nach § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung mit einer Geld­buße geahndet werden kann.

Hundesteuer-Anmeldung

Name, Ort und Straße

Ich melde hiermit einen Hund zur Hundesteuer an. Der Hund : wurde am..erworben.

Montabaur, den.

..Unterschrift ,

Überprüfung der öl- und Gasheizungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz [

Der Bezirksschomsteinfegermeister Helmut Zerfas wird auf-; grund der Ersten Veränderungsverordnung zur Ersten Durch- T führungsVerordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes