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Montabaur

Nr. 11/92

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Hinweis:

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1992 vom 2. März 1992

I.

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung' für Kheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20. Februar 1992 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 19.656.300 DM

in der Ausgabe auf. 19.656.300 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf... 9.480.800 DM

in der Ausgabe auf. 9.480.800 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 948.010 DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf. 884.000 DM

(Nachrichtlich:

Gesamtbetrag der Umschuldungskredite in 1992

rd.. 0 DM)

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v. H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B). 270 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital . 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund. . 100,00 DM

für den zweiten Hund.. 130,00 DM

für jeden weiteren Hund. 160,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM je qm Verkehrsflächa

II.

Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz in der Fassungvom 14.12.1973 (GVBL S. 419) hat der Stadtrat am 11.2.1992 das Investitionsprogramm für die Jahre 1991 -1995 beschlossen. Es schließt mit folgenden Summen ab:

Gesamtinvestitionen. 28.539.000 DM

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

1991 . 6.696.000 DM

1992 . 9.207.000 DM

1993 . 6.380.000 DM

1994 . 4.998.000 DM

1995 . 1.269.000 DM

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmiungzu fol­genden Tfeilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von. 948.010 DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, 536.000 DM

für den im Haushaltsjahr 1993 voraussichtlich Kredite aufge­nommen werden müssen.

5430 Montabaur, 20.2.1992 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises (S.) LA. Meckel

Abt. 1 Az. 029/901-10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.3.1992 bis 25.3.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.

Montabaur, 2.3.1992 Stadt Montabaur

' : LV. (S.) Dr. Hütte, I. Beigeordneter

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verbandsgemeinderates (§ 34 GemÖ)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den könnten, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Monta­baur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14. Dezember 1973 (GVB.. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22. Ju­li 1988 (GVBL S. 135).

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Stadtrates vom 11.2.1992 der Stadt Montabaur und des Hospi­talfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 I. Haushaltsrechnung Stadt Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 17.199.924,00 5.894.807,32 23.094.731,32 ./. Abgang alter Kasseneinnahme­reste 46.693,80 32.709,86 79.403,65

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 17.163.230,20 5.862.097,47

23.015.327,67

Soll-Ausgaben 17.153.230,20 2.606.187,42 + Neue Haushalts­ausgabereste 0,00 DM 3.539.564,88

./. Abgang alter

Kassenausgabe­reste , 0,00 DM 283.654,83

19.769.417,62

3.539.564,88

283.664,83

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 17.153.230,20 5.862.097,47

23.015.327,67

Überschiiß/Fehlbetrag -,- -,

mm mmm

Festgestellt:

Montabaur, 17. Mai 1991 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Reusch

LBeigeordneter

II. Haushaltsrechnung Hospitalfonds

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 3.377.617,34 315.873,08 3.693.490,42

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 3.377.617,34 315.873,08

3.698.490,42

Soll-Ausgaben 3.377.617,34 315.873,08

3.693.490,42

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 3.377.617,34 315.873,08

3.693.490,42

Überschuß/Fehlbetrag -,- -,

mm mmm

Festgestellt:

Montabaur, 4. April 1991 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Reusch

LBeigeordneter

III. Entlastungsbeschluß

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungs­ausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur werden die Jah­resrechnungen für das Jahr 1990 beschlossen. Soweit Mehraus­gaben, bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.