Montabaur
Nr. 11/92
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Hinweis:
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1992 vom 2. März 1992
I.
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung' für Kheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20. Februar 1992 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 19.656.300 DM
in der Ausgabe auf. 19.656.300 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf... 9.480.800 DM
in der Ausgabe auf. 9.480.800 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 948.010 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf. 884.000 DM
(Nachrichtlich:
Gesamtbetrag der Umschuldungskredite in 1992
rd.. 0 DM)
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B). 270 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital . 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. . 100,00 DM
für den zweiten Hund.. 130,00 DM
für jeden weiteren Hund. 160,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM je qm Verkehrsflächa
II.
Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassungvom 14.12.1973 (GVBL S. 419) hat der Stadtrat am 11.2.1992 das Investitionsprogramm für die Jahre 1991 -1995 beschlossen. Es schließt mit folgenden Summen ab:
Gesamtinvestitionen. 28.539.000 DM
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1991 . 6.696.000 DM
1992 . 9.207.000 DM
1993 . 6.380.000 DM
1994 . 4.998.000 DM
1995 . 1.269.000 DM
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmiungzu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von. 948.010 DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, 536.000 DM
für den im Haushaltsjahr 1993 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen.
5430 Montabaur, 20.2.1992 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises (S.) LA. Meckel
Abt. 1 Az. 029/901-10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.3.1992 bis 25.3.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.
Montabaur, 2.3.1992 Stadt Montabaur
' : LV. (S.) Dr. Hütte, I. Beigeordneter
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verbandsgemeinderates (§ 34 GemÖ)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen könnten, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14. Dezember 1973 (GVB.. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22. Juli 1988 (GVBL S. 135).
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Stadtrates vom 11.2.1992 der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 I. Haushaltsrechnung Stadt Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 17.199.924,00 5.894.807,32 23.094.731,32 ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 46.693,80 32.709,86 79.403,65
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 17.163.230,20 5.862.097,47
23.015.327,67
Soll-Ausgaben 17.153.230,20 2.606.187,42 + Neue Haushaltsausgabereste 0,00 DM 3.539.564,88
./. Abgang alter
Kassenausgabereste , 0,00 DM 283.654,83
19.769.417,62
3.539.564,88
283.664,83
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 17.153.230,20 5.862.097,47
23.015.327,67
Überschiiß/Fehlbetrag -,- -,
mm mmm
Festgestellt:
Montabaur, 17. Mai 1991 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Reusch
LBeigeordneter
II. Haushaltsrechnung Hospitalfonds
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 3.377.617,34 315.873,08 3.693.490,42
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 3.377.617,34 315.873,08
3.698.490,42
Soll-Ausgaben 3.377.617,34 315.873,08
3.693.490,42
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 3.377.617,34 315.873,08
3.693.490,42
Überschuß/Fehlbetrag -,- -,
mm mmm
Festgestellt:
Montabaur, 4. April 1991 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Reusch
LBeigeordneter
III. Entlastungsbeschluß
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur werden die Jahresrechnungen für das Jahr 1990 beschlossen. Soweit Mehrausgaben, bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

