Montabaur
Nr. 10/92
HD
Haushalt 1992:
Das beträchtliche Gesamtvolumen des Haushaltes 1992 beläuft sich auf 4.280.000 DM. E s entfallen auf einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.208.000 DM und auf einen ausgeglichenen Vermögenshaushalt 2.072.000 DM. Dies entspricht den Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung.
Da die Ortsgemeinde für die kommenden Jahre enorme Verpflichtungen eingeht, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.181.000 DM festzusetzen. Diese Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushaltsjahr 1993 kassenwirksam werden, sind vorrangigzu finanzieren. Andere Maßnahmen, die im kommenden Haushaltsjahr zur Durchführung gelangen sollen, bedürfen einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit bzW. Zweckmäßgkeit.
Da keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Investitionen benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung.
Die Steuersätze zur Erhebungder Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer und der Hundesteuer, Inhalt des § 3 der Haushaltssatzung, werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A. 220 v.H.
Grundsteuer B . 240 v.H.
Gewerbesteuer. 320 v.H.
Hundesteuer
1. Hund. 50,00 DM
2. Hund. 75,00 DM
3. Hund. 100,00 DM
Gegenüber dem Vorjahr tritt keine Veränderung ein.
Der § 4 der Haushaltssatzungregelt die Höhe des Straßenoberflächenentwässerungsanteils von 11,50 DM pro qm Verkehrs- flächa Auch hier tritt keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.150.000 DM um 58.000 DM auf nunmehr 2.208.000 DM.
Es handelt sich hierbei um eine sehr beträchtliche Steigerung, welche ausschließlich auf den Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen beruht.
Die Einnahmenentwicklung des zuvor erwähnten Unterabschnittes • Steuern und allgemeine Zuweisungen - veranschaulicht die nachfolgende Übersicht: *
1991 1992
Grundsteuer A
12.200 DM
12.200 DM
-DM
Grundsteuer B
175.000 DM
184.000 DM +
9.000 DM
Gewerbest.
80.000 DM
120.000 DM + 40.000 DM
Einkommensteuer-
anteil
1.313.000 DM
1.525.000 DM+ 212.000 DM
Hundesteuer
5.000 DM
5.000 DM
-DM
Sonst. steuerähnL
Einnahmen
14.446 DM
14.446 DM
-DM
Schlüssel-
Zuweisungen
298.000 DM
115.000 DM ./.183.000 DM
Umlageerstattung
vom Land
0 DM
200 DM +
200 DM
Zinseinnahmen
0 DM
200 DM +
200 DM
1.897.646 DM 1.976.046 DM + 78.400 DM
Das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Bedingt durch Wertfort Schreibungen und auslaufende Grundsteuervergünstigungen ist bei der Grundsteuer B mit einem deutlichen Einnahmenzuwachs zu rechnen.
Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorausz ahlungen für das Haushaltsjahr 1992. Sehr positiv wirkt sich das Plus beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aus, welches auf ein sehr hohes Steueraufkommen zurückzuführen ist, das zur Verteilung ansteht.
An dem Gemeindeanteil 1992, der mit 1.525.000 DM beziffert wird, läßt sich ablesen, daß er für die Ortsgemeinde Eitelbom den wichtigsten Einnahmefaktor darstellt. Diese Aussage wird auch in den kommenden Jahren Bestand haben.
Der Anstieg der eigenen örtlichen Steuerkraft:
1991 1992
1.426.741 DM 1.700.408 DM + 273.667 DM
bewirkt den enormen Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen.
Hieran wird deutlich, daß die restlichen Einnahmen der Ortsge- meinde, wie sie sich nachfolgend darstellen, von untergeordneter Bedeutung sind:
Erstattungen. 1,03 v.H.
Gebühren.:. 0,32 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,. 2,51 v.H.
Pachten und sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen. 6,65 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen).
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1992
1. Personalausgaben 1991 1992
206.000 DM 183.000 DM 8,29 v.H.
(./. 23.000 DM)
Durch die Beschäftigung eines Gemeindearbeiters ab dem 1.1.1992 bei der Verbandsgemeinde sind Einsparungen bei den Personalkosten in der zuvor genannten Größenordnung zu erwarten.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben 1991 1992
315.000 DM 401.000 DM 18,16 v.H.
(+ 86.000 DM)
Die ertmals zu zahlenden Unterhaitungs- und Bewirtschaftungskosten für das Stadion erfordern von der Ortsgemeinde eine 50%ige Erstattung (62.400 DM) an die in Vorlage tretende Ortsgemeinde Neuhäusel. Außerdem werden in 1992 erstmals Kosten fällig für die außerschulische und außersportliche Nutzung der Schultumhalla Auch hier tritt die Ortsgemeinde Neuhäusel in Vorlage. Der Erstattungsbetrag der Ortsgemeinde Eitelbom beläuft sich auf ca. 16.000 DM. Beide Kriterien verursachen schwerpunktmäßig den Anstieg bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben.
Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen 1991 1991
32.000 DM 37.000 DM 1,68 v.H.
(+, 5.000 DM)
Der Ausgabebedarf gegenüber dem Vorjahr verändert sich durch höhere Ausgaben bei der Bezuschussung von Jugendfahrten sowie auf grund eines höheren Personalkostenanteils für
den Kindergarten.
4. Umlagen
1991
Gewerbesteuerumlage 13.500 DM
Kreisumlage 517.600 DM
Verbandsgemeinde- umlage 586.600 DM
Umlage an das
Land --
Prozentanteil 1992 55,82 v.H.
1992
21.375 DM +
7.875 DM
581.200 DM +
63.600 DM
617.500 DM +
30.900 DM
12.500 DM +
12.500 DM
1.117.700 DM 1.232.576 DM + 114.876 DM. Infolge eines höheren Gewerbesteueraufkommens und aufgrund einer Neuberechnung erhöht sich die G ewer besteuerum- lage. Die Erhöhung bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumla- ge beruht zum einen auf dem Anwachsen der Umlagegrundlage: 1991 1992
1.749.968 DM 1.816.089 DM + 66.121DM und zusätzlich bei der Kreisumlage auf der Erhöhung des Umlagesatzes auf 32 v.H. (1991 - 30 v.H.) Bei dem Umlagebetrag, der an das Land gezahlt wird, handelt es sich um einen Finanzierungsbeitrag der Kommunen zu den Kosten des Fonds »Deutsche Einheit«.
5. Zinsausgaben
1991 1992
145.000 DM 162.000 DM 7,34 v.H.
(+ 17.000 DM)
Das Gesamteinnahmesoll des zuvor erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 1.976.046 DM macht mit 89,49 v.H. den Löwenanteil sämtlicher Einnahmen des Verwaltungshaushaltes aus.
Die Zinsbindungsfrist für mehrere Darlehen läuft aus. Die bisherigen Zinssätze (6,71/5,71/6,14 ) sind nicht mehr aktuell, so daß höhere Zinsausgaben zu finanzieren sind.

