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Montabaur

Nr. 10/92

HD

Haushalt 1992:

Das beträchtliche Gesamtvolumen des Haushaltes 1992 be­läuft sich auf 4.280.000 DM. E s entfallen auf einen ausgegliche­nen Verwaltungshaushalt 2.208.000 DM und auf einen ausgegli­chenen Vermögenshaushalt 2.072.000 DM. Dies entspricht den Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung.

Da die Ortsgemeinde für die kommenden Jahre enorme Ver­pflichtungen eingeht, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.181.000 DM festzusetzen. Diese Verpflichtungser­mächtigungen, die im Haushaltsjahr 1993 kassenwirksam wer­den, sind vorrangigzu finanzieren. Andere Maßnahmen, die im kommenden Haushaltsjahr zur Durchführung gelangen sollen, bedürfen einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit bzW. Zweckmäßgkeit.

Da keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Investitio­nen benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung.

Die Steuersätze zur Erhebungder Grundsteuer A und B, der Ge­werbesteuer und der Hundesteuer, Inhalt des § 3 der Haushalts­satzung, werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A. 220 v.H.

Grundsteuer B . 240 v.H.

Gewerbesteuer. 320 v.H.

Hundesteuer

1. Hund. 50,00 DM

2. Hund. 75,00 DM

3. Hund. 100,00 DM

Gegenüber dem Vorjahr tritt keine Veränderung ein.

Der § 4 der Haushaltssatzungregelt die Höhe des Straßenober­flächenentwässerungsanteils von 11,50 DM pro qm Verkehrs- flächa Auch hier tritt keine Veränderung gegenüber dem Vor­jahr ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.150.000 DM um 58.000 DM auf nunmehr 2.208.000 DM.

Es handelt sich hierbei um eine sehr beträchtliche Steigerung, welche ausschließlich auf den Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen beruht.

Die Einnahmenentwicklung des zuvor erwähnten Unterab­schnittes Steuern und allgemeine Zuweisungen - veranschau­licht die nachfolgende Übersicht: *

1991 1992

Grundsteuer A

12.200 DM

12.200 DM

-DM

Grundsteuer B

175.000 DM

184.000 DM +

9.000 DM

Gewerbest.

80.000 DM

120.000 DM + 40.000 DM

Einkommensteuer-

anteil

1.313.000 DM

1.525.000 DM+ 212.000 DM

Hundesteuer

5.000 DM

5.000 DM

-DM

Sonst. steuerähnL

Einnahmen

14.446 DM

14.446 DM

-DM

Schlüssel-

Zuweisungen

298.000 DM

115.000 DM ./.183.000 DM

Umlageerstattung

vom Land

0 DM

200 DM +

200 DM

Zinseinnahmen

0 DM

200 DM +

200 DM

1.897.646 DM 1.976.046 DM + 78.400 DM

Das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Bedingt durch Wertfort Schreibungen und auslaufende Grundsteuerver­günstigungen ist bei der Grundsteuer B mit einem deutlichen Einnahmenzuwachs zu rechnen.

Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorausz ahlungen für das Haushaltsjahr 1992. Sehr positiv wirkt sich das Plus beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aus, welches auf ein sehr hohes Steueraufkommen zurückzuführen ist, das zur Ver­teilung ansteht.

An dem Gemeindeanteil 1992, der mit 1.525.000 DM beziffert wird, läßt sich ablesen, daß er für die Ortsgemeinde Eitelbom den wichtigsten Einnahmefaktor darstellt. Diese Aussage wird auch in den kommenden Jahren Bestand haben.

Der Anstieg der eigenen örtlichen Steuerkraft:

1991 1992

1.426.741 DM 1.700.408 DM + 273.667 DM

bewirkt den enormen Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen.

Hieran wird deutlich, daß die restlichen Einnahmen der Ortsge- meinde, wie sie sich nachfolgend darstellen, von untergeordne­ter Bedeutung sind:

Erstattungen. 1,03 v.H.

Gebühren.:. 0,32 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,. 2,51 v.H.

Pachten und sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen. 6,65 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen).

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfol­gend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verän­dern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausga­ben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1992

1. Personalausgaben 1991 1992

206.000 DM 183.000 DM 8,29 v.H.

(./. 23.000 DM)

Durch die Beschäftigung eines Gemeindearbeiters ab dem 1.1.1992 bei der Verbandsgemeinde sind Einsparungen bei den Personalkosten in der zuvor genannten Größenordnung zu er­warten.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben 1991 1992

315.000 DM 401.000 DM 18,16 v.H.

(+ 86.000 DM)

Die ertmals zu zahlenden Unterhaitungs- und Bewirtschaf­tungskosten für das Stadion erfordern von der Ortsgemeinde ei­ne 50%ige Erstattung (62.400 DM) an die in Vorlage tretende Ortsgemeinde Neuhäusel. Außerdem werden in 1992 erstmals Kosten fällig für die außerschulische und außersportliche Nut­zung der Schultumhalla Auch hier tritt die Ortsgemeinde Neu­häusel in Vorlage. Der Erstattungsbetrag der Ortsgemeinde Ei­telbom beläuft sich auf ca. 16.000 DM. Beide Kriterien verursa­chen schwerpunktmäßig den Anstieg bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben.

Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen 1991 1991

32.000 DM 37.000 DM 1,68 v.H.

(+, 5.000 DM)

Der Ausgabebedarf gegenüber dem Vorjahr verändert sich durch höhere Ausgaben bei der Bezuschussung von Jugend­fahrten sowie auf grund eines höheren Personalkostenanteils für

den Kindergarten.

4. Umlagen

1991

Gewerbesteuer­umlage 13.500 DM

Kreisumlage 517.600 DM

Verbandsgemeinde- umlage 586.600 DM

Umlage an das

Land --

Prozentanteil 1992 55,82 v.H.

1992

21.375 DM +

7.875 DM

581.200 DM +

63.600 DM

617.500 DM +

30.900 DM

12.500 DM +

12.500 DM

1.117.700 DM 1.232.576 DM + 114.876 DM. Infolge eines höheren Gewerbesteueraufkommens und auf­grund einer Neuberechnung erhöht sich die G ewer besteuerum- lage. Die Erhöhung bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumla- ge beruht zum einen auf dem Anwachsen der Umlagegrundlage: 1991 1992

1.749.968 DM 1.816.089 DM + 66.121DM und zusätzlich bei der Kreisumlage auf der Erhöhung des Umla­gesatzes auf 32 v.H. (1991 - 30 v.H.) Bei dem Umlagebetrag, der an das Land gezahlt wird, handelt es sich um einen Finanzie­rungsbeitrag der Kommunen zu den Kosten des Fonds »Deut­sche Einheit«.

5. Zinsausgaben

1991 1992

145.000 DM 162.000 DM 7,34 v.H.

(+ 17.000 DM)

Das Gesamteinnahmesoll des zuvor erläuterten Unterabschnit­tes in Höhe von 1.976.046 DM macht mit 89,49 v.H. den Löwen­anteil sämtlicher Einnahmen des Verwaltungshaushaltes aus.

Die Zinsbindungsfrist für mehrere Darlehen läuft aus. Die bis­herigen Zinssätze (6,71/5,71/6,14 ) sind nicht mehr aktuell, so daß höhere Zinsausgaben zu finanzieren sind.