Montabaur
Nr. 8/92
m
2. laufende Kostenanteile
0,41 DM je qm befestigte Straßen- und Wegestrecke.
II.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1991 bis 1995 mit folgenden Summen:
Gesamtinvestitionen. 28.844.000 DM
davon entfallen auf die Haushaltsjahre
1991 . 3.914.000 DM
1992 ... 4.420.000 DM
1993 . 10.310.000 DM
1994 . 7.365.000 DM
1995 . 2.835.000 DM
III.
Der Verbndsgemeinderat beschließt
a) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Montabaur (Wasserversorgung), der im
Erfolgsplan Erträge von. 4.397.500 DM
und Aufwendungen von. 4.397.500 DM
sowie im Vermögensplan
Deckungsmittel von. 3.599.000 DM
und einen Bedarf von. 3.599.000 DM
vorsieht;
b) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Montabaur (Abwasserbeseitigung), der
im Erfolgsplan Erträge von. 7.237.500 DM
und Aufwendungen von. 7.237.500 DM
sowie im Vermögensplan
Deckungsmittel von. 10.811.000 DM
und einen Bedarf von. 10.811.000 DM
vorsieht; <
c) Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) die Investitionsprogramme der Verbandsgemeindewerke für die Jahre 1991 bis 1995.
IV.
Genehmigung der Haushaltssatzung Dienach § 80 in Verbindung mit den §§95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) und § 34 FAG erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 1992 wird erteilt:
I.
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
1. der Verbandsgemeinde in Höhe von. 50.000 DM
2. der Verbandsgemeindewerke für
a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von .... 1.600.000 DM
b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von .. 4.500.000 DM
II.
Zu dem Ges amtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
1. der Verbandsgemeinde in Höhe von... 3.021.000 DM
2. der Verbandsgemeindewerke für
a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von. 700.000DM
b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von .. 2.600.000 DM für die im Haushaltsjahr 1993 voraussichtlichKredite aufgenommen werden müssen.
5430 Montabaur, 4. Februar 1992
Kreisverwaltung S.) Weinert
des Westerwaldkreises Landrat
V.
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 24.2.1992 bis 4.3.1992 zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.
Montabaur, 11. Februar 1992 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der
Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - Gern - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVB1. S. 135).
Öffentliche Bekanntmachung
Wassergeld und laufende Abwasserentgelte Rest 1991 und I. Quartal 1992 sind fällig Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am
28. Febmar 1992
die Restbeträge 1991 sowie die Abschläge für das I. Quartal 1992 fällig sind. Wir bitten höflich, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchem wird die 1. Rate und der Restbetrag 1991 in den nächten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen. 5430 Montabaur, 10. Februar 1992
Verbandsgemeindewerke Piwowarsky
Montabaur Werkleiter
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Montabaur sowie die Ortsge- meinde Oberelbert schreiben nachfolgende Tiefbaumaßnahme öffentlich aus:
Ausbau der Straße »Am Tor«
Leistungsumfang:
ca. 150 5m Entwässerungsrohre SB 300 mm
nebst Hausanschlüssen
ca. 150 lfm Wasserleitung DN100 GGG
nebst Hausanschlüssen
ca. 1.000 qm Straßenoberfläche
ca. 200 lfm Kabelverlegung für Straßenbeleuchtung.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, 5430 Montabaur, Rathausaltbau, 2. Etage, Zimmer 38, anzufordem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 35,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500140 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Submissionstermin: Dienstag, 24. März 1992,14.00 Uhr.
Verbandsgemeindewerke Montabaur
Piwowarsky
Werkleiter
Stellenausschreibung
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Westerwald) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer Dipl.-Ingenieurs (FH)/Dipl.-Ingenieurin (FH) zu besetzen.
Die/der neu einzustellendeMitarbeiter(in) soll in derBauverwal- tungmit der Planung, Bauleitung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktionen für Tief- und Hochbaumaßnahmen der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur bzw. der Ortsgemeinden betraut werden.
Die Stelle kann sowohl mit einer/einem technischen Angestellten als auch mit einer/einem Beamten/Beamtin des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes besetzt werden. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Dipl.-Ingenieur(in) (FH).
Bei entsprechender Qualifikation ist die Einstellung in Besoldungsgruppen A11 BBesG bzw. Vergütungsgruppe IV aBAT möglich. Es bestehen weitere Aufstiegschancen.
In Betracht kommen die Fachrichtungen:
Tiefbau, Hochbau oder allgemeiner Ingenieurbau.
Wer.die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten des gehobenen bautechnischen Dienstes anstrebt, muß darüber hinaus die Zusatzausbildung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst erfolgreich absolviert haben. Praktische Erfahrungen sind erwünscht.
Gesucht wird ein(e) einsatzfreudige(r) Mitarbeiter(in), die/der neben guter fachlicher Qualifikation die Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit den Gremien, der Ortsgemeinden, Verbandsgemeinde und Stadt, aber auch den vonBaumaßnahmenbetroffenenBürgem besitzt. Einschlägige Berufserfahrungen sind erwünscht, aber nicht unbedingt erforderlich. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Ei g n ung den Vorzug. (Lesen Sie bitte auf der nächsten Seite weiter !)

