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Montabaur

Nr. 8/92

m

2. laufende Kostenanteile

0,41 DM je qm befestigte Straßen- und Wegestrecke.

II.

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1991 bis 1995 mit folgenden Summen:

Gesamtinvestitionen. 28.844.000 DM

davon entfallen auf die Haushaltsjahre

1991 . 3.914.000 DM

1992 ... 4.420.000 DM

1993 . 10.310.000 DM

1994 . 7.365.000 DM

1995 . 2.835.000 DM

III.

Der Verbndsgemeinderat beschließt

a) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Mon­tabaur (Wasserversorgung), der im

Erfolgsplan Erträge von. 4.397.500 DM

und Aufwendungen von. 4.397.500 DM

sowie im Vermögensplan

Deckungsmittel von. 3.599.000 DM

und einen Bedarf von. 3.599.000 DM

vorsieht;

b) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes Mon­tabaur (Abwasserbeseitigung), der

im Erfolgsplan Erträge von. 7.237.500 DM

und Aufwendungen von. 7.237.500 DM

sowie im Vermögensplan

Deckungsmittel von. 10.811.000 DM

und einen Bedarf von. 10.811.000 DM

vorsieht; <

c) Aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) die Investitionsprogramme der Verbandsgemeinde­werke für die Jahre 1991 bis 1995.

IV.

Genehmigung der Haushaltssatzung Dienach § 80 in Verbindung mit den §§95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) und § 34 FAG erforderliche Genehmigung zu folgen­den Tfeilen der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 1992 wird er­teilt:

I.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

1. der Verbandsgemeinde in Höhe von. 50.000 DM

2. der Verbandsgemeindewerke für

a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von .... 1.600.000 DM

b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von .. 4.500.000 DM

II.

Zu dem Ges amtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

1. der Verbandsgemeinde in Höhe von... 3.021.000 DM

2. der Verbandsgemeindewerke für

a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von. 700.000DM

b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von .. 2.600.000 DM für die im Haushaltsjahr 1993 voraussichtlichKredite auf­genommen werden müssen.

5430 Montabaur, 4. Februar 1992

Kreisverwaltung S.) Weinert

des Westerwaldkreises Landrat

V.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 24.2.1992 bis 4.3.1992 zur Einsichtnahme während der all­gemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zim­mer 112, öffentlich aus.

Montabaur, 11. Februar 1992 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

(S.) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Be­kanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsa­chen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der

Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - Gern - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesge­setz vom 22.7.1988 (GVB1. S. 135).

Öffentliche Bekanntmachung

Wassergeld und laufende Abwasserentgelte Rest 1991 und I. Quartal 1992 sind fällig Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am

28. Febmar 1992

die Restbeträge 1991 sowie die Abschläge für das I. Quartal 1992 fällig sind. Wir bitten höflich, die fälligen Abschläge zu überweisen.

Bei Bankabbuchem wird die 1. Rate und der Restbetrag 1991 in den nächten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen. 5430 Montabaur, 10. Februar 1992

Verbandsgemeindewerke Piwowarsky

Montabaur Werkleiter

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur sowie die Ortsge- meinde Oberelbert schreiben nachfolgende Tiefbaumaßnah­me öffentlich aus:

Ausbau der Straße »Am Tor«

Leistungsumfang:

ca. 150 5m Entwässerungsrohre SB 300 mm

nebst Hausanschlüssen

ca. 150 lfm Wasserleitung DN100 GGG

nebst Hausanschlüssen

ca. 1.000 qm Straßenoberfläche

ca. 200 lfm Kabelverlegung für Straßenbeleuchtung.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei den Verbands­gemeindewerken Montabaur, 5430 Montabaur, Rathausalt­bau, 2. Etage, Zimmer 38, anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 35,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500140 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Submissionstermin: Dienstag, 24. März 1992,14.00 Uhr.

Verbandsgemeindewerke Montabaur

Piwowarsky

Werkleiter

Stellenausschreibung

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Wester­wald) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer Dipl.-Ingenieurs (FH)/Dipl.-Ingenieurin (FH) zu besetzen.

Die/der neu einzustellendeMitarbeiter(in) soll in derBauverwal- tungmit der Planung, Bauleitung und Wahrnehmung der Bau­herrenfunktionen für Tief- und Hochbaumaßnahmen der Ver­bandsgemeinde und Stadt Montabaur bzw. der Ortsgemeinden betraut werden.

Die Stelle kann sowohl mit einer/einem technischen Angestell­ten als auch mit einer/einem Beamten/Beamtin des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes besetzt werden. Voraus­setzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Dipl.-Ingenieur(in) (FH).

Bei entsprechender Qualifikation ist die Einstellung in Besol­dungsgruppen A11 BBesG bzw. Vergütungsgruppe IV aBAT möglich. Es bestehen weitere Aufstiegschancen.

In Betracht kommen die Fachrichtungen:

Tiefbau, Hochbau oder allgemeiner Ingenieurbau.

Wer.die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten des gehobenen bautechnischen Dienstes anstrebt, muß darüber hinaus die Zu­satzausbildung für den gehobenen bautechnischen Verwal­tungsdienst erfolgreich absolviert haben. Praktische Erfahrun­gen sind erwünscht.

Gesucht wird ein(e) einsatzfreudige(r) Mitarbeiter(in), die/der neben guter fachlicher Qualifikation die Fähigkeit und Bereit­schaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit den Gremien, der Ortsgemeinden, Verbandsgemeinde und Stadt, aber auch den vonBaumaßnahmenbetroffenenBürgem besitzt. Einschlägige Berufserfahrungen sind erwünscht, aber nicht unbedingt erfor­derlich. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Ei g n ung den Vorzug. (Lesen Sie bitte auf der nächsten Seite weiter !)