s Montabaur
- Bekanntmachung
* Umlegungsausschuß ■
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Lahnstraße« der Ortsgemeinde Nentershausen betreffend die Ordn. Nr. 14 ' mit dem Altgrundstück Flur 28, Flurstück 2859 sowie die Ordn. Nr. 26 ist am 07.02.1992 unanfechtbar geworden. Somit ist der gesamte Umlegungsplan unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) LcLF. der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBL IS. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Thg nach der Veröffentlichung in Kraft, Mit diesem Tag wird gemäß §72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
DieBerichtigungdes Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
- Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis
. festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Ein- . tragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbu-
- ches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde
' entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg6,5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der GemeindeNentershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider- spruchnoch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 07.02.1992
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel) Reichling
• Umlegungsausschuß - Geschäftsstelle
Katasteramt Montabaur Bekanntmachung Der Grenzregelungsbeschluß vom 09.12.1991 Verfahrensbezeichnung. »Heilberscheider Straße« ist am 05.02.1992 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 83 Abs. 1B augesetzbuch (BauGB) wird die Unanfecht- . barkeit hiermit bekanntgegeben.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die , Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf ■ die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesene Grundstücksteile.
Die Geldleistungen sind fällig.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am läge nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
~ Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg6,5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist.
Montabaur, den 10.02.1992 Der Vorsitzende
(Siegel) Reichling
TTC Nentershausen
TTC-Vorschau:
Spiele des TTC Nentershausen Kreisliga Herren
Herren 1 - Herschbach, 19.00 Uhr
Kreisklasse Herren
Herren 2 - Niederelbert, 17.30 Uhr
Herren 3 - Hundsangen 2,17.30 Uhr
Jugend:
Jungen 2 - Steinefrenz, 16.00 Uhr Schülerinnen • Höhr-Grenzhausen, 16.00 Uhr
Nr. 7/92
_ Niedererbach _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 31.01.1992
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte Ortsbürgermeister Zey die Tagesordnung um die Punkte
- Anbringung eines Holzsteges über den Sandbach (Kindergarten) und
• Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1990 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1990 zu erweitern. Dieser Antrag wurde jedoch vom Ortsgemeinderat abgelehnt.
In der acht Punkte umfassenden Tagesordnung des öffentlichen Ibils der Sitzung wurden vom Gemeinderat u.a. folgende Entscheidungen getroffen:
a) Die Flötengruppe und die Bläsergruppe erhalten für die J ahre 1991 und 1992 je einen Zuschuß in Höhe von 100 DM.
b) DieBrückeüberdenErbachzumSchul-undSportplatzund die Brücke »Am Löhn« und Verbindung Hahnstraße/Bergstraße soll saniert werden.
c) Für die Gemeinde Niedererbach soll ein weiterer Streugutbehälter angeschafft werden.
d) Dem Ausbau des Waldweges oberhalb des alten Sportplatzes wurde vom Grundsatz her zugestimmt.
e) Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, bei der Bundesbahn eine Fahrplanänderungzu beantragen; die Abfahrt des Busses soll erst um 6.40 Uhr sein.
_ Nomborn _
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nombora findet
am
Dienstag, dem 18.02.1992, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
-1. öffentliche Sitzung -
1. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan / die Haushaltssatzung 1992
2. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1990 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1990
3. Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für den Einsatz privateigener Fahrzeuge zu dienstlichen Zwecken
4. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag des Obst- und Gartenbauvereins auf Bezuschussung von Nistkästen
5. Verschiedenes
- II. Nichtöffentliche Sitzung- 1. Verschiedenes
Nomborn, 07.02.1992 Brach, Ortsbürgermeister
Frauengemeinschaft Nombom
Am 21.02. um 20.11 Uhr der Startschuß fällt, die Frauengemeinschaft dann ihr Kaffeekränzchen hält.
Für Anmeldungen sind, wie in jedem J ehr, Eine Vorstandsfrauen da.
5,00 DM ist Euer Eintrittspreis, damit es jeder hier gleich weiß.
Freiwillige Feuerwehr Nombom DienächsteÜbungder Gruppe 2 ist am Freitag, 21.02., um 19.00 Uhr.

