Montabaur
Nr. 6/92
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Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlußfeststellung an den Vorsitzenden des Vorstandes der 'Ifeilnehmergememschaft ist das Flurbereinigungsverfahren Girod beendet und die Tfeil- nehmergemeinschaft Girod erloschen.
Gründe:
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen des Flurbereinigungsplanes berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben.
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Ortsgemeinde Girod, die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übernommen.
Aufgaben, die die Tfeilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Kasse der Tfeilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der noch vorhandene Restkassenbestand in Höhe von rd. 4.800,00 DM wird nach der Unanfechtbarkeit dieser Schlußfeststellung der Ortsgemeinde Girod zweckgebunden zur Unterhaltung der geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen übergeben und die Flurbereinigungskasse danach aufgelöst.
Das Flurbereinigungsverfahren Girod war daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnungkann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur N iederschrift beim Kulturamt Westerburg, J ahn Straße 5, 5438 Westerburg, oder wahlweise bei der Bezirksregierung Koblenz (ObereFlurbereinigungsbehörde), Stresemannstr. 3 - 6, 5400 Koblenz, einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruchnoch vor Ablauf aa, Frist einge- gangen ist.
Der Kulturamtsvorsteher Herz, Ltd. Reg. Direktor
0 “Die Verwaltung informiert”
B A D E Z E I
Montag:
vormittags
14.00 -19.00 Uhr
19.00 - 20.15 Uhr
Dienstag:
07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -14.30 Uhr
14.30 - 21.00 Uhr Mittwoch: (Warmbadetag) 07.00.- 09.00 Uhr 09.00 -12.45 Uhr
12.45-19.30 Uhr
19.30 - 21.00 Uhr
Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur
Nachdem die Instand- setzungs- und Grundreinigungsarbeiten abgeschlossen sind, ist das Hallenbad ab Montag, dem 10.2.1992, wieder für den allgemeinen Badebetrieb geöffnet.
E N P L A N
für Reinigungsarbeiten geschlossen Familienbad (10.2. - 6.4., 27.4. und 04.05.1992 nur Schwimmkurse)
Vereinsbad (Behindertensportgruppe Montabaur)
Bundeswehr
nur Schulbadebetrieb
Familienbad
Bundeswehr
Familienbad mit Schulbadebetrieb Familienbad Frauenbad
Donnerstag: (Warmbadetag)
07.00 - 09.00 Uhr Bundeswehr
09.00 -14.30 Uhr Familienbad mit Schulbade
betrieb
14.30 - 21.00 Uhr Familienbad
Freitag:
07.00 - 09.00 Uhr 09.00-13.00 Uhr 17.00 -19.00 Uhr 19.00 - 22.00 Uhr Samstag:
08.00 -16.30 Uhr 16.30 -18.00 Uhr Sonntag:
08.00 -12.30 Uhr
Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Vereinsbad (TUS Montabaur) Vereinsbad (DLRG)
Familienbad
Vereinsbad (TSG Montabaur) Familienbad
Aufhebung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen Anläßlich der Fastnachtstage wird die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur in den Nächten von Donnerstag, dem 27. Februar 1992 bis einschl. Montag, den 2. März 1992 auf Dienstag, den 3. März 1992 allgemein aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt nach § 4 Abs. 1 der Landesverordnung zur Regelung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Gast- stätten-Sperrzeit-VO) vom 12.7.1972 (GVBL S. 255) Ld.F. vom 26.9.1977 (GVBL S. 331).
Montabaur, den 3. Februar 1992 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -
Fahrtenanmeldung für das Anruf-Sammeltaxi bitte bis spätestens eine halbe Stunde vor der fahrplanmäßigen Abfahrt unter folgender Telefonnummer:
06485 - 300
Wichtiger Hinweis :
Aus technischen Gründen kann es durchaus einmal - Vorkommen, daß Sie nicht sofort einen Anschluß erhalten. In einem solchen Fall rufen Sie bitte nochmals (wenn möglich zu einem späteren Zeitpunkt) die AST-Zentrale an.
Falls Sie bereits frühzeitig Ihren Fahrtwusch kennen, dann benutzen Sie bitte unsere Voranmeldung. Vor- und Nachmittagsfahrten können Sie bereits am Vorabend ab 18.00 Uhr anmelden.
Gewässerschau
Aufgrund festgestellter Mißstände bei den am 26.11.1991 und 03.12.1991 erstmalig durchgeführten Gewässerschauen am Ahrbach und Stelzenbach/Niederelberter Bach wird darauf hingewiesen, daß nach dem Landeswassergesetz die Errichtung oder wesentliche Umgestaltung von Anlagen in und an Gewässern sowie innerhalb des 10-m-Bereiches links und rechts des Gewässers einer Genehmigung bedarf. Als Anlagen gelten u.a. - Durchlässe, Brücken, Überwege, Mauern, sonstige Uferbefesti- 1 gungen, Gebäude undZäuna Ebenso ist jede Veränderungeines Gewässers selbst oder seiner Ufer genehmigungspflichtig. Die Ablagerung von Gartenäbfällen und sonstigen Abfällen ist ver- - boten und führt an den Gewässern zusätzlich zu einer Zerstö- 1 rung des natürlichen Uferbewuchses.

