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Montabaur

Nr. 6/92

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Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlußfeststellung an den Vorsitzenden des Vorstandes der 'Ifeilnehmergememschaft ist das Flurbereinigungsverfahren Girod beendet und die Tfeil- nehmergemeinschaft Girod erloschen.

Gründe:

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächli­cher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen des Flurbereinigungsplanes berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Ortsgemeinde Girod, die sich zur Unterhaltung dieser Anla­gen verpflichtet hat, übernommen.

Aufgaben, die die Tfeilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hät­te, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Tfeilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der noch vorhandene Restkassenbestand in Hö­he von rd. 4.800,00 DM wird nach der Unanfechtbarkeit dieser Schlußfeststellung der Ortsgemeinde Girod zweckgebunden zur Unterhaltung der geschaffenen gemeinschaftlichen Anla­gen übergeben und die Flurbereinigungskasse danach aufge­löst.

Das Flurbereinigungsverfahren Girod war daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnungkann innerhalb einer Frist von zwei Wo­chen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur N iederschrift beim Kulturamt Westerburg, J ahn Straße 5, 5438 Westerburg, oder wahlweise bei der Bezirksregierung Koblenz (ObereFlurbereinigungsbehörde), Stresemannstr. 3 - 6, 5400 Koblenz, einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruchnoch vor Ablauf aa, Frist einge- gangen ist.

Der Kulturamtsvorsteher Herz, Ltd. Reg. Direktor

0Die Verwaltung informiert

B A D E Z E I

Montag:

vormittags

14.00 -19.00 Uhr

19.00 - 20.15 Uhr

Dienstag:

07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -14.30 Uhr

14.30 - 21.00 Uhr Mittwoch: (Warmbadetag) 07.00.- 09.00 Uhr 09.00 -12.45 Uhr

12.45-19.30 Uhr

19.30 - 21.00 Uhr

Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur

Nachdem die Instand- setzungs- und Grund­reinigungsarbeiten abge­schlossen sind, ist das Hal­lenbad ab Montag, dem 10.2.1992, wieder für den allgemeinen Badebetrieb geöffnet.

E N P L A N

für Reinigungsarbeiten ge­schlossen Familienbad (10.2. - 6.4., 27.4. und 04.05.1992 nur Schwimm­kurse)

Vereinsbad (Behinderten­sportgruppe Montabaur)

Bundeswehr

nur Schulbadebetrieb

Familienbad

Bundeswehr

Familienbad mit Schulbade­betrieb Familienbad Frauenbad

Donnerstag: (Warmbadetag)

07.00 - 09.00 Uhr Bundeswehr

09.00 -14.30 Uhr Familienbad mit Schulbade­

betrieb

14.30 - 21.00 Uhr Familienbad

Freitag:

07.00 - 09.00 Uhr 09.00-13.00 Uhr 17.00 -19.00 Uhr 19.00 - 22.00 Uhr Samstag:

08.00 -16.30 Uhr 16.30 -18.00 Uhr Sonntag:

08.00 -12.30 Uhr

Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Vereinsbad (TUS Montabaur) Vereinsbad (DLRG)

Familienbad

Vereinsbad (TSG Montabaur) Familienbad

Aufhebung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen Anläßlich der Fastnachtstage wird die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstät­ten im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur in den Näch­ten von Donnerstag, dem 27. Februar 1992 bis einschl. Montag, den 2. März 1992 auf Dienstag, den 3. März 1992 allgemein auf­gehoben. Die Aufhebung erfolgt nach § 4 Abs. 1 der Landes­verordnung zur Regelung der Sperrzeit für Schank- und Speise­wirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Gast- stätten-Sperrzeit-VO) vom 12.7.1972 (GVBL S. 255) Ld.F. vom 26.9.1977 (GVBL S. 331).

Montabaur, den 3. Februar 1992 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -

Fahrtenanmeldung für das Anruf-Sammeltaxi bitte bis spätestens eine halbe Stunde vor der fahr­planmäßigen Abfahrt unter folgender Telefonnummer:

06485 - 300

Wichtiger Hinweis :

Aus technischen Gründen kann es durchaus einmal - Vorkommen, daß Sie nicht sofort einen Anschluß erhalten. In einem solchen Fall rufen Sie bitte nochmals (wenn möglich zu einem späteren Zeit­punkt) die AST-Zentrale an.

Falls Sie bereits frühzeitig Ihren Fahrtwusch kennen, dann benutzen Sie bitte unsere Voranmel­dung. Vor- und Nachmittagsfahrten können Sie bereits am Vorabend ab 18.00 Uhr anmelden.

Gewässerschau

Aufgrund festgestellter Mißstände bei den am 26.11.1991 und 03.12.1991 erstmalig durchgeführten Gewässerschauen am Ahrbach und Stelzenbach/Niederelberter Bach wird darauf hin­gewiesen, daß nach dem Landeswassergesetz die Errichtung oder wesentliche Umgestaltung von Anlagen in und an Gewäs­sern sowie innerhalb des 10-m-Bereiches links und rechts des Gewässers einer Genehmigung bedarf. Als Anlagen gelten u.a. - Durchlässe, Brücken, Überwege, Mauern, sonstige Uferbefesti- 1 gungen, Gebäude undZäuna Ebenso ist jede Veränderungeines Gewässers selbst oder seiner Ufer genehmigungspflichtig. Die Ablagerung von Gartenäbfällen und sonstigen Abfällen ist ver- - boten und führt an den Gewässern zusätzlich zu einer Zerstö- 1 rung des natürlichen Uferbewuchses.