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Montabaur

Nr. 6/92

CH

Verbandsgemeinderatssitzung

Fortsetzung von Seite 4 Bei den Ausgaben seien Steigerungen eigentlich nur im Perso­nalsektor relevant. Der größte Anteil entfalle auf lineare Erhö­hungen. Eine maßvolle Ausweitung des Personalstandes der Verbandsgemeinde Montabaur sei nötig und werde akzeptiert. Ratsmitglied Müller (CDU) bedankte sich bei der Verwaltung für die umfangreiche Planungsarbeit und schlug vor, aus Grün­den der Übersichtlichkeit den Haushaltsplan zu straffen.

Für die CDU-Fraktion wurde insgesamt die Zustimmung signa­lisiert.

Zu den Wirtschaftsplänen der Verbandsgemeindewerke bezog Walter Schmidt (CDU-Fraktion) Stellung. In seinen Ausführun­gen wies er darauf hin, imBereich »Wasser« würden die erforder­lichen Investitionen durch die Erhöhung des Jahresgrundprei­ses für die Wasserzähler und des Baukostenzuschusses finan­ziert. Der Kreditrahmen im Wirtschaftsplan »Abwasser« sei mit 4,5 Mia DM wesentlich höher als im Bereich »Wasser«. Zur Finanzierung der erforderlichen Aufgaben, die im Abwasserbe­reich bestehen, sei eine Gebührenerhöhung von 4,72 DM auch als Preis für den Umweltschutz tragbar. Die zumutbare Bela­stung des Bürgers von 140,00 DM pro Jahr werde nicht über­schritten.

Die CDU-Fraktion stimmte den Wirtschaftsplänen zu.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Paul Widner gingzu Beginn seiner Ausführungen auf die zu erwartenden bzw. eingetretenen Mehrbelastungen des Verwaltungshaushaltes ein, die sich wie folgt darstellen:

- Sonderfonds »Deutsche Einheit«

- Steigerung der Personalkosten

- Problem der Asylbewerber

Als Wermutstropfen bezeichnet» er die Pro-Kopf-Verschuldung, die über dem Landesdurchschnitt liege.

Zu den Ausgaben des Vermögenshaushaltes merkte Paul Wid­ner an, daß die Pflichtaufgabe Feuerwehr ein »teures Kind« sei, doch die Wehren ihre Forderungen mit Augenmaß stellen wür­den.

Auch ging er auf den Schwerpunkt Schulbau ein und stellteins­besondere den Umbau und die Erweiterung der Augstschule und den Neubau der Grundschule Nentershausen heraus. Diese Maßnahmen seien vom Verbandsgemeinderat so gewollt und auch nötig.

Ein besonderer Hinweis galt auch dem geplanten Bau des Hal­lenbades. Zum einen müsse der Badebetrieb selbstverständlich gewährleistet bleiben, hierzu seien dauernd anfallende Repara­turen nötig. Zum anderen müsse man sich aber auch mit dem Ge­danken, den geplanten Umbau so nicht durchführen zu können, vertraut machen, da die nötigen Mittel aufgrund anderer Pflicht aufgaben, wie z.B. Aufbau der neuen Bundesländer, fehlen. Zusammenfassend stellte er fest, daß von der Verwaltung eine solide Vorlage geliefert wurde, die jedoch aufgrund vorhandene Pflichtaufgaben relativ wenig politisch gestalteriche Spielräu­me ließe. Er erklärte, die SPD-Fraktion st imm e dem vorgelegten Planwerk zu.

Für die FWG-Fraktion bezog Richard Bertram Stellung zum Haushaltsplan. Er erklärte, seine Fraktion habe sich kritisch mit dem vorgelegten Planwerk auseinander gesetzt und positiv festgestellt, daß die Augabenentwicklung insgesamt mit der ei­genen finanziellen Leistungskraft in Übereinstimmung stehe. Die allgemeinen Orientierungsdaten für den Anstieg der Aufga­ben des Verwaltungshaushaltes und insbesondere der Persona­lausgaben würden eingehalten bzw. unterschritten.

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt unter Berücksichti­gung des Pflichtbetrages für die Tilgungen wäre positiv zu be­werten.

Im Hinblick auf das derzeit hohe Zinsniveau begrüßte er, daß aufgrund der Zuführung von Mitteln des Verwaltungshaushal­tes und eine Entnahme aus der Rücklage eine Kreditaufnahme zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes nicht erforderlich sei.

Der Vermögenshaushalt würde sich insgesamt auf das Notwen­dige beschränken. Für das dem Haushaltsplan beigefügte In- vestitionsprogramm wurden seitens der FWG-Fraktion Vorbe­halte gegen die für den Bau des Sport- und Freizeitbades sowie die für die Erweiterung des Rathauses veranschlagten Mittel angemeldet. ;

Insgesamt wurde auch für die FWG-Fraktion die Zust immu ng zum Haushalt 1992 erklärt.

Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Haushalt 1992 bei ei­ner Enthaltung einstimmig zu. Der Antrag von Verbandsge- meinderatsmitglied Paul Widner (SPD) 2.000 DM für »Pro

Familia« und der Antrag von Verbandsgemeinderatsmitglied Karl Bechtle (SPD) 43.000 DM für den Neubau des Feuerwehr­hauses Kadenbach bereitzustellen, wurde vom Verbandsge­meinderat mehrheitlich abgelehnt.

Baukostenzuschuß bei Anschlüssen an Verteileranlagen -wurde neu festgelegt.

Der im Bereich der Wasserversorgung der Verbandsgemeinde­werke Montabaur zu zahlende Baukostenzuschuß beträgt seit 01.01.1975.

- 0,00 DM/qm Grundstücksfläche

- 0,80 DM/cbm umbauten Raumes.

Dieserpauschale Berechnungsmaßstab wurde demGrundeimd der Höhe nach bis heute unverändert beibehalten.

Mit Inkrafttreten der Verordnung über allgemeine Bedingun­gen für die Versorgung mit Wasser im Jahre 1980 wurde dieser Abrechnungsmodus auf Anschlüsse an Verteileranlagen be­schränkt, die vor dem 01.01.1981 errichtet oder begonnen wur­den.

Für nach diesem Zeitpunkt erstmals hergestellte Verteileranla­gen beträgt der Baukostenzuschuß 70 v.H. der tatsächlich ange­fallenen Herstellungskosten. Von den umlagefähigen Kosten werden 25 v.H. nach der Gesamtsumme der Grundstücksflä­chen und 75 v.H. nach der Gesamtsumme der Geschoßflächen, die im betreffenden Versorgungsgebiet angeschlossen werden können, umgelegt.

Aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen allgemeinen Ko­stensteigerungen (Preisindex), sind bei Beibehaltung der aa. Beitragssätze die Grundstückseigentümer in »Altgebieten« wirtschaftlich günstiger gestellt, als die Hauseigentümer in Neubaugebieten. Dadurch ist das Gleichheitsprinzip nicht mehr gewährleistet.

Aus diesem Grund beschloß der Verbandsgemeinderat mehr­heitlich den Baukostenzuschuß bei Anschlüssen an Verteileran- lagen, die vor dem 1.1.1981 errichtet wurden, gern. § 3 Abs. 2 d zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Ver­bandsgemeinde Montabaur vom 13.2.1981 ab 01.01.1992 wie folgt neu festzusetzen:

Der Baukostenzuschuß beträgt:

a) 0,75 DM je qm Grundstücksfläche

b) 1,00 DM je cbm umbauter Raum.

Jahresgrundpreis für Wasserzähler für 5 cbm Verbrauchslei­stung wurde neu festgesetzt

N achdem im Jahre 1986 bereits die J ahresgrundpreise für Was­serzähler mit einer Verbrauchsleistung ab 10 cbm sowie für die Anschlußleitungen ab 50 mm Nennweite angehoben winden, soll nunmehr der seit 1981 gültige Grundpreis für die Wasser­zähler des 5 cbm Durchflusses diesen Preisen angeglichen wer­den. Mit dem Erlös aus dem J ahresgrundpreis wird ein Tteil der Aufwendungen für die Vorhaltung von Versorgungseinrichtun­gen abgedeckt. Hierzu gehören z.B. die Hochbehältergröße, Di­mensionen von Leitungen, Punkt- und Quelleitungen. Die nicht über den Grundpreis abgedeckten Vorhaltekosten müssen über den Wassergrundpreis (Arbeitspreis) ausgeglichen werden. Die­ser Wasserpreis in Höhe von 1,55 DM/cbm Wasserbezug (seit 1989) soll beibehalten werden.

Da die Erhöhung der laufenden Entgelte zur Abdeckung des für das Wirtschaftsjahr angestiegenen Entgeltbedarfs erforderlich ist, beschloß der Verbandsgemeinderat einstimmig die Neufest­setzung des Jahresgrundpreises für Wasserzähler mit einer Ver­brauchsleistung bis 5 cbm gern. Preisblatt § 1 der Anlage 1 zu § 12 der zusätzlichen Vertragsbedingung der Verbandsgemein­de Montabaur vom 13.02.1981 ab01.01.1992 auf 48 DM (monat­lich 4,00 DM).

Kulturamt Westerburg Westerburg, 30.12.1991

- Az.: 00 G. 2063 HA. -

Öffentliche Bekanntmachung Schlußfeststellung

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in der Fas­sung vom 16.03.1976 (BGBL I S. 646) 'wird das Flurbereini­gungsverfahren Girod; Westerwald mit folgender Feststellung abgeschlossen:

I. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist be­wirkt.

II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die : im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

III. Die Aufgaben der Tfeilnehmergemeinschaft sind abge­schlossen.