Montabaur
Nr. 6/92
CH
Verbandsgemeinderatssitzung
Fortsetzung von Seite 4 Bei den Ausgaben seien Steigerungen eigentlich nur im Personalsektor relevant. Der größte Anteil entfalle auf lineare Erhöhungen. Eine maßvolle Ausweitung des Personalstandes der Verbandsgemeinde Montabaur sei nötig und werde akzeptiert. Ratsmitglied Müller (CDU) bedankte sich bei der Verwaltung für die umfangreiche Planungsarbeit und schlug vor, aus Gründen der Übersichtlichkeit den Haushaltsplan zu straffen.
Für die CDU-Fraktion wurde insgesamt die Zustimmung signalisiert.
Zu den Wirtschaftsplänen der Verbandsgemeindewerke bezog Walter Schmidt (CDU-Fraktion) Stellung. In seinen Ausführungen wies er darauf hin, imBereich »Wasser« würden die erforderlichen Investitionen durch die Erhöhung des Jahresgrundpreises für die Wasserzähler und des Baukostenzuschusses finanziert. Der Kreditrahmen im Wirtschaftsplan »Abwasser« sei mit 4,5 Mia DM wesentlich höher als im Bereich »Wasser«. Zur Finanzierung der erforderlichen Aufgaben, die im Abwasserbereich bestehen, sei eine Gebührenerhöhung von 4,72 DM auch als Preis für den Umweltschutz tragbar. Die zumutbare Belastung des Bürgers von 140,00 DM pro Jahr werde nicht überschritten.
Die CDU-Fraktion stimmte den Wirtschaftsplänen zu.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Paul Widner gingzu Beginn seiner Ausführungen auf die zu erwartenden bzw. eingetretenen Mehrbelastungen des Verwaltungshaushaltes ein, die sich wie folgt darstellen:
- Sonderfonds »Deutsche Einheit«
- Steigerung der Personalkosten
- Problem der Asylbewerber
Als Wermutstropfen bezeichnet» er die Pro-Kopf-Verschuldung, die über dem Landesdurchschnitt liege.
Zu den Ausgaben des Vermögenshaushaltes merkte Paul Widner an, daß die Pflichtaufgabe Feuerwehr ein »teures Kind« sei, doch die Wehren ihre Forderungen mit Augenmaß stellen würden.
Auch ging er auf den Schwerpunkt Schulbau ein und stellteinsbesondere den Umbau und die Erweiterung der Augstschule und den Neubau der Grundschule Nentershausen heraus. Diese Maßnahmen seien vom Verbandsgemeinderat so gewollt und auch nötig.
Ein besonderer Hinweis galt auch dem geplanten Bau des Hallenbades. Zum einen müsse der Badebetrieb selbstverständlich gewährleistet bleiben, hierzu seien dauernd anfallende Reparaturen nötig. Zum anderen müsse man sich aber auch mit dem Gedanken, den geplanten Umbau so nicht durchführen zu können, vertraut machen, da die nötigen Mittel aufgrund anderer Pflicht aufgaben, wie z.B. Aufbau der neuen Bundesländer, fehlen. Zusammenfassend stellte er fest, daß von der Verwaltung eine solide Vorlage geliefert wurde, die jedoch aufgrund vorhandene Pflichtaufgaben relativ wenig politisch gestalteriche Spielräume ließe. Er erklärte, die SPD-Fraktion st imm e dem vorgelegten Planwerk zu.
Für die FWG-Fraktion bezog Richard Bertram Stellung zum Haushaltsplan. Er erklärte, seine Fraktion habe sich kritisch mit dem vorgelegten Planwerk auseinander gesetzt und positiv festgestellt, daß die Augabenentwicklung insgesamt mit der eigenen finanziellen Leistungskraft in Übereinstimmung stehe. Die allgemeinen Orientierungsdaten für den Anstieg der Aufgaben des Verwaltungshaushaltes und insbesondere der Personalausgaben würden eingehalten bzw. unterschritten.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt unter Berücksichtigung des Pflichtbetrages für die Tilgungen wäre positiv zu bewerten.
Im Hinblick auf das derzeit hohe Zinsniveau begrüßte er, daß aufgrund der Zuführung von Mitteln des Verwaltungshaushaltes und eine Entnahme aus der Rücklage eine Kreditaufnahme zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes nicht erforderlich sei.
Der Vermögenshaushalt würde sich insgesamt auf das Notwendige beschränken. Für das dem Haushaltsplan beigefügte In- vestitionsprogramm wurden seitens der FWG-Fraktion Vorbehalte gegen die für den Bau des Sport- und Freizeitbades sowie die für die Erweiterung des Rathauses veranschlagten Mittel angemeldet. ;
Insgesamt wurde auch für die FWG-Fraktion die Zust immu ng zum Haushalt 1992 erklärt.
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Haushalt 1992 bei einer Enthaltung einstimmig zu. Der Antrag von Verbandsge- meinderatsmitglied Paul Widner (SPD) 2.000 DM für »Pro
Familia« und der Antrag von Verbandsgemeinderatsmitglied Karl Bechtle (SPD) 43.000 DM für den Neubau des Feuerwehrhauses Kadenbach bereitzustellen, wurde vom Verbandsgemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Baukostenzuschuß bei Anschlüssen an Verteileranlagen -wurde neu festgelegt.
Der im Bereich der Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Montabaur zu zahlende Baukostenzuschuß beträgt seit 01.01.1975.
- 0,00 DM/qm Grundstücksfläche
- 0,80 DM/cbm umbauten Raumes.
Dieserpauschale Berechnungsmaßstab wurde demGrundeimd der Höhe nach bis heute unverändert beibehalten.
Mit Inkrafttreten der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser im Jahre 1980 wurde dieser Abrechnungsmodus auf Anschlüsse an Verteileranlagen beschränkt, die vor dem 01.01.1981 errichtet oder begonnen wurden.
Für nach diesem Zeitpunkt erstmals hergestellte Verteileranlagen beträgt der Baukostenzuschuß 70 v.H. der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten. Von den umlagefähigen Kosten werden 25 v.H. nach der Gesamtsumme der Grundstücksflächen und 75 v.H. nach der Gesamtsumme der Geschoßflächen, die im betreffenden Versorgungsgebiet angeschlossen werden können, umgelegt.
Aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen (Preisindex), sind bei Beibehaltung der aa. Beitragssätze die Grundstückseigentümer in »Altgebieten« wirtschaftlich günstiger gestellt, als die Hauseigentümer in Neubaugebieten. Dadurch ist das Gleichheitsprinzip nicht mehr gewährleistet.
Aus diesem Grund beschloß der Verbandsgemeinderat mehrheitlich den Baukostenzuschuß bei Anschlüssen an Verteileran- lagen, die vor dem 1.1.1981 errichtet wurden, gern. § 3 Abs. 2 d zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.2.1981 ab 01.01.1992 wie folgt neu festzusetzen:
Der Baukostenzuschuß beträgt:
a) 0,75 DM je qm Grundstücksfläche
b) 1,00 DM je cbm umbauter Raum.
Jahresgrundpreis für Wasserzähler für 5 cbm Verbrauchsleistung wurde neu festgesetzt
N achdem im Jahre 1986 bereits die J ahresgrundpreise für Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung ab 10 cbm sowie für die Anschlußleitungen ab 50 mm Nennweite angehoben winden, soll nunmehr der seit 1981 gültige Grundpreis für die Wasserzähler des 5 cbm Durchflusses diesen Preisen angeglichen werden. Mit dem Erlös aus dem J ahresgrundpreis wird ein Tteil der Aufwendungen für die Vorhaltung von Versorgungseinrichtungen abgedeckt. Hierzu gehören z.B. die Hochbehältergröße, Dimensionen von Leitungen, Punkt- und Quelleitungen. Die nicht über den Grundpreis abgedeckten Vorhaltekosten müssen über den Wassergrundpreis (Arbeitspreis) ausgeglichen werden. Dieser Wasserpreis in Höhe von 1,55 DM/cbm Wasserbezug (seit 1989) soll beibehalten werden.
Da die Erhöhung der laufenden Entgelte zur Abdeckung des für das Wirtschaftsjahr angestiegenen Entgeltbedarfs erforderlich ist, beschloß der Verbandsgemeinderat einstimmig die Neufestsetzung des Jahresgrundpreises für Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung bis 5 cbm gern. Preisblatt § 1 der Anlage 1 zu § 12 der zusätzlichen Vertragsbedingung der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.02.1981 ab01.01.1992 auf 48 DM (monatlich 4,00 DM).
Kulturamt Westerburg Westerburg, 30.12.1991
- Az.: 00 G. 2063 HA. -
Öffentliche Bekanntmachung Schlußfeststellung
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBL I S. 646) 'wird das Flurbereinigungsverfahren Girod; Westerwald mit folgender Feststellung abgeschlossen:
I. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die : im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
III. Die Aufgaben der Tfeilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

