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Montabaur

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__ Nr. 3/92

Das Kindertheater »Töfte« gastiert am MITTWOCH, dem 12. Februar 1992, um 15.00 Uhr in der AhrbachhaUeinBo- den.

Karten für das Kindertheater gibt es ab Samstag, 1. Februar 1992 im Vorver­kauf.

Vorverkaufsstellen:

Ortsbürgermeister Eulberg, Oststraße 3, 5431 Boden (während der Woche, ab 16.30 Uhr)

Buchhandlung am Rathaus, 5430 Mon­tabaur, Tbl. 02602/5333

Eintrittspreise:

3,00 DM für Kinder, 4,00 DM für Erwachsene

Veranstalter: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Abteilung Jugendpflege, Büro im Ju­gendzentrum Montabaur, Tbl. 02602/4547.

Boden

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Dienstag, 21. Januar 1992,20.00 Uhr im Sitzungssaal der Ahrbachhalle statt.

Tagesordnung:

öffentliche Sitzung:

1. Stellungnahme zum raumplanerischen Verfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Wertstoffsortier- und -aufbereitungsanlage in der Gemarkung Boden durch die Firma Bellersheim GmbH & Ca KG., Neitersen

2. Verschiedenes

Boden, 13. Januar 1992 Eulberg

Ortsbürgermeisterin

_ Heiligenroth _

Kartenvorverkauf für die Kappensitzung

Die diesjährige Kappensitzung findet statt am 16. Februar. Der Kartenvorverkauf erfolgt am Samstag, 1. Februar von 8.00 bis

11.00 Uhr im ZbV-Raum der Vogelsanghalle. Danach können Kartennoch erstanden werden beim Kassierer des Vereinsringes Helmut Ortseifen.

Holzversteigerung am Samstag, 25. Januar 1992

Am Samstag, 26. Januar 1992, um 10.00 Uhr findet die diesjäh­rige HolzVersteigerung in »der Fuchskaut« statt. Zur Versteige­rungkommen ca. 60 rm Buchenbrennholz. M ögliche Interessen­ten treffen sich zu aa. Zeitpunkt an der Kreuzung oberhalb der »Wolfsquelle«.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Änderung der Schalteröffnungszeiten

bei der Poststelle 1,5431 Heiligenroth Aufgrund der geringen Inanspruc hnahm e der Dienstleistun­gen der Deutschen Bundespost Postdienst wurden zum 1. Ja­nuar 1992 die Schalteröffnungszeiten der Poststelle 6431 Heili­genroth wie folgt geändert:

Mo - Sa 08.16 bis 10.16 Uhr Mo - Fr 16.00 bis 16.46 Uhr.

Möhnenverein Heiterkeit, Heiligenroth Wir wollen am Dienstag, 18. Februar 1992 nach Koblenz in die Rhein-Mosel-Halle zu einer TYockensitzung fahren. Dazu haben wir uns 60 Plätze reservieren lassen. Busfahrt und Eintritt sind frei Essen, Ihinken und gute Laune sollte jeder selbst mitbrin­gen. Wir fahren am 18. Febr. 92, um 18.30 Uhr ab demFeuerwehr- haus. Anmeldung bis zum 31. Januar 1992 bei R. Schughart, Tfel. 18260.

_ Ruppach-Goldhausen _ .

Öffentliche Bekanntmachung Schlußfeststellung

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in der Fas­sung vom 16.03.1976 (BGBL I S. 646) wird das Flurbereini­gungsverfahren Girod; Westerwald mit folgender Feststellung abgeschlossen:

I. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist be­wirkt.

II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

III. Die Aufgaben der Tbilnehmergemeinschaft sind abge­schlossen.

Mit der Zustellung der imanfechtbaren Schlußfeststellung an den Vorsitzenden des Vorstandes der 'Ifeilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren Girod beendet und die Teil­nehmer gemeinschaft Girod erloschen.

Gründe:

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächli­cher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen des Flurbereinigungsplanes berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben.

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Ortsgemeinde Girod, die sich zur Unterhaltung dieser Anla­gen verpflichtet hat, übernommen.

Aufgaben, die dieTbilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hät­te, sind nicht bekannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der noch vorhandene Bestkassenbestand in Hö­he von rd. 4.800,00 DM wird nach der Unanfechtbarkeit dieser Schlußfeststellung der Ortsgemeinde Girod zweckgebunden zur Unterhaltung der geschaffenen gemeinschaftlichen Anla­gen übergeben und die Flurbereinigungskasse danach aufge­löst.

Das Flurbereinigungsverfahren Girod war daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnungkann innerhalb einer Frist von zwei Wo­chen nach dem ersten Thg der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5, 6438 Westerburg oder wahlweise bei der

Bezirksiegierung Koblenz (Obere Flurbereinigungsbehörde) Stresemannstr. 3 - 6, 6400 Koblenz

einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruchnoch vor Ablauf aa. Frist einge­gangen ist.

Der Kulturamtsvorsteher