Montabaur
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__ Nr. 3/92
Das Kindertheater »Töfte« gastiert am MITTWOCH, dem 12. Februar 1992, um 15.00 Uhr in der AhrbachhaUeinBo- den.
Karten für das Kindertheater gibt es ab Samstag, 1. Februar 1992 im Vorverkauf.
Vorverkaufsstellen:
Ortsbürgermeister Eulberg, Oststraße 3, 5431 Boden (während der Woche, ab 16.30 Uhr)
Buchhandlung am Rathaus, 5430 Montabaur, Tbl. 02602/5333
Eintrittspreise:
3,00 DM für Kinder, 4,00 DM für Erwachsene
Veranstalter: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Abteilung Jugendpflege, Büro im Jugendzentrum Montabaur, Tbl. 02602/4547.
Boden
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Dienstag, 21. Januar 1992,20.00 Uhr im Sitzungssaal der Ahrbachhalle statt.
Tagesordnung:
öffentliche Sitzung:
1. Stellungnahme zum raumplanerischen Verfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Wertstoffsortier- und -aufbereitungsanlage in der Gemarkung Boden durch die Firma Bellersheim GmbH & Ca KG., Neitersen
2. Verschiedenes
Boden, 13. Januar 1992 Eulberg
Ortsbürgermeisterin
_ Heiligenroth _
Kartenvorverkauf für die Kappensitzung
Die diesjährige Kappensitzung findet statt am 16. Februar. Der Kartenvorverkauf erfolgt am Samstag, 1. Februar von 8.00 bis
11.00 Uhr im ZbV-Raum der Vogelsanghalle. Danach können Kartennoch erstanden werden beim Kassierer des Vereinsringes Helmut Ortseifen.
Holzversteigerung am Samstag, 25. Januar 1992
Am Samstag, 26. Januar 1992, um 10.00 Uhr findet die diesjährige HolzVersteigerung in »der Fuchskaut« statt. Zur Versteigerungkommen ca. 60 rm Buchenbrennholz. M ögliche Interessenten treffen sich zu aa. Zeitpunkt an der Kreuzung oberhalb der »Wolfsquelle«.
Zerfas, Ortsbürgermeister
Änderung der Schalteröffnungszeiten
bei der Poststelle 1,5431 Heiligenroth Aufgrund der geringen Inanspruc hnahm e der Dienstleistungen der Deutschen Bundespost Postdienst wurden zum 1. Januar 1992 die Schalteröffnungszeiten der Poststelle 6431 Heiligenroth wie folgt geändert:
Mo - Sa 08.16 bis 10.16 Uhr Mo - Fr 16.00 bis 16.46 Uhr.
Möhnenverein Heiterkeit, Heiligenroth Wir wollen am Dienstag, 18. Februar 1992 nach Koblenz in die Rhein-Mosel-Halle zu einer TYockensitzung fahren. Dazu haben wir uns 60 Plätze reservieren lassen. Busfahrt und Eintritt sind frei Essen, Ihinken und gute Laune sollte jeder selbst mitbringen. Wir fahren am 18. Febr. 92, um 18.30 Uhr ab demFeuerwehr- haus. Anmeldung bis zum 31. Januar 1992 bei R. Schughart, Tfel. 18260.
_ Ruppach-Goldhausen _ .
Öffentliche Bekanntmachung Schlußfeststellung
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBL I S. 646) wird das Flurbereinigungsverfahren Girod; Westerwald mit folgender Feststellung abgeschlossen:
I. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
III. Die Aufgaben der Tbilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der imanfechtbaren Schlußfeststellung an den Vorsitzenden des Vorstandes der 'Ifeilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren Girod beendet und die Teilnehmer gemeinschaft Girod erloschen.
Gründe:
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen des Flurbereinigungsplanes berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben.
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Ortsgemeinde Girod, die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übernommen.
Aufgaben, die dieTbilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der noch vorhandene Bestkassenbestand in Höhe von rd. 4.800,00 DM wird nach der Unanfechtbarkeit dieser Schlußfeststellung der Ortsgemeinde Girod zweckgebunden zur Unterhaltung der geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen übergeben und die Flurbereinigungskasse danach aufgelöst.
Das Flurbereinigungsverfahren Girod war daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnungkann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Thg der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5, 6438 Westerburg oder wahlweise bei der
Bezirksiegierung Koblenz (Obere Flurbereinigungsbehörde) Stresemannstr. 3 - 6, 6400 Koblenz
einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruchnoch vor Ablauf aa. Frist eingegangen ist.
Der Kulturamtsvorsteher

