Montabaur
Nr. 3/92
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluß kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der StadtgemeindeMontabaur schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider- spruchnoch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 06.01.1992
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
(Siegel) Reichling
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Eitelbom den Ausbau der Willy- Amdt-Straße öffentlich aus.
Leistungsumfang:
' ca. 500 qm bit. Straßenbau ca. 1.500 qm Befestigung in Verbundpflaster ca. 200 lfdm Bewässerung GGG DN 100 ca. 100 lfdm Entwässerung DN 300
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 22.1.1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Str. 8, 5430 Montabaur anzufordem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Itermin für die Abgabe des Angebotes ist
Donnerstag, 13. Februar 1992,10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 13. Januar 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung Schlußfeststellung
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBL I S. 546) wird das Flurbereinigungsverfahren Girod; Westerwald mit folgender Feststellung abgeschlossen;
I. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
III. Die Aufgaben der Tfeilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlußfeststellung an den Vorsitzenden des Vorstandes der 'Ifeilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren Girod beendet und die Tteil- nehmergemeinschaft Girod erloschen.
Gründe:
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen des Flurbereinigungsplanes berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind fertiggestellt und der Katasterbehörde übergeben.
Die gemeinschaftlichen Anlagen sind erstellt und wurden von der Grtsgemeinde Girod, die sich zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet hat, übernommen.
Aufgaben, die die 'Ifeilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hät- jte, sind nicht bekannt.
Die Kasse der 'Ifeilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Dernoch vorhandene Restkassenbestand in Höhe von rd. 4.800,00 DM wird nach der Unanfechtbarkeit dieser Schlußfeststellung der Ortsgemeinde Girod zweckgebunden zur Unterhaltung der geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen übergeben und die Flurbereinigungskasse danach aufgelöst.
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Das Flurbereinigungsverfahren Girod war daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlußfeststellung abzuschließen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnungkann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5, 5438 Westerburg oder wahlweise bei der
Bezirksregierung Koblenz (Obere Flurbereinigungsbehörde) Stresemannstr. 3 - 5, 5400 Koblenz
einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf aa. Frist eingegangen ist.
Der Kulturamtsvorsteher
“Die Verwaltung informiert”
Neuer Schiedsmann
für den Schiedsamtsbezirk III der Verbandsgemeinde Montabaur gesucht
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht für den Schiedsamtsbezirk III, der das Gebiet der Ortsgemeinden Gackenbach, Horbach, Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach umfaßt, einen neuen Schiedsmann.
Der Schiedsmann führt den in § 380 der Strafprozeßordnung vorgeschriebenen Sühneversuch und einen Sühneversuch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe dieses Gesetzes durch. Hierzu gehören folgende Bereiche:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Betrug
- Sachbeschädigung
Die Bewerber/Bewerberinnen müssen das 30. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben.
Sie sollten in der Lage sein, Streitigkeiten aufgeschlossen und verständnisvollzu schlichten undmit den einschlägigen Rechtsund Verwaltungsvorschriften vertraut sein.
Wenn Sie an einer Übernahme dieses Ehrenamtes interessiert sind, setzen Sie sich bitte mit der Verbandsgemeindeverwaltung oder Ihrem Ortsbürgermeister in Verbindung.
Auskünfte auf telefonische Anfragen werden unter der Tfel.Nr. 02602/126.108 erteilt.
Bericht über die Sitzung
des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 19. Dez. 1991 Jahresrechnung/Jahresabschluß 1990gebilligt und Entlastung erteilt
Vier nacheinander anstehende Tagesordnungspunkte hatten den Rechnungsabschluß des Verbandsgemeindehaushaltes 1990 sowie der Verbandsgemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 1990 zum Inhalt. Zu Beginn der Beratungen übertrug Bürgermeister Dr. Possel-Dölken dem an Lebensjahren ältesten Ratsmitgied Hugo Kochern (FDP) den Vorsitz, da er sowie die Beigeordneten wegen Befangenheit von der weiteren Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen waren.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Walter Schmidt (CDU), berichtete über den Verlauf sowie das Ergebnis der insgesamt 6 Sitzungen, in denen sowohl die Haushaltswirtschaft der Verbandsgemeinde als auch die Wirtschaftsführung der Verbandsgemeindewerke geprüft werden.
Für das Haushaltsjahr 1990 konstatierte der Rechnungsprüfungsausschußvorsitzende eine geordnete Finanzwirtschaft und bezeichnete die mit einem Überschuß von 2.493.000 DM ermittelte freie Finanzspitze (diese gibt Aufschluß über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde) als beachtlich. Positiv wurde hervorgehoben, daß der seit 1986 unveränderte Umlagesatz es der Stadt und den Ortsgemeinden erlaubte, alle vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen. Nach Durchführung der Investition in 1990 betrugen die Rücklagen der Stadt und der Ortsgemeinden zum 31.12.1990 noch 3.358.441,47 DM. Die Schulden der Verbandsgemeinde konnten auch in 1990 weiter abgebaut werden, und zwar um ca. 3 %.
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