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Montabaur

SV 1920 Niedererbach e.V.

-1. Mannschaft

Zum Abschluß einer recht erfolgreichen Vorrunde wollen wir fei­ern. Als D ank für die tolle Unterstützung durch die treuen Fans, die mit ihrer Begeisterung diesen Erfolg ermöglichten, lädt die

1. Mannschaft zum Jahresabschluß die Zuschauer für Freitag, den 20. Dezember 1991, um 20.00 Uhr ins Sportheim ein. Wir hoffen, daß Ihr an diesem Abend zahlreich vertreten seid, um mit uns zu feiern.

Nomborn

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nombom vom 9. Dezember 1991 Wirtschafts- und Fällungsplan 1992 verabschiedet Nach sachkundigen Erläuterungen durch den zuständigen Re­vierbeamten Noll genehmigte der Ortsgemeinderat einstimmig den Wirtschafts- und Fällungsplan 1992, der Gesamteinnah­men in Höhe von 46.500 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 60.602 DM sowieeinen Holzeinschlag von 200 fmBuche, 202 fm Fichte und 40 fm Kiefer vorsieht.

De erwartete Fehlbedarf in Höhe von 14.102 DM wird über den Gesamthaushalt ausgeglichen.

Ebenfalls einstimmig sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, die Holzvollemtemaschine z.Zt. noch nicht einzusetzen.

Weitere Entscheidungen des Rates

Der Ortsgemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, den Tfeilnehmem der Berlin-Fahrt einen Fahrtkostenzuschuß zu ge­währen.

Die Sitzungsvergütung für die Mitglieder des Umlegungsaus­schusses wurde auf 15,00 DM zuzügL Fahrtkostenerstattung pro Stunde Sitzungsdauer einstimmig festgelegt.

Frauengemeinschaf t Nombom

Am 21. Februar findet unser Kaffeekränzchen statt. Deshalb treffen sich am 9. Januar 1992, um 20 Uhr im Gemeindehaus alle Fastnachtsgecken, die diesen Abend aktiv gestalten wollen. Bit­te seid so nett und bringt schon einiges an Material mit, egal ob Büttenreden, Sketche oder Lieder. Ganz besonders herzlich la­den wir hierzu auch die jüngeren Mitglieder ein. Auf Euer Kom­men freuen wir uns.

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ELBERTGEMEINDEN

Weihnachtsbaumverkauf

Der diesjährige Weihnachtsbaumverkauf findet am 21. Dez. 1991 von 10 -12 Uhr an der »Doppelheck« zwischen Oberelbert und Welschneudorf statt. Der Preis beträgt 10,00 DM pro Baum.

Falls es einigen beim Suchen des Baumes zu kalt wird, können sie sich am Glühweinstand aufwärmen. Bitte Säge mitbringen 1

Klein, Forstinspektor

_ Niederelbert _

öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1991 vom 16. Dezember 1991 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) folgen- deNachtragshaushaltssatzungbeschlossen,dienach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 16. Dezember 1991 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamt­betrag des Haushalts­planes einschließlich der Nachträge

erhöht gegenüber auf nunmehr

um DM bisher DM DM festges.

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 197.000 1.421.000 1.618.000

die Ausgaben 197.000 1.421.000 1.618.000

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Nr. 51/52/91

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen 180.000 1.300.000 1.480.000

die Ausgaben 180.000 1.300.000 1.480.000

§2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 160.000 DM auf 554.450 DM.

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen bleibt imverändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tteilen der Nach­tragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1991 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 481.000 DM.

Montabaur, den 16. Dezember 1991

Kreisverwaltung (S.) LA. Meckel

des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2.1.1992 bis 9.1.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus. Niederelbert, den 16. Dez. 1991

Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert Bode

(Siegel) Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge-, meinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederel­bert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 27.7.1988 (GVBL S. 135).

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Anhalter-Mitnahme- Dienst »Steig ein - fahr mit« wird in den nächsten lägen 8 Wochen alt.

Ein Erfolg ? - Nur dann, wenn Sie es wollen 1

Jedermann kann von diesem öffentlichen Verkehrsangebot kostenlos Gebrauch machen. Ob dieses Modell eine feste Einrichtung wird, das aller­dings hängt allein von Ihnen selbst ab. Denn in erster Linie geht es darum, ob Sie regelmä­ßig dieses Angebot nutzen. Darüber hinaus bitten wir auch die Autofahrer Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger, die an den Zusteigerstellen ste­hen, mitzunehmen. Und so können Sie »Steigein - fahr mit« nut­zen:

1. Holen Sie sich Ihren Zusteigerausweis bei Ihrem Ortsbür­germeister. Der Zusteigerausweis ist kostenlos und Sie sind automatisch kostenlos haftpflicht- und unfallversi­chert.

2. Wollen Sie nun das neue Verkehrsangebot nutzen, so gehen Sie zu einer der ausgeschilderten Zusteigerstellen.

3. Dort halten Sie Ihren Zusteigerausweis bitte so, daß er für den Autofahrer gut sichtbar ist.

Sie signalisieren damit,