Montabaur
SV 1920 Niedererbach e.V.
-1. Mannschaft ■
Zum Abschluß einer recht erfolgreichen Vorrunde wollen wir feiern. Als D ank für die tolle Unterstützung durch die treuen Fans, die mit ihrer Begeisterung diesen Erfolg ermöglichten, lädt die
1. Mannschaft zum Jahresabschluß die Zuschauer für Freitag, den 20. Dezember 1991, um 20.00 Uhr ins Sportheim ein. Wir hoffen, daß Ihr an diesem Abend zahlreich vertreten seid, um mit uns zu feiern.
Nomborn
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nombom vom 9. Dezember 1991 Wirtschafts- und Fällungsplan 1992 verabschiedet Nach sachkundigen Erläuterungen durch den zuständigen Revierbeamten Noll genehmigte der Ortsgemeinderat einstimmig den Wirtschafts- und Fällungsplan 1992, der Gesamteinnahmen in Höhe von 46.500 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 60.602 DM sowieeinen Holzeinschlag von 200 fmBuche, 202 fm Fichte und 40 fm Kiefer vorsieht.
De erwartete Fehlbedarf in Höhe von 14.102 DM wird über den Gesamthaushalt ausgeglichen.
Ebenfalls einstimmig sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, die Holzvollemtemaschine z.Zt. noch nicht einzusetzen.
Weitere Entscheidungen des Rates
Der Ortsgemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, den Tfeilnehmem der Berlin-Fahrt einen Fahrtkostenzuschuß zu gewähren.
Die Sitzungsvergütung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses wurde auf 15,00 DM zuzügL Fahrtkostenerstattung pro Stunde Sitzungsdauer einstimmig festgelegt.
Frauengemeinschaf t Nombom
Am 21. Februar findet unser Kaffeekränzchen statt. Deshalb treffen sich am 9. Januar 1992, um 20 Uhr im Gemeindehaus alle Fastnachtsgecken, die diesen Abend aktiv gestalten wollen. Bitte seid so nett und bringt schon einiges an Material mit, egal ob Büttenreden, Sketche oder Lieder. Ganz besonders herzlich laden wir hierzu auch die jüngeren Mitglieder ein. Auf Euer Kommen freuen wir uns.
1
;*<
ELBERTGEMEINDEN ”
Weihnachtsbaumverkauf
Der diesjährige Weihnachtsbaumverkauf findet am 21. Dez. 1991 von 10 -12 Uhr an der »Doppelheck« zwischen Oberelbert und Welschneudorf statt. Der Preis beträgt 10,00 DM pro Baum.
Falls es einigen beim Suchen des Baumes zu kalt wird, können sie sich am Glühweinstand aufwärmen. Bitte Säge mitbringen 1
Klein, Forstinspektor
_ Niederelbert _
öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1991 vom 16. Dezember 1991 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) folgen- deNachtragshaushaltssatzungbeschlossen,dienach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 16. Dezember 1991 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
erhöht gegenüber auf nunmehr
um DM bisher DM DM festges.
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 197.000 1.421.000 1.618.000
die Ausgaben 197.000 1.421.000 1.618.000
14
Nr. 51/52/91
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 180.000 1.300.000 1.480.000
die Ausgaben 180.000 1.300.000 1.480.000
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 160.000 DM auf 554.450 DM.
§3
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen bleibt imverändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tteilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1991 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 481.000 DM.
Montabaur, den 16. Dezember 1991
Kreisverwaltung (S.) LA. Meckel
des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2.1.1992 bis 9.1.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus. Niederelbert, den 16. Dez. 1991
Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert Bode
(Siegel) Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge-, meinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 27.7.1988 (GVBL S. 135).
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Anhalter-Mitnahme- Dienst »Steig ein - fahr mit« wird in den nächsten lägen 8 Wochen alt.
Ein Erfolg ? - Nur dann, wenn Sie es wollen 1
Jedermann kann von diesem öffentlichen Verkehrsangebot kostenlos Gebrauch machen. Ob dieses Modell eine feste Einrichtung wird, das allerdings hängt allein von Ihnen selbst ab. Denn in erster Linie geht es darum, ob Sie regelmäßig dieses Angebot nutzen. Darüber hinaus bitten wir auch die Autofahrer Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger, die an den Zusteigerstellen stehen, mitzunehmen. Und so können Sie »Steigein - fahr mit« nutzen:
1. Holen Sie sich Ihren Zusteigerausweis bei Ihrem Ortsbürgermeister. Der Zusteigerausweis ist kostenlos und Sie sind automatisch kostenlos haftpflicht- und unfallversichert.
2. Wollen Sie nun das neue Verkehrsangebot nutzen, so gehen Sie zu einer der ausgeschilderten Zusteigerstellen.
3. Dort halten Sie Ihren Zusteigerausweis bitte so, daß er für den Autofahrer gut sichtbar ist.
Sie signalisieren damit,

