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Montabaur

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Nr. 51/52/91-

Wir möchten alle Kameraden bitten, an dieser letzten Versamm­lung im alten Jahr teilzunehmen.

Am 4. Januar 1992 findet unsere Jahreshauptversammlung statt. Beginn: 20.00 Uhr im Bürgerhaus. Hierzu sind alle akti­ven und inaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.

Eisbachtaler Sportfreunde 1919 e.V.

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Sonntag, dem 29. Dezember 1991 fahren wir zum Hallentur­nier nach BadMarienberg, dort spielen wirnachfolgendemZeit- plan:

10.00 Uhr gegen Bad Marienberg, 12.30 Uhr gegen Haimbach, 14.30 Uhr gegen Selters. Endspiele ab 16.15 Uhr. Abfahrt 9.00 Uhr.

Heilberscheid

Neue Dienststunden

des Ortsbürgermeisters im Dorfgemeinschaftshaus Ab 1. Januar 1992 ist die wöchentliche Dienststunde montags in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr im Dienstzimmer des neuen Dorfgemeinschaftshauses. Ich bitte um Beachtung der Ände­rung.

Reichwein

Ortsbürgermeister

Preisskat-Turnier

Am Freitag, dem 27. Dezember 1991, um 19.30 Uhr findet im Dorf gemeinschaftshaus in Heilberscheid ein großes Preis skat- turnier unter dem Motto:»Jäger für Aktion Sorgenkind« statt. Als 1. Preis sind ein Hirschkalb, als 2. Preis ein Wildschwein und weitere viele wertvolle Sachpreise zu gewinnen.

Um zahlreiche Beteiligung wird gebeten. Der gesamte Erlös die­ser Veranstaltungkommt der »Aktion Sorgenkind« zugute. Den veranstaltenden Jägern sie schon im voraus für die gute Sache herzlich gedankt.

Reichwein

Ortsbürgermeister

Frauengemeinschaft Heilberscheid Am Dienstag, 7. Januar 1992, 20.00 Uhr findet eine außeror­dentliche Versammlung der Frauengemeinschaft im Dorfge­meinschaftshaus statt. Es finden keine Neuwahlen statt. Jedoch soll über die Veranstaltungen im neuen Jahr, insbeson­dere die Vorbereitungen zur Fastnacht 1992 beraten werden. Für Vorschläge haben wir immer ein offenes Ohr und freuen uns über zahlreiche Beteiligung.

Nentershausen

Öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Arthur Steinebach ist aus dem Ortsgemeinderat ausgeschie­den. Gemäß § 45 Abs. 1 und 4 des Landesgesetzes über die Wah­len zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahl­gesetz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvarschlages der CDU, Reinhold Ortseifen, In der Hasenbit­ze 1, 6431 Nentershausen in den Ortsgemeinderat berufen. DieVoraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunal­wahlordnung öffentlich bekanntgemacht.

5431 Nentershausen, 16. Dezember 1991

Perne

Ortsbürgermeister

DRK, Orts verein Nentershausen e.V. Neugründung einer JRK-Gruppe

Der DRK-Qrtsverein Nentershausen beabsichtigt ab Januar 1992 eine neue Jugend-Rpt-Kreuz-Gruppe zu gründen. Welcher Junge oder welches Mädchen zwischen 12-13 Jahren hat Interesse in einer solchen Gruppe mitzuarbeiten ?

Im Januar oder Februar erfolgt dann ein Informationsabend. Bitte anmelden bei Walter Müller, Rheinstr. 16, 6431 Nenters­hausen, Tbl. 06485/1329. Der Ortsverein Nentershausen er­stredet sich über die Orte Nentershausen, Görgeshausen, Nie­dererbach, Heilberscheid, Girod, Nombom, Großholbach, Rup- pach-Goldhausen und Heiligenröth.

Eisbachtaler SF Samstag, 21. Dezember 1991

14.00 Uhr Eisbachtaler SF II - SG 06 Betzdorf. Spiel um den Rheinlandpokal in Nentershausen

15.00 Uhr JSG Urmitz - Eisbachtaler SF A-Jgd. Spiel der Ver­bandsliga in Urmitz.

Die Eisbachtaler SF wünschen allen Freunden, Gönnern und Fans ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Die Losziehung unserer Weihnachtsverlosung findet am Donnerstag, 26. Dezember 1991, um 11.00 Uhr in der Stadion­klause statt.

Tennisclub Nentershausen

Für unsere Kinder und Jugendlichen haben wir zu Anfang des Jahres 1992 in der Tfennishalle Wallmerod wieder feste Plätze re­serviert. Bambini und Mädchen spielen am 6. Januar 1992, von 10 -12 Uhr, Jungen am 8. Januar 1992, von 10 -12 Uhr. Anmeldungen bis zum 23. Dez. 1991 beim Jugendwart G. Reusch, TfeL 8211.

Niedererbach

öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1991 vom 16. Dezember 1991 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgen­de N achtragshaushaltssatzungbeschlossen, dienach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 16. Dezember 1991 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamt­betrag des Haushalts­planes einschließlich der Nachträge

erhöht gegenüber auf nunmehr,

um DM bisher DM DM festges. 0

a) im Verwaltungshaushalt j

die Einnahmen 33.000 851.000 884.000'

die Ausgaben 33.000 851.000 884.000 ^

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen 174.000 925.000 1.099.000°

die Ausgaben 174.000 925.000 1.099.000::'

§2

Es werden neu festgesetzt: '

1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von ' bisher 583.000 DM auf 291.000,- DM. ! -

§ 3 :

Die Steuersätze werden nicht geändert.

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen { bleibt imverändert.

n -

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung: v"

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein- land-Pfalz.

Montabaur, den 16. Dezember 1991

Kreisverwaltung (S.) LA. MeckeL,

des Westerwaldkreises K

III. A

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 0 ' 2.1.1992 bis 9.1.1992 während der allgemeinen Dienststunden ' im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Niedererbach, den 16. Dez. 1991 u

Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach ZeyT

(Siegel) Ortsbürgermeisteri

Hinweis: :c

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die- j ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich-^j nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederer-1 bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel- -> tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS-: 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.7.1988 o (GVB1. S. 135).