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Montabaur

_ Niedererbach _

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach fin­det am

Freitag, 29. November 1991, um 20.00 Uhr in der Dorfgemeinschaftshalle statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungdes Rates vom 31. Okt. 1991

2. Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaus- halt 1991

3. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1991 bis 1996

4. Beratung und Beschlußfassung über die Freilegung der Außenwände (Kellergeschoß) am Feuerwehrgerätehaus, Brückenstraße 1

6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Be­festigung einer Satellitenanlage am Gemeindehaus, Mit­telstraße 4

6. Beratungüber den Erfahrungsbericht bezüglich der Trink­wasserversorgung aus dem stillgelegten und wieder in Be­trieb genommenen Tiefbrunnen

7. Festlegung eines Tbrmins für einen Waldbegang

8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Ar­beiten für den Ausbau der Mittel- und Brückenstraße . 2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Ar­beiten am Kindergarten Niedererbach

3. BeratungundBeschlußfassungüber die Vergabeder Reini­gungsarbeiten am Kindergarten

4. BeratungundBeschlußfassungüber die Änderung des Be­bauungsplanes »Am Hehlberg«

5. Personalangelegenheit

6. Verschiedenes

Niedererbach, 18. November 1991 Zey

Ortsbürgermeister

Hinweis für die Mitglieder der FWN-Fraktion:

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Gemeinderatssit­zung findet am Montag, dem 26. November 1991,20.00 Uhr im Pfarrheim statt.

Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion und der WG Zey: Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Gemeinderatssit­zung findet am Donnerstag, 28. November 1991, 20.00 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters statt.

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Niedererbach sucht für den neu einzurich- tenden Kindergarten eine

Reinigungskraft.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt max. 10 Stunden und wird nach Eröffnung des Kindergartens endgültig festge­legt. Die Entlohnung erfolgt zum ortsüblichen Tarif. Interessenten werden gebeten, sich bis zum 25. November 1991 zu bewerben bei:

Ortsbürgermeister Hubert Zey Bahnhofstraße, 5431 Niedererbach

Anmeldung von Brennholz

Umder Forstverwaltungden Bedarf für Brennholz für den Holz­einschlag 1991/92 mitteilen zu können wird gebeten, bis zum 30. November 1991 dies beim Bürgermeister anzumelden. Interessenten, die Holz in Eigenwerbung machen wollen, wer­den gebeten, sich umgehend beim Bürgermeister zu melden.

Zey

Ortsbürgermeister Schützenverein Niedererbach

Am Samstag, 7. Dez. 1991, um 19.00 Uhr findet im Schützen­haus die alljährliche Vorweihnachtsfeier statt. Eingeladen sind alle Mitglieder mit Partner. Da die Vereinskasse nicht über Ge­bühr belastet werden soll, erbitten wir für Speisen und Getränke einen kleinen Kostenbeitrag. Für eine rechtzeitige Planung der Vorbereitungen benötigen wir bis zum 27. November 1991 eine telefonische Anmeldung bei Inge Heinzen, Tbl 8579.

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Nr. 47/91

Kreis junger Frauen

Der Kreis junger Frauen lädt ein zu einem gemütlichen Abend am Freitag, 22. November 1991, 20.00 Uhr ins Pfarrheim.

Wir wollen unser Programm für die nächsten Monate bespre­chen. Wer hat neue Ideen ?

Bitte Tb 11er, Besteck und Glas mitbringen. Es gibt einen kleinen Imbiß.

Neue Gesichter sind wie immer herzlich willkommen.

Nomborn

Freiwillige Feuerwehr Nombom Am Sonntag, dem 24. November 1991, treffen sich die Männer der Gruppe 2 um 9.30 Uhr zum Kegeln. Bitte Tirnschuhe mit- bringen. Im Anschluß daran findet im »Florian« eine Feierstun­de anläßlich der Verleihung des goldenen Feuerwehrehrenzei­chens an Engelbert Roth, statt.

VfR Nombom 1920 e.V.

Am Sonntag, dem 24. November 1991, um 14.30 Uhr spielt der VfR Nombom gegen den S.V. Staudt. Clubhausdienst ab 13.30 Uhr: Carsten Roth, Uwe Schulze, Klaus Beck.

Änderung in der Terminplanung Der Sparverein hat seine Jahresabschlußfeier vom 30. Novem­ber 1991 auf Freitag, den 29. November 1991 vorverlegt. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

I. Umlegungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert faßte in seiner Sitzung am 07. Oktober 1991 folgenden Beschluß:

Gemäß § 47 BauGB vom 08. Dezember 1986 (BGBL I. S. 2253) in Verbindung mit der jeweils gültigen Landesverordnungüber die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebau­ungsplanes »Ortslage« die Umlegung eingeleitet. Das Umle­gungsverfahren erhält die Bezeichnung »Hollerer Straße«. Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Süden durch die Hollerer Straße K 168 bis nördlich in eine Tiefe von ca. 80 m; im Westen durch die Bebauung »Hollerer Straße«, 17a und im Osten durch die Gemarkungsgrenze Holler. Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.

Eine Bestandskarte in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt V dieser Bekanntmachung).

In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bz w. Flur­stücksteile einbezogen:

Gemarkung Niederelbert:

Grundbuchbezirk: Niederelbert Flur 5, Flurstücke: 19, 20, 21, 22/5.

Flur 11, Flurstücke: 6, 7, 297.

II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Nach § 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umle­gungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen

- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, .

- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,

4. die Ortsgemeinde Niederelbert

5. die Verbandsgemeinde Montabaur.

Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte* in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungs­ausschuß zugeht.