Montabaur
_ Niedererbach _
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am
Freitag, 29. November 1991, um 20.00 Uhr in der Dorfgemeinschaftshalle statt.
Tagesordnung:
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzungdes Rates vom 31. Okt. 1991
2. Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaus- halt 1991
3. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1991 bis 1996
4. Beratung und Beschlußfassung über die Freilegung der Außenwände (Kellergeschoß) am Feuerwehrgerätehaus, Brückenstraße 1
6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befestigung einer Satellitenanlage am Gemeindehaus, Mittelstraße 4
6. Beratungüber den Erfahrungsbericht bezüglich der Trinkwasserversorgung aus dem stillgelegten und wieder in Betrieb genommenen Tiefbrunnen
7. Festlegung eines Tbrmins für einen Waldbegang
8. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Arbeiten für den Ausbau der Mittel- und Brückenstraße . 2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Arbeiten am Kindergarten Niedererbach
3. BeratungundBeschlußfassungüber die Vergabeder Reinigungsarbeiten am Kindergarten
4. BeratungundBeschlußfassungüber die Änderung des Bebauungsplanes »Am Hehlberg«
5. Personalangelegenheit
6. Verschiedenes
Niedererbach, 18. November 1991 Zey
Ortsbürgermeister
Hinweis für die Mitglieder der FWN-Fraktion:
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Gemeinderatssitzung findet am Montag, dem 26. November 1991,20.00 Uhr im Pfarrheim statt.
Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion und der WG Zey: Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 28. November 1991, 20.00 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters statt.
Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Niedererbach sucht für den neu einzurich- tenden Kindergarten eine
Reinigungskraft.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt max. 10 Stunden und wird nach Eröffnung des Kindergartens endgültig festgelegt. Die Entlohnung erfolgt zum ortsüblichen Tarif. Interessenten werden gebeten, sich bis zum 25. November 1991 zu bewerben bei:
Ortsbürgermeister Hubert Zey Bahnhofstraße, 5431 Niedererbach
Anmeldung von Brennholz
Umder Forstverwaltungden Bedarf für Brennholz für den Holzeinschlag 1991/92 mitteilen zu können wird gebeten, bis zum 30. November 1991 dies beim Bürgermeister anzumelden. Interessenten, die Holz in Eigenwerbung machen wollen, werden gebeten, sich umgehend beim Bürgermeister zu melden.
Zey
Ortsbürgermeister Schützenverein Niedererbach
Am Samstag, 7. Dez. 1991, um 19.00 Uhr findet im Schützenhaus die alljährliche Vorweihnachtsfeier statt. Eingeladen sind alle Mitglieder mit Partner. Da die Vereinskasse nicht über Gebühr belastet werden soll, erbitten wir für Speisen und Getränke einen kleinen Kostenbeitrag. Für eine rechtzeitige Planung der Vorbereitungen benötigen wir bis zum 27. November 1991 eine telefonische Anmeldung bei Inge Heinzen, Tbl 8579.
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Nr. 47/91
Kreis junger Frauen
Der Kreis junger Frauen lädt ein zu einem gemütlichen Abend am Freitag, 22. November 1991, 20.00 Uhr ins Pfarrheim.
Wir wollen unser Programm für die nächsten Monate besprechen. Wer hat neue Ideen ?
Bitte Tb 11er, Besteck und Glas mitbringen. Es gibt einen kleinen Imbiß.
Neue Gesichter sind wie immer herzlich willkommen.
Nomborn
Freiwillige Feuerwehr Nombom Am Sonntag, dem 24. November 1991, treffen sich die Männer der Gruppe 2 um 9.30 Uhr zum Kegeln. Bitte Tirnschuhe mit- bringen. Im Anschluß daran findet im »Florian« eine Feierstunde anläßlich der Verleihung des goldenen Feuerwehrehrenzeichens an Engelbert Roth, statt.
VfR Nombom 1920 e.V.
Am Sonntag, dem 24. November 1991, um 14.30 Uhr spielt der VfR Nombom gegen den S.V. Staudt. Clubhausdienst ab 13.30 Uhr: Carsten Roth, Uwe Schulze, Klaus Beck.
Änderung in der Terminplanung Der Sparverein hat seine Jahresabschlußfeier vom 30. November 1991 auf Freitag, den 29. November 1991 vorverlegt. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
I. Umlegungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert faßte in seiner Sitzung am 07. Oktober 1991 folgenden Beschluß:
Gemäß § 47 BauGB vom 08. Dezember 1986 (BGBL I. S. 2253) in Verbindung mit der jeweils gültigen Landesverordnungüber die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Ortslage« die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Hollerer Straße«. Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Süden durch die Hollerer Straße K 168 bis nördlich in eine Tiefe von ca. 80 m; im Westen durch die Bebauung »Hollerer Straße«, 17a und im Osten durch die Gemarkungsgrenze Holler. Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.
Eine Bestandskarte in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt V dieser Bekanntmachung).
In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bz w. Flurstücksteile einbezogen:
Gemarkung Niederelbert:
Grundbuchbezirk: Niederelbert Flur 5, Flurstücke: 19, 20, 21, 22/5.
Flur 11, Flurstücke: 6, 7, 297.
II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Nach § 48 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen
- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, .
- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,
4. die Ortsgemeinde Niederelbert
5. die Verbandsgemeinde Montabaur.
Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte* in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuß zugeht.

