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Montabaur

Nr. 45/91

HD

§ 44 Abs. 4 BauGB: '

Ein Entschädigungsanspruch erlischt,' wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Aba 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird §24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. dieEinberufungund dielhgesordnungvon Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Die Änderung hat folgenden Inhalt: .

»1. Der im Bebauungsplan für die Straß# »Äußerer Weg« ausge­wiesene verkehrsberuhigte Bereich entfällt. Der Äußere Weg wirdim Bebauungsplan (lediglich) als Verkehrsfläche ausgewie­sen.

2. Der Bebauungsplan »Ortslage« wird für das am Äußeren Weg gelegene Flurstück Nr. 207/1 wie folgt geändert:

Die bisherige Ausweisung als private Grünfläche entfällt. Das Grundstück wird durch Festsetzung einer überbailbaren Fläche einer Wohnbebauung zugeführt; es gelten im übrigen die Fest­setzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes,«

und ist zudem aus der auf Seite 19 abgedruckten Skizze ersicht­lich.

Niederelbert, 05. November 1991 Bode, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) (BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Niederelbert am

Donnerstag, 14. November 1991, um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Fohr-Bils-Stube«

statt.

Tagesordnung;

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßn ahm en der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Niederelbert/Montabaur, 21. Okt. 1991

Ortsgemeinde Niederelbert Verbandsgemeinde Montabaur

Bode, Ortsbürgermeister i.V. Reusch, I. Beigeordneter

Nachtrag zum Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 14. Oktober 1991 Mehrheitlich beschloß der Ortsgemeinderat die Erhebungeiner zweiten Vorausleistung auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für den Ausbau der Bürgersteige und der Beleuchtung entlang der Hauptstraße (L 327, Ortsdurchfahrt) in Niederelbert. Der weitere Vorausleistungsbetrag wurde #uf 4,50 DM pro qm bei­tragsfähiger Geschoßfläche festgesetzt. Der Beitrag wird 3 Mo­nate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig. Der Grund- erwerb gilt als Herstellungsmerkmal der Baumaßnahme.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen: V

Nach Aussage des Straßenbauamtes Diez werden sich def Ab­schluß und die Auswertung der Vermessung sowie die Kosten­verteilungsbesprechungen für die Entschädigung der abgeris­senen Häuser bis Mitte 1992 verzögern. Es ist zu befürchten, daß durch weitere Verzögerungen eine kassenwirksame Abrech­nungin 1992nicht möglich sein wird, da das Zahlungsziel 3 Mo­nate beträgt. Aus diesem Grunde wird unter Berücksichtigung, daß die Arbeiten fertiggestellt sind, ein weiterer Vorauslei­stungsbetragerhoben, der der ersten Veranlagng der endgültig insgesamt zu erwartenden Beiträge entspricht. Von seiten der Verbandsgemeindeverwaltung wurde daher vorgeschlagen, den weiteren Vörauszahlungsbetrag auf 4,60 DM/qm beitragspfli- chiger Geschoßfläche festzusetzen. Die 1. Rate betrug 7,50 DM pro qm.

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch diese Be­rechnung auf der ursprünglichen Kostenermittlung beruht, da

eine Abrechnungnochnicht vorgenommen wurde. E s wurden al­lerdings zusätzliche Kosten für den hinter dem Bach sowie vor dem Rathausplatz verlaufenden Bürgersteig in Höhe von 70.000 DM eingestellt, die zunächst als separate Maßnahme veranschlagt waren. Durch die Einbeziehung der zusätzlichen beitragspflichtigen Flächen wird der auf die Anlieger entfallen­de Anteil von 28.000 DM weitgehendst auf gefangen. Außerdem ist aufgrund der neueren Rechtssprechung des OVG Rheinland- Pfalz für gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grund­stücke ein Artzuschlag von 10 v.H. zu erheben, so daß sich insge­samt ein voraussichtlicher Beitrag von 12,02 DM/qm GFZ er­gibt. Aufgrund der ersten Berechnung wurden Beiträge von 12,26 DM/qm GFZ errechnet.

St.-Martinszug

Vor dem diesjährigen St.-M artinszug am Montag, 11. November 1991, hat Pfarrer Linnighäuser für 17.30 Uhr alle Kinder mit ih­ren Laternen sowie die sie begleitenden Eltern und Großeltern zu einem St.-Martins-Gottesdienst in die Pfarrkirche eingela­den.

Um 18.00 Uhr, nach dem Gottesdienst, begleiten die Kinder St. Martin vom Kirchenportal über die Gartenstraße - Wiesenstra­ße - Hauptstraße - Äußerer Weg- Bergstraße - Hauptstraße und über den Verbindungsweg zum Kirmesplatz am Haus Bader zu »Müllers Wiese«, wo das Martinsfeuer angezündet ist. Anschließend ist die Brezelausgabe am Kindergarten. Alle Kin­der sind mit ihren Eltern und Großeltern sehr herzlich eingela­den. Zum St. Martinsgottesdienst hat Pfarrer Linnighäuser ausdrücklich auch die protestantischen Kinder mit ihren Be­gleitpersonen eingeladen. Der Freiw. Feuerwehr sowie dem Spielmannszug danke ich für die Organisation, die Absicherung und musikalische Begleitung des St. Martinszuges.

Wegen der besonderen Gefährdung kann das Abbrennen von Wachs- und Pechfackeln nicht gestattet werden.

Willi Bode Ortsbürgermeister

S.V. Niederelbert, Abt. Alte Herren Am 9. November 1991 haben wir ein Heimspiel gegen die AH- Mannschaft von Montabaur.

Spielbeginn: 15.30 Uhr Platzaufbau: Uli Roth, Bernd Wolf.

Blau-Weiß Niederelbert

F-Jugend Staffel 8

Samstag, 9. November 1991, um 14.30 Uhr in Niederelbert Elbert I - Glas Chemie Wiges I.

Die F-Jugend Elbert I steht vor dem letzten Spieltag bereits als Staffelsieger fest. Herzlichen Glückwunsch!

F-Jugend Staffel 10

Freitag, 8. November 1991, um 17 Uhr in Dreikirchen Steinefrenz I - Elbert II.

SG Elbert

Am kommenden Wochenende finden folgende Spiele statt:

SG Elbert I - TSG Urbach/Dembach um 14.30 Uhr in Niederel­bert.

SG Elbert II - Baris Montabaur, um 12.30 Uhr in Oberelbert. Anmerkung: Der Clubhausdienst im Sportlerheim Niederelbert wird bis Ende des Jahres von der 1. Mannschaft/Fußball ge­stellt.

SV Blau-Weiß Niederelbert

Unser diesjähriger Wandertag für jung und alt findet am Sams­tag, dem 7. Dez. 1991, statt. Treffpunkt ist um 12.30 Uhr auf dem Rathausplatz in Niederelbert.

Anmeldungen für alle Interessenten nimmt bis 30. November 1991 unsere Kassiererin Margret Höber, Tbl 18645 entgegen.

Oberelbert

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 30. Okt. 1991 Wirtschafts- und Fällungsplan 1992 beschlossen Im Beisein des zuständigen Revierbeamten Klein verabschiede­te der Ortsgemeinderat einstimmig den in der Sitzimg vorgeleg­ten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1992. Gemäß den Berech­nungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 104.500 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 83.110 DM er­mittelt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 685 fm festge­legt und teilt sich wie folgt auf:

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