Montabaur
Nr. 45/91
HD
§ 44 Abs. 4 BauGB: '
Ein Entschädigungsanspruch erlischt,' wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Aba 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird §24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. dieEinberufungund dielhgesordnungvon Sitzungen des Gemeinderates (§ 34) ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Die Änderung hat folgenden Inhalt: .
»1. Der im Bebauungsplan für die Straß# »Äußerer Weg« ausgewiesene verkehrsberuhigte Bereich entfällt. Der Äußere Weg wirdim Bebauungsplan (lediglich) als Verkehrsfläche ausgewiesen.
2. Der Bebauungsplan »Ortslage« wird für das am Äußeren Weg gelegene Flurstück Nr. 207/1 wie folgt geändert:
Die bisherige Ausweisung als private Grünfläche entfällt. Das Grundstück wird durch Festsetzung einer überbailbaren Fläche einer Wohnbebauung zugeführt; es gelten im übrigen die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes,«
und ist zudem aus der auf Seite 19 abgedruckten Skizze ersichtlich.
Niederelbert, 05. November 1991 Bode, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) (BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Niederelbert am
Donnerstag, 14. November 1991, um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Fohr-Bils-Stube«
statt.
Tagesordnung;
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßn ahm en der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Niederelbert/Montabaur, 21. Okt. 1991
Ortsgemeinde Niederelbert Verbandsgemeinde Montabaur
Bode, Ortsbürgermeister i.V. Reusch, I. Beigeordneter
Nachtrag zum Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 14. Oktober 1991 Mehrheitlich beschloß der Ortsgemeinderat die Erhebungeiner zweiten Vorausleistung auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für den Ausbau der Bürgersteige und der Beleuchtung entlang der Hauptstraße (L 327, Ortsdurchfahrt) in Niederelbert. Der weitere Vorausleistungsbetrag wurde #uf 4,50 DM pro qm beitragsfähiger Geschoßfläche festgesetzt. Der Beitrag wird 3 Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig. Der Grund- erwerb gilt als Herstellungsmerkmal der Baumaßnahme.
Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen: V
Nach Aussage des Straßenbauamtes Diez werden sich def Abschluß und die Auswertung der Vermessung sowie die Kostenverteilungsbesprechungen für die Entschädigung der abgerissenen Häuser bis Mitte 1992 verzögern. Es ist zu befürchten, daß durch weitere Verzögerungen eine kassenwirksame Abrechnungin 1992nicht möglich sein wird, da das Zahlungsziel 3 Monate beträgt. Aus diesem Grunde wird unter Berücksichtigung, daß die Arbeiten fertiggestellt sind, ein weiterer Vorausleistungsbetragerhoben, der der ersten Veranlagng der endgültig insgesamt zu erwartenden Beiträge entspricht. Von seiten der Verbandsgemeindeverwaltung wurde daher vorgeschlagen, den weiteren Vörauszahlungsbetrag auf 4,60 DM/qm beitragspfli- chiger Geschoßfläche festzusetzen. Die 1. Rate betrug 7,50 DM pro qm.
Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch diese Berechnung auf der ursprünglichen Kostenermittlung beruht, da
eine Abrechnungnochnicht vorgenommen wurde. E s wurden allerdings zusätzliche Kosten für den hinter dem Bach sowie vor dem Rathausplatz verlaufenden Bürgersteig in Höhe von 70.000 DM eingestellt, die zunächst als separate Maßnahme veranschlagt waren. Durch die Einbeziehung der zusätzlichen beitragspflichtigen Flächen wird der auf die Anlieger entfallende Anteil von 28.000 DM weitgehendst auf gefangen. Außerdem ist aufgrund der neueren Rechtssprechung des OVG Rheinland- Pfalz für gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke ein Artzuschlag von 10 v.H. zu erheben, so daß sich insgesamt ein voraussichtlicher Beitrag von 12,02 DM/qm GFZ ergibt. Aufgrund der ersten Berechnung wurden Beiträge von 12,26 DM/qm GFZ errechnet.
St.-Martinszug
Vor dem diesjährigen St.-M artinszug am Montag, 11. November 1991, hat Pfarrer Linnighäuser für 17.30 Uhr alle Kinder mit ihren Laternen sowie die sie begleitenden Eltern und Großeltern zu einem St.-Martins-Gottesdienst in die Pfarrkirche eingeladen.
Um 18.00 Uhr, nach dem Gottesdienst, begleiten die Kinder St. Martin vom Kirchenportal über die Gartenstraße - Wiesenstraße - Hauptstraße - Äußerer Weg- Bergstraße - Hauptstraße und über den Verbindungsweg zum Kirmesplatz am Haus Bader zu »Müllers Wiese«, wo das Martinsfeuer angezündet ist. Anschließend ist die Brezelausgabe am Kindergarten. Alle Kinder sind mit ihren Eltern und Großeltern sehr herzlich eingeladen. Zum St. Martinsgottesdienst hat Pfarrer Linnighäuser ausdrücklich auch die protestantischen Kinder mit ihren Begleitpersonen eingeladen. Der Freiw. Feuerwehr sowie dem Spielmannszug danke ich für die Organisation, die Absicherung und musikalische Begleitung des St. Martinszuges.
Wegen der besonderen Gefährdung kann das Abbrennen von Wachs- und Pechfackeln nicht gestattet werden.
Willi Bode Ortsbürgermeister
S.V. Niederelbert, Abt. Alte Herren Am 9. November 1991 haben wir ein Heimspiel gegen die AH- Mannschaft von Montabaur.
Spielbeginn: 15.30 Uhr Platzaufbau: Uli Roth, Bernd Wolf.
Blau-Weiß Niederelbert
F-Jugend Staffel 8
Samstag, 9. November 1991, um 14.30 Uhr in Niederelbert Elbert I - Glas Chemie Wiges I.
Die F-Jugend Elbert I steht vor dem letzten Spieltag bereits als Staffelsieger fest. Herzlichen Glückwunsch!
F-Jugend Staffel 10
Freitag, 8. November 1991, um 17 Uhr in Dreikirchen Steinefrenz I - Elbert II.
SG Elbert
Am kommenden Wochenende finden folgende Spiele statt:
SG Elbert I - TSG Urbach/Dembach um 14.30 Uhr in Niederelbert.
SG Elbert II - Baris Montabaur, um 12.30 Uhr in Oberelbert. Anmerkung: Der Clubhausdienst im Sportlerheim Niederelbert wird bis Ende des Jahres von der 1. Mannschaft/Fußball gestellt.
SV Blau-Weiß Niederelbert
Unser diesjähriger Wandertag für jung und alt findet am Samstag, dem 7. Dez. 1991, statt. Treffpunkt ist um 12.30 Uhr auf dem Rathausplatz in Niederelbert.
Anmeldungen für alle Interessenten nimmt bis 30. November 1991 unsere Kassiererin Margret Höber, Tbl 18645 entgegen.
Oberelbert
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 30. Okt. 1991 Wirtschafts- und Fällungsplan 1992 beschlossen Im Beisein des zuständigen Revierbeamten Klein verabschiedete der Ortsgemeinderat einstimmig den in der Sitzimg vorgelegten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1992. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 104.500 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 83.110 DM ermittelt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 685 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:
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