Montabaur_[T]__Nr. 43/91
Dadurch könne man auf eine zusätzliche Fördermenge von ca. 1.600 cbm Trinkwasser zurückgreifen.
D as Geologische Landesamt in M ainz habe vom Werksausschuß den Auftragerhalten, die Zufluß- und Abflußmengen des unterirdischen IHnkwassers auf der Montabaurer Höhe zu beobachten, um eine Wasserbilanz zu erstellen.
Informationen über den Stand der Arbeiten zur Einführung eines Anruf-Sammel-Taxi-Systems
Seit dem 1. August 1991 läuft der Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr (AST) zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur probeweise für zwei Jahre auf fünf Linien und zwei Sonderlinien. Aufgrund der erst kurzen Laufzeit von zwei Monaten konnte dem Verbandsgemeinderat noch kein Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Seitens der Verwaltung wurde jedoch mitgeteilt, daß nach den Fahrplänen pro Monat 850 Fahrten angeboten wurden. Davon seien im August 1991 62 und im September 1991 60 Fahrten angenommen worden. Im August 1991 seien 107 Personen und im September 1991 92 Personen befördert worden. Dies ergibt einen durchschnittlichen Besetzungsgrad von 1,7 bzw. 1,8 Personen. Von den angebotenen Sonderlinien wird lediglich die Linie Koblenz - Augst mit einer durchschnittlichen Besetzung von 7 - 8 Personen pro Abend gut angenommen. Im Gegensatz dazu wurde bei der Sonderlinie Limburg- Eisbachgemeinden seit Einführung am 1. August 1991 lediglich eine Ibur durchgeführt.
Die Verwaltung berichtete, man sei bestrebt, nach Befragen der Fahrtteilnehmer weitere Verbesserungen durchzuführen. Weiterhin werde angestrebt, aufgrund der starken N achfrage in den Augstgemeinden auch freitags abends einen Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr zu betreiben.
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige wurde neu festgesetzt
Einstimmig beschloß der Verbandsgemeinderat eine Änderung der Hauptsatzung, in der die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige neu festgesetzt wurde. (Die Änderungssatzung wurde bereits in der letzten Ausgabe des Wochenblattes veröffentlicht.)
Diese Entscheidung würde wie folgt begründet:
Der Minister des Innemhat am 12. März 1991 eine neue Feuerwehr-Entschädigungsverordnung erlassen und diese zum l.Mai 1991 in Kraft gesetzt. Die Verordnung erweitert gegenüber der alten Fassung den zu entschädigenden Personenkreis und erhöht die Entschädigungssätze teilweise ganz erheblich. Die Entschädigungssätze im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur orientieren sich mehr zu den Mindestsätzen hin, wobei lediglich die Entschädigung des Wehrleiters hervorgehoben wurde.
Der Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur ist flächen- und einwohnermäßig der größte im Westerwaldkreis. Die Feuerwehren haben sowohl eine größere Tteilstrecke der Bundesautobahn A 3 als auch weitere klassifizierte Straßen wie Bundesstraßen, Landesund Kreisstraßen mit ihren Unfallhäufigkeiten zu betreuen. Nicht zu vergessen die gefährdeten Objekte (Krankenhaus, Altenheim, Hochhäuser und die Industriegebiete).
Bei der Festsetzung der Höhe der Entschädigung wurde auch die Einsatzhäufigkeit der Feuerwehren im Verbandsgemeindebereich berücksichtigt, die imgleich höher liegt als alle übrigen in den anderen Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis.
»Arbeitskreis Verkehrssicherheit» soll eingerichtet werden
Dem Verbandsgemeinderat lag ein Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines »Arbeitskreises Verkehrssicherheit« vor.
Für die SPD-Fraktion erklärte ihr Vorsitzender Paul Widner, daß man insbesondere folgende Schwerpunkte für die Arbeit des Arbeitskreises setze:
• Überprüfung der Bushaltestellen an Schulen und Kindergärten,
- Überprüfung von Haltestellen an Linienbussen,
- Überprüfung und Einrichtung von Fußgängerüberwegen,
- Verbesserung und Entschärfung von zu schnellen Ortseinfahrten.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Wolf gang Müller, sprach sich für den Vorschlag aus, da die Verbesserung der Verkehrssicherheit ein berechtigtes Anliegen sei.
Der Verbandsgemeinderat beschloß mehrheitlich, einen »Arbeitskreis Verkehrssicherheit« einzurichten.
Beitritt zur Nahverkehrsgemeinschaft für den Raum Koblenz beschlossen
Die von der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald eingesetzte Arbeitsgruppe »Nahverkehr« im Raum Koblenz hatte ir einem Schreiben an alle Verbandsgemeinden im Nahverkehrsraum Koblenz vorgeschlagen, eine kommunale Arbeitsgemeinschaft Nahverkehr im Raum Koblenz einzurichten. Diese kommunale Arbeitsgemeinschaft soll die konzeptionelle und organisatorische Gestaltung des ÖPNV erarbeiten und auf deren Umsetzung hinwirken. Die entstehenden Kosten sollen durch Beiträge der kreisfreien Stadt Koblenz und der Landkreise sowie durch Landeszuwendungen gedeckt werden. Finanzielle Beiträge durch die Verbandsge- meinden sind nicht vorgesehen.
Der Beitritt zur Nahverkehrsgemeinschaft für den Raum Koblenz wurde vom Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossen. Richtlinien zur Förderung der kulturellen Vielfalt in der Verbandsgemeinde Montabaur
Die SPD-Fraktion beantragte, Richtlinien zur Förderung der kulturellen Vielfalt in der Verbandsgemeinde Montabaur zu erstellen und legte dem Verbandsgemeinderat einen entsprechenden Entwurf vor. Als Begründung für diesen Antrag erklärte Ratsmitglied Uli Schmidt (SPD), daß derzeit eine »kulturelle Einfalt« in den einzelnen Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur bestehe. Dies drücke sich so aus, daß das kulturelle Leben durch die ortsansässigen Vereine (Musik- und Sportvereine etc.) geprägt werde. In der Bevölkerung bestehe aber auch ein Interesse an anderen Kulturformen, die derzeit jedoch nur in den Städten vorhanden sei. Im Mittelpunkt stünden Koblenz und Limburg, teilweise aber auch Montabaur. Das Ziel der SPD-Fraktion sei, den Bürgern vor Ort die Möglichkeiten zu eröffnen, solche Veranstaltungen zu besuchen. Nach den Richtlinien sollen u.a. politisches Cabaret, Theater und internationale Folkloreveranstaltungen gefördert werden. ‘
Für die CDU-Fraktion erklärte Ratsmitglied Eduard Schönau, das kulturelle Leben in der Verbandsgemeinde Montabaur sei sehr vielseitig. Neben den ortsansässigen Vereinen würden viele andere Institutionen mit großem Engagement Kulturarbeit betreiben. Ratsmitglied Schönau erklärt im Namen seiner Fraktion, daß alle Aktivitäten des kulturellen Beitrages durch die Vereine und andere Institutionen begrüßt würden, man aber einer finanziellen Unterstützung durch die Verbandsgemeinde nicht zustimmen könne
Auch die FWG-Fraktion sprach sich gegen den Antrag aus, da es nicht Aufgabe der Verbandsgemeinde sei, kulturelle Veranstaltungen finanziell zu unterstützen. Dies liege vielmehr im eigenen Aufgabenbereich der jeweiligen Ortsgemeinde.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verwies ebenfalls darauf, daß es sich bei der Kulturförderungum eine ureigene Aufgabe der Ortsgemeinde handelt. Kulturarbeit und -förderung müsse zwar unterstützt werden, jedoch von der richtigen Stelle.
Ratsmitglied Uli Schmidt (SPD) erklärte, daß die Verbandsgemeinde mit diesen Richtlinien eine Art »Starthilfe« geben und die Zu- schußgewährung später in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ortsgemeinde zurückgehen solle.
Auch Ratsmitglied Welz (Die Grünen) erklärte, daß seine Fraktion dem Antragzustimmen werde, wenn die Richtlinien in einigen Punkten geändert würden.
Der Verbandsgemeinderat sprach sich schließlich mehrheitlich dafür aus, die Beratungund Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit die Richtlinien überarbeitet werden können.

