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Montabaur

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 26. September 1991

Ausbauplanung für den Bereich »Dorfmitte«

In der Planung für den Ausbau des Bereichs »Dorfmitte« waren verschiedene Korrekturen vorzunehmen. Der mit dieser Planung betraute Landschaftsplaner stellte dem Ortsgemeinderat die von ihm überarbeitete Planfassung zum Ausbau der Platz- und Grün­anlagen vor und begründete die vorgenommenen Änderungen, die unter Beibehaltung der vom Rat in diesem Bereich gewünch- ten Einrichtungen im wesentlichen auf einer etwas geänderten Wegeführung und einer Umgestaltung des Parkraumes beruhen. Der Rat genehmigte einstimmig die überarbeitete Planung in der Form, wie sie dem Rat in der Sitzung vorlag. Einstimmig sprach sich der Rat auch dafür aus, daß sich die in der Planung farblich abgesetzten fußläufigen Verbindungen in Klinker ausgebaut werden.

Zum gleichen Thema befaßte sich der Rat mit der Auswahl des Leuchtentyps, der im Bereich der Platz- und Grünanlagen ver­wendet werden soll. Nach der vom Rat ebenfalls einstimmig ge­troffenen Entscheidung sollen 11 Leuchten nach dem Muster in­stalliert werden, das in einer Gemeinde in der näheren Umgebung verwendet worden ist. Die Höhe der Leuchtenmaste legte der Rat auf 3 Meter fest. Die Entscheidung zu dem Vorschlag, am rück­wärtigen Gebäudeteil des Marktes eine Lichtquelle zur Anstrah­lung des Tbrmes der St. Anna-Kirche anzubringen, stellte der Rat vorerst zurück. Es wurde beschlossen, daß das Leuchtenkabel vorsorglich im Zuge der Ausbauarbeiten verlegt, aber zunächst von einer Leuchtenfirma ein geeigneter Strahler vorgeführt wird. Der Rat will nach dieser Vorführung entscheiden, ob ein Strahler installiert wird.

Ausbau des Festplatzes am Höhenweg/Taunusstraße Im Mittelpunkt der Diskussion stand die wegen ihres Gefälles stark erschwerte Begehbarkeit der Rampe zwischen Parkplatz und Festplatz. Der mit der Planung betraute Landschaftsplaner hatte den Auftrag, Alternativen einer anderen Rampenführung zu untersuchen. Der Planer stellte das Ergebnis seiner Untersu­chung dem Rat vor. Hiernach führt eine Verlegung der Rampe in den Bereich der früheren Treppe mit zu dem gewünschten Erfolg, weil die Steigung hier mit 20 % etwa der Steigung der bemängel­ten Rampe gleichkommt. Nach deutlicher Kritik an der bisheri­gen Planung folgte der Rat schließlich dem Vorschlag des Planers und beschloß, daß die Rampe ausgehend von der WC-Axdage über das erste obere Podest der Heppe in einem Bogen zum Festplatz geführt wird.

In einem weiteren Punkt befaßte sich der Rat mit der farblichen Gestaltung des sogenannten Mittelpunktmotivs. Der Planer leg­te hierzu verschiedene Entwürfe vor. Der Rat entschied sich schließlich dazu, die Säule in Schwarz-Rot-Gold zu gestalten.

Kindergartenplanung

N ach dem Vortrag des Ortsbürgermeisters hatte die Kreis Verwal­tung einige Änderungswünsche zu dem ursprünglichen Entwurf des geplanten Kindergartengebäudes in Neuhäusel vorgebracht, die zu einer Änderung der früheren Planung führten. So wurde der Flurbereich erweitert und jeweils zwei Gruppenräumen ein Stillbeschäftigungsraum zugeordnet. Im Zuge dieser Änderun­gen nahm der Planer gleichzeitig eine Verlegung des Eingangs zum Kindergarten von der Gebäudeseite in die Gebäudemitte mit unmittelbaremZugang von der Straße »Eisenköppel« vor. Weiter fanden der Personalraum sowie der Geräteraum Aufnahme im Dachgeschoß. Der Ortsgemeinderat stimmte den vorgenomme­nen Änderungen zu und billigte die jetzt vorliegende Planfas­sung.

Bebauungsplan »Eisenköppel«

In der Sitzung vom 5. September 1991 hatte der Ortsgemeinde­rat dem Entwurf des Bebauungsplanes »Eisenköppel« zuge­stimmt, der lediglich das Flurstück Nr. 2/1 in den Geltungsbe­reich einbezog. Im nachhinein zeigte es sich jedoch, daß der ur­sprünglich im südwestlichen Bereich des Flurstückes Nr. 2/1 vor­gesehene Wendehammer an den nordwestlichen Bereich des Flur­stückes Nr. 2/1 verlegt werden mußte. Dies bedingte die Einbeziehung von Tfeilflächen der gemeindlichen Parzellen Nr. 1, 103/1 und 105 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Nr. 41/91

Der Rat stimmte einer entsprechenden Erweiterung des Bebau­ungsplanes wie auch dem hierauf abgestellten Entwurf des Be­bauungsplanes in der in der Sitzung vorliegenden Form zu. Der Ortsgemeinderat beauftragte weiter die Verbandsgemeindever­waltung in seinem Beschluß, die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Beteüigungsverf ahren der Häger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen bzw. einzuleiten.

Bus-Wartehalle in der Eitelbomer Straße Der Ortsbürgermeister schlug dem Rat vor, in der Eitelbonrer Straße eine Bus-Wartehalle zu errichten. Er führte dazu aus, daß die Gemeinde im Wege des Umlegungsverfahrens »Auf der Haid« Eigentümerin des hangseitigen Böschungsbereichs geworden ist und sich dort die Möglichkeit für die Errichtung einer Bus-Warte­halle bietet. Nach seiner Empfehlung sollte dort mittels eines mit einem Werbeuntemehmen abzuschließenden Gestattungsver­trages ohne Kosten für die Gemeinde eine Haltestellenüberda­chung ähnlich der Bus-Wartehalle gegenüber dem Gemeinde­haus installiert werden. In diesem Falle blieben der Gemeinde al­lenfalls die Kosten für die Abtragungund Absicherung der hang­seitigen Böschung.

Nach kurzer Beratung stimmte der Rat diesem Vorschlag zu und beschloß, der Verbandsgemeindeverwaltung Auf trag zu erteilen, in der Angelegenheit das Weitere zu veranlassen.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen TfeU der Sitzung befaßte sich der Rat zum wiederholten Male mit der Frage, welche Schritte die Gemeinde in einer Bauantragssache zur Errichtung eines Mehrfamilien­hauses einleiten soll. Dem Rat lagen als Entscheidungshilfe etli­che Stellungnahmen von Behörden und Rechtsanwälten vor. We­gen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit hatte die Gemeinde auf einen entsprechenden Beschluß des Rates selbst ein Rechtsgutachten eingeholt.

Nach längerer Beratung beschloß der Ortsgemeinderat, daß im Falle der Erteilung der Baugenehmigung für das Mehrfamilien­haus der Rechtsweg seitens der Gemeinde beschritten und ein Rechtsanwalt mit der Sache betraut wird.

Im weiteren Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung behandelte der Rat eine Personalangelegenheit und erörterte die vorliegenden Entwürfe zum Abschluß von Verträgen und BenutzungsVerein­barungen etc. im Zusammenhang mit der neuen Sportanlage. Weitere Themen waren die Gewährung eines Zuschusses, die evtl. Anschaffung weiterer Sportgeräte und Grundstücksangelegen­heiten.

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419)

(BS 2020-1) jährlich einberufenen Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Simmern am

Dienstag, 15. Oktober 1991, um 19.30 Uhr

im Haus »Siebenbom« statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich (u. a. Informationen über den Sach- stand »Dorfemeuerungskonzept«, Breitbandverkabelung)

2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde (u. a. Kanal und Ab­wasser im Bereich »Rauenstück«)

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Te ilnah me an der Bürgerversammlung eingeladen.

Simmem/Montabaur, 30. September 1991/7. Oktober 1991 Ortsgemeinde Simmern Verbandsgemeinde Montabaur

Schmidt, Ortsbürgermeister In Vertretung:

Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Dienstag, 22. Oktober 1991, 20.00 Uhr, im Hotel »Waidhof« statt.

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