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Montabaur

Nr. 39/91

Wir bieten echte bayerische Essenspezialitäten und Bier vom Faß. Lassen Sie sich diesen lustigen Abend nicht entgehen und kommen sie in die Augst-Halle. *

Die Eintrittspreise:

Abendkasse 8,00 DM, Vorverkauf: 6,00 DM. Vorverkaufsstellen: Gaststätte Gisbert Vogt, Raiffeisenbank Eitelbom, Nass. Spark. Neuhäusel/Eitelborn, Kreissparkasse Neuhäusel/Eitelbom, Fußballer der Spielgemeinschaft.

SG Eitelborn/Neuhäusel

Die 1. Mannschaft der SG erwartet am Sonntag, 29. Sept., 16.00 Uhr den SV Feldkirchen. Die M annschaft um Spielertrainer Ar­no Keul würde sich freuen, wenn viele Zuschauer sie in der mo- mentalen Situation unterstützen würden.

Die 2. Mannschaft spielt am 29. Sept., 11.00 Uhr in Neuhäusel gegen den ESV Ehrenbreitstein.

Hinweis zm Oktoberfest am 12. Okt. 1991 Nutzen Sie den Vorverkauf an den bekannten Vorverkaufsstel­len und sparen dabei 2,00 DM.

Korrektur: Jahrgang 1930 Eitelbom Neuer Treffpunkt am 27. Sept. 1991, um 20.00 Uhr im Nassauer Hof Eitelbom.

Eitelbomer Schützengesellschaft 1984 e.V.

Zum traditionellen »Nörrberger-Wanderhörnchen«-Schießen am 3. Oktober 1991, um 11.00 Uhr lädt der amtierende Schüt­zenkönig Bernd Knopp, alle Mitglieder der Schützengesell­schaft ein. Zum Grillen ist Gelegenheit gegeben, falls das Wetter mitspielt. Gegen 13.00 Uhr soll dann das Schießen beginnen. Im Anschluß daran setzen sich die Ifeilnehmer noch gemütlich zu­sammen.

Frauengemeinschaft Eitelbom

Am Mittwoch, dem 9. Oktober 1991 laden wir unsere Frauen zum Kaffeekränzchen ins Gasthaus »Krone»/Vogt herzlich ein. Zuvor, um 14.30 Uhr Wortgottesdienst in der Kirche. Preise für die Verlosung bitte bei den Frauen Rosa Gerharz, Wilhelmshöhe 20 und Lilli Labonte, Unterdorfstr. 19, abgeben.

Möhnenverein Eitelborn An alle Möhnen aus Eitelbom !

Der goldene Oktober hat auch noch seine schönen Tage, die wir ausgiebig nutzen wollen. Vor der »Glotze« sitzen, kann man im grauen November noch lange genug. Bitte, liebe Möhnen aus Ei­telbom, nehmt das einmalige Angebot »freie Busfahrt« wahr. Wohin ? Ahrweiler und Umgebung Wann ? Samstag, 5. Oktober 1991 Abfahrt: 14.00 Uhr Kirmesplatz Eitelbom.

Es sind noch Plätze frei.

Anmeldungen bitte schnellstens bei Obermöhn Ulrike Brang, Tfel. 2402.

Kadenbach

Sportfreunde Germania 1910 Kadenbach Fußball

Am kommenden Wochenende stehen folgende Begegnungen auf dem Spielplan:

Sonntag, 29. Sept. 91,11.00 Uhr

Spfr. Kadenbach II - ESV Koblenz-Ehrenbreitstein II

Sonntag, 29. Sept. 91,15.00 Uhr

Spfr. Kadenbalm - BSC Kaltenengers.

Neuhäusel

SG Neuhäusel e.V.

Amkommenden Sonntag, 29. Sept. 1991, empfängt die Reserve der Spielgemeinschaft Eitelborn/Neuhäusel auf dem Sport­platz Neuhäusel die auf dem 3. Tabellenplatz plazierte 1. Mann­schaft des SV Ehrenbreitstem. Durch ein gutes Spiel will die Re­serve den Anschluß an die führenden Mannschaften erhalten. Über zahlreiche Zuschauer würde sich unsere 2. Mannschaft sehr freuen, Anstoß: 11.00 Uhr.

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Neuhäusel e.V. AmSonntag, 13. Oktober 1991 findet unser Thgesausflug statt. Wir fahren durch den schönen Westerwald und Taunus nach Weilburg an der Lahn. Dort besichtigen wir die Kubacher Kri­stallsteinhöhle. Es geht weiter durch das WeiltalnachBad Cam- ; berg. Dort Abschluß bei Musik und Tanz. Wegen begrenzter Platzverhältnisse entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung. Diese können ab Montag, 30. Sept. 1991 beim I. Vorsitzenden i Michael Ferdinand, Tfel. 8872 erfolgen.

Einzelheiten über die Tbur werden jedem Mitfahrer rechtzeitig vorher bekanntgegeben. Der Verein übernimmt die Buskosten und Eintrittsgelder, so daß für die Mitfahrer lediglich Kosten für Essen und THnken entstehen.

Sportgemeinschaft Neuhäusel »Wirbelsäulengymnastik-Kurs«*

In Zusammenarbeit mit dem Landessportbund führt die SG Neuhäusel wieder einen Kurs »Wirbelsäulengymnastik« durch. Natürlich können auch Nichtveremsmitglieder teilnehmen. Da die 'Ibilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um baldige Anmel­dung bei Michael Geiger, Helfensteinstraße 44, 5411 Eitelbom, Tfel. 02620/2275.

Kursdauer: 10 x 1 Stunde

Wann ? Jeden Donnerstag, erstmalig am 10. Okt. 1991 Wo ? Augst-Halle Neuhäusel/Eitelborn.

Kursgebühr: Vereinsmitglieder 15,00 DM, Nichtmitglieder 30,00 DM.

Die Kursgebühr ist bei Kursbeginn zu entrichten und beinhaltet eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Im Altegarten« der Ortsgemeinde Simmern für das Grundstück Flur 2, Flur­stück 232/1 gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 29. Januar 1991 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Im Altegarten« für das Flurstück Nr. 232/1 Am Altegarten 11, gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Der Bebauungsplan »Im Altegarten« wird auf Antrag des Grundstückseigentümers für das Flurstück Nr. 232/1 derge­stalt geändert, daß die überbaubaren Grundstücksflächen im nördlichen und östlichen Grundstücksteil erweitert werden. Die überbaubare Fläche wird im nördlichen Grundstücksteil bis auf 5,00 m an die Grundstücksgrenze ded Flurstückes Nr. 23 2/2 und im östlichen Grundstücksteil bis auf 2,00 m an die gemeindliche Wegeparzelle Nr. 231 herangeführt.

Die Bebauungsplan/-änderungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs, von 7.30 - 12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 -12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 -13.00 Uhr) von jeder­mann eingesehen werden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzungder in § 214 A bs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben J ahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. l BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und