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Montabaur

Nr. 35/91

H

§2

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag der­selben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvor­mittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt wer­den.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§ 4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhängen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1,2 Abs. 1 und 2,3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Laden­schlußgesetzes geahndet.

Zuwi derha ndlun gen gegen das Beschäftigungsverbvot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Ju­gendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965), zuletzt geändert am 24. April 1986 (BGBl. I S. 560), geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes i.d.F. vom 18. April 1968 (BGBL I S. 315), zuletzt geändert am 30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1299), als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und gilt nur für den 01. September 1991.

5430 Montabaur, 21. August 1991 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

KLEINKUNSTBÜHNE MONSTABOR MONTABAUR

«Kleinkunst im Dorf«

Mittwoch, 2. Okt., 20.00 Uhr Hübingen Buchfinkenhalle DOUBLE ujc . - COMEDY SHOW

Eine neue Kulturreihe »Kleinkunst im Dorf« startet die Klein­kunstbühne Mons Ihbor am Vorabend des neuen Nationalfeier­tages, am 2. Okt. im Buchfinkenland. An diesem Abend wird in der Hübinger Buchfinkenhalle die bekannte Comedy-Truppe DOUBLE un. gastieren. Mitveranstalter sind die Ortsgemein­den Gackenbach, Hübingen und Horbach sowie die Hübinger Thekenmannschaft. Gemeinsam hoffen die Veranstalter auf ei­nen vollen SaaL

Dies müßte aber eigentlich bei der Show von DOUBLE u.c. si­cher sein. Die Kölner Truppe bietet ein irrwitziges und atembe­raubendes Programm. Eine Satire auf die allabendliche TV-Un- terhaltung bildet den Rahmen für ein rasantes Nummempro- gr amm , welches mit Elementen aus Theater, Circus und Variete bissigund skuril in Szene gesetzt wird. Wer diese Show verpaßt, der hat was verpaßt!

Im Anschluß wird dann noch zu einer »Oldienacht« eingeladen. Karten sind ab 1.9. im Vorverkauf bei folgenden Stellen für 9,00 DM zu bekommen.

Naturkostladen, Bahnhofstr. 20, Montabaur Gasthaus Rumpelstilzchen, Bahnhof, Montabaur Laß leben, Wiesenstraße 2, Wirges Buchhandlung Adam, Römerstr. 39, Bad Ems Gasthaus zur Dorfschänke, Hübingen Gasthaus zum Wiesengrund, Gackenbach Gasthaus zum grünen Baum, Horbach ' - Gasthaus Drehpunkt Winden.

Thlefonische Vorbestellung möglich im Gasthaus »Zur Dorf­schänke«, Tfel. 06439/7725. Karten auch an der Abendkasse für 12,00 DM.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Tfelefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Budenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette SteiL Bezugspreis monatl DM 2,30 bei Ortszustellung.

Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten. GERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen

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flffentl. Bekanntmachung

Stadtverwaltung Montabaur Umlegungsausschuß

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Schul- und Sportzentrum« der Stadtgemeinde Montabaur, Gemarkung Eschelbach ist am 21. August 1991 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. IS. 2253) wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

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