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Montabaur

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Nr. 35/91

SONNTAG, 1. September 1991 Großer Markt

11.00-13.00 Uhr

Blasorchester Marienstatt

13.00 -15.00 Uhr

Musikdarbietungen (nach Wunsch der Besucher)

15.00 -18.00 Uhr

Höhner Blasmusik

Bahnhofstraße

14.00 Uhr

Winzer Tanzgruppe Küfers­töchter

15.00-17.00 Uhr

r Modenschau

15.00 -18.00 Uhr

Stadtkapelle Westerburg

Konrad-Adenauer-Platz

11.00-11.30 Uhr

Winzer Tanzgruppe Küfers­töchter mit Weinkönigin Anke König

12.30 - 14.30 Uhr

Jugend Big Band Boden

14.30 Uhr

Winzer Tanzgruppe Küferstö- cher am Schusterbrunnen

ca. 16.00 -18.00 Uhr

Musikdarbietungen (nach Wunsch der Besucher)

AUSSTELLUNGEN IN ALLEN SPARKASSEN UND BANKEN Für die kleinen Besucher lädt von 11.00 bis 18.00 Uhr die EDÖ-Kindereisenbahn zur

kostenlosen Stadtrundfahrt ein.

Verkaufsoffener Sonntag von 13.00 bis 18.00 Uhr

HERZLICH WILLKOMMEN !

Schustermarkt

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Vom Vorjahr sind sie den Schu­stermarktbesuchern noch in guter Erinnerung, die Oppen­heimer Küferstöchter und ihre Reifenschwinger.

Am Sonntag ist die Gruppe in der Bahnhof Straße und auf dem Konräd-Adenauer-Platz zu se­hen.

Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages anläßlich des 6. Schustermarktes in der Stadt Montabaur am Sonntag, 1. Sept. 1991

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28.11.1956 (BGBl. IS. 876), zuletzt geändert am 10. Juli 1989 (BGBl. IS. 1382), in Verbindungmit § 3 Nr. 4 der Landesverordnungüber die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-, Immis- sions-, Strahlen-und technischen Gefahrenschutzes vom 21.10.1981 (GVB1. S. 263), zuletzt geändert am 04. Juli 1984 (GVB1. S. 150), wird für die Stadt Montabaur mit Zustimmung des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht in Oppenheim vom 16. Juli 1991 (Tgb. Nr. 11-44/91) folgende Rechtsverordnung erlassen:

§1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlaß des 6. Schustermarktes am Sonntag, 01. September 1991, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.