Montabaur
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Nr. 35/91
SONNTAG, 1. September 1991 Großer Markt
11.00-13.00 Uhr
Blasorchester Marienstatt
13.00 -15.00 Uhr
Musikdarbietungen (nach Wunsch der Besucher)
15.00 -18.00 Uhr
Höhner Blasmusik
Bahnhofstraße
14.00 Uhr
Winzer Tanzgruppe Küferstöchter
15.00-17.00 Uhr
r Modenschau
15.00 -18.00 Uhr
Stadtkapelle Westerburg
Konrad-Adenauer-Platz
11.00-11.30 Uhr
Winzer Tanzgruppe Küferstöchter mit Weinkönigin Anke König
12.30 - 14.30 Uhr
Jugend Big Band Boden
14.30 Uhr
Winzer Tanzgruppe Küferstö- cher am Schusterbrunnen
ca. 16.00 -18.00 Uhr
Musikdarbietungen (nach Wunsch der Besucher)
AUSSTELLUNGEN IN ALLEN SPARKASSEN UND BANKEN Für die kleinen Besucher lädt von 11.00 bis 18.00 Uhr die EDÖ-Kindereisenbahn zur
kostenlosen Stadtrundfahrt ein.
Verkaufsoffener Sonntag von 13.00 bis 18.00 Uhr
HERZLICH WILLKOMMEN !
Schustermarkt
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Vom Vorjahr sind sie den Schustermarktbesuchern noch in guter Erinnerung, die Oppenheimer Küferstöchter und ihre Reifenschwinger.
Am Sonntag ist die Gruppe in der Bahnhof Straße und auf dem Konräd-Adenauer-Platz zu sehen.
Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages anläßlich des 6. Schustermarktes in der Stadt Montabaur am Sonntag, 1. Sept. 1991
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28.11.1956 (BGBl. IS. 876), zuletzt geändert am 10. Juli 1989 (BGBl. IS. 1382), in Verbindungmit § 3 Nr. 4 der Landesverordnungüber die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-, Immis- sions-, Strahlen-und technischen Gefahrenschutzes vom 21.10.1981 (GVB1. S. 263), zuletzt geändert am 04. Juli 1984 (GVB1. S. 150), wird für die Stadt Montabaur mit Zustimmung des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht in Oppenheim vom 16. Juli 1991 (Tgb. Nr. 11-44/91) folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlaß des 6. Schustermarktes am Sonntag, 01. September 1991, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

