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Montabaur

Seite 18

Nr. 29/91

Gestritten wird um die Aufteilung von durchschnittlich rund 250.000 Mark, die laut Statistik der bundesdeutsche Haushalt im Durchschnitt besitzt und seinen Erben hinterläßt.

Dabei könnten schon wenige Sätze, in einer ruhigen Stunde zu Papier gebracht, den oft absehbaren Streit unter den Erben ver­hindern. Nur wenige formale Bestimmungen sind dabei zu be­achten. Wer kann ein Testament aufsetzen? Jede volljährige und voll geschäftsfähige Person kann privat ein Tfestament schrift­lichniederlegen. Von Amts wegen beraten Notare und Rechtsan­wälte in Sachen Erbschaft und verfassen gemeinsam mit ihren Klienten deren Ifestament. Eine Dienstleistung, die bei nicht ganz einf achen Erbschaftskonstellationen, bei größeren Vermö­gen oder bei besonderen Wünschen auf jeden Fall in Anspruch genommen werden sollte

Im N ormalfaU allerdings reicht eine eigenständig verfaßte letzt­willige Verfügung. Unbedingt beachten: Der gesamte Tfext des Tfestaments muß handschriftlich geschrieben sein und mit der eigenhändigen Unterschrift enden. Ein maschinegeschriebenes Ifestament, wenn auch persönlich unterschrieben, ist genauso ungültig wie ein handschriftliches, die bei dem der Unterschrift fehlt.

Datum und der Ort, an dem das Ifestament verfaßt und unter­schrieben wurde, sollten neben der Unterschrift vermerkt sein. Außerdem sollten die Erben eindeutig bezeichnet sein. Also statt der Formulierung »Mein Enkel erbt...« eindeutig bestim­men: »Mein Enkel Moritz, geboren am 7. März 1965, erbt...«. Hat man das Ifestament verfaßt, kann man es beim Nachlaßgericht hinterlegen. Gegen eine geringe Gebühr kann man so sicher sein, daß das Ifestament im Fall des Falles zur Stelleist und auch wirk­sam wird.

Die Erbschaftsgesetze billigen jedem Bürger grundsätzlich Tfe- stierfreiheit zu. Im Klartext: J eder kann jeder beliebigen Person soviel vererben, wie er möchte. Eingeschränkt wird diese Frei­heit nur durch die »Pflichtteilsansprüche« des Ehegatten, der Kinder und - falls keine Kinder da sind - auch der Eltern. Nähere Auskunft zur Frage der Erbanteile gibt der ErbschaftsBlock. Der neue Ratgeber zum Thema »Richtig erben und vererben« ist bei Voba Montabaur/Wallmerod gegen eine Schutzgebühr von zehn Mark erhältlich.

Die Deutsche ILCO informiert!

Neue Selbsthilfegruppe für Stomaträger in Wallmerod Die Deutsche ILCO (Ileostomie-Colostomie-Urostomie-Vereini- gung) ist die Selbsthilfevereinigung für Stomaträger, also für Menschen, die einen künstlichen Darm- und/oder Hamausgang haben.

Sie möchten allen Menschen helfen, die mit einer solchen Behin< derung leben müssen.

Nun soll auch im unteren Tfeil des Westerwaldes Montabaur- Ransbach-Baumbach-Selters-Wirges-Wallmerod ein Ge­sprächskreis für Stomaträger gegründet werden. Für die Mitar­beit konnten bereits einige ILCO-Mitglieder gewonnen werden. Der Gesprächskreis mit Erfahrungsaustausch soll eine ständi­ge Einrichtung werden. Er wird am Freitag, 19. Juli 1991, um 18.00 Uhr im Nebenraum der Amtsapotheke Wallmerod, Frank­furter Str. 2, ins Leben gerufen. Herr Meiling, Apotheker in Wallmerod, hat dafür freundlicherweise einen Raum zur Verfü­gunggestellt. Bereits heute werden alle Betroffenen und Inter­essenten eingeladen.

Arbeitsamt Montabaur

und Arbeitsamts-Dienststelle Westerburg am Kirmesmontag nachmittags geschlossen

Das Arbeitsamt Montabaur und die Arbeitsamts-Dienststelle Westerburg sind am Montag, dem 05. August 1991, nachmit­tags geschlossen.

Senioren-Union der CDU Westerwald

Die Senioren-Union der CDU Westerwald beabsichtigt, am 19. August 1991 eine Rhein-Reise nach Rüdesheim mit der Köln- Düsseldorfer zu unternehmen.

07.15 Uhr Abfahrt Montabaur, Bahnhof 07.30 Uhr Abfahrt Ev. Kirche Montabaur 07.45 Uhr Abfahrt Hillscheid 08.00 Uhr Abfahrt Höhr-Grenzhausen (Postamt)

In Rüdesheim ist ein Aufenthalt von ca. 2 Stunden vorgesehen. Rückkehr KD-Anlieger Koblenz 20.00 Uhr; dort steht der Bus für die Rückfahrt wieder bereit.

Die Unkosten betragen bei einer Tfeilnehmerzahl von 30 Perso­nen DM 32,00/Person, die bei der Anmeldungbei den Gemeinde­verbandsvorsitzenden, bei Herrn Günter Frodermann, Boden­weg 7,5411 Eitelborn, Tfel. 02620/8198 oder CDU Geschäftsstel­le Koblenzer Str. 48, 5430 Montabaur, Tfel. 02602/2030 zu ent­richten sind. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis, da wir auch Verpflichtungen bei den Transportunternehmen eingegangen sind.

Anmeldungen werden erbeten bis spätestens 10. August 1991.

SPD-Infoabend »Häusliche Krankenpflege»

Zu einer Informationsveranstaltung »Häusliche Pflegehilfe und Konsequenzen aus dem Gesundheitsreformgesetz« lädt die AG der SPD-Ortsvereine in der VG Montabaur gemeinsam mit dem SPD-Unterbezirk alle Parteimitglieder und weitere interes­sierte Mitbürger/innen ein. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 9. August, um 19.00 Uhr in Freilingen, Gaststätte »Zur Post«. Referent ist Reiner Heidrich von der AOK Westerwald.

Dottergelbe Arnika stark gefährdet

Jetzt blüht sie wieder, die Heilpflanze Arnika. Leider ziehen ihre gelben Blüten nicht nur Bienen, sondern auch imeinsichtige »Sammler« magisch an. Gegen diese will die Kreis Verwaltung in Montabaur ganz energisch vorgehen.

Die ohnehin schon stark zurückgegangenen Amikabestände auf unseren heimischen Wiesen werden immer noch von priva­ten wie auch von gewerbsmäßigen Pflückern heimgesucht. Nicht selten ist zu beobachten, daß nicht nur die Blüten ge­pflückt, sondern Pflanzen samt Wurzeln ausgerissen und somit ganze Bestände total vernichtet werden.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, daß nach der Bundesar­tenschutzverordnung die wildwachsende Arnika als besonders schützenswert gilt. Deshalb sei es verboten, diese Pflanzen ab­zupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben oder überhaupt zu entfernen. Im Interesse einer artenreichen Pflanzenwelt wird die Kreisbehörde künftig alle ihr bekannt werdenden Fälle un­nachgiebig als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Die Höhe der Geldbuße kann bis zu 10.000 Mark betragen. Die Bevölkerung ist auf gerufen, verstärkt auf die Einhaltung der Bundesarten-. Schutzverordnung zu achten, damit noch intensiver als bisher den wilden Pflückern das Handwerk gelegt werden kann.

Herrchen oder Frauchen gesucht

Ein Hilferuf an alle Tierfreunde kommt aus der Kreisverwal­tung in Montabaur. Wie das Veterinäramt mitteilt, sind zur Zeit mehrere Hunde und Katzen in gute Hände abzugeben.

Leider sei es keine Seltenheit, daß Tiere ihren Haltern zu Last fallen und einfach ausgesetzt oder auf andere Weise abgescho­ben werden, erlärt Veterinärrat Dr. Dieter Hoff. Dahinter stün­den oft gesundheitliche oder familiäre Gründe, ein Umzug, auch Zeitmangel aufgrund beruflicher Mehrbelastung, oder einfach mangelndes Interesse. Leidtragende seien immer die Tiere. Wer sich zum Kauf eines Tieres entschließe, sollte auch die Unter­bringungwährend der Urlaubswochen bedenken. Dr. Hoff: »Ein Tier ist eben doch mehr als ein Spielzeug und bedarf täglicher Pflege«.

Defizite werden besonders in der Urlaubszeit offenkundig. In diesen Wochen sind TierschutzVereine mit ihren freiwilligen Helfern verstärkt gefordert, werden Plätze in Tierheimen und Tierpensionen knapp.

Das Veterinäramt schafft Abhilfe, wenn Tiere nicht ausreichend versorgt oder gar in ihrer Wohnungzurückgelassen werden, oder wenn Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zutage treten. Meist sind Tierbestzer bereit, sich zumindest von einem Tfeil der Tiere zu trennen. In gravierenden Fällen können diese auch wegge­nommen und Tierhalteverbote ausgesprochen werden. Auf ein neues Zuhause warten unter anderem ein ca. 11/2-jähriger Schä­ferhundrüde und mehrere kastrierte Kater.

Nähere Auskünfte über die Tiere erteilt das Veterinäramt unter

der Nummer 02602/124-282.

Schützen Sie Ihr Kind vor Drogen

Krminalpolizei zeigt Möglichkeiten der Vorbeugung auf Wenn Eltern entdecken, daß ihr Kind Drogen nimmt, reagieren sie nicht selten mit fassungslosem Entsetzen. Sie stehen vor dem Problem »wie das Kaninchen vor der Schlange«.

Dabei sind Kinder oder Jugendliche in derartigen Krisensitua­tionen besonders auf die Hilfe und Initiative der Eltern angewie­sen.