Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 8

Nr. 29/91

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4

BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­tend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

»Der im südlichen und südöstlichen Plangebiet innerhalb des Walles vorgesehene Fußweg entfällt.«

Die Planänderungist aus der oben abgedruckten Skizze ersicht­lich.

Montabaur, 16.07.1991 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Bekanntmachung

Einziehung einer Teilfläche des Wirtschaftsweges Nr.141, Flur 4 in der Gemarkung Montabaur-Ettersdorf, zwischen den Straßen »Am Bornrain« und »Rübenstock«

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am

14.06.1991 beschlossen, für den o.a. Wegdie öffentliche Nutzung aufzuheben und diese Fläche einzuziehen.

Aufgrund der starken Hanglage des Wirtschaftsweges wird die­ser weder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen noch von Fuß­gängern benutzt. Die Tbilfläche wird vom Grundstück Nr. 92/1 zugeschlagen.

Die eingezogene Wegeparzelle ist in der abgedruckten Skizze schwarz gekennzeichnet.

Die Einziehung wird mit dieser Bekanntmachung rechtsver­bindlich.

6430 Montabaur, 11. Juli 1991 LV. Dr. Hütte

I. Beigeordneter

Kleinkunstbühne Mons Thbor e.V. Kulturfrühstttck

Zu einem sommerlichen »Kulturfrühstück« sind alle Mitglieder und Freunde der Kleinkunstbühne am Sonntag, 21.07., nach Montabaur eingeladen. Es soll u.a. das Programm fürs 2. Halb­jahr 91 geplant werden.

Gefrühstückt und getalkt wird ab 10.30 Uhr bei Herbert, Ham­merweg 17, TbL 02602/90366. Auch »Neue« sind willkommen.

Westerwald-Verein e.V. Montabaur Westerwälder wandern

Am Sonntag, 21. Juli, wandert der Zweigverein Montabaur des Westerwald-Vereins über Zimmerschied Dausenau-Kemmenau zur »Schönen Aussicht«. Bei gutem Wetter reicht der Blick vom Aussicht sturm bis hin zum Feldberg, zum Hunsrück, zur Hohen Acht in der Eifel und zum Siebengebirge. Abfahrt nach Welsch­neudorf ist um 10.00 Uhr am Bahnhof in Montabaur.

Die Wanderstrecke ist etwa 16 km lang. Rucksackverpflegung wird empfohlen. Anmeldungen bei Inge Nagel, Tbl. 02602/17171 (nach 18.00 Uhr).

TuS Montabaur Kinderturngruppe Jungen

Im letzten Handzettel, der unseren Ausflug in den Sommerfe­rien ankündigte, hat der Fehlerteufel kräftig mitgewirkt. Die Daten sind größtenteils falsch. Die richtigen Daten lauten: Ausflugstag: 29.07.1991. Anmeldestichtag: 21.07. - 26.07. (tele­fonisch unter 02602/3683). Wer Interesse hat melde sich bitte; es sind nur noch wenige Plätze frei.

Unser Kindertumtrainingbeginnt wieder am 01.08.1991 zu den

gewohnten Zeiten:

donnerstags:

17.00 -18.30 Uhr, neue Kreissporthalle, bis 10 Jahre 18.30 - 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle, ab 10 Jahre freitags:

16.00 -18.00 Uhr, alte Kreissporthalle, Leistungsgruppe. Husfrauenbund Montabaur

AmDonnerstag, dem 08. August 1991 (Tbrminänderung), findet in den Schulungsräumen des Roten Kreuzes, Montabaur, Eich­wiese, um 19.30 Uhr ein Vortrag: »Neue Fasern und Stoffe auf dem Tbxtilmarkt« statt. Referentin: Hauswirtschaftsmeisterin Schmidt. Anmeldung bei Helga Beckmann, Tbl. 2233 oder Hele­ne Seibert, Tbl. 4236.

Wir beabsichtigen eine AusstellungimKreishaus in Montabaur zu besuchen. Das Motto der Ausstellung lautet: »Märchen und Mühsal«, Arbeit und Arbeitswelt in Kinder- und Jugendbü­chern aus 3 Jahrhunderten.

Eine Führung ist möglich.

Interessierte mögen sich bitte bei Helga Bec kmann, Tbl. 2233, melden.

Grillhütte in Horressen nach wie vor beliebt Neue Anlage soll pfleglich behandelt werden Kaum ist die neue Grülhütte in Horressen am Waldspielplatz fertiggestellt, liegen Andreas Betz, dem »Verwalter« der Grill- hütte, schon eine Viezahl von Anmeldungen für die nächsten Wochen vor. Daß die Horresser Grillhütte, die im Vorjahr dem Feuer zum Opfer fiel, schon immer sehr beliebt war, zeigen die jährlichen Besucherzahlen von bis zu 14.000.

Für denNeubau im Blockhausstil hat die Stadt Montabaur eine Summe von 76.000,00 DM investiert. Damit die neue Anlage mit ihrer soliden und zweckmäßigen, ebenfalls aus heimischen Hölzern hergestellten Ausstattung, auch ordentlich behandelt wird, wurde eine Benutzungsordnung erlassen. Zukünftig sind Anmeldungen nur noch über Andreas Betz, Tbl. 179 96 oder Karl-Heinz Bächer, Tbl. 4510, möglich. Früher erhielten die Grillfreunde die Horresser Grillhütte kostenlos, ab sofort ist ei­ne Miete von 50,00 DM fällig. Daneben wird eine Kaution von 75,00 DM hinterlegt, die bei ordnungsgemäßem Verlassen wie­der ausgezahlt wird. Mit dem Schlüssel der Grillhütte erhalten dieBesucher auch den Schlüssel zur Schranke, durch diekünftig ein »wildes« Parken auf dem Grillplatz vermieden werden soll.