Montabaur
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Nr. 26/91
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VO-JV-
p 26. Internationale Rheinkind-Pfalz-Rundfahrt JU&.
Pie Rundfahrt
kommt!
Montabaur
Zielankunft:
Dienstag, 9. 7. 91, 15.30 Uhr WNh.-Mangels~Str.
Start:
Mittwoch, 10. 7. 91, 9.15 Uhr Großer Markt
ETAPPENPLAN 2.-12. Juli 1991
2. Juli Prolog In Wlffllch ~
© 3 Juli WMI'ch - Trier
160 km
O 4. Juli Trier-Pirmasens
__ 1S2 km _
fal 5 . Juli Plnnasens - ludwigshafen
Z _ 140 Km _
c a 6 Juli Ludwigshafen - Wörth
Z _ 103 Km _
~ Wörth-Landau
® 6 - Ju " (Mannschaftszeitfahren) _ 33 km _
© _ 7. JuU Landau-Klm
159 km
O 8. Juli Klm - Koblenz
__ 143 km _
O 9 Juli Koblenz - Montabaur
__ 144 km _
® 10 Juti Montabaur - Bad Marienberg
101 km _
Bad Marienberg -
10. Juli Bad Marienberg v (Elnzelzeltfahren)
_ 16 km _
Bad Marlenberg
© Juli Bad Neuenahr-Ahrweiler _ 152 km ___
Bad Neuenahr-Ahrweiler -
© 12. Juli WHtllch 159 km
Teilnehmende Mannschaften:
Australien Österreich
Bulgarien Polen
CSFR Rumänien
Dänemark Schweden
Finnland Frankreich Ungarn
Kuba Deutschland
Niederlande Rheinland-Pfalz
Norwegen
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Stadtratssitzung vom 11. Juni 1991
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2. Schank- und Speisewirtschaften, soweit dadurch der angestrebte Charakter des besonderen Wohngebietes nach § 4 a Baunutzungs Verordnung nicht nachteilig beeinflußt wird, c) Nicht zulässig sind:
Vergnügungsstätten und damit verwandte Gewerbebetriebe, insbesondere Nachtlokale, Spielautomatenuntemeh- men, Spielhallen, Sexkinos, Sexshops, Discotheken usw.
Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:
Der in 1979/80 aufgestellte Bebauungsplan enthält keine differenzierten Festsetzungen hinsichtlich der baulichen Nutzung. Der Bebauungsplan weist die angesprochenen Teilbereiche lediglich als besonderes Wohngebiet nach § 4 a Baunutzungsverordnung aus. Besondere städtebauliche Gründe im Sinne von
der Stadt Montabaur
Sonntag, 30. Juni 1991 von 11 -12.30 Uhr
auf dem „Großen Markt” in Montabaur
Musikverein Weidenhahn
Jugendorchester der Big Band Boden
§ 1 Abs. 9 B aunutzungsverordnung erfordern es jedoch, daß nur bestimmte Arten der in § 4 a Abs. 2 und 3 Baunutzungsverordnung allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen Anlagen nur ausnahmsweise zugelassen werden können.
Die Stadt Montabaur als Kreisstadt und Mittelzentrum ist seit Jahren bemüht, durch verschiedenartige Maßnahmen die Attraktivität der Innenstadt in Ihrer Einzelhandelsstruktur zu beleben. Hierzu zählen u.a. die Sanierungsplanung im Altstadtbereich, die Errichtung der Fußgängerzone, die Realisierung des großflächigen Einzelhandelszentrums im Stadtkern, der verkehrsberuhigte Ausbau der Bahnhofstraße sowie letztlich auch die Erhaltung und Gestaltung der historischen Tfeile im Stadtkern. DieseMaßnahmelagundliegtu.a. der Gedanke zugrunde, mit städtebaulichen Mitteln Einfluß zu nehmen auf die Nutzungsvielfalt der Einzelhandelsstruktur und diese Nutzungsvielfalt auch für die Zukunft zu sichern, vor allem dem Einzelhandel für mittleren und gehobenen Bedarf Bestand und Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten.
Der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag, nicht nur für den ag. Teilbereich, sondern für das Gebiet zwischen der B ahnh of- Straße, dem Steinweg, der Wilhelm-M an gels-Straße und der Waldstraße die Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes vorzunehmen, wurde vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.
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