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Interview zu den Bonner Steuerbeschlüssen mit Staatssekretär Karl Hoppe
War die Steuererhöhung überhaupt notwendig?
Womit werden die geplanten Steuererhöhungen begründet?
Hoppe: Der Finanzbedarf des Bundes ist durch internationale und nationale Entwicklungen so stark gestiegen, daß eine Steuererhöhung wohl nicht zu verhindern war. Die Kosten des Golfkrieges, der Zusammenbruch des Osthandels, der ehemaligen DDR, die Zahlungen an die Sowjetunion für den Rückzug der russischen Truppen aus Deutschland, die Unterstützung einerfreiheitlichen, demokratischen Staatenbildung in Osteuropa und letztlich auch die Finanzierung der deutschen Einheit sind mit einer weiteren Staatsverschuldung, die die Zinsen weiter nach oben treiben würden, nicht zu finanzieren. Im übrigen hatte die Bundesbank auf eine solide Finanzierung der Einnahmenverbesserung durch eine entsprechende Steuererhöhung gedrängt.
Welche Steuern sollen für wie lange erhöht werden?
Hoppe: Zunächst wird das Autofahren teurer. Auch die Haftpflichtversicherungsbeiträge werden höher besteuert ab 1. Juli 1991. Ab 1992 soll die Tabaksteuer folgen. Als Solidarbeitrag aller Steuerzahler (Personen und Unternehmen) soll eine Ergänzungsabgabe von 7,5 % von der jeweiligen Steuerschuld für 1 Jahr erhoben werden, und zwar vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992. Auf das betreffende Steuerjahr bedeutet dies eine Erhöhung der Lohn-, Einkommens-und Körperschaftssteuer von 3,75% monatlich.
Werden durch die Mineralölsteuererhöhung nicht die Pendler im ländlichen Raum über Gebühr belastet?
Hoppe: Mit der Erhöhung dieser Steuer wird gleichzeitig die km-Pauschale von 0,50 DM auf 0,65 DM erhöht. Das bedeutet bei Entfernungen vom Wohnort zum Arbeitsplatz von 20 km eine monatliche Belastung von ca. 22,- DM bei einem Durchschnittsverdiener von jährlich 42.000,- DM Bruttolohn. Wenn keine anderen Werbungskosten geltend gemacht werden, greift die neue km-Pauschale ab 14 km Entfernung Wohnort - Arbeitsplatz, ansonsten entlastet sie bereits unterhalb der 14 km Entfernung.
Wie wirkt sich die Ergänzungsabgabe aus?
Hoppe: Für den erwähnten Durchschnittsverdiener, verheiratet mit 2 Kindern, beträgt sie 16,- DM monatlich, für den ledigen 38,- DM.
Wie hoch stellt sich die Gesamtbelastung?
Hoppe: Durch die geplanten Steuererhöhungen wird eine Gesamtbelastung von rund 55,- DM monatlich für den verheirateten Durchschnittsverdiener und rund 75,- DM für den ledigen entstehen. Nach einem Jahr verringert sich die Belastung im ersten Fall um 16,- DM und im zweiten Fall um 38,- DM monatlich.
Ist beim Steuerzuschlag die soziale Ausgewogenheit gewahrt?
Hoppe: Beträgt der Bruttolohn eines verheirateten Steuerzahlers mit zwei Kindern 100.000,- DM jährlich, dann erhöht sich der Zuschlag auf monatlich 95,- DM, beim ledigen auf 147,- DM. Muß ein Einkommen von 1 Million DM versteuert werden, dann sind zusätzlich 3036,- DM (verheiratet, 2 Kinder) oder 3130,- DM (ledig) monatlich zu entrichten.
Wie ist das bei der Erhöhung der Versicherungsbeiträge?
Hoppe: Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen ab 1. April 1991 0,75 % höhere Beiträge. Beim Durchschnittsverdiener macht dies 24,- DM monatlich aus. Bei Jahresbruttolöhnen von 24.000,- DM 18,- DM monatlich und in der Spitze 48,- DM.
Werden bei der anstehenden Gehaltserhöhung auch die Beamten in das Solidaropfer mit einbezogen?
Hoppe: Bundesinnenminister Schäuble hat als zuständiger Minister für die Besoldung erklärt, daß auch die Beamten ihren Beitrag in gleicher Höhe wie die rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Festlegung der kommenden Gehaltserhöhung leisten sollen.
IMPRESSUM: Herausgeber und verantwortlich: CDU-Wester- wald, Geschäftsstelle Koblenzer Str. 48,5430 Montabaur, Telefon: 02602/2030. Dienstzeiten: Mo.-Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
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Gölter in Montabaur
Kultusminister Dr. Georg Gölter spricht am Donnerstag, 4. April 1991, um 20.00 Uhr in Montabaur, Kreishaus. Die Westerwähler CDU lädt zu dieser Veranstaltung insbesondere die Schüler/innen, Eltern und Lehrer ein.
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