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Nr. 11/91
Montabaur
Eintrittskarten:
Die Eintrittskarten gibt’s ab Donnerstag, 7. März bei den Bürgermeisterämtern in S immfl m und Niedererbach zu den Sprechstunden.
Eintrittspreis: 3,- DM
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Jubel - Trubel - im Westerwald 40 Jahre DPSG Stamm Montabaur
(60 Jahre seit der Erstgründung)
Wir laden alle Stämme der Diözese Limburg zu unserem Jubelwochenende vom 26.-28. April nach Montabaur in den Westerwald ein. Wir starten miteinem Jugendgottesdienst amFreitag, 26. April. Der Gottesdienst wird von ehemaligen Kuraten unseres Stammes mit musikalischer Unterstützung einer Musikgruppe gestaltet. Beginn: 19.00 Uhr, Kath. Pfarrkirche St. Peter in Ketten
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Anschließend findet ein gemütlicher Abend mit Buffet, Livemusik mit »Hubert Bendiek and his Sound-Mashine«, Unterhaltungsprogramm (u.a. das berühmte Stuko-Schneewitchen- spiel) im Pfarrzentrum statt. Überaachtungsmöglichkeiten vorhanden!!
Samstag, 27. April, findet unsere Lagerdisco für Jupfis und Pf a- dis statt. Wir beginnen die TUrbo-Fete um 15.00 Uhr im Pfadfinderheim.
Sonntag, 28. April, starten wir um 10.15 Uhr mit einem Georgs- Jubel-Gottesdienst für Kinder in der Pfarrkirche. Anschließend geht es nahtlos weiter mit unserem 1hg der Aktionen rund um unser Pfadfinderheim mit zahlreichen Aktionsständen und viel Fetz.
Ihr seid zu allenVeranstaltungen eingeladen. Um planen zu können, wäre es gut, wenn Ihr Euch anmeldet bis 15. April bei Dirk Heuser, Fürstenweg 20, 5430 Montabaur.
“Montabaur”
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur
für das Jahr 1991 vom 7. März 1991
I.
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssaztung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 4. März 1991 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 17.706.000,-DM
in der Ausgabe auf. 17.706.000,-DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 8.479.400,-DM
in der Ausgabe auf. 8.479.400,- DM festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 1.521.700,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf. 390.000,- DM
(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Umschuldungskredite in 1991 rd. 600.000,-DM)
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- unf forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 270 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H,
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden (§ 8 Abs. 1 Hundesteuersatzung vom 9. Februar 1988):
für den ersten Hund . 100,- DM
für den zweiten Hund.. 130,- DM
für jeden weiteren Hund. 160,- DM.
§ 4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro m 2 Verkehrsfläche.

