Montabaur
Seite 22
Nr. 10/91
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 20. Februar 1991 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1991 einstimmig verabschiedet
UnterThgesordnungspunkt 1 der Sitzung stand die Beratungund Beschlußfassungiiber den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1991 an. Die Verbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abstimmungmit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungzum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmungzum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1991, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzung:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 926.000 DM
Vermögenshaushalt
E innahm en/Ausgaben . je 343.000 DM.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1991 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 220 %, Grundsteuer B 240 %, Gewerbesteuer 280 %.
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 36,00 DM, für den weiten Hund 64,00 DM und jeden weiteren Hund 72,00 DM. Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1991 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Die finanzielle Ausgangslage für die Aufstellung des Haushaltes 1991 stellt sich zusammenfassend derzeit wie folgt dar:
Zum 31.12.1990 wird ein Rücklagenbestand von rd. 300.000 DM erwartet. Dies ist entgegen aller Prognosen eine positive Entwicklung und wird hervorgerufen durch:
1. erhebliche Mehreinnahmen aus Holzverkäufen
2. höhere Zinseinnahmen für haushaltsmäßig nicht genötigte Rücklagenmittel
3. bedeutende Mehreinnahmen im Steuerbereich (Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil) und
4. durch Verlagerungen von Investitionen nach 1991 und später.
Ein weiterer positiver Gesichtspunkt ist die Tatsache, daß die Ortsgemeinde Welschneudorf schuldenfrei ist.
Die finanziellen Voraussetzungen für die Aufstellung des Haushaltes 1991 sind fast als ideal zu bezeichnen.
Haushalt 1991
Wie der Haushaltssatzung zu entnehmen ist, belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf 926.000 DM und die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes auf 343.000 DM.
Zur FinanzierungderMaßnahmen im Vermögenshaushalt werden keineKredite benötigt. Außerdem erübrigt sicheine Festsetzung von Verpflichtungsermächtigungen.
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,60 DM pro qm Verkehrsflächa Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes sinkt von 964.000 DM um 38,000 DM auf nunmehr 926.000 DM. Dieser Rückgang wird erklärt durch die drastische Reduzierung der Einnahmen des Forsthaushaltes (./. 109.476 DM). Dieser Ausfall wird zwar teilweise kompensiert durch Mehreinnahmen im Steuerbereich, jedoch kann der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes letztlich nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt erreicht werden.
Auf die Einnahmenentwicklung im Forsthaushalt dürfte bei der Verabschiedung des Hauungs- und Kulturplanes hingewiesen worden sein.
Die Einnahmeveränderungen des Unterabschnittes 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - gegenüber dem Vorjahr veranschaulicht die nachfolgende Übersicht:
Grundsteuer A
1990
5.000,—
DM
1991
5.000,—
DM
Grundsteuer B
61.800,—
DM
62.500,—
DM
+
700,— DM
Gewerbesteuer
55.000,—
DM
55.000,—
DM
Einkommensteuerantei 1
344.000,—
DM
383.000,—
DM
+
39.000,— DM
Hundesteuer
1.500,—
DM
1.500,—
DM
Sonst, steuerähnliche Einnahmen
11.795,—
DM
11.795,—
DM
_
Schlüsselzuweisungen
142.000,-
DM
162.000,—
DM
+
20.000.— DM
621.095,—
DM
680.795,—
DM
+
59.700,— DM.
Bedingt durch Wertfort Schreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenen Vorausahlungen für das Haushaltsjahr 1991.
Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines höheren Steueraufkommens und der Neufestsetzung der Schlüsselzahlen zur Ermittlung des Einkommensteueranteils anzusehen.
Trotz des Anstieges der eigenen örtlichen Steuerkraft
1990 1991
471.903,— DM 487.959,— DM + 16.056,— DM
bewirken eine gegenüber dem Vorjahr bedeutend höhere Einwohnerzahl sowie der Anstieg des Schwellenwertes (74 % der landesdurchschnittlichen Steuerkraftmeßzahl) das Plus bei den Schlüsselzuweisungen.
Das Gesamte in nahmesoll inHöhe von 680.795 DM ist die bedeutendeEinnahmeposition. Mit 73,52 v.H. stellt man den Löwenanteil sämtlicher Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:
Erstattungen 6,81 v.H., Gebühren 0,55 v.H., Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten undsonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 9,61 v.H., Sonstige Fmanzeinnahmen (Konzessionsabgaben, Zinsen etc.) 8,42 v.H. Zuführung vom Vermögenshaushalt 1,09 v.H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

