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Montabaur

Seite 21

Nr. 10/91

Welschneudorf durch die Ortsgemeinde Welschneudorf zu und wird sich an den entstehenden Kosten im Verhältnis der Zahl der Kinder aus Oberelbert, die am 30. Juni den Kindergarten be­sucht haben, beteiligen.

Der Untersuchungsauftrag umfaßt folgende Leistung;

1. Wie kann der Kindergarten Welschneudorf am zweckmä­ßigsten um einen Gruppen- oder Mehrzweckraum erwei­tert werden, wenn sich die Ortsgemeinden zu einer Erweite­rung entschließen ? Welche Kosten entstehen dafür ?

2. Welche Sanierungsmaßnahmen wären zweckmäßigerwei­se in eine Generalsanierung des Kindergartens einzubezie­hen ?

Zur Begründung dieser Entscheidung wurde auf folgendes hm- gewiesen:

Aufgrund gestiegener Kinderzahlen mußte zu Beginn des Kin­dergartenjahres 1990/91 der Kindergarten Welschneudorf um eine dritte Gruppe erweitert werden. Dies war nur möglich durch Einrichtung eines dritten Gruppenraumes im Mehrzweckraum. Die Heimaufsicht bei der BezirksregierungKoblenz hat dies be­fristet bis zum 31. Juli 1992 genehmigt und erklärt, sie gehe da­von aus, daß zu diesem Zeitpunkt durch Anbau eines weiteren Raumes (Mehrzweckraum oder Gruppenraum) das Raumpro­gramm des Kindergartens wieder komplettiert würde.

Der Ortsgemeinderat Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 14. Nov. 1990 die Anregung gegeben, die Erweiterungsmöglich­keiten zu untersuchen. Daraufhin haben Gespräche zwischen den beiden Ortsbürgermeistern, Herrn Pfarrer Linnighäuser, dem Kindergartenpersonal und der Verbandsgemeindeverwal­tung stattgefunden. Bei einer Ortsbesichtigung ist festgestellt worden, daß verschiedene Schäden am Gebäude erkennbar wer­den. So sind z.B. in den Tbilettenräumen im oberen Wandbereich Salpeterausblühungen erkennbar. Gleiches gilt für den unteren Bereich einer Wand im Mehrzweckraum. Außerdem ist das Flachdach undicht.

Der Westerwaldkreis bezuschußt seit 1990 die Generalsanie­rung von Kindergärten nach 20jähriger Nutzungszeit. Der Kin­dergarten Welschneudorf , ist 1972 in Betrieb genommen wor­den, so daß eine Generalsanierung frühestens in 1992 möglich wära

Für die weitere Diskussion über die Erweiterung des Kindergar­tens um einen Gruppen- oder Mehrzweckraum ist es wichtig zu wissen, wie eine solche Erweiterung zweckmäßigerweise erfol­gen könnte und welche Kosten dafür entstehen würden. Bei die­ser Gelegenheit sollte der Architekt eine gründliche Untersu­chung des Gebäudes vornehmen, um Sanierungsbedarf festzu­stellen und die erforderlichen Koten einer Sanierung aufzuzei­gen. Mit einer solchen Studie ist eine gute Entscheidungs­grundlage für die beiden Ortsgemeinderäte geschaffen, die sie in die Lage versetzt, sachlich zu prüfen, ob eine Erweiterung und /oder Generalsanierung in nächster Zeit möglich ist.

Ausschreibung von Bauarbeiten am Bauhof beschlossen Der Gemeinderat beschloß folgende Bauarbeiten am Bauhof auszuschreiben:

1. Verschieferung der Westseite

2. Putzarbeiten an Nord- und Ostseite

3. Entfernen der Tbrlauf schienen und des Betonsockels sowie die Angleichung der Pflasterung.

Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden» Der Ortsgemeinderat beschloß, daß die Gemeinde Oberelbert am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilnimmt. Die m Jahr 1990 erzielte Prämie soll für die Sanie­rung der Anlage »Am Weikert« sowie für die Anschaffung eines Tisches und drei Bänken verwendet werden.

Maßnahmen zur Gestaltung des Friedhofes beschlossen Zur Neugestaltung des Friedhofes beschloß der Ortsgemeinde­rat für folgende Maßnahmen Angebote einzuholen.

Im alten Friedhofsteil sollen verschiedene Anpflanzungen vor­genommen werden sowie verschiedene Tteilflächen eingesät wer­den. Im neuen Friedhofsteil soll ein Pflanzstreifen zum Ab­schluß der jetzigen Belegung angelegt werden. Des weiteren soll die Hecke umgestaltet werden.

Neuverpachtung der Jagd einstimmig beschlossen Der Ortsgemeinderat stimmte vorbehaltlich der Zustimmung des Jagdvorstandes der Verpachtung der Jagd an Herrn Schulze-Gahmen zu.

Treffen der Frauen im Pfarrsälchen Am Dienstag, 12. März, treffen sich die Frauen zu einem gemüt­lichen Beisamensein im Pfarrsaälchen. Beginn 15.00 Uhr. Frau Ostermann wird uns von ihrer Reise durch Niger berichten.

SV Oberelbert, Abt. Alte Herren Samstag, 9. März 1991 spielen wir um 16.00 Uhr in Eschelbach. Abfahrt 15.30 Uhr.

Welschneudorf

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1991 vom 4.3.1991.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Auf sicht sbe- hörde vom 26. Febr. 1991 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991

wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 926.000,-- DM

in der Ausgabe auf. 926.000,- DM

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 343.000,- DM

in der Ausgabe auf. 343.000,-- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt;

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 36,00 DM

für den zweiten Hund. 54,00 DM

für jeden weiteren Hund. 72,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II. Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welsckneudorf für das Haushaltsjahr 1991 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, 26. Febr. 1991

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az, 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11. März 1991 bis 20. März 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Welschneudorf, 4. März 1991

Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf Heiden

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Orts­bürgermeister von Welschneudorf oder der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).