Montabaur
Seite 21
Nr. 10/91
Welschneudorf durch die Ortsgemeinde Welschneudorf zu und wird sich an den entstehenden Kosten im Verhältnis der Zahl der Kinder aus Oberelbert, die am 30. Juni den Kindergarten besucht haben, beteiligen.
Der Untersuchungsauftrag umfaßt folgende Leistung;
1. Wie kann der Kindergarten Welschneudorf am zweckmäßigsten um einen Gruppen- oder Mehrzweckraum erweitert werden, wenn sich die Ortsgemeinden zu einer Erweiterung entschließen ? Welche Kosten entstehen dafür ?
2. Welche Sanierungsmaßnahmen wären zweckmäßigerweise in eine Generalsanierung des Kindergartens einzubeziehen ?
Zur Begründung dieser Entscheidung wurde auf folgendes hm- gewiesen:
Aufgrund gestiegener Kinderzahlen mußte zu Beginn des Kindergartenjahres 1990/91 der Kindergarten Welschneudorf um eine dritte Gruppe erweitert werden. Dies war nur möglich durch Einrichtung eines dritten Gruppenraumes im Mehrzweckraum. Die Heimaufsicht bei der BezirksregierungKoblenz hat dies befristet bis zum 31. Juli 1992 genehmigt und erklärt, sie gehe davon aus, daß zu diesem Zeitpunkt durch Anbau eines weiteren Raumes (Mehrzweckraum oder Gruppenraum) das Raumprogramm des Kindergartens wieder komplettiert würde.
Der Ortsgemeinderat Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 14. Nov. 1990 die Anregung gegeben, die Erweiterungsmöglichkeiten zu untersuchen. Daraufhin haben Gespräche zwischen den beiden Ortsbürgermeistern, Herrn Pfarrer Linnighäuser, dem Kindergartenpersonal und der Verbandsgemeindeverwaltung stattgefunden. Bei einer Ortsbesichtigung ist festgestellt worden, daß verschiedene Schäden am Gebäude erkennbar werden. So sind z.B. in den Tbilettenräumen im oberen Wandbereich Salpeterausblühungen erkennbar. Gleiches gilt für den unteren Bereich einer Wand im Mehrzweckraum. Außerdem ist das Flachdach undicht.
Der Westerwaldkreis bezuschußt seit 1990 die Generalsanierung von Kindergärten nach 20jähriger Nutzungszeit. Der Kindergarten Welschneudorf , ist 1972 in Betrieb genommen worden, so daß eine Generalsanierung frühestens in 1992 möglich wära
Für die weitere Diskussion über die Erweiterung des Kindergartens um einen Gruppen- oder Mehrzweckraum ist es wichtig zu wissen, wie eine solche Erweiterung zweckmäßigerweise erfolgen könnte und welche Kosten dafür entstehen würden. Bei dieser Gelegenheit sollte der Architekt eine gründliche Untersuchung des Gebäudes vornehmen, um Sanierungsbedarf festzustellen und die erforderlichen Koten einer Sanierung aufzuzeigen. Mit einer solchen Studie ist eine gute Entscheidungsgrundlage für die beiden Ortsgemeinderäte geschaffen, die sie in die Lage versetzt, sachlich zu prüfen, ob eine Erweiterung und /oder Generalsanierung in nächster Zeit möglich ist.
Ausschreibung von Bauarbeiten am Bauhof beschlossen Der Gemeinderat beschloß folgende Bauarbeiten am Bauhof auszuschreiben:
1. Verschieferung der Westseite
2. Putzarbeiten an Nord- und Ostseite
3. Entfernen der Tbrlauf schienen und des Betonsockels sowie die Angleichung der Pflasterung.
Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden» Der Ortsgemeinderat beschloß, daß die Gemeinde Oberelbert am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilnimmt. Die m Jahr 1990 erzielte Prämie soll für die Sanierung der Anlage »Am Weikert« sowie für die Anschaffung eines Tisches und drei Bänken verwendet werden.
Maßnahmen zur Gestaltung des Friedhofes beschlossen Zur Neugestaltung des Friedhofes beschloß der Ortsgemeinderat für folgende Maßnahmen Angebote einzuholen.
Im alten Friedhofsteil sollen verschiedene Anpflanzungen vorgenommen werden sowie verschiedene Tteilflächen eingesät werden. Im neuen Friedhofsteil soll ein Pflanzstreifen zum Abschluß der jetzigen Belegung angelegt werden. Des weiteren soll die Hecke umgestaltet werden.
Neuverpachtung der Jagd einstimmig beschlossen Der Ortsgemeinderat stimmte vorbehaltlich der Zustimmung des Jagdvorstandes der Verpachtung der Jagd an Herrn Schulze-Gahmen zu.
Treffen der Frauen im Pfarrsälchen Am Dienstag, 12. März, treffen sich die Frauen zu einem gemütlichen Beisamensein im Pfarrsaälchen. Beginn 15.00 Uhr. Frau Ostermann wird uns von ihrer Reise durch Niger berichten.
SV Oberelbert, Abt. Alte Herren Samstag, 9. März 1991 spielen wir um 16.00 Uhr in Eschelbach. Abfahrt 15.30 Uhr.
Welschneudorf
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1991 vom 4.3.1991.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Auf sicht sbe- hörde vom 26. Febr. 1991 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991
wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 926.000,-- DM
in der Ausgabe auf. 926.000,- DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 343.000,- DM
in der Ausgabe auf. 343.000,-- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt;
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 36,00 DM
für den zweiten Hund. 54,00 DM
für jeden weiteren Hund. 72,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II. Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welsckneudorf für das Haushaltsjahr 1991 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 26. Febr. 1991
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az, 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11. März 1991 bis 20. März 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Welschneudorf, 4. März 1991
Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf Heiden
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Welschneudorf oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).

