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Montabaur

Seite 16

Großholbach

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1991 vom 27. Febr. 1991.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 22. Febr. 1991 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991

wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf.. 614.000,-- DM

in der Ausgabe auf. 614.000,- DM

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 170.000,-- DM

in der Ausgabe auf. 170.000,-DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 60,00 DM

für den zweiten Hund. 120,00 DM

für jeden weiteren Hund. 180,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1991 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge- meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

6430 Montabaur, 22. Febr. 1991

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Maerten

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11. März 1991 bis 20. März 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Großholbach, 27. Febr. 1991

Ortsgemeindeverwaltung Großholbach Röther

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Orts­bürgermeister von Großholbach oder der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 135).

MGV »Cacilia« 1903 Großholbach Frühjahrskonzert

Zu unserem diesjährigen Frühjahrskonzert am Samstag, dem 09. März 1991, 20.00 Uhr und Sonntag, dem 10. März, 10.00 la­den wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich ein.

Nr. 10/91

Am Samstag werden der MGV Heiligenroth, MGV Leuterod, Johannes Kalpers, Hubertus Weimer und der MGV Großhol­bach einige Lieder zum Vortrag bringen.

Am Sonntag sind der MGV Wallmerod, Walter Born, Martin Stadtfeld, MGV Oberelbert, Frauenchor Ruppach-Goldhausen und der Jungen Chor Niederbrechen unsere Gäste.

Für das leibliche Wohl ist an beiden lägen bestens gesorgt. Im i Anschluß an die Veranstaltungen spielen die LustigenMusikari- ten zum Tänz. Wer am Sonntag den Verein mit einer Kuchen- spende unterstützen will, der kann sich bei Bernh. Herbora, Tbl: 18322 und Raimund Neiss, Tbl. 18124 melden.

Wir hoffen, möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Mitte begrüßen zu können.

Alte Herren Großholbach/Girod Am Sonntag, dem 10. März 91, fahren wir zum Hallenturnier un­serer Sportfreunde aus Weidenhahn, gespielt wird in der Halle Selters nach folgendem Zeitplan:

11.36 Uhr gegen Guckheim, 13.04 Uhr gegen Sessenhausen,. 14.32 Uhr gegen Otzingen. Endspiele ab 16.00 Uhr, Abfahrt! 10.45 Uhr.

Heilberscheid

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 26. Februar 1991 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1991 einstimmig verabschied det.

Unter Tagesordnungspunkt 1 der Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haus-t haltssatzung 1991 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte) hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planent-I wurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen) zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die! Haushaltssatzung 1991, die die summarische Zusammenfas-: sung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festset­zungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben .. je 570.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 583.000 DM.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1991 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A 220 %

Grundsteuer B 240 %

Gewerbesteuer 300 %.

Die Hundesteuer beträgt für

den ersten Hund 36,00 DM, für den zweiten Hund 54,00 DM, und jeden weiteren Hund 72,00 DM.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1991 enthält der dem Haushaltsplan beige-) fügte Vorbericht. Hieraus werden Auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Der am 11. Dez. 1989 verabschiedete Haushalt des Jahres 1990 mußte korrigiert werden durch die am 11. Okt. 1990 beschlösse-: ne Nachtragshaushaltssatzung. Die Aufstellung des Nach­tragshaushaltsplanes wurde erforderlich aufgrund der nachfol­genden Kriterien:

1. TVotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten entstand ein er­heblicher Fehlbetrag. Der Haushaltsausgleich war nur durch die Änderung der Haushaltssatzung zu erreichen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 1 GemO).

2. Bei einzelnen Haushaltsstellen waren Ausgaben zu leisten, die im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erhebli­chen Umfang annahmen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 2 GemO).

3. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investi­tionsmaßnahmen zu tätigen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 3 GemO).

Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtli­che Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirkung die­ser Fortschreibung war festzustellen:

a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushal­tes erhöhten sich von ursprünglich 529.000 DM um 36.000 DM auf nunmehr 565.000 DM

b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshäushaltes erhöhten sich von ursprünglich 647.000 DM um 83.000 DM auf nunemhr 630.000 DM

c) Der Gesamtbetrag der Kredite erhöhte sich von ursprüng­lich 30.300 DM um 79.000 DM auf 109.300 DM.