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Montabaur

Seite 17

Nr. 8/91

der Immerw. Hilfe in einem besonderen Anliegen; Amt für ++ Ehel. Johann Anton und Agnes Neuroth und Tbchter Klara (Kol­lekte ist für den Orgelneubau bestimmt), 18.30 Uhr Bußgottes­dienst

Lourdes-Wallfahrt

In der Zeit vom 3. Sept. bis 12. Sept. 91 ist eine 10-tägige Buspil­gerreise nach Ars - Lourdes - Nevers vom Pfarreienverband Gackenbach - Holler - Stahlhofen geplant.

Nähere Informationen über Preis und Reiseverlauf können Sie jeweils im Schaukasten an der Kirche entnehmen. Anmeldun­gen werden beim zuständigen Pfarramt entgegengenommen.

Am Donnerstag, dem 7. März, 20.00 Uhr spricht Gregor Schor- berger, aus der Uni-Klinik Frankfurt, zum Thema AIDS. Ort: Gastwirtschaft Schneider, Gackenbach. Wir laden Sie schon jetzt zu diesem Vortragsabend recht herzlich ein.

| Wissenswertes

Anordnung zur Bekämpfung des Bisams

Aufgrund des § 1 der Bisamverordnung yom 20. Mai 1988 (BGBl. I S. 640), in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Bisams vom 27. Juni 1990 (GVB1. S. 232) wird angeordnet:

Verfügungsberechtigte und Besitzer von Ufer- und Gewässer­grundstücken sowie zur Unterhaltung oberirdischer Gewässer Verpflichtete sind verpflichtet, den Bisam zu bekämpfen. Dies gilt nicht bei Ufer- und Gewässergrundstücken sowie oberirdi­schen Gewässern, auf, in oder an denen der Bisam aufgrund na­turschutzrechtlicher oder landespflegerischer Bestimmungen nicht bekämpft werden darf.

Begründung:

Der Bisam lebt in und an oberirdischen Gewässern. Dort kann er erhebliche Schäden durch Unterwühlen von Uferböschun­gen, Deichen und anderen wasserbaulichen Anlagen verursa­chen. Während 1938 noch große Gebiete des Deutschen Reiches bisamfrei waren und man seinerzeit versuchen konnte, den Na­ger zurückzudrängen oder wenigstens räumlich in Grenzen zu halten, ist inzwischen fast das gesamte Bundesgebiet befallen. Die generelle Pflicht der in den §§ 2 und 3 der Landesverordnung bezeichneten juristischen und natürlichen Personen, die Ufer- und Gewässergrundstücke auf das Auftreten des Bisams zu überwachen und sowohl das Auftreten als auch den Verdacht des Auftretens anzuzeigen, ist allein nicht mehr geeignet, die vom Bisam ausgehenden Gefahren zu verhindern. Auch kann die öf­fentliche Hand aus finanziellen und personellen Gründen ihre bisherigen Aktivitäten auf diesem Gebiet nicht weiter ausdeh­nen.

Um Schäden von gefährdeten Anlagen wie Verkehrswegen, Schienennetzen, Brücken, Dämmen, Deichanlagen u.a. fernzu- halten und somit möglichen volkswirtschaftlichen Verlusten vorzubeugen, ist es notwendig, daß die Betroffenen auf den in- Frage kommenden Befallsarealen den Bisam bekämpfen.

Der von dem Bisam durch gelegentlichen Verzehr von Feld- und Gartenfrüchten verursachte Schaden hat nur geringe Bedeu­tung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landespflanzenschutzamt Rheinland-Pfalz, Essenheimer Straße 144, 6600 Mainz-Bretzenheim, schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem Landespflanzenschutzamt Rheinland-Pfalz eingegangen ist.

Hinweis:

Unter Berücksichtigung des in § 6 der Landesverordnung ent­haltenen Verbots kann der Bisam aus Gründen des Tierschutzes nur mit den hierfür anerkannten Abzugsfallen bekämpft wer­den.

Die von der Bekämpfungspflicht Betroffenen können sich, so­fern sie den Bisam nicht selbst bekämpfen wollen, zur Entledi- gung der Verpflichtung gegen Gebühr der Bediensteten des Landespflanzenschutz amtes Rheinland-Pfalz oder der von die­sem Amt bestellten Privatfänger bedienen.

CDU-Rheinland-Pfalz

Einladung zur Familienkonferenz

Wann? amMontag, 04. März 1991, um 18.00 Uhr imBürgerhaus Wirges.

Mit wem ? Familienministerin Prof. Dr. Ursula Funke, Staatsse­kretär Karl Hoppe, Landtagsabgeordnete Ulla Schmidt, Bür­germeister Alois Pfeil und Dr. Pössel Dölken, Gemeindever­bandsvorsitzender Siegfried Ohlemann und Robert Stauch, So- zialdezement Hans-Jürgen Dünnes - Regierungsdirektor -

Das geht jede Familie an !

Themen: Wir wollen über alle Einrichtungen, die die Familie stärken, unterstützen und ergänzen, sprechen und bei der Um­setzung vor Ort helfen.

Beispiel: Kindergartenplätze für jedes 3jährige, Kindertage- stättengesetz, Ganztagsplätze für Alleinerziehende, Schulsi­tuation, Betreuende Grundschule als freiwilliges Angebot, Ju­gendarbeit, Situation alter Menschen im ländlichen Raum.

Wir möchten bei diesem Gespräch Ihre Bedürfnisse, Anregun­gen und Wünsche erfahren und freuen uns auf Ihr Kommen.

Dia-Vortrag über Obstbäume

Am Freitag, 22. Febr. 1991 findet im kath. Jugendamt Hill­scheid, Schulstr. 22, um 19.30 Uhr ein Dia-Vortrag über Theorie und Praxis von Pflanzung, Erziehungsschnitt und Pflege jun­ger und alter Obstbäume statt. Die »Praxis« vor Ort steht am Samstag, 23. Febr. 91 auf dem Programm. Treffpunkt ist hierum 09.00 Uhr wiederum das kath. Jugendheim in Hillscheid. Arbeit im Gelände ist an diesem läge vorgesehen. Wetterfeste Klei- dungund festes Schuhwerk sind erwünscht. Wer Schneidegerä­te mit bringen k ann , sollte dies tun. Alle interessierten Bürgerin­nen und Bürger aus Simmern sind zu beiden Veranstaltungen recht herzlich eingeladen. Veranstalter ist der Zweckverband Naturpark Nassau.

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Gasversorgung Westerwald weist auf wichtiges Datum hin:

Sonderabschreibung für neue Heizungsanlagen nur noch bis 31 . Dezember 1991 möglich

Für Heizkessel, die älter als 10 Jahre sind, gilt das gleiche wie für in die Jahre gekommene Autos: Der damalige Stand der Ttechnik ist überholt. Dies äußert sich altersbedingt geringerer Leistungsausbeute, hohem Schadstoff ausstoß, unnötig hohem Brennstoffverbrauch und auch in natürlichem Verschleiß. Heute können Heizungsanlagen gleitend abgesenkt - genau mit auf die Außentemperatm abgestimmter Wärme betrieben werden. Mit einem neuen Kessel können bis zu 40 % Energie ge­genüber älteren Heizkesseln gespart werden. Er spart durch die­se Betriebsweise nicht nur Energie, er verbrennt sie auch sauber und schont die Umwelt.

D as Finanzamt macht zur Modernisierung ein attraktives Steu­ergeschenk. N achb § 82 a der Einkommensteuerdurchführungs- verordnung kann eine neue Anlage im selbstgenutzten Wohn­haus 10 Jahre lang mit jeweils 10 % abgeschrieben werden, aller­dings nur noch bis zum 31. Dezember 1991.

Auf den ersten Blick ist das Jahresende 1991 noch lange hin. Er­fahrungsgemäß ziehen sich Verhandlungen, Gespräche undTfer- minabsprachen jedoch in die Länge, bis die Modernisierung der Heizungsanlage endlich ausgeführt ist. Im einzelnen sind fol­gende Maßnahmen steuerbegünstigt:

- Umstellung einer Ölheizung auf Erdgas

- Einbau einer Fußbodenheizung

- Einbau einer Warmwasseranlage für mindestens zwei Zapfstellen

Bitte beachten Sie, daß die bisherige Heizungsanlage nicht »wirtschaftlich verbraucht« sein muß. Voraussetzung ist hm, daß eine zentrale Heizungsanlage eingebaut wird! Der Einbau einer Zentralheizungumf aßt auch alle Baumaßnahmen, die not­wendig sind, um eine Heizungsanlage zweckentsprechend nut­zen zu können. Also: Kosten der Demontage der bisherigen Hei­zung; Kosten für einen neuen Brenner und eine zentrale Steue­rung; die Änderung der Abgasanlage, den Einbau von Heizkör­pern oder einer Fußbodenheizung.

Der Einbau einer Warmwasseranlage ist unabhängig davon be­günstigt, ob auch eine zentrale Heizungsanlage eingebaut wird. Wichtig ist nm, daß mindestens zwei Zapfstellen versorgt wer­den. Es spielt keine Rolle, ob sich die Zapfstellen in einem oder in mehreren Zimmern befinden. Nähere Informationen erhalten