Montabaur
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Nr. 8/91
der Immerw. Hilfe in einem besonderen Anliegen; Amt für ++ Ehel. Johann Anton und Agnes Neuroth und Tbchter Klara (Kollekte ist für den Orgelneubau bestimmt), 18.30 Uhr Bußgottesdienst
Lourdes-Wallfahrt
In der Zeit vom 3. Sept. bis 12. Sept. 91 ist eine 10-tägige Buspilgerreise nach Ars - Lourdes - Nevers vom Pfarreienverband Gackenbach - Holler - Stahlhofen geplant.
Nähere Informationen über Preis und Reiseverlauf können Sie jeweils im Schaukasten an der Kirche entnehmen. Anmeldungen werden beim zuständigen Pfarramt entgegengenommen.
Am Donnerstag, dem 7. März, 20.00 Uhr spricht Gregor Schor- berger, aus der Uni-Klinik Frankfurt, zum Thema AIDS. Ort: Gastwirtschaft Schneider, Gackenbach. Wir laden Sie schon jetzt zu diesem Vortragsabend recht herzlich ein.
| Wissenswertes
Anordnung zur Bekämpfung des Bisams
Aufgrund des § 1 der Bisamverordnung yom 20. Mai 1988 (BGBl. I S. 640), in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Bisams vom 27. Juni 1990 (GVB1. S. 232) wird angeordnet:
Verfügungsberechtigte und Besitzer von Ufer- und Gewässergrundstücken sowie zur Unterhaltung oberirdischer Gewässer Verpflichtete sind verpflichtet, den Bisam zu bekämpfen. Dies gilt nicht bei Ufer- und Gewässergrundstücken sowie oberirdischen Gewässern, auf, in oder an denen der Bisam aufgrund naturschutzrechtlicher oder landespflegerischer Bestimmungen nicht bekämpft werden darf.
Begründung:
Der Bisam lebt in und an oberirdischen Gewässern. Dort kann er erhebliche Schäden durch Unterwühlen von Uferböschungen, Deichen und anderen wasserbaulichen Anlagen verursachen. Während 1938 noch große Gebiete des Deutschen Reiches bisamfrei waren und man seinerzeit versuchen konnte, den Nager zurückzudrängen oder wenigstens räumlich in Grenzen zu halten, ist inzwischen fast das gesamte Bundesgebiet befallen. Die generelle Pflicht der in den §§ 2 und 3 der Landesverordnung bezeichneten juristischen und natürlichen Personen, die Ufer- und Gewässergrundstücke auf das Auftreten des Bisams zu überwachen und sowohl das Auftreten als auch den Verdacht des Auftretens anzuzeigen, ist allein nicht mehr geeignet, die vom Bisam ausgehenden Gefahren zu verhindern. Auch kann die öffentliche Hand aus finanziellen und personellen Gründen ihre bisherigen Aktivitäten auf diesem Gebiet nicht weiter ausdehnen.
Um Schäden von gefährdeten Anlagen wie Verkehrswegen, Schienennetzen, Brücken, Dämmen, Deichanlagen u.a. fernzu- halten und somit möglichen volkswirtschaftlichen Verlusten vorzubeugen, ist es notwendig, daß die Betroffenen auf den in- Frage kommenden Befallsarealen den Bisam bekämpfen.
Der von dem Bisam durch gelegentlichen Verzehr von Feld- und Gartenfrüchten verursachte Schaden hat nur geringe Bedeutung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landespflanzenschutzamt Rheinland-Pfalz, Essenheimer Straße 144, 6600 Mainz-Bretzenheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem Landespflanzenschutzamt Rheinland-Pfalz eingegangen ist.
Hinweis:
Unter Berücksichtigung des in § 6 der Landesverordnung enthaltenen Verbots kann der Bisam aus Gründen des Tierschutzes nur mit den hierfür anerkannten Abzugsfallen bekämpft werden.
Die von der Bekämpfungspflicht Betroffenen können sich, sofern sie den Bisam nicht selbst bekämpfen wollen, zur Entledi- gung der Verpflichtung gegen Gebühr der Bediensteten des Landespflanzenschutz amtes Rheinland-Pfalz oder der von diesem Amt bestellten Privatfänger bedienen.
CDU-Rheinland-Pfalz
Einladung zur Familienkonferenz
Wann? amMontag, 04. März 1991, um 18.00 Uhr imBürgerhaus Wirges.
Mit wem ? Familienministerin Prof. Dr. Ursula Funke, Staatssekretär Karl Hoppe, Landtagsabgeordnete Ulla Schmidt, Bürgermeister Alois Pfeil und Dr. Pössel Dölken, Gemeindeverbandsvorsitzender Siegfried Ohlemann und Robert Stauch, So- zialdezement Hans-Jürgen Dünnes - Regierungsdirektor -
Das geht jede Familie an !
Themen: Wir wollen über alle Einrichtungen, die die Familie stärken, unterstützen und ergänzen, sprechen und bei der Umsetzung vor Ort helfen.
Beispiel: Kindergartenplätze für jedes 3jährige, Kindertage- stättengesetz, Ganztagsplätze für Alleinerziehende, Schulsituation, Betreuende Grundschule als freiwilliges Angebot, Jugendarbeit, Situation alter Menschen im ländlichen Raum.
Wir möchten bei diesem Gespräch Ihre Bedürfnisse, Anregungen und Wünsche erfahren und freuen uns auf Ihr Kommen.
Dia-Vortrag über Obstbäume
Am Freitag, 22. Febr. 1991 findet im kath. Jugendamt Hillscheid, Schulstr. 22, um 19.30 Uhr ein Dia-Vortrag über Theorie und Praxis von Pflanzung, Erziehungsschnitt und Pflege junger und alter Obstbäume statt. Die »Praxis« vor Ort steht am Samstag, 23. Febr. 91 auf dem Programm. Treffpunkt ist hierum 09.00 Uhr wiederum das kath. Jugendheim in Hillscheid. Arbeit im Gelände ist an diesem läge vorgesehen. Wetterfeste Klei- dungund festes Schuhwerk sind erwünscht. Wer Schneidegeräte mit bringen k ann , sollte dies tun. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Simmern sind zu beiden Veranstaltungen recht herzlich eingeladen. Veranstalter ist der Zweckverband Naturpark Nassau.
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Gasversorgung Westerwald weist auf wichtiges Datum hin:
Sonderabschreibung für neue Heizungsanlagen nur noch bis 31 . Dezember 1991 möglich
Für Heizkessel, die älter als 10 Jahre sind, gilt das gleiche wie für in die Jahre gekommene Autos: Der damalige Stand der Ttechnik ist überholt. Dies äußert sich altersbedingt geringerer Leistungsausbeute, hohem Schadstoff ausstoß, unnötig hohem Brennstoffverbrauch und auch in natürlichem Verschleiß. Heute können Heizungsanlagen • gleitend abgesenkt - genau mit auf die Außentemperatm abgestimmter Wärme betrieben werden. Mit einem neuen Kessel können bis zu 40 % Energie gegenüber älteren Heizkesseln gespart werden. Er spart durch diese Betriebsweise nicht nur Energie, er verbrennt sie auch sauber und schont die Umwelt.
D as Finanzamt macht zur Modernisierung ein attraktives Steuergeschenk. N achb § 82 a der Einkommensteuerdurchführungs- verordnung kann eine neue Anlage im selbstgenutzten Wohnhaus 10 Jahre lang mit jeweils 10 % abgeschrieben werden, allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 1991.
Auf den ersten Blick ist das Jahresende 1991 noch lange hin. Erfahrungsgemäß ziehen sich Verhandlungen, Gespräche undTfer- minabsprachen jedoch in die Länge, bis die Modernisierung der Heizungsanlage endlich ausgeführt ist. Im einzelnen sind folgende Maßnahmen steuerbegünstigt:
- Umstellung einer Ölheizung auf Erdgas
- Einbau einer Fußbodenheizung
- Einbau einer Warmwasseranlage für mindestens zwei Zapfstellen
Bitte beachten Sie, daß die bisherige Heizungsanlage nicht »wirtschaftlich verbraucht« sein muß. Voraussetzung ist hm, daß eine zentrale Heizungsanlage eingebaut wird! Der Einbau einer Zentralheizungumf aßt auch alle Baumaßnahmen, die notwendig sind, um eine Heizungsanlage zweckentsprechend nutzen zu können. Also: Kosten der Demontage der bisherigen Heizung; Kosten für einen neuen Brenner und eine zentrale Steuerung; die Änderung der Abgasanlage, den Einbau von Heizkörpern oder einer Fußbodenheizung.
Der Einbau einer Warmwasseranlage ist unabhängig davon begünstigt, ob auch eine zentrale Heizungsanlage eingebaut wird. Wichtig ist nm, daß mindestens zwei Zapfstellen versorgt werden. Es spielt keine Rolle, ob sich die Zapfstellen in einem oder in mehreren Zimmern befinden. Nähere Informationen erhalten

