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Montabaur

Seite 26

Nr. 3/91

In dem betreffenden Betrieb mußten die Kontrolleure feststel­len, daß die Eismaschine offenbar über Wochen nicht gereinigt worden war.

Bei Fleischtransportfahrzeugen wurden mehrfach unhygieni­sche Verhältnisse oder zu hohe Ttemperaturen festgestellt. Bean­standungen ergaben sich auch in mehreren Betrieben wegen Überlagerung und fehlender Kühlung von Hackfleischerzeug­nissen. Diesem Bereich gilt wegen der Salmonellenproblematik das besondere Augenmerk der beiden Amtstierärzte und der drei Lebensmittelkontrolleure, die »vor Ort« die Lebensmittel in Augenschein nehmen.

Ebenfalls besonders sorgfältig wird Friteusenfett unter die Lu­pe genommen, da sich bekanntermaßen in allen Friteusefetten krebserregende Substanzen anreichern können. Die Aufklä­rungsarbeit der Lebensmittelfachleute in den letzten Jahren so­wie manches Strafverfahren sind hier offenbar nicht ohne Wir­kunggeblieben, denn im Jahr 1990 waren diesbezüglich erfreuli­cherweise keine Beanstandungen zu bezeichnen.

Das Lebensmittelrecht und die für seinen Vollzug zuständigen Behörden schützen den Verbraucher nicht nur vor Schädigun­gen seiner Gesundheit, sondern auch vor Übervorteilung durch ineführende Kennzeichnung oder fehlerhafte Zusammenset­zung von Lebensmitteln.

So ist im vergangenen J ahr zum Beispiel mehrfach beanstandet worden, daß in Gaststätten geringerwertige Fruchtnektare als Fruchtsaft an geboten wurde. Ein Bäcker hatte »Milchbröt­chen« praktisch ohiie Milch hergestellt, ein Metzger eine Fleischwurst mit zuviel Wasser, »Butterstollen« war mit Pflan­zenfett gebacken, bei Tbastbröt war das Mindest-Haltbarkeits- datum zu großzügig bemessen, Eierpackungen wiesen eine un­zutreffende Bezeichnung der Güteklasse auf. Die Liste der Bei­spiele ließe sich fortsetzen.

Die Lebensmittelfachleute des Veterinäramtes sehen ihre Auf­gabe nicht ausschließlich in ihrer Kontrollfunktion, sondern ste­hen Gewerbetreibenden und Konsumenten auch beratend zur Verfügung. Die Verbraucher sollten im übrigen in noch stärke­rem Maße von der Möglichkeit Gebrauch machen, besondere Feststellungen bei Lebensmitteln der Kreisbehörde zu melden, die unter der Telefonnummer 02602/124282 telefonisch erreicht werden kann.

Handbuch für »junge Theaterleute«

Das Theaterspiel ist eine in zunehmendem Maße für Jugendli­che interessante Freizeitgestaltung. Es bietet die Möglichkeit, soziale und kooperative Verhaltensweisen einzuüben, Emotio­nen zu äußern und sich in die Bolle anderer Menschen hineinzu­versetzen. Zum Thema »Jugendtheater« gibt es jetzt eine Infor­mationsbroschüre, die über das Kreisjugendamt in Montabaur angefordert werden kann.

Das Handbuch ist aus der praktischen Theaterarbeit an Schu­len entstanden. Mitherausgeberin ist die Jugendbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Dagmar Schwickerath, die dieses Werk auch allen jungen Theaterleuten im außerschulischen Be­reich kostenlos zur Verfügung stellen will. Alle außerschuli­schen Jugendtheatergruppen werden daher gebeten, sich bis zum 25. J anuar beim Jugendamt des Westerwaldkreises schrift­lich oder unter der Ttelefonnummer 02602/124317 zu melden. Verbunden ist dieser Aufruf mit der Bitte, stichwortartignähere Angaben zu der Gruppe zu machen. So strebt die Jugendbeauf­tragte gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft für dar­stellendes Spiel die Gründung eines Landesjugendtheaters an.

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V werden wir hier noch erstklassig leben - ^ und anderswo so viele drittklassig?

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Die Gesundheitskasse. Ab 1.1.1991 weilen Leistungen für

Schweniflege bedürftige

Ab 1.1.91 leistet die AOK einen weiteren Beitrag zur häuslichen Versorgung von Schwerpflegebedürftigen. Sie stellt laufend eine Ersatzkraft, die die Grundpflege und die häusliche Versorgung in bestimmtem Umfang übernimmt. Dadurch werden die pflegenden Angehöri­gen entlastet.

Diese häusliche Pflegehilfe gibt es für 25 Pflegeeinsätze je Kalendermonat von jeweils bis zu einer Stunde. Wie diese Pflegeeinsätze im einzelnen auf den Monat verteilt werden, richtet sich nach den Wünschen und Bedürfnis­sen der Betroffenen. Insgesamt werden Pflegekosten bis zu 750,- DM pro Monat von der AOK übernommen.

Wer als Pflegebedürftiger diese Leistung nicht in An­spruch nehmen will, erhält von der AOK ab 1.1.1991 dann statt dessen ein Pflegegeld in Höhe von 400,- DM pro Kalendermonat, wenn er seine Pflege durch eine oder mehrere Pflegepersonen - die auch Angehörige sein können - selbst sichert.

Die Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit können bei jeder AOK-Geschäftsstelle beantragt werden. Dem An­trag sollte eine ärztliche Feststellung über das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit j

beigefügt werden.

Weitere Informationen, so z.B. über die Voraussetzungen für die Leistungen, erhalten Sie natürlich ebenfalls bei ihrer AOK.

Die Fachleute dort beraten gern und ausführlich.

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