■ Montabaur
Seite 19
Nr. 1/2/91
III.
öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 14. Januar bis 24. J anuar 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110 öffentlich aus.
Kadenbach, 07. Jan. 1991
Ortsgemeindeverwaltung (S.)Dombo
Kadenbach Ortsbürgermeister
Heimatgeschichte
Die folgende Anordnung aus dem Jahre 1818, zeigt ein Stück Heimatgeschichte und Probleme unserer Vorfahren auf, interessiert sicher auch Bürger vieler Orte unserer Verbandsgemeinde Montabaur.
»An sämtliche Herz. Schultheißen des Amts Montabauer. Die Anstellung ständiger Nachtwächter betreffend.
Schon in meinem früheren Circollare habe ich den Herz. Amts- vorständen die Anstellung ständiger Nachtswächter auf gegeben. DadieseVerfügung noch nicht allenthalben befolgt, und die Arconde noch nicht vorgelegt worden sind, so finde ich mich veranlaßt, folgende Anordnungen zu machen:
1) In jeder Gemeinde des hießigen Amts muß ein ständiger Nachtwächter angestellt werden.
2) Mit demselben ist ein Arcond abzuschließen, und zwar in Geld - nicht in Frucht - und an das Amt zur Genehmigung einzureichen.
3) Derselbe darf sonst keinen Dienst - namentlich nicht die Thghut oder die Viehut • übernehmen.
4) Er muß ein müßiger unbescholtener und nüchterner Mann seyn.
Ihm werden demnächst jede Nacht mehrere Beiwächter, welche der Reihe nach aus den Gemeindebürgem zu nehmen sind, beigegeben.
Zur Verhütung aller Mißverständnißen über die Zahl der Beiwächter wird bestimmt, daß
1) Für Bannberscheid, Blathemheim, Ettersdorf, Reckenthal, Stahlhofen, Staudt, Untershausen und Wirzenborn, ein Beiwttchter.
2) Für Boden, Ebemhahn, Eigendorf, Eschelbach, Gackenbach, Horreßen, Horbach, Hübingen, Katenbach, Leute- roth, Moschheim, Oberelbert, Oetzingen, Siershahn, Neu- häußel, Simmem, Welschneudorf zwei Beywächter.
3) Für Arzbach, Dernbach, Eitelbom, Hildschen, Höhr, Holler, Niederelbert und Wirges drey Beywächter.
4) für Montabaur vier Beywächter beygegeben werden mü- ßen.
Einer Verminderung kann diese Zahl nicht unterliegen, wohl aber einer Verstärkung der gefährdeten Sicherheit.
Die N acht wache, über welche der Schultheiß ein bestimmtes Register zu führen, und solche jedesmal zeitig zu bestellen hat, muß jeden Abend bey dem Schultheißen die Anzeige machen, in welchem Hauße sie sich die Nacht über aufhält. Es versteht sich dabey von selbst, daß dießer Aufenthalt nur abweichend auf kürzere Zeit geschehen kann, da die Nachtwächter den größten Theil der Nacht auf der Straße seyn muß.
Wird bei einer Visitation die Nachtwache nicht auf der Straße oder in diesem Hauße wachend angetroffen, so erhält sie eine schlimme Strafe, ebenfalls der Herz. Schultheiß, wenn er die Beiwächter oder das Hauß, in welchem die N acht wache ist, nicht anzugeben weiß.
Die Herz. Schultheißen sind verpflichtet, öfter Visitation anzustellen, um sich zu überzeugen, daß die Nachtwache ihre Schuldigkeit verrichtet.
Die Arconde über die ständigen Nachtwächter sind binnen 8 Tagen unten einzusenden. Es ist zu unterzeichnen und zurückzusenden.
Montabaur, 6. July 1818«
Ende der Archivunterlage. Dombo
Ortsbürgermeister
Fundsachen
Gefunden wurden
ein Fernglas und eine Armbanduhr. Abzuholen während der Dienststunden. Dombo
Ortsbürgermeister
Verein der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr Kadenbach e.V.
Zur Jahreshaupt Versammlung lädt der Verein der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr Kadenbach e.V. alle Mitglieder
am 19. Januar 91, um 19.30 Uhr ins neue Feuerwehrgerätehaus ein.
Auf der Tagesordnung stehen u.a. Berichte, Neuwahlen, Entlastung des Vorstandes und der Kasse, neues Feuerwehrgerätehaus, Ausflug, Familienabend, Feste, Verschiedenes.
Wir bitten um zahlreiches und pünktliches Erscheinen und für alle Mitglieder die kommen, steht eine kleine Überraschung bereit.
Kolpingfamilie/Pfarrgemeinderat Kadenbach Mit dem Motto »Briefmarken sammeln für die Dritte Welt« laden wir Sie zum Mitmachen ein. Bitte werfen Sie die Briefmarken in den aufgestellten Behälter in unserer Kirche oder geben Sie dieselben bei Heinz Jansen Westerwaldstr. 12,6411 Kadenbach ab.
Sportfreunde Germania 1910 Kadenbach
Fußball:
Das Trainingimneuen Jahr beginnt amDonnerstag, dem 10. Januar, um 19.00 Uhr. Alle aktiven Spieler der 1. und 2. Mannschaft werden gebeten, sich zu diesem Trainingstermin einzufinden.
_ Neuhäusel _
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am
Mittwoch, dem 16. Januar 1991, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher Tfeil) über die Sitzungen des Rates am 25. Okt. 1990 und 14. Nov. 1990
2. Beratungund Beschlußfassung über den Wirtschafts- und Fällungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 1991
3. Beratung und evtl. Beschlußfassung über einen Planvorschlag zur Bebauung eines Grundstückes im Neubaugebiet »Auf der Haid« (Flur 10, Parzelle Nr. 83/8)
4. Beratungund B eschlußf assungüber die Erteilung des Einvernehmens zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« im Zuge der Bebauung des Grundstückes Flur 10, Flurstück Nr. 181/2, Westerwaldstraße 7b
5. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Genemigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Tbil) über die Sitzung des Rates am 14. Nov. 1990
2. Beratung und Beschlußfassung in einer Bausache
3. Verschiedenes
Neuhäusel, den 2. Januar 1991 Hümmerich
Ortsbürgermeister
Sprechstunde der Ortsgemeindeverwaltung fällt aus
Wegen anderer terminlicher Inanspruc hnahm e des Ortsbürgermeisters fällt die Sprechstunde der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel am Donnerstag, dem 17. Jan. 1991 aus. Es wird um Beachtung gebeten.
H ümm erich
Ortsbürgermeister
Dorfplatz keine Müllhalde
Der Bereich um die auf dem Dorf- und Festplatz aufgestellten Altglasbehälter bietet immer wieder Anlaß zu Beschwerden. So ist häufig zu beobachten, daß Personen nach Einwerfen des Altglases in die Container Deckel- und Flaschenverschlüsse sowie Kartons und Plastiktüten zurücklassen. Neuerdings treten auch Zeitgenossen auf, die dort ihren Haus- und Problemmüll auf einfache Art und Weise loswerden wollen. So wurden um die J ahres wende neben den Altglascontainem Müllsäcke mit widerlichstem Inhalt aufgefunden. Diese ungesetzlichen und strafbaren Handlungen sind nicht mehr hinnehmbar, ebenso die Tatsache, daß den G emeindebediensteten zugemutet wird, st än- digden Abfall und Unrat anderer zu beseitigen. In Zukunft wird jede Verunreinigung und jede Ablagerung von Abfall und Müll geahndet und notfalls zur Anzeige gebracht.

