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Montabaur

Seite 9

Nr. 1/2/91

Karl Jung, (SPD) - zugleich Ortsbürgermeister der Gemeinde Oberelbert - erklärte seine Ablehnung zu den vorliegenden Wirt­schaftsplänen und d ami t zugleich auch zu dem Haushaltsplan mit Blick auf die Erhöhung der Kosten für die Straßenoberflä­chenentwässerung zu Lasten der Gemeinden.

Die derzeit gute Finanzlage der Gemeinden könne nicht dazu ge­nutzt werden, zusätzliche Kosten auf die Gemeinden abzuwäl­zen.

In einer abschließenden, Diskussionsbeiträge der Fraktionen aufgreifenden Stellungnahme, gab Bürgermeister Dr. Possei- Dölken den Mitgliedern des Rates noch folgendes zur Kenntnis:

a) Planungsstand Hallenbad:

Gegenwärtig sei zur Erlangung der für den Bau des Sport- und Freizeitbades benötigten Zuschüsse das Antragsverfahren ein­geleitet. Obwohl die Planungen bereits abgeschlossen und der Zuschußantrag bereits vor geraumer Zeit eingereicht wurde, ha­be man bislang noch keine konkretisierenden Verhandlungen mit dem zuständigen Ministerium führen können. Ob entspre­chend den gegenwärtigen Planungen das Bauvorhaben in den Jahren 1992/93 realisiert werden könne, sei daher z.Zt. noch in Frage gestellt.

b) Wasserversorgung Reckenthal:

Zur Klarstellung wird darauf verwiesen, daß der Westerwald­kreis Straßenbaulastträger des Straßenteilstückes sei, für das eine Neuverlegung der Wasserversorgungsleitung geplant ist. Die Stadt Montabaur habe daher keine Möglichkeit, Einfluß zu nehmen auf mit der Verlegung der Versorgungsleitungen zu koordinierende Straßenbauarbeiten.

c) Erhöhung des Oberflächenentwässerungsanteils zu Lasten der Gemeinden:

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärte, in seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Montabaur schließe er sich nicht der Argumentation an, daß durch die Erhöhung des Straßen­oberflächenentwässerungsanteils den Gemeinden Geld entzo­gen werde, was diesen zustünde. Nach seiner Auffassung sei zu berücksichtigen, daß sich die finanzielle Ausstattung der Ge­meinden in den vergangenen Jahren wesentlich verbessert habe. Die auf die Gemeinden zukommende Mehrbelastung müsse im übrigen unter dem Aspekt zur Herstellung derBeitragsgerech- tigkeit gesehen werden. Die Erhöhung des Oberflächenentwäs­serungsanteils diene letztendlich der Anpassung an den öffent­lichen Nutzungsanteil für Verkehrsflächen und der damit ein­hergehenden Entlastungen der privaten Haushalte.

Wie bereits angekündigt werden in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes weitere den Haushalt der Verbandsgemeinde be­treffende Angaben zur Kenntnis gegeben. Darüber hinaus wird über die sonstigen in der Ratssitzung vom 18. Dez. 1990 getrof­fenen Entscheidungen berichtet.

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1989 der Verbandsgemeinde Monta­baur und des Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinde­rates vom 18. Dez. 1989 für das Haushaltsjahr 1989 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 21.744.424,83 4.086.625,37 26.831.060,20 ./. Abgang alter Kasseneinn ahme-

reste 10.423,89 0,00 10.423,89

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 21.734.000,94 4.086.625,37 25.820.626,31

Soll-Ausgaben 21.734.000,94 3.490.962,66 25.224.953,60

+ Neue Haush.

ausgabereste 0,00 602.475,26 602.475,25

Abgang alter Haush. Ausgabe­reste 0,00 6.802,54 6.802,54

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 21.734,000,94 4.086.625,37 25.820.626,31

Überschuß/

Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00

Festgestellt:

Montabaur, 27. April 1990

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur i.V. Reusch

I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungs­ausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Ver­bandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1989 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei ein­zelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1989 gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 14. Januar bis 22. J anuar 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 109, öffentlich aus.

Montabaur, 20. Dez. 1990

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur i.V. Reusch

I. Beigeordneter

Die Verwaltung informiert

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Bau der innerstädtischen Umgehung öf­fentlich aus.

Leistungsumfang:

Los 1 = 350 m Rohmetzemeuerung Wasser

Los 2 = 250 m Entwässerungsleitung 0 300 Los 3 Straßenbau:

3.300 qm Bitumendecke 2.100 qm Pflasterdecke Los 4 Straßenbau:

Änderungsarbeiten an der Einmündung Freiherr-vom-Stein- Straße und Steinweg

Los 5: Verlegung von Leerrohren für die Signalisierung Los 6: 350 m Kabelverlegung für die Straßenbeleuchtung Ausftthrungszeit:

Los 4 und 5: März bis 15. Mai 1991

Los 1-3 + 6: März bis 15. Mai 1991

Alternativ Los 1-3 + 6: Juni bis 16. September 1991.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 10. Januar 1991 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8 5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 600 017 bei der Kreis­sparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getä­tigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Tannin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, 25. Januar 1991 -10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 19. Dezember 1990 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Boden den Ausbau von Wirtschaftswegen öf­fentlich aus.

Leistungsumfang:

2.500 qm Wirtschaftswegebefestigung mit Bitumenrecycling­material einschL Splittausgleich und geringer Erdarbeiten Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 23. Januar 1991 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 10,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreis­sparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getä­tigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.