Montabaur
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Nr. 1/2/91
Karl Jung, (SPD) - zugleich Ortsbürgermeister der Gemeinde Oberelbert - erklärte seine Ablehnung zu den vorliegenden Wirtschaftsplänen und d ami t zugleich auch zu dem Haushaltsplan mit Blick auf die Erhöhung der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung zu Lasten der Gemeinden.
Die derzeit gute Finanzlage der Gemeinden könne nicht dazu genutzt werden, zusätzliche Kosten auf die Gemeinden abzuwälzen.
In einer abschließenden, Diskussionsbeiträge der Fraktionen aufgreifenden Stellungnahme, gab Bürgermeister Dr. Possei- Dölken den Mitgliedern des Rates noch folgendes zur Kenntnis:
a) Planungsstand Hallenbad:
Gegenwärtig sei zur Erlangung der für den Bau des Sport- und Freizeitbades benötigten Zuschüsse das Antragsverfahren eingeleitet. Obwohl die Planungen bereits abgeschlossen und der Zuschußantrag bereits vor geraumer Zeit eingereicht wurde, habe man bislang noch keine konkretisierenden Verhandlungen mit dem zuständigen Ministerium führen können. Ob entsprechend den gegenwärtigen Planungen das Bauvorhaben in den Jahren 1992/93 realisiert werden könne, sei daher z.Zt. noch in Frage gestellt.
b) Wasserversorgung Reckenthal:
Zur Klarstellung wird darauf verwiesen, daß der Westerwaldkreis Straßenbaulastträger des Straßenteilstückes sei, für das eine Neuverlegung der Wasserversorgungsleitung geplant ist. Die Stadt Montabaur habe daher keine Möglichkeit, Einfluß zu nehmen auf mit der Verlegung der Versorgungsleitungen zu koordinierende Straßenbauarbeiten.
c) Erhöhung des Oberflächenentwässerungsanteils zu Lasten der Gemeinden:
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärte, in seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Montabaur schließe er sich nicht der Argumentation an, daß durch die Erhöhung des Straßenoberflächenentwässerungsanteils den Gemeinden Geld entzogen werde, was diesen zustünde. Nach seiner Auffassung sei zu berücksichtigen, daß sich die finanzielle Ausstattung der Gemeinden in den vergangenen Jahren wesentlich verbessert habe. Die auf die Gemeinden zukommende Mehrbelastung müsse im übrigen unter dem Aspekt zur Herstellung derBeitragsgerech- tigkeit gesehen werden. Die Erhöhung des Oberflächenentwässerungsanteils diene letztendlich der Anpassung an den öffentlichen Nutzungsanteil für Verkehrsflächen und der damit einhergehenden Entlastungen der privaten Haushalte.
Wie bereits angekündigt werden in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes weitere den Haushalt der Verbandsgemeinde betreffende Angaben zur Kenntnis gegeben. Darüber hinaus wird über die sonstigen in der Ratssitzung vom 18. Dez. 1990 getroffenen Entscheidungen berichtet.
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1989 der Verbandsgemeinde Montabaur und des Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 18. Dez. 1989 für das Haushaltsjahr 1989 I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 21.744.424,83 4.086.625,37 26.831.060,20 ./. Abgang alter Kasseneinn ahme-
reste 10.423,89 0,00 10.423,89
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 21.734.000,94 4.086.625,37 25.820.626,31
Soll-Ausgaben 21.734.000,94 3.490.962,66 25.224.953,60
+ Neue Haush.
ausgabereste 0,00 602.475,26 602.475,25
Abgang alter Haush. Ausgabereste 0,00 6.802,54 6.802,54
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 21.734,000,94 4.086.625,37 25.820.626,31
Überschuß/
Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
Festgestellt:
Montabaur, 27. April 1990
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur i.V. Reusch
I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Verbandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1989 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1989 gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 14. Januar bis 22. J anuar 1991 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 109, öffentlich aus.
Montabaur, 20. Dez. 1990
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur i.V. Reusch
I. Beigeordneter
“Die Verwaltung informiert”
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Bau der innerstädtischen Umgehung öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Los 1 = 350 m Rohmetzemeuerung • Wasser •
Los 2 = 250 m Entwässerungsleitung 0 300 Los 3 Straßenbau:
3.300 qm Bitumendecke 2.100 qm Pflasterdecke Los 4 Straßenbau:
Änderungsarbeiten an der Einmündung Freiherr-vom-Stein- Straße und Steinweg
Los 5: Verlegung von Leerrohren für die Signalisierung Los 6: 350 m Kabelverlegung für die Straßenbeleuchtung Ausftthrungszeit:
Los 4 und 5: März bis 15. Mai 1991
Los 1-3 + 6: März bis 15. Mai 1991
Alternativ Los 1-3 + 6: Juni bis 16. September 1991.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 10. Januar 1991 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 600 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Tannin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 25. Januar 1991 -10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 19. Dezember 1990 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Boden den Ausbau von Wirtschaftswegen öffentlich aus.
Leistungsumfang:
2.500 qm Wirtschaftswegebefestigung mit Bitumenrecyclingmaterial einschL Splittausgleich und geringer Erdarbeiten Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 23. Januar 1991 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 10,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

