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Montabaur

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Verabschiedung eines Arbeiters der Verbandsgemeinde Montabaur

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Bürgermeister Dr. Possel-Dölken überreichte im Beisein von Vertretern des Personalrates ein Präsent und die Dankurkunde der Verbandsge­meinde Montabaur. Er wünschte dem scheidenden Bediensteten alles Gute für den wohlverdienten Ruhestand.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde verabschiedete Bürger­meister Dr. Possel-Dölken Herrn Gerhard Kraus in den Ruhe­stand und sprach ihm Dank und Anerkennung für seine Tätig­keit im Dienste der Verbandsgemeinde Montabaur aus.

Herr Gerhard Kraus war nach dem Verlassen der Volksschule zu­nächst mehrere Jahre im elterlichen landwirtschaftlichen Be­trieb und in den Jahren 1964 bis 1986 in zwei Betrieben der Steinzeug- und Mosaikplattenherstellung beschäftigt. Er trat am 4. Juni 1986 als Hausmeister verschiedener Grundschulen in den Dienst der Verbandsgemeinde Montabaur ein und war in dieser Funktion bis zum Eintritt in den Ruhestand tätig.

Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1990 können gestellt werden

Nach dem Landwirtscbaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22. Dez. 1967 (BGBl. IS. 1339), zuletzt geändert durch Arti­kel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 16. Dez. 1986 (BGBl. I S. 2441) können wieder Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1990 gestellt werden. Die Voraussetzun­gen hierfür sind im vorgenannten Gesetz geregelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgend hingewiesen werden:

Die Verbilligung für versteuertes G asöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Acker­schleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeiten zur Gewinnungpflanzlicher oder tierischer Erzeugnis­se durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirt­schaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird.

Antragsberechtigt sind nur Betriebe der Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirt­schaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tieri­sche Erzeugnisse gewinnen und aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergeset­zes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des Land­wirtschaf tsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Weiterhin sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von mindestens 4.000 DM erwirtschaften, berechtigt Anträge zu stellen.

Zuständige Stelle für die Beantragungder G asöl Verbilligung ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8,6430 Monabaur, Tbl. 02602/126110.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hält für Interes­senten entsprechende Merkblätter zum Landwirtschaftsgas­ölerwendungsgesetz sowie auch Antragsformulare auf Gewäh­rung von G asölver billigung für 1990 bereit.

Die Anträge können nur bis spätestens 15. Februar 1991 bei vor­genannter Verwaltung eingereicht werden. Anträge, die verspä­tet eingehen, müssen grundsätzlich abgelehnt werden.

Nr. 1/2/91*1

Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur

Änderung |

des Badezeitenplanes | nach Abschluß der t Weihnachtferien £

I

_ _ . _ Nach Abschluß der*

lL Schulferien ergeben sich j:

J1 W PCW | Wy 11 w I P durch die Wiederaufnah- 1 * -5* m e des Schulbetriebes f

Veränderungen zu dem , bislang gültigen Ferien­badezeitenplan.

Ab Freitag, 11. Januar 1991 gilt folgender Badezeitenplan:

WB

IST

Montag:

vormittags

14.00 -19.00 Uhr

19.00 - 20.16 Uhr

Dienstag:

07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -14.30 Uhr 14.30-21.00 Uhr

Mittwoch (Warmbadetag): 07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -12.46 Uhr

12.46 -19.30 Uhr

19.30 - 21.00 Uhr

Donnerstag (Warmbadetag) 07.00 - 09.00 Uhr 09.00-14.30 Uhr

14.30 - 21.00 Uhr Freitag:

07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -13.00 Uhr 16.00 -19.00 Uhr 19.00 - 22.00 Uhr

Samstag:

08.00 -16.30 Uhr

16.30 -18.00 Uhr

Sonntag:

08.00 12.30 Uhr

für Reinigungsarbeiten ge­schlossen

Familienbad (ab 28.1. bis einschl. 29.4.91 nur Schwimmkurse)

Vereinsbad (Behinderten­sportgruppe Montabaur)

Bundeswehr

nur Schulbadebetrieb

Familienbad

Bundeswehr

Familienbad mit Schulbade­betrieb Familienbad Frauenbad

Bundeswehr

Familienbad mit Schulbade­betrieb Familienbad

Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Vereinsbad flhS Montabaur) Vereinsbad (DLRG)

Familienbad

Vereinsbad (Thuchsportgrup- pe Montabaur)

Familienbad

Schwimmkurse im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur

noch Plätze frei -

Die VerbandsgemeindeMontabaur führt ab Montag, 28. Januar 1991 wiederum Schwimmkurse für Kinder, Jugendliche und Er­wachsene durch. DieKursdauer umfaßt 10 Übungstage. Sämtli­che Kurse beginnen am Montag, 28. Jan. 1991 und werden an nachfolgenden Montagen zur gleichen Zeit fortgesetzt. Wegen des Ausfalls an Rosenmontag und während den Osterferien en­den die Kurse am 29. April 1991.

Folgende Kurse werden angeboten:

Kurs Nr. 1 und 2 (14.00 bis 16.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr Kurs Nr. 3 und 4 (15.00 bis 16.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr)

Kurs Nr. 6 und 6 (16.00 bis 17.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 7 und 8 (17.00 bis 18.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 9 und 10 (18.00 bis 19.00 Uhr) Jugendliche und Erwach­sene.

Meldungen nehmen die Schwimmeister im Hallenbad Monta­baur (02602/126173 sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Herr Memmesheimer), Zimmer-Nr. 204 an, Tbl. 02602/126.109 entgegen.