Montabaur
Seite 4
Verabschiedung eines Arbeiters der Verbandsgemeinde Montabaur
mmm
'
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken überreichte im Beisein von Vertretern des Personalrates ein Präsent und die Dankurkunde der Verbandsgemeinde Montabaur. Er wünschte dem scheidenden Bediensteten alles Gute für den wohlverdienten Ruhestand.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde verabschiedete Bürgermeister Dr. Possel-Dölken Herrn Gerhard Kraus in den Ruhestand und sprach ihm Dank und Anerkennung für seine Tätigkeit im Dienste der Verbandsgemeinde Montabaur aus.
Herr Gerhard Kraus war nach dem Verlassen der Volksschule zunächst mehrere Jahre im elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb und in den Jahren 1964 bis 1986 in zwei Betrieben der Steinzeug- und Mosaikplattenherstellung beschäftigt. Er trat am 4. Juni 1986 als Hausmeister verschiedener Grundschulen in den Dienst der Verbandsgemeinde Montabaur ein und war in dieser Funktion bis zum Eintritt in den Ruhestand tätig.
Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1990 können gestellt werden
Nach dem Landwirtscbaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22. Dez. 1967 (BGBl. IS. 1339), zuletzt geändert durch Artikel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 16. Dez. 1986 (BGBl. I S. 2441) können wieder Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1990 gestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind im vorgenannten Gesetz geregelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgend hingewiesen werden:
Die Verbilligung für versteuertes G asöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Ackerschleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeiten zur Gewinnungpflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird.
Antragsberechtigt sind nur Betriebe der Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen und aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetzes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des Landwirtschaf tsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Weiterhin sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von mindestens 4.000 DM erwirtschaften, berechtigt Anträge zu stellen.
Zuständige Stelle für die Beantragungder G asöl Verbilligung ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8,6430 Monabaur, Tbl. 02602/126110.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hält für Interessenten entsprechende Merkblätter zum Landwirtschaftsgasölerwendungsgesetz sowie auch Antragsformulare auf Gewährung von G asölver billigung für 1990 bereit.
Die Anträge können nur bis spätestens 15. Februar 1991 bei vorgenannter Verwaltung eingereicht werden. Anträge, die verspätet eingehen, müssen grundsätzlich abgelehnt werden.
Nr. 1/2/91*1
Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur
Änderung |
des Badezeitenplanes | nach Abschluß der t Weihnachtferien £
I
_ _ . _ Nach Abschluß der*
lL Schulferien ergeben sich j:
J1 W PCW | Wy 11 w I P rü durch die Wiederaufnah- 1 * -5* m e des Schulbetriebes f
Veränderungen zu dem , bislang gültigen Ferienbadezeitenplan.
Ab Freitag, 11. Januar 1991 gilt folgender Badezeitenplan:
WB ■
IST
Montag:
vormittags
14.00 -19.00 Uhr
19.00 - 20.16 Uhr
Dienstag:
07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -14.30 Uhr 14.30-21.00 Uhr
Mittwoch (Warmbadetag): 07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -12.46 Uhr
12.46 -19.30 Uhr
19.30 - 21.00 Uhr
Donnerstag (Warmbadetag) 07.00 - 09.00 Uhr 09.00-14.30 Uhr
14.30 - 21.00 Uhr Freitag:
07.00 - 09.00 Uhr 09.00 -13.00 Uhr 16.00 -19.00 Uhr 19.00 - 22.00 Uhr
Samstag:
08.00 -16.30 Uhr
16.30 -18.00 Uhr
Sonntag:
08.00 • 12.30 Uhr
für Reinigungsarbeiten geschlossen
Familienbad (ab 28.1. bis einschl. 29.4.91 nur Schwimmkurse)
Vereinsbad (Behindertensportgruppe Montabaur)
Bundeswehr
nur Schulbadebetrieb
Familienbad
Bundeswehr
Familienbad mit Schulbadebetrieb Familienbad Frauenbad
Bundeswehr
Familienbad mit Schulbadebetrieb Familienbad
Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Vereinsbad flhS Montabaur) Vereinsbad (DLRG)
Familienbad
Vereinsbad (Thuchsportgrup- pe Montabaur)
Familienbad
Schwimmkurse im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur
• noch Plätze frei -
Die VerbandsgemeindeMontabaur führt ab Montag, 28. Januar 1991 wiederum Schwimmkurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch. DieKursdauer umfaßt 10 Übungstage. Sämtliche Kurse beginnen am Montag, 28. Jan. 1991 und werden an nachfolgenden Montagen zur gleichen Zeit fortgesetzt. Wegen des Ausfalls an Rosenmontag und während den Osterferien enden die Kurse am 29. April 1991.
Folgende Kurse werden angeboten:
Kurs Nr. 1 und 2 (14.00 bis 16.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr Kurs Nr. 3 und 4 (15.00 bis 16.00 Uhr) ab 6. Lebensjahr)
Kurs Nr. 6 und 6 (16.00 bis 17.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 7 und 8 (17.00 bis 18.00 Uhr) ab 7. Lebensjahr Kurs Nr. 9 und 10 (18.00 bis 19.00 Uhr) Jugendliche und Erwachsene.
Meldungen nehmen die Schwimmeister im Hallenbad Montabaur (02602/126173 sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Herr Memmesheimer), Zimmer-Nr. 204 an, Tbl. 02602/126.109 entgegen.

