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©nblatt VG Montabaur

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Nr. 52/99

Öffentl. Bekanntmachungen

entliehe Ausschreibung

j/erbandsgemeindewerke Montabaur- Fachbereich Technik - schrei­be Herstellung von zwei Regenüberlaufbecken sowie die Erneue- .des Hauptsammlers zur Kläranlage Montabaur öffentlich aus. jung und Bauleitung:

1 und 3

fiieurbüro Leis-Bodora jopfengarten 2 Nassau

Ion: 02604 - 5041/42, Fax: 02604/8557 |2

lotechnisches Büro |er Kämpfer k Ölgärten 2 fO Aliendorf

|lon: 06486/ 9132-10, Fax: 06486/ 9132-20

jführungszeitraum:

[2000 bis 31.10.2000 ilungsumfang:

jl: Bauarbeiten für die Regenwasserbehandlung Kläranlage ilabaur

lellung von zwei Regenüberlaufbecken (RÜB 1 und RÜB 2), V = 620 |zw. V = 780 cbm, in Form von Rundbecken in Stahlbetonbauweise, D pO m bzw. D = 17,98 m. Die Rundbecken werden in das vorhandene Üien- bzw. Nachklärbecken der Altkläranlage (außer Betrieb) eingebaut. Stellung eines Trennbauwerkes als Beckenüberlauf mit Drossel­te, L/BT = ca. 6,4 / 3,2 / 3,7 m, in Stahlbetonbauweise einschließ- irosseleinrichtung (Turbo-Wirbeldrossel).

Heilung eines Pumpenschachtes als Fertigteilschacht DN 2000. lellung der Verbindungsleitungen SB-Rohre DN 1000 - 600, Länge ca. 250 m PE HD Rohre DN 300 - 800, PN 6, Länge ca. 70 m PE-HD Rohre DN 200, PN 10, Länge ca. 152 m pließlich Herstellung der Kontroll- und Schieberschächte sowie ll- und Wasserleitungsbauarbeiten Ich von bestehenden Anlagenteilen der Altkläranlage lellung der Außenanlagen einschließlich Einzäunung [{: Elektrotechnische Ausrüstung für die Wasserbehandlung, Kläranlage Montabaur [Herstellung von Steuerschaltschränken, ausgestattet mit iHöhenstandsmessungen, Steuerungs- und Fernwirktechnik, für 4 [Rührwerke in 2 RÜB und-2 Pumpen in 1 Pumpenschacht [Herstellung der Außenverkabelung bzw. des Potentialausgleichs zu io. g. Bauwerken

[Setzen und Anschließen von 3 Außenleuchten

[3: Erneuerung des Hauptsammlers zur Kläranlage Montabaur

ISB-Rohre DN 1000, Länge ca. 705 m ISB-Rohre DN 600, Länge ca. 40 m

BMitverlegung einer Wasserleitung PE-HD, DA 110, PN 10 und eines gKabelleerrohrs PE-HD, DA 63, PN 6, Länge ca. 620 m einschließ­lich Kontrollschächte und seitliche Anschlüsse sowie Kreuzung des |Gelbaches

ln, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe- ie Unterlagen schriftlich bis zum 05.01.2000 bei der Verbandsge- [pverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Kon- Idenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern, putzgebühr in Höhe von 150,00 DM für Los 1,20,00 DM für Los 2, [tO DM für Los 3, ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das [oder; Verbandsgemeindewerke Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 151001) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen, in zusätzliche Bezahlung eines Betrages von 10,00 DM wird auf Brderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen eine Daten- I-Diskette (MS DOS) 3,5, (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeich- IKurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 übersandt. Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen, fein für die Abgabe des Angebotes ist poch, 09.02.2000 1:11.00 Uhr [2:11.15 Uhr [3:11.30 Uhr

febote, die mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub- lonstermin kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit- pbei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke Pmer214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen. [Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. maur, 07.12.1999 E. Schaaf, Erster Beigeordneter

pinanzdirektion Koblenz

fekgabe der Lohnsteuerbelege 1998 an das Finanzamt P das Kalenderjahr 1998 ausgestellten Lohnsteuerbelege (Lohn­karten und besondere Lohnsteuerbescheinigungen) sind nach § 41 fe 1 EStG und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanz- Iden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahres

1999 dem Finanzamt zu übergeben; dies betrjfft auch die Lohnsteuer-, karten, die nicht für eine Veranlagung benötigt werden, die 1998 keine Eintragungen enthalten und in die bei geringem Arbeitslohn kein Lohn­steuerbetrag eingetragen ist.

Die Lohnsteuerkarten/-belege sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuer­karte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich daher zum Nachteil aller Einwohner aus. Darüber hinaus dienen die' Eintragungen in der Lohnsteuerkarte auch der Ermittlung der den Wohnsitzländern zustehenden Zerlegungsanteile an der Lohnsteuer. Auch hierbei gilt, dass jede nicht zurückgegebene Lohnsteuerkarte die Steuereinnahmen des Wohnsitzlandes mindert.

Arbeitgeber haben die Lohnsteuerbelege 1998, soweit sie diese nicht an die Arbeitnehmer ausgehändigt haben, bis zum 31.12.1999 dem Betriebs­stättenfinanzamt einzureichen. Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeit­gebers beizufügen. Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte sind und die diese nicht mehr für die Einkommensteuererklärung 1998 brau­chen, haben die Lohnsteuerkarte ebenfalls bis zum 31.12.1999 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.

II. Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 1997 Die zweijährige Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 1997 (Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) läuft zum 31.12.1999 ab. Eine Verlängerung dieser Antragsfrist ist gesetzlich aus­geschlossen. Es wird daher empfohlen, Anträge auf Einkommensteuer­veranlagung (insbesondere zur Rückerstattung von zuviel gezahlter Lohn­steuer) noch rechtzeitig bis zum 31.12.1999 bei den zuständigen Wohn­sitzfinanzämtern zu stellen. Antragsvordrucke sind dort erhältlich.

III. Steuerfreistellung von 630-DM-Arbeitsverhältnissen für 2000 Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für die Steuerfreistellung des Arbeits­lohns aus einer geringfügigen Beschäftigung erfüllen, müssen für das Kalen­derjahr 2000 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt eine neue Freistellungsbeschei­nigung beantragen. Antragsvordrucke sind dort ebenfalls erhältlich.

QlDie Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262,56402 Montabaur

Montag bis Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch .. 16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag .8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag..8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.8.00 bis 12.30 Uhr

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen. e-mail-Adresse: Info@ Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de

Produ ktionsauf gaberente

Wichtige Mitteilung für Rentenempfänger

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 02.12.1999 festgestellt, dass § 8 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaft­lichen Erwerbstätigkeit (FELEG) in der bis zum 31.12.1994 geltenden Fas­sung auch noch im Jahr 1995 anzuwenden ist.

Dies bedeutet, dass eine im Jahre 1995 evtl, eingetretene Einkommens­minderung bei der Kürzung der Produktionsaufgaberente (PAR) nicht berücksichtigt wurde.

Ein Antrag auf Neuberechnung der Rente für das Jahr 1995 muss von den Berechtigten allerdings bis zum 31.12.1999 gestellt werden.

Die Landwirtschaftliche Alterskasse Rheinland-Pfalz empfiehlt deshalb allen PAR-Beziehern, deren Rente im Jahre 1995 wegen Einkommen gekürzt wurde und im Laufe des Jahres 1995 eine Einkommensminde­rung eingetreten ist, noch im Jahr 1999 einen formlosen Antrag auf Neu­berechnung der damals gezahlten Rente zu stellen.

Landwirtschaftliche Alterskasse Rheinland-Pfalz Theodor-Heuss-Straße 1 67346 Speyer