Einzelbild herunterladen

$ Monta baur

_

r ; n Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Pn beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- rlVorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Pondes Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, ^geltend gemacht hat.

J ne Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann ® £in r in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-

jj machen.

mi2- 1999

Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister

Die Bekanntmachung ^BebauungsplanesNeustraße

Linde Heiligenroth;

Itrefen gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

lldsgemeinderat von Heiligenroth in seiner Sitzung am Lis Satzung beschlossene BebauungsplanNeustraße wur- pchennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur ent- Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wester- 10 BauGB nicht erforderlich ist.

[unterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, girier 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, &ernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 fjOund 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis pOUhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 n eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt ines Auskunft verlangen, kanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

«auf Angewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.1 Nr.1 pezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- bennsie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- jftich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. ^Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- üen Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- ipeinde geltend gemacht worden sind, t, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ingel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

49-

Ott-

pr-J

26 -

25

Nr. 49/99

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Heiligenroth, 03.12.1999 Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Diens­tag, 14.12.1999, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Stromversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur;

hier: Konzessionsverträqe und Rahmenvereinbarung mit der KEVAG

2. UmlegungsverfahrenIllbach - 2. Verfahrensabschnitt

3. Anordnungsbeschluss gern. § 46 BauGB - BebauungsplanIllbach

4. Änderung des BebauungsplanesAm hohlen Weg

5. Beschlussfassung über die Haushaltsrechnung 1998 und Entla­stungserteilung für das Haushaltsjahr 1998

- Vorlage -

6. Einwohnerfragestunde

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Mietangelegenheit

4. Verschiedenes

56412 Heiligenroth, 06.12.1999 Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, 13.12.1999, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Montag, 13.12.1999, um 19.30 Uhr - Ort bitte bei Helmut Burkey, Tel. 5724 erfragen - statt.

Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 13.12.1999, um 20.00 Uhr im - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel.17804 erfragen - statt.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 16.11.1999

Änderung des BebauungsplanesIndustriegebiet

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebau­ungsplanesIndustriegebiet einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsge­meinderat in der Sitzung Vorgelegen hat. Folgende Änderungen sollen jedoch Berücksichtigung finden: Anhebung der GRZ auf 0,6, der BMZ auf 6,0 und des Anteils der innenstadtrelevanten Sortimente auf 15 %.

Der Ortsgemeinderat beschloss, den Bebauungsplanentwurf einschließ­lich Begründung und textlichen Festsetzungen für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind minde­stens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der erneuten Offenlage lediglich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebäuungsplanentwurfs vor­gebracht werden können.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Trä­ger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten.

Anlegung eines Rad- und Gehweges

Es soll ein überarbeiteter Kostenvoranschlag (1,50 m Breite mit Bord­steinen) von der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeitet werden, damit entsprechende Zahlen für die Haushaltsdiskussion zur Verfügung stehen.