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jj machen.
mi2- 1999
Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister
Die Bekanntmachung ^■Bebauungsplanes “Neustraße”
Linde Heiligenroth;
Itrefen gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
lldsgemeinderat von Heiligenroth in seiner Sitzung am Lis Satzung beschlossene Bebauungsplan “Neustraße” wur- pchennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur ent- Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wester- 10 BauGB nicht erforderlich ist.
[unterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, girier 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, &ernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 fjOund 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis pOUhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 n eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt ines Auskunft verlangen, kanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
«auf Angewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.1 Nr.1 pezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- bennsie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- jftich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. ^Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- üen Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- ipeinde geltend gemacht worden sind, t, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ingel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
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Nr. 49/99
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Heiligenroth, 03.12.1999 Paul-Günter Zerfas, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, 14.12.1999, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Stromversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur;
hier: Konzessionsverträqe und Rahmenvereinbarung mit der KEVAG
2. Umlegungsverfahren “Illbach” - 2. Verfahrensabschnitt
3. Anordnungsbeschluss gern. § 46 BauGB - Bebauungsplan “Illbach”
4. Änderung des Bebauungsplanes “Am hohlen Weg”
5. Beschlussfassung über die Haushaltsrechnung 1998 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1998
- Vorlage -
6. Einwohnerfragestunde
7. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Mietangelegenheit
4. Verschiedenes
56412 Heiligenroth, 06.12.1999 Zerfas, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die Fraktionssitzung der CDU-Fraktion findet am Montag, 13.12.1999, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Montag, 13.12.1999, um 19.30 Uhr - Ort bitte bei Helmut Burkey, Tel. 5724 erfragen - statt.
Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 13.12.1999, um 20.00 Uhr im - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel.17804 erfragen - statt.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 16.11.1999
Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet”
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet” einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat. Folgende Änderungen sollen jedoch Berücksichtigung finden: Anhebung der GRZ auf 0,6, der BMZ auf 6,0 und des Anteils der innenstadtrelevanten Sortimente auf 15 %.
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und textlichen Festsetzungen für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der erneuten Offenlage lediglich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebäuungsplanentwurfs vorgebracht werden können.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten.
Anlegung eines Rad- und Gehweges
Es soll ein überarbeiteter Kostenvoranschlag (1,50 m Breite mit Bordsteinen) von der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeitet werden, damit entsprechende Zahlen für die Haushaltsdiskussion zur Verfügung stehen.

