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Wochenblatt VG Montabaur

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An der Namensfindung beteiligten sich alle Schulkinder, die pemeinderäte aus dem Schulbezirk, der Schulelternbeirat, der Schulausschuss und natürlich das Lehrerkollegium der Grundschule Ruppach-Goldhausen. Die Namensvorschläge kamen aus den verschiedensten Bereichen.

Einerseits orientierte man sich an Kinderbuchautoren oder historischen bzw. politischen Personen. Andererseits wurde auch der regionale Bezug gewählt.

Nach intensiver Diskussion und unter Beteiligung aller Gremien entschied man sich schließlich in der Sitzung vom 10.06.1999 für den Namen

Grundschule am Ahrbach.

Hiermit soll der regionale Bezug in den Vordergrund geptellt werden; denn zum Einzugsgebiet der Grundschule Ruppach-Goldhausen gehören die Gemeinden Boden, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen. Der Ahrbach durchfließt den gesamten Schulbezirk und stellt somit das gemeinsame und verbindende Element dar.

Dieser Name soll zudem die Zugehörigkeit aller Kinder und Eltern aus dem SchulbezirK zur Grundschule Ruppach-Goldhausen dokumentieren. Am 27.05.2000 wird die Namensgebung im Rahmen eines Schulfestes mit allen Kindern, Eltern, Freunden und Gönnern der Schule gefeiert.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Boden

nach Vereinbarung.Tel. 02602/8425

Verkauf von Weihnachtsbäumen

Die Einwohner werden hiermit darauf hingewiesen, dass auch in diesem Jahr aus dem Gemeindewald keine Weihnachtsbäume zum Verkauf ange- boten werden können.

Bei Bedarf besteht für unsere Einwohner jedoch die Möglichkeit, ihren Weihnachtsbaum bei Helmut Schmitt, Hauptstraße 19, 56412 Boden zu beziehen.

Eulberg, Ortsbürgermeister

Grundschule Ruppach-Goldhausen

Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2000/2001

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2000/2001 ist am Dienstag, 14.12.1999, von 14.00 bis 16.00 Uhr für die Kinder aus Heili­genroth und am Donnerstag, 16.12.1999, von 14.00 bis 17.00 Uhr für die Kinder aus Boden und Ruppach-Goldhausen.

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2000 das sechste Lebensjahr vollenden, müssen angemeldet werden.

Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2000 bis Dezember 2000 sechs Jahre alt werden, können angemeldet werden.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.

G. Hoffmann, Schulleiter

ASV Boden

Am kommenden Samstag, 11.12.1999, trifft in der Ahrbachhalle in Boden der gastgebende ASV Boden auf die Mannschaft des SC Langenlonsheim.

Die Mannschaft von der Nahe war fünf Jahre die sportliche Heimat des Bodener Teamchef Thomas Ferdinand, der an diesem Abend seinen letz­ten Kampf bestreiten wird. Beginn des Kampfes ist um 20.00 Uhr.

Bereits um 18.30 Uhr trifft die KG Westerwald auf die Mannschaft der TSG Bretzenheim II.

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heiligenroth

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und .nach Vereinbarung

Tel. 02602/16606, Fax 02602/917396

i . f

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des BebauungsplanesSchulstraße" der Ortsgemeinde Heiligenroth;

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (Bauoi

Der vom Ortsgemeinderat von Heiligenroth in seiner q» I 07.09.1999 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Schuh ri de aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Monte* wickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisverwaltunadwi waldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. a es | Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mnl Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mel während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs! bis 12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12 30 Ji -18.00 Uhr und freitags 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann einqesel den. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes* verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Ab' und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dai achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bek chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wo« Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nie! halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich über der Gemeinde geltend gemacht worden sind. :

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formv ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzuleg Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 g über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretem mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,, in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetrel Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, da Leistunq der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigung! gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 ^ neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An] herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Ai Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvori dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gel sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind oder

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