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Wochenblatt VG Montabaur

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Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft 4

im Revier der Ortsgemeinde Heiligenroth

Der Ortsgemeinderat Heiligenroth stimmte einer Teilnahme an der Grup­penzertifizierung nach FSC gemäß der Vereinbarung mit dem Gemein­de- und Städtebund Rheinland-Pfalz zu.

Wirtschafts- und Fällungsplan 2000 einstimmig beschlossen Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vor­gelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2000. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 96.663,00 DM und Gesamtausgaben von 136.363,00 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 1.010 fm Fichte festgelegt. Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages Dem Gaskonzessionsvedrag zwischen der Ortsgemeinde Heiligenroth und der Gasversorgung Westerwald wurde zugestimmt. Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs;

Anhebung der Grundsteuerhebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer werden vom 01.01.2000 an wie folgt erhöht:

a) Grundsteuer A von 250 v.H. auf 269 v.H.

b) Grundsteüer B von 290 v.H. auf 317 v.H.

Grundschule Ruppach-Goldhausen

Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2000/2001

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2000/2001 ist am Dienstag, 14.12.1999, von 14.00 bis 16.00 Uhr für die Kinder aus Heili­genroth und am Donnerstag, 16.12.1999, von 14.00 bis 17.00 Uhr für die Kinder aus Boden und Ruppach-Goldhausen.

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2000 das sechste Lebensjahr vollenden, müssen angemeldet werden.

Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2000 bis Dezember 2000 sechs Jahre alt werden, können angemeldet werden.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.

G. Hoffmann, Schulleiter

FWG-Herbst

Die nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst findet am Montag, 13.12.1999, im Fraktionssitzungsraum der Gemeindeverwaltung um 19.30 Uhr statt.

Thema: Bebauungsplan Industriegebiet

Proben für die Kinderchristmette

Kinder/Jugendliche, die in der Kinderchristmette mitsingen bzw. mitmusi­zieren möchten, sind herzlich zu den folgenden Proben eingeladen: Mittwoch, 15.12.1999, um 16.30 Uhr (Pfarrheim)

Mittwoch, 22.12.1999, um 16.30 Uhr (Kirche).

SV Heiligenroth

Weihnachtsfeier

Die diesjährige Jugendweihnachtsfeier des SV Heiligenroth findet am Frei­tag, 17.12.1999, von 15.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr im ZBV-Raum der Vogel­sanghalle in Heiligenroth statt. Eingeladen sind recht herzlich die Kinder der Gymnastik- und Tischtennisabteilung sowie die Fußballspieler der Bambinis, F- und E-Jugenden der JSG Ahrbach / Heiligenroth / Girod.

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

dienstags von .,18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.,.18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am Montag, 13.12.1999, um 19.00 Uhr im Gemeindehaus statt. Tagesordnung,

I. Öffentliche Sitzung

1. Wirtschafts- und Fällungsplan 2000

2. Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft im Revier der Ortsge­meinde Ruppach-Goldhausen

3. Stromversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur;

hier: Konzessionsverträge und Rahmenvereinbarung mit der KEVAG

4. Änderung des BebauungsplanesFlurzaun - In den Appelstücker

5. Verschiedenes

6. Einwohnerfragestunde

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Zuschussangelegenheit

3. Zuschussangelegenheit

4. Verschiedenes

Ruppach-Goldhausen, 06.12.1999 Sprenger Ortsbü j

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des BebauungsplanesRupnarl

der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen;

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (R I

Der vom Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen in se nf! 15.11.1999 als Satzung beschlossene Bebauungsplan r j wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinrtl entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisve Westerwaldkreises nach §10; BauGB nicht erforderlich ist ^ Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde i! Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8,5641 o Montab 1 der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8 nnl 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14 00 iel freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werd mann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft v Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 a! und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriftend achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bl chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht w Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sied halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftll über der Gemeinde geltend gemacht worden sind. f

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Fori ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulj Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs] über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintreti mögenshachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschl ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlange! in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingel Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigufl gen beantragt.

BEBAUUNGSPLAN

"RUPPACH OST"

Ortsgemeinde

RUPPACH-GOLDHAUSEN

PLANUNGBÜRO REDLIN

Stadfpfanerir? Claudia Redlin AKRP Dipl.-Ing. Raum- und Umwellplanting Hauptstraße 27,56414 D'eikirchen i ni uni:ir. sa»oroioia*- omso-soj:-:c

BAULEITPLANUNG - DORFERNEUERUNG LANDESPFLEGE UMWELTGUTACHTEN