Wochenblatt VG Montabaur
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Straßenreinigung lässt zu wünschen übrig
Insbesondere in den Herbstmonaten sollten alle Grundstückseigentümer ein besonderes Augenmerk auf die Straßenreinigung, also die Säuberung der Bürgersteige und Straßenrinnen legen. Fallendes Laub, Unkraut, Schmutz und anderer Unrat zieren leider in vielen Fällen - und dies ganz besonders bei einigen Grundstücken im Unterdorf - die Anwesen. Das nasse Laub stellt zum einen durch die große Rutschgefahr eine Gefahrenquelle für Fußgänger dar, zum anderen wird der Schmutz bei jedem Regen in die Regeneinlaufschächte gespült. Ich mache aus diesem Grunde noch einmal eindringlich auf die Vorgaben der Straßenreinigungssatzung aufmerksam:
Jeder Grundstückseigentümer hat zumindest einmal wöchentlich, bei Bedarf auch mehrmals, die seinem Grundstück vorgelagerten Bürgersteige und Straßenrinnen von Schmutz, Unrat usw. zu befreien. Ist kein Bürgersteig vorhanden, so ist ein 1,50 Meter breiter Streifen der Straße zu reinigen. Soweit ein Grundstück als Eckgrundstück von mehreren Straßen eingeschlossen ist, erstreckt sich die Straßenreinigung auf alle Straßen.
Die Straßenreinigungspflicht der Anlieger schließt im Übrigen alle Straßen, Wege und Plätze ein, die an das jeweilige Grundstück angrenzen, auch Fußwege. Auch diese sind von den Anliegern jeweils in einer Breite von 1,50 Metern zu reinigen. Das gleiche gilt für den Winterdienst.
Ich werde die Ortspolizeibehörde bei der Verbandsgemeindeverwaltung bitten, in ca. zwei Wochen die Straßenreinigungspflicht insbesondere im Unterdorf zu kontrollieren und gegebenenfalls entsprechende Schritte einzuleiten.
Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessung in der Kirchstraße durchgeführt
Aufgrund verschiedener Klagen von Anliegern der Kirchstraße über zu schnell fahrende Fahrzeuge hat der Ortsgemeinderat einen entsprechenden Auftrag für eine Verkehrsdatenerfassung und Geschwindigkeitsmessung in der Kirchstraße vergeben. Die Messungen erfolgten an mehreren Tagen im Oktober und wurden getrennt für die beiden Fahrtrichtungen vorgenommen. Das Ergebnis, das nunmehr vorliegt, gebe ich nachstehend bekannt:
Insgesamt sind in dem Zeitraum 719 Fahrzeuge erfasst worden. Die Geschwindigkeit, die von 85 % der Kraftfahrer an beiden Meßpunkten gefahren wurde, lag deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsüberschreitungen waren nur in zwei Ausnahmefällen zu verzeichnen, wobei als Höchstwert 61 km/h gemessen wurde. Das festgestellte Geschwindigkeitsniveau - so das Gutachten des beauftragten Ingenieurbüros - liefert keinen Ansatz für den Einbau von geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen an den Ortseingängen bzw. im Verlaufe der Kirchstraße.
Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Verloren - gefunden
Im Halfterweg - in unmittelbarer Nähe des Pfarrheimes - wurde ein einzelner Haustürschlüssel mit Anhänger gefunden. Der Schlüssel kann bei mir abgeholt werden.
Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2000/2001
Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2000/2001 erfolgt im Büro der Grundschule Horbach am Montag, 06.12. 1999, und Donnerstag, 09.12.1999, jeweils von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr.
Angemeldet werden müssen alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.1999 bis 30.06.2000 das sechste Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden. Es können angemeldet werden: Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2000 bis zum 31.12.2000 das sechste Lebensjahr vollenden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Wenn aus triftigen Gründen die Anmeldetermine der Grundschule Horbach nicht wahrgenommen werden können, sollten sich die Eltern mit der Schule telefonisch in Verbindung setzen.
Schulpflichtige Kinder müssen, entgegen dem Anschreiben, bei der Anmeldung nicht anwesend sein.
Die Kinder besuchen zu einem späteren Zeitpunkt vom Kindergarten aus die Grundschule.
R. Mies, Schulleiter
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Horbach
dienstags.•..von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Telefon: 06439/7435
Ortsbürgermeister privat.Telefon: 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
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fl. Mies, sj
MGV “Cacilia” Horbach e.V. j
Am Freitag, 03.12.1999, beginnt die Probe für 1. und 2. Bawl Uhr und für 1. und 2. Tenor um 19.00 Uhr. j
Hübingen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Hübingen
donnerstags..von 18.30 Uhrbisl
im Gemeindehaus, Kapellenstraße 5, Änderungen werden imwj bekannt gegeben. Tel. 06439/1349 1
Der Winter mit Schnee und Eis verpflichtet zur Streu- und Räumpflicht j
Nachdem das bisher für den Winterdienst in unserer Gemeind tragte Unternehmen Dietrich aus Daubach im vergangenen Früf Winterdienstvertrag aufgekündigt hat, ist nunmehr Werner Sta aus Welschneudorf für den Räum- und Streudienst im Auftrag! gemeinde tätig. j
Unternehmen, die Interesse an dieser Aufgabe haben, sind“düij Wie schon bisher müssen wir uns daher auch den neuen Auffra] mit den Nachbargemeinden Gackenbach, Horbach und Daubd Wir hoffen, mit dem Unternehmen Stockburger einen zuverlässig ner gefunden zu haben.
Gemeinsam mit Herrn Stockburger sind wir bemüht, den Räum-uJ dienst in vertretbaren Zeiten durchzuführen. Ich bitte allerding| ständnis, wenn der Räum- und Streudienst nicht immer schortl “ersten Schneeflocke” erscheint. Sollten hier einmal wirkliche Ma treten, bin ich selbstverständlich jederzeit bereit, mich darum zu kJ Aber auch den Bürgerinnen und Bürgern obliegen in den Wintej einige Verpflichtungen. In der Straßenreinigungssatzung unsere! meinde sind sie zu finden: Die Regelungen zur Streu- und Räum Schnee und Eis. Davon betroffen sind die Eigentümer oder Be bebauten und unbebauten Grundstücke in der Ortslage, die durch eil liehe Straße erschlossen werden oder an eine solche Straße anffl Als angrenzend gilt auch ein Grundstück, das durch einen Gral Böschung, einen Grünstreifen, eine Mauer oder in ähnlicherWj Gehweg oder von der Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davol Grundstück mit der Vorder- oder Hinterseite oder Seitenfront and] liegt. Die Schneeräumpflicht erstreckt sich auf die Gehwege (i| dere Bürgersteige). Sind Gehwege nicht vorhanden, gilt als Ga Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Dies für die Streupflicht bei Glatteis oder Schneeglätte. Macht es die.tj erforderlich, ist mehrmals am Tage während der Verkehrszeiteijj 21.00 Uhr) zu räumen oder zu streuen. j
Ich bitte Sie alle, den Räum- und Streupflichten im eigenen! gewissenhaft nachzukommen. Kommt es wegen unterlassene und Streupflicht erst einmal zu einem Unfall, übersteigt der Sa aller Regel den Streu- und Räumaufwand, ganz zu schweigen,^ sonen zu Schaden kommen. Und denken Sie daran: Beson schmalen Straßen und Bürgersteigen abgestellte PKWs haben] manchen Schneepflug zum Umkehren gezwungen. Die vollstang sung der Straßenreinigungssatzung kann während der Dienststüj ne eingesehen werden. j
Wilfried Noll, Ortsbüm
Weihnachtsbäume aus unserem Gemeinden«
Weihnachtsbäume (Fichten) aus unserem Gemeindewald koi 11.12.1999 ab 13.00 Uhr an der Straße nach Welschneudorfjm halb der Kreuzung) zum Preis von 10,00 DM erworben werden] gewachsenen Bäume haben eine Höhe von max. 2 m/2,20 IM
Wilfried Noll, Ortsbiirgj

