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[attV G Montabaur

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SUI11 ^ochbordsteine 12/15/30 liefern und versetzen Asphaltflächen herstellen . wassergebundene Decke Öko-Pflaster

februar 2000

an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe- srlaaen schriftlich bis zum 23.11.1999 bei der Verbandsge- ialtuna Montabaur- Fachbereich Technik-, Zimmer214, Kon­to-Platz 8,56410 Montabaur anzufordern.

jjjhr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwen- tes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- 7(BLZ 570 51001) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit

/zahlen. .

faßliche Bezahlung eines Betrages von 10,00 DM wird auf oergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträ- ue(MS DOS) 3,5, (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis (töAEB-Kennung der Datenaustauschphase 83 übersandt.

[eis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen, idle Abgabe des Angebotes ist der Donnerstag, 09.12.1999,

Idie mit einer entsprechenden Aufschrift als solche mit Sub- Ln kenntlich gemacht sein müssen, sind bis zu diesem Zeit- |er Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. Werke $ 14 , Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen, ision findet an vorgenanntem Termin im Zimmer 218 statt. , U-1999 E. Schaaf, Erster Beigeordneter

[che Zustellung

§22Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 1 Abs. 1 Gesetzes über die Zustellung iri der Verwaltung (LVwZG) und INr. A) und Abs. 2 des Verw'altungszustellungsgesetzes des EwZG) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit der Gewer- gsciteidvom 06.10.1999 für das Haushaltsjahr 1998 für nach- peuerpflichtigen öffentlich zugestellt:

Michael Knorr Friedenstraße 16 65795 Hattersheim rannte Steuerbescheid sowie dessen Begründung kann ir Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­taus, I. Stock (Neubau) Zimmer 107, von dem Steuerpflichti­gen werden, elfsbelehrung

I en Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntga- ruch erhoben werden.

pruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, f Siock (Neubau), Zimmer 107, 56410 Montabaur, schriftlich jjtederschrift einzulegen.

«scheid gilt zwei Wochen nach dem Tag dieser Bekanntma- Ekanntgegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO). jabatir, 03.11.1999 fnteindeverwaltung Montabaur

sgemeindewerke Bad Ems

v/eckverband Bad Ems

|gderVerbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes idet am Mittwoch, 17.11.1999, 17.00 Uhr, im großen Sit- Ips Rathauses in Bad Ems, Bleichstraße 1, statt.

Ing:

«Teil

pg und Feststellung des Wirtschaftsplanes des Abwasser- Berbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 2000 Ilung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresab- pszum 31.12.2000

Jiung zur Mitgliedschaft im Gemeinde- und Städtebund |nd-Pfalz ab dem Jahr 2000

|rung der Kläranlage in Bad Ems (3. Reinigungsstufe); Ichstandsbericht einschließlich aktueller Kosten- und Finan- Jsübersicht

fiss Entlastungsbauwerkes (Stauraumkanal) im Zuge des |ßttefB26o in der Ortsdurchfahrt Dausenau;

®ebnis der Überprüfung zur Frage eines Schadens aufgrund

»artenden Mehrkosten

Ingen

I er

fflicher Teil

Jjsangelegenheit

licteangetegenheit - vorsorglich -

ü-11.1999

Rink, Verbandsvorsteher

j Nr. 45/99

Öffentliche Bekanntmachung

Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Montabaur am 21.11.1999

Einladung zu der 2. Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur

Hiermit lade ich zu folgender öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Montabaur für die Ausländerbeiratswahl ein.

Sitzungstermin: Mittwoch, 24.11.1999, 9.30 Uhr

Sitzungsort: Rathaus, Neubau, 2. Ebene, Besprechungszimmer, 56410 Montabaur

TAGESORDNUNG:

1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zum Ausländerbei­rat der Stadt Montabaur

2. Verteilung der Sitzung

Zu dieser öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner herzlich eingeladen.

Montabaur, 10.11.1999 Dr. Paul Possel-Dölken

Bürgermeister, zugleich als Wahlleiter

EliDie Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262,56402 Montabaur

Montag bis Freitag. v .8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch .16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.

und .

Donnerstag.

Freitag.

Zimmer 220, Tel.-Nr.

Zimmer 221, Tel.-Nr.

..8.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr ..8.00 bis 12.30 Uhr ..8.00 bis 12.30 Uhr ..:....02602/126-192 .02602/126-191

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-332

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.

e-mail-Adresse:

lnfo@Montabaur.de

Internetadresse:

http://www.montabaur.de

Aufhebung der Parkplätze im Sauertal bei Wintereinbruch

Um den Winterdienst im Sauertal sicherzustellen, müssen auch in diesem Jahr wieder die Parkplätze aufgehoben werden; die Parkuhren werden ent­fernt bzw. abgedeckt, für die gesamte Strecke muß aus Sicherheitsgrün­den ein Haltverbot angeordnet werden. Weil wir die Parkplätze im Inter­esse der Verkehrsteilnehmer so lange wie möglich zur Verfügung stellen möchten, bitten wir um besondere Aufmerksamkeit, weil im Fall eines über­raschenden Wintereinbruchs mit Schnee und/oder Eis kurzfristig die Park­uhren entfernt und die Haltverbote aufgestellt werden müssen.

Es wird im Laufe des Winters nicht möglich sein, bei kurzen Schönwetter­perioden die Parkplätze für wenige Tage wieder einzurichten und nach kur­zer Zeit wiederum aufzuheben. Dafür bitten wir jetzt schon um Verständ­nis. Bei längeren schnee- und eisfreien Zeiträumen beabsichtigen wir die Haltverbote so lange aufzuheben, bis die Witterung wieder umschlägt. Diese Handlungsweise ist in erster Linie als Service für die Autofahrer zu verstehen, wir müssen im Gegenzug aber darum bitten, dass auch witte­rungsbedingt kurzfristig angeordnete Haltverbote erkannt und akzeptiert werden. Auf die einfachere, aber unflexible Regelung, ein Haltverbot für die Zeit von November bis April anzuordnen, verzichten wir bei entspre­chender Akzeptanz im Interesse der Autofahrer.

Wir bitten Sie um besondere Aufmerksamkeit und Beachtung der jewei­ligen Verkehrsregelung.

Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -