Wochenblatt VG Montabaur
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an: Verbandsgemeindeverwaltung, Fahrgemeinschafts-Börse, Postfach 12 62, FAX: 02602/126.252, 56402 Moi
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Hinweise:
♦ Bitte geben Sie in dem zu veröffentlichenden Text immer mit an, wie Sie zu erreichen sind, also die Postam die Telefon- und/oder Faxnummer.
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“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur
für das Haushaltsjahr 1999 vom 03.11.1999 I.
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 02.11.1999 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit den Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht (+)
und damit der
auf nunmehr
vermindert (-)
Gesamtbetrag
festgesetzt
um DM des Haushaltsplanes
DM
einsehl. der Nachträge gegenüber bisher DM
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
+354.000
29.626.000
29.980.000
die Ausgaben
• +354.000
29.626.000
29.980.000
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
/ +267.500
3.474.000
3.741.500
die Ausgaben
! +267.500
3.474.000
3.741.500
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde wird nicht geändert. §3
Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.
Nachrichtlich
Umlagegrundlagen 1998...:.41.529.875 DM
Umlagesoll 1998.;.... 14.120.174 DM
Umlagegrundlagen 1999 bisher.45.382.028 DM
Umlagesoll 1999 bisher.14.976.068 DM
Umlagegrundlagen 1999 neu.45.416.582 DM
Umlagesoll 1999 neu....14.987.472 DM.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung
Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemi® baur für das Haushaltsjahr 1999 werden keine Bedenken ei 56410 Montabaur, 02.11.1999 Kreisvenvaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901 - 10
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vonujl 24.11.1999 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,| teilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 H während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8,| 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags «f bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie! Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 03.11.1999 Dt. Pos
Verbandsgemeinde Montabaur Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder FoirJ dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zuslande.| sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anlarj zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, d migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung <jjjj verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die AufsicMsS Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzungdenj oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverf Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung^ schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ger auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Jederman zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnungv!?| Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 1w|
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Techn. W® für die Stadt Montabaur die Neugestaltung des F" n wiese” öffentlich aus.
Planung und Bauleitung:
Ingenieurbüro für Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrspi Alexander Brüll - Karl Löwenguth, Echelbacher Straße» baur, Telefon: 02602/93200, Fax: 02602/932020.

