Wochenblatt VG Montabaur
16
Die Abgabe von Bekleidung ist aber auch nach wie vor an den bekannten Rotkreuz-Dienststellen möglich.
Die bisherigen Sammlungen brachten dank der großen Hilfsbereitschaft unserer Bevölkerung immer beachtliche Ergebnisse, aus deren Erlös ein erheblicher Teil des Materialbestandes und der Einsatzfahrzeuge unserer Ortsvereine und Bereitschaften beschafft werden konnten.
In den nächsten Tagen erfolgt die Ausgabe der Plastiktüten und Handzettel, wie immer durch unsere Helferinnen und Helfer an alle Haushalte, Nachforderungen von Verpackungsmaterial könne an unseren DRK-Kreisverband Westerwald, Langenhahner Straße 1, Tel. 02663/9427-0 gestellt werden. Wir bitten die Bevölkerung darauf zu achten, daß die Kleidung nur von Rot-Kreuz-Personal abgeholt wird. Die DRK-Fahrzeuge sind alle kenntlich gemacht.
Tatsachen und Geheimnisse um den Maiberg
Vor- und frühgeschichtliche Exkursion mit Karl Kessler
Der Leiter des Landschaftsmuseums Westerwald, Karl Kessler, stellt bei einer vor- und frühgeschichtlichen Exkursion Spuren der Besiedlung des mit seiner regelmäßigen Kuppe die Unterwesterwälder Landschaft prägenden Malberg vor. Dabei wird er auf historisch gesicherte Tatsachen ebenso eingehen, wie er sich mit den diesen Berg umgebenden Sagen auseinandersetzen wird. Die von der Gesellschaft für Heimatkunde im Westerwaldkreis durchgeführte Veranstaltung findet am Sonnabend, 06.11.1999, statt. Interessenten treffen sich um 14.00 Uhr auf dem Waldparkplatz zwischen Moschheim und Leuterod. (Ausschilderung: GfH). Die GfH freut sich, zur Exkursion auch den Vorsitzenden des Westerwaldkreises, Landrat Peter Paul Weinert, begrüßen zu können.
Generalversammlung
des Landwirtschaftlichen Vereins Westerwald
Am Freitag, 05.11.1999, findet die Generalversammlung des Landwirtschaftlichen Vereins Westerwald statt.
Beginn: 20.00 Uhr
Tagungsort: Hotel Freimühle in Girod (an der B 49)
Programm:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden; 2. Geschäftsbericht; 3. große Lehrfahrt 2000/Diskussion; 4. gemeinsames Abendessen; 5. Weinprobe Wir hoffen auf rege Teilnahme. Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an uns.
Rüdiger Klermund, Tel. 02602/9228-0 Zentrale; 02602/9228-24 Durchwahl; Klaus Grieger, Tel. 02626/212; Rolf Gutberiet, Tel. 02602/3135.
Märchenfahrt ins Staatstheater Wiesbaden
Der Teufel mit den drei goldenen Haaren (nach den Brüdern Grimm)
Erstmals wird auch eine Fahrt für Kinder angeboten, und zwar am Dienstag, 28.12.1999, also “Zwischen den Jahren”.
Der Preis einschließlich Fahrt beträgt 32,00 DM - einheitlich für Kinder wie für Erwachsene. Die Aufführung findet um 11.00 Uhr im “richtigen” Theater, also im Großen Haus statt. Abfahrt ca. zwei Stunden früher. Anmeldungen bitte möglichst umgehend an Frau Dupp.
Die Konto-Nr. des Besucherrings ist 100116716 bei der Wirgeser Bank (BLZ: 57069372).
In der Verbandsgemeinde Montabaur hält der Bus auch in Eigendorf und in Horressen.
Sollte noch Interesse an den weiteren Theater-Fahrten zu Oper, Operette und Ballett bestehen, bitte nachfragen.
Trauerbegleitung
durch den Hospizverein Westerwald e.V.
Der Hospizverein Westerwald e.V. bietet kostenlos Trauerbegleitung an. Angesprochen sind Personen, die einen nahestehenden Menschen verloren haben und in ihrer Trauer Unterstützung von anderen annehmen wollen. T rauerbegleitung will Menschen helfen, Abschied zu nehmen, das Leben neu zu ordnen und die Beziehung zudem Verstorbenen zu gestalten.
Sie bietet Betroffenen einen sicheren “Raum”, um über die eigene Trauer zu sprechen. Die Gruppe wird von dem Ehepaar Anne und Hans Die- denhofen begleitet. Das nächste Treffen findet am 03.11.1999 statt. Weitere Informationen gibt es beim Hospizverein unter 02/502/916916.
Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises über die Auslegung der Wählerverzeichnisse für die Wahl zum Ausländerbeirat am 21. November 1999 I.
Die Wählerverzeichnisse der Gemeinden liegen an den Werktagen in der Zeit von Dienstag, dem 2. November 1999, bis Freitag, dem 5. November 1999, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindever-
'\
waltung aus. Wird das Wählerverzeichnis im automatisiertem) geführt, wird die Einsichtnahme durch ein Bildschirmgerät ermiw falls erforderlich, ein Schlüsselverzeichnis hierzu bereitgesteiy
II.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens au- ber 1999 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbei erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss < Freitag, 5. November 1999, Einwendungen erheben.
III.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstandichj während der Auslegungszeit bei der Verbandsgemeindever^ Wendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.
IV.
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wahlerverzeici tragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wählerverze! getragen ist, kann nur im Wahlraum des Stimmbezirks, derini benachrichtigung angegeben ist, sein Wahlrecht ausuben, sow einen Wahlschein hat. Wer einen Wahlschein hat, kann rturdJ wähl an der Wahl teilnehmen.
V.
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen! auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen, wenn er! Wahltag während der Wahlhandlung aus wichtigem Grund auß« nes Stimmbezirks aufhält oder nach dem 17. Oktober 1999 ^ nung in einen anderen Stimmbezirk verlegt und ihm deshalb ni mutet werden kann, den Wahlraum aufzusuchen oder wenn er j liehen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, örperlichenj wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Sj keiten aufsuchen kann. Mit der Wahlbenachrichtigung erliäl Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte ein r J Antragsformular.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch schriftlicheVS nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlschein und Bnefl terlagen erhält auf Antrag auch, wer nicht in das Wählerverzeii getragen ist, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulde! zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat. Die Briefwaiiff werden dem Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt; sieij ausnahmsweise amtlich überbracht oder durch die Post über den, wenn er aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, holil eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen!! wegen oder aus einem ähnlichen Grund nicht in der Lage isl,i wahlunterlagen selbst abzuholen.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vordei tag, 18.00 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 KWO und bei! wiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahll| Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werdef Briefwahlunterlagen erhält der Wahlberechtigte ein I Briefwahl.
Montabaur, 15.10.1999
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
ItiM Helg aö|
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Stadt Montabaur über die Auslegung des Wählerverzeichnisses für die Wahl zum Ausländeri»!| der Stadt Montabaur
am 21. November 1999
Ergänzend zu der Bekanntmachung der Kreisverwaltung de;J waldkreises vom 19.10.1999 über die Auslegung der Wählen/^ se wird folgendes bekanntgegeben:
1.
Das Wählerverzeichnis der Stadt Montabaur liegt an denWel der Zeit vom Dienstag, 02. November 1999, bis Freitag, 05J ber 1999, während der Dienststunden (Dienstag und Mi bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.| 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis, 18.00 Uhr und Freitag 8.00 Upj Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, r l bau, Ebene 2, Zimmer 232, Frau Schroer, zu jedermanl| öffentlich aus.
II.
Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis können an den* in der Zeit vom Dienstag, 02. November, bis Freitag, 05. Novfg der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus r
2, Zimmer 232, Frau Schroer, erhoben werden.
III.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vord*! tag, 18.00 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 KWO und bei» 1 sener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag ," mir beantragt werden.
Montabaur, Dr.
21.10.1999 Bürgermeister als *

