Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

34

einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er / sie eine Auf­wandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2.

(2) Ortsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeindera­tes sind, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemein­derates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe.

Das Gleiche gilt, wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sit­zungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen, sofern die / der den Orts- bürgermeister vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des Verbandsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teil­nahme von Ortsbeigeordneten an den Besprechungen des Bürgermei­sters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in Vertretung des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt, wenn die Sitzung in eine Zeit fällt, in der eine Aufwandsentschädigung gemäß Absatz 1 gewährt wird.

(3) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

(4) Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohn­steuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohn­steuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.

§10

Inkrafttreten

(1) Hinsichtlich der Angabe in Euro tritt die Hauptsatzung am 01.01.2002 in Kraft. Im übrigen tritt die Hauptsatzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 20.10.1994 außer Kraft.

56412 Welschneudorf, 08.09.1999 (S.) Schwarz

Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Welschneudorf, 08.09.1999 (S.) Schwarz

Ortsbürgermeister

Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 08.09.1999

Ortsbürgermeister Helmut Heiden eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Ratsmitglieder und die erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer. Anschließend gab Ortsbürgermeister Helmut Heiden in einer kurzen Ansprache einen Rückblick auf seine bisherige Tätigkeit als Ortsbürger­meister der Ortsgemeinde Welschneudorf in den vergangenen zwölf Jah­ren. Dabei erläuterte er auch die Gründe, die ihn bewogen haben, nicht erneut für eine Amtszeit zu kandidieren; die zeitliche Beanspruchung für das Amt des Ortsbürgermeisters sei so hoch geworden, dass er diese Amtstätigkeit nicht habe fortführen können.-

Ortsbürgermeister Heiden erwähnte mehrere Großvorhaben der Ortsge- meinde aus den vergangenen Jahren und sprach dem Ortsgemeinderat die Anerkennung für die gemeinsam getroffenen Entscheidungen aus. Er wies unter anderem auf die entwickelten Baugebiete sowie die Chronik hin und dankte dem Ortsgemeinderat für die Zusammenarbeit in den ver­gangenen Jahren, auch für die Zusammenarbeit mit den Beigeordneten. Seinem Nachfolger, dem neugewählten Ortsbürgermeister Torsten Schwarz, sprach er gute Wünsche für eine erfolgreiche Amtszeit aus. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Ortsbürgermeister Helmut Heiden wies auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung hin. Er verpflichtete alle Ratsmitglieder per Handschlag auf die Beachtung ihrer Rechte und Pflichten.

Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften über Ortsgemeinderatssitzungen

Der Ortsgemeinderat wählte Helmut Heiden und Ursula Rücker als Unter­zeichner der Sitzungsniederschriften sowie Hartmut Ostermann und Franz-Albert Simon als Vertreter.

Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

Ortsbürgermeister Helmut Heiden überreichte dem gewählten Ortsbür­germeister Torsten Schwarz die Ernennungsurkunde und vereidigte ihn zur Einführung in das Amt. Gleichzeitig bot er Herrn Schwarz Mithilfe in seinem neuen Amt an und wünschte ihm für das übernommene schwie­rige Amt und die damit verbundene zeitliche Beanspruchung guten Erfolg.

Nr. 39/9Äoch£

Anschließend bedankte sich Ortsbürgermeister Torsten Schwarz für dil von Herrn Heiden angebotene Unterstützung und bat auch den Ortsgel meinderat um Unterstützung in seinem Amt. f

Ortsbürgermeister Torsten Schwarz sprach den Wählerinnen und Wähler! Dank aus, die ihn in das Amt gewählt haben; er betonte allerdings auclfl dass er es als seine Aufgabe ansehe, angesichts des recht knappen Wahl ergebnisses auch alle Wählergruppen zu einer gemeinsamen Haltung inf Ortsgemeinderat zu bringen.

Neufassung der Hauptsatzung Der Ortsgemeinderat beschloß die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Well schneudorf in der in der Sitzung vorliegenden Form mit einigen Andel rungen. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenl blattes öffentlich bekanntgemacht.

Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der Ortsgemeinderat wählte Bernd Labonte zum 1. Beigeordneten. Ortsl bürgermeister Schwarz überreichte ihm die Ernennungsurkunde. Verei digung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiedeif wähl handelte.

Sodann wählte der Ortsgemeinderat Franz Billaudelle zum II. Beigeord' neten. Ortsbürgermeister Schwarz überreichte auch ihm die Emen nungsurkunde. Er vereidigte ihn und führte ihn in sein neues Amt ein.

Bildung der Ausschüsse

Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und StelJ Vertretern der nachfolgend bezeichneten Ausschüsse:

Haupt- und Finanzausschuß:

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter(in)

1.

Ronald Honig

Anton Schäfer

2.

Hartmut Ostermann

Siegfried Schmidt

3.

Helmut Heiden

Markus Labonte

4.

Albrecht Fetz

Franz-Albert Simon

5.

Lambert Stahlhofen

Gerhard Seegier

Rechnungsprüfungsausschuß:

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter(in)

1.

Hartmut Ostermann

Siegfried Schmidt

2.

Anton Schäfer

Helmut Heiden]

3.

Markus Labonte

Ronald Hönigl

4.

Ursula Rücker

Gerhard Seegier]

5.

Ingrid Hertrich

Markus Pauly]

Bauausschuß:

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter(in)|

1.

Roland Fetz

Martin Schmidt]

2.

Siegfried Schmidt

Sieghard Grein]

3.

Anton Schäfer

Franz Schuster]

4.

Lambert Stahlhofen

Albrecht Fetz]

5.

Gerhard Seegier

Bernd Lehmler]

Dorfentwicklungs- und Umweltausschuß:

lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter(in)]

1.

Roland Fetz

Raimund Bornl

2. Ronald Honig

3. Markus Labonte

4. Lothar Labonte

5. Markus Pauly

6. Berty Simon

7. Norbert Labonte Geschäftsordnung des Gemeinderates Die Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 1991 bis 2004 wurde vom Ortsgemeinderat in der in der Sitzung vorliegende! Form einstimmig beschlossen.

Edith Weyand Werner Ballmann Werner Fetzj Ingrid Hertricn Ursula Rücke« Veronika Kaisei

Verantwortungsbewußte Hundehaltung

Leider ist es wieder einmal notwendig, an dieser Stelle eine ordnungf gemäße und verantwortungsbewußte Hundehaltung anzumahnen. I bei ist uns bewusst, dass die überwiegende Mehrzahl der Hundehalt^ diese Verantwortung sowohl gegenüber den Mitmenschen aber t gegenüber den Tieren ernst nimmt.

Leider ist aber immer wieder festzustellen, dass einzelne Tierhalter sich übel haupt keine Gedanken darüber machen, wie der Hund auf andere Mensche! wirkt und dass ein oft durch Angst verursachtes Fehlverhalten - insbesoj dere älterer Menschen oder Kinder - zu unvorhersehbaren Reaktionen ein® unbeaufsichtigt herumstreunenden Hundes führen kann. Unbeaufsichti| herumlaufende Hunde stellen immer auch eine erhebliche Gefährdung f den Straßenverkehr dar. Jedem Hundehalter dürfte klar sein, dass erjm RalJ men der Gefährdungshaftung die durch den Hund verursachten Schäden z verantworten hat und ggfls. Schadenersatz leisten muss.

Immer wieder zu beklagen ist ebenfalls, dass sich viele Hundebesitzer nicj um dieHinterlassenschaften ihres Hundes auf öffentlichen Straße| Wegen und Plätzen kümmern. Abgesehen davon, dass der herumliegetjj de Hundekot einen ekelhaften Anblick bietet, dürfte jedem Hundebesita bewusst sein, dass hierdurch erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbf sondere für Kinder hervorgerufen werden. Verantwortungsbewusste Hut dehaltung beinhaltet auch die Verpflichtung, derartigeHinterlassenscha ten auf öffentlichen Flächen in geeigneter Weise zu entfernen. Das wk derum ist nur möglich, wenn der Hund nicht unbeaufsichtigt herumstreun

l'llnäbh

l'll.a. isi Moni

Ijatn z| Iben mi

schon lerzu t

lörtlicl

Senii

'Unser

SPD-

Unsere [04.10.1 statt. V\

IHerbt |Qack o k

ha aucl liaren, fiirfürl 0,07. len Ab' länschli Bonnen sechs l Kann m filterte

leiden t(T<

1.02602/1 s de JRegenv jjm 19.C losten' llirfreu Ifuer Gi

ISprec per O

Bonners

Inderur

Herzli tum 2

im 02. i liebe M

iirladei Die Kret ms der M das n, so 'wün pneins teo, au len Nac

An all

Her Lus pitzuwir Meren fetäne win di