Wochenblatt VG Montabaur
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einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er / sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2.
(2) Ortsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeinderates sind, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe.
Das Gleiche gilt, wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen, sofern die / der den Orts- bürgermeister vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des Verbandsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Ortsbeigeordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in Vertretung des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt, wenn die Sitzung in eine Zeit fällt, in der eine Aufwandsentschädigung gemäß Absatz 1 gewährt wird.
(3) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
(4) Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
§10
Inkrafttreten
(1) Hinsichtlich der Angabe in Euro tritt die Hauptsatzung am 01.01.2002 in Kraft. Im übrigen tritt die Hauptsatzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 20.10.1994 außer Kraft.
56412 Welschneudorf, 08.09.1999 (S.) Schwarz
Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Welschneudorf, 08.09.1999 (S.) Schwarz
Ortsbürgermeister
Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf vom 08.09.1999
Ortsbürgermeister Helmut Heiden eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Ratsmitglieder und die erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer. Anschließend gab Ortsbürgermeister Helmut Heiden in einer kurzen Ansprache einen Rückblick auf seine bisherige Tätigkeit als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Welschneudorf in den vergangenen zwölf Jahren. Dabei erläuterte er auch die Gründe, die ihn bewogen haben, nicht erneut für eine Amtszeit zu kandidieren; die zeitliche Beanspruchung für das Amt des Ortsbürgermeisters sei so hoch geworden, dass er diese Amtstätigkeit nicht habe fortführen können.-
Ortsbürgermeister Heiden erwähnte mehrere Großvorhaben der Ortsge- meinde aus den vergangenen Jahren und sprach dem Ortsgemeinderat die Anerkennung für die gemeinsam getroffenen Entscheidungen aus. Er wies unter anderem auf die entwickelten Baugebiete sowie die Chronik hin und dankte dem Ortsgemeinderat für die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren, auch für die Zusammenarbeit mit den Beigeordneten. Seinem Nachfolger, dem neugewählten Ortsbürgermeister Torsten Schwarz, sprach er gute Wünsche für eine erfolgreiche Amtszeit aus. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Ortsbürgermeister Helmut Heiden wies auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung hin. Er verpflichtete alle Ratsmitglieder per Handschlag auf die Beachtung ihrer Rechte und Pflichten.
Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften über Ortsgemeinderatssitzungen
Der Ortsgemeinderat wählte Helmut Heiden und Ursula Rücker als Unterzeichner der Sitzungsniederschriften sowie Hartmut Ostermann und Franz-Albert Simon als Vertreter.
Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Ortsbürgermeister Helmut Heiden überreichte dem gewählten Ortsbürgermeister Torsten Schwarz die Ernennungsurkunde und vereidigte ihn zur Einführung in das Amt. Gleichzeitig bot er Herrn Schwarz Mithilfe in seinem neuen Amt an und wünschte ihm für das übernommene schwierige Amt und die damit verbundene zeitliche Beanspruchung guten Erfolg.
Nr. 39/9Äoch£
Anschließend bedankte sich Ortsbürgermeister Torsten Schwarz für dil von Herrn Heiden angebotene Unterstützung und bat auch den Ortsgel meinderat um Unterstützung in seinem Amt. f
Ortsbürgermeister Torsten Schwarz sprach den Wählerinnen und Wähler! Dank aus, die ihn in das Amt gewählt haben; er betonte allerdings auclfl dass er es als seine Aufgabe ansehe, angesichts des recht knappen Wahl ergebnisses auch alle Wählergruppen zu einer gemeinsamen Haltung inf Ortsgemeinderat zu bringen.
Neufassung der Hauptsatzung Der Ortsgemeinderat beschloß die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Well schneudorf in der in der Sitzung vorliegenden Form mit einigen Andel rungen. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenl blattes öffentlich bekanntgemacht.
Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Ortsgemeinderat wählte Bernd Labonte zum 1. Beigeordneten. Ortsl bürgermeister Schwarz überreichte ihm die Ernennungsurkunde. Verei digung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiedeif wähl handelte.
Sodann wählte der Ortsgemeinderat Franz Billaudelle zum II. Beigeord' neten. Ortsbürgermeister Schwarz überreichte auch ihm die Emen nungsurkunde. Er vereidigte ihn und führte ihn in sein neues Amt ein.
Bildung der Ausschüsse
Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und StelJ Vertretern der nachfolgend bezeichneten Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuß:
lfd. Nr.
Mitglied
Stellvertreter(in)
1.
Ronald Honig
Anton Schäfer
2.
Hartmut Ostermann
Siegfried Schmidt
3.
Helmut Heiden
Markus Labonte
4.
Albrecht Fetz
Franz-Albert Simon
5.
Lambert Stahlhofen
Gerhard Seegier
Rechnungsprüfungsausschuß:
lfd. Nr.
Mitglied
Stellvertreter(in)
1.
Hartmut Ostermann
Siegfried Schmidt
2.
Anton Schäfer
Helmut Heiden]
3.
Markus Labonte
Ronald Hönigl
4.
Ursula Rücker
Gerhard Seegier]
5.
Ingrid Hertrich
Markus Pauly]
Bauausschuß:
lfd. Nr.
Mitglied
Stellvertreter(in)|
1.
Roland Fetz
Martin Schmidt]
2.
Siegfried Schmidt
Sieghard Grein]
3.
Anton Schäfer
Franz Schuster]
4.
Lambert Stahlhofen
Albrecht Fetz]
5.
Gerhard Seegier
Bernd Lehmler]
Dorfentwicklungs- und Umweltausschuß:
lfd. Nr.
Mitglied
Stellvertreter(in)]
1.
Roland Fetz
Raimund Bornl
2. Ronald Honig
3. Markus Labonte
4. Lothar Labonte
5. Markus Pauly
6. Berty Simon
7. Norbert Labonte Geschäftsordnung des Gemeinderates Die Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 1991 bis 2004 wurde vom Ortsgemeinderat in der in der Sitzung vorliegende! Form einstimmig beschlossen.
Edith Weyand Werner Ballmann Werner Fetzj Ingrid Hertricn Ursula Rücke« Veronika Kaisei
Verantwortungsbewußte Hundehaltung
Leider ist es wieder einmal notwendig, an dieser Stelle eine ordnungf gemäße und verantwortungsbewußte Hundehaltung anzumahnen. I bei ist uns bewusst, dass die überwiegende Mehrzahl der Hundehalt^ diese Verantwortung sowohl gegenüber den Mitmenschen aber t gegenüber den Tieren ernst nimmt.
Leider ist aber immer wieder festzustellen, dass einzelne Tierhalter sich übel haupt keine Gedanken darüber machen, wie der Hund auf andere Mensche! wirkt und dass ein oft durch Angst verursachtes Fehlverhalten - insbesoj dere älterer Menschen oder Kinder - zu unvorhersehbaren Reaktionen ein® unbeaufsichtigt herumstreunenden Hundes führen kann. Unbeaufsichti| herumlaufende Hunde stellen immer auch eine erhebliche Gefährdung f den Straßenverkehr dar. Jedem Hundehalter dürfte klar sein, dass erjm RalJ men der Gefährdungshaftung die durch den Hund verursachten Schäden z verantworten hat und ggfls. Schadenersatz leisten muss.
Immer wieder zu beklagen ist ebenfalls, dass sich viele Hundebesitzer nicj um die “Hinterlassenschaften” ihres Hundes auf öffentlichen Straße| Wegen und Plätzen kümmern. Abgesehen davon, dass der herumliegetjj de Hundekot einen ekelhaften Anblick bietet, dürfte jedem Hundebesita bewusst sein, dass hierdurch erhebliche Gesundheitsgefährdungen insbf sondere für Kinder hervorgerufen werden. Verantwortungsbewusste Hut dehaltung beinhaltet auch die Verpflichtung, derartige “Hinterlassenscha ten auf öffentlichen Flächen in geeigneter Weise zu entfernen. Das wk derum ist nur möglich, wenn der Hund nicht unbeaufsichtigt herumstreun
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