Wochenblatt VG Montabaur
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“ELBERTGEMEINDEN”
Jugendspielgemeinschaft Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden JSG-Sitzung am 04.10.1999
Die nächste JSG-Sitzung findet am Montag, 04.10.1999, ab 20.30 Uhr im Sportpiatzgebäude Welschneudorf statt. Alle Jugendtrainer und -betreu- er sowie Vorstandsmitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.
SG Elbert
Sonntag, 03.10.1999, SG Horressen/Elgendorf - SG Elbert in Horressen um 14.30 Uhr
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Niederelbert
montags von.18.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Tel. 02602/3482, Fax 02602/950482
Tragen des Sarges bei Sterbefällen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in letzter Zeit bin ich mehrfach gebeten worden darauf hinzuweisen, wer in unserer Gemeinde im Sterbefall das Tragen und Niederlassen des Sarges übernimmt.
Seit alters her ist es in Niederelbert Brauch, daß im Todesfall die Mitbewohner eines (Mehrfamilien-) Hauses sowie die Nachbarschaft das Tragen des Sarges von der Einsegnungshalle bis zur Grabstätte und das Niederlassen übernehmen.
Diesen letzten Freundschaftsdienst gegenüber den Verstorbenen übernehmen die nicht zur näheren Verwandtschaft der Trauerfamilie gehörenden Nachbarn.
Falls vorhanden, gilt als erster Nachbar die im Trauerhaus wohnende Familie; im übrigen die auf der gleichen Straßenseite wohnenden Familien, jeweils drei Häuser oberhalb und unterhalb des Trauerhauses. Dabei ist zu berücksichtigen, daß dieser Nachbarschaftsdienst nicht auf die andere Straßenseite wechselt. Ein, Wechsel auf die andere Straßenseite erfolgt nur dann, wenn die bebaute Ortslage endet und eine Fortsetzung auf der gleichen Seite in eine weitere Straßeneinmündung nicht möglich ist. Sind infolge der Einmündung einer anderen Straße drei Nachbarn in ununterbrochenenReihenfolge nach irgendeiner Seite nicht vorhanden, so gilt die laufende Nachbarreihenfolge in der einmündenden Straße auf der gleichen Seite weiter.
In Zweifelsfällen sollte immer eine nachbarschaftliche Absprache erfolgen. Ist ein Mitbewohner des Trauerhauses oder ein Nachbar aus zwingenden Gründen verhindert (z.B. Alter oder Krankheit), den Sarg zu tragen, so bemüht sich die eigentlich verpflichtete Person um einen Ersatzträger. Ich habe für einen derartigen Fall etliche Niederelberter Bürger angesprochen. Es haben sich dankenswerterweise verschiedene Bürger bereit erklärt, den Sarg zu tragen. Die Namen dieser Mitbürger können bei mir oder den Beigeordneten erfragt werden.
Mit dem Ortsgemeinderat bin ich der Ansicht, daß wir diese über Jahrzehnte bewährte Regelung auch in Zukunft beibehalten und unsere Verstorbenen durch diejenigen zu ihrer letzten Ruhestätte begleiten, die ihnen auch im Leben als Mitbewohner des Hauses oder als Nachbarn täglich begegnet sind.
Alle Neubürger von Niederelbert bitte ich, diesen letzten Freundschaftsdienst gegenüber den Verstorbenen zu übernehmen und den seit alters her gepflegten Brauch zu übernehmen.
Willi Müller, Ortsbürgermeister
Friedhof Niederelbert
Die Ortsgemeinde Niederelbert hat die Räumung der Einzelgräber des oberen rechten Grabfeldes beschlossen, sofern die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit erloschen ist. Reihen
grabstätten, bei denen die satzungsgemäße Ruhefrist bzw. Nutzungszeit von 30 Jahren abgelaufen ist (§ 11 Abs. 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen) sind daher einzuebnen.
Die Ortsgemeinde bietet den Angehörigen bzw. Unterhaltungsverpflichteten der betroffenen Grabstätten an, für zu entfernende Grabumrandungen mit dem dazugehörenden Betonsockel und Grabsteine einen von der Gemeinde kostenlos bereit gestellten Container zu benutzen.
Die Grabsteine und Grabumrandungen werden von der Ortsgemeinde kostenlos entsorgt.
Die Entfernung der Grabsteine und Umrandungen mit dem entsprechenden Betonsockel ist in der Zeit vom 11. bis 23.10.1999 vorzunehmen.
Nr. 39/Äoche
Während dieses Zeitraumes befindet sich auf dem Friedhof ein Container zur Aufnahme der entfernten Grabsteine, Umrandungen und Betonsockfl/ Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß von der Räumung nur di Grabstätten erfaßt sind, bei denen nach 30 Jahren die Ruhefrist oder Nif? zungszeit abgelaufen ist. «
Sofern Angehörige bzw. Unterhaltungspflichtige auch Grabstätten eineM nen möchten, wo die Ruhefrist oder Nutzungszeit in anderen Grabfelde] noch nicht abgelaufen ist, können auch hier mit Rücksprache der Frid hofsverwaltung (Frau Heidrich, Tel. 02602/126-122) die Einebnunc arbeiten vorgenommen werden. Ich bitte aber, die geräumten Gräbst] ten nicht mit dem roten Splitt abzudecken, sondern das Grab mit de) vorhandenen Boden einzuebnen, damit die Fläche mit Gras eingesät wi den kann.
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je Ing pari Aktion Pie Ort. »30.
Der Ortsgemeinderat bittet um Verständnis, daß für die Bereitstellung ni er Grabstätten die Einebnungsarbeiten erforderlich sind.
Willi Müller, Ortsbürgermeistt
Alte Herren
Am 02.10.1999 haben wir ein Auswärtsspiel gegen unsere Sportfreun aus Welschneudorf. Spielbeginn: 16.30 Uhr, Abfahrt 16.00 Uhr.
Oberelbert
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Oberelbert
donnerstags..von 18.00 bis 19.30 Ul
Gemeindeverwaltung, Tel, und Fax:.02608/59]
Ortsbürgermeister, Telefon.02608/149]
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans.02608/134]
Vermietung des Sportierheimes: [
Rolf Neeb. 02608/376
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 09.09.199]
Anbau der Stelzenbachhalle
Der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Edmund Schal erläuterte nochmals die von der Verbandsgemeindeverwaltung erstellte] Vorlage bezüglich der Finanzlage sowie Zuschußmöglichkeiten für djg Ortsgemeinde Oberelbert. Er appellierte an die Ratsmitglieder, die In' stition genau zu überlegen, sagte aber auch die Unterstützung der Vey bandsgemeindeverwaltung zu, falls sich der Rat für eine Bauausführu| entscheiden sollte.
Im Anschluß gab Ortsbürgermeister Jung nochmals seinen Standpunkt] und die eventuelle Zuschußmöglichkeit durch das Wirtschaftsministeril bekannt. Er halte die Investition durch die Gemeinde für finanzierbar. Ei] Kosteneinsparung sei möglich, wenn die geplante Wohnung entfalle. Ortsbürgermeister Jung trug vor, dass die Möglichkeit einer Gutachten] Stellung über die mögliche Nutzung des Lebensmittelgeschäftes bestel Der Ortsgemeinderat faßte daraufhin folgende Beschlüsse:
Auf die geplante Wohnung soll verzichtet werden. Der Architekt wird 2 Varianten (ohne Wohnung/ohne Wohnung und Laden) planen. Es soll ein Gl” achten über die Errichtung eines Nachbarschaftsladens erstellt werdei Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinj Montabaur; Stellungnahme der Ortsgemeinde Der Ortsgemeinderat stimmte den Festlegungen in folgenden Punkt] nicht zu und beantragte eine entsprechende Veränderung:
1. Fläche W 3: Der Zuschnitt dieser Fläche entspreche nicht dem Beschl| des Gemeinderates und sollte so geändert werden, dass parallel zw gesamten Jagdhausstraße eine neue zweizeilige Baureihe entstehe. Di sei auch aus entwässerungstechnischen Gründen vorteilhaft.
2. Die Fläche W 3 und die mit Entwicklungspfeilen gekennzeichn&e Fläche im Anschluß an W 2 sollten von der Kennzeichnung getauscht w“ den. Für diese Änderung sprechen folgende Gründe:
a) Anschluß an jetziges Baugebiet
b) problemlose Anbindung an Abwasserkonzept und günsti] Erschließung durch topographisch bessere Lage
c) günstigere Eigentümerstruktur
Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen der Jai hausstraße
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des ü desstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung v 01.08.1977 beschloß der Ortsgemeinderat, die nachfolgenden Verkeh flächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gerne] destraße zu widmen.
Bezeichnung; verlaufend von - bis; Tag der Verkehrsübergabe
Jagdhausstraße, Parzellen 22,10 und 38 verlaufend von Jagdhausstra] bis hintere Grundstücksgrenze der Parzellen 37 und 39; Hauptstraße bis zum Ende der Grundstücksparzellen 21 und 23; 01.09.1999
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