Kirmesgesellschaft Girod
Ausflug am Samstag, 02.10.1999, zum Weinfest nach Kröv/Mosel. Die Abfahrt ist um 18.30 Uhr bei der Pizzeria Belmonte (Luigi). Unkostenbeilrag 25,00 DM. Es sind noch Plätze frei für Kurzentschlossene.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Am Wochenende finden folgende Spiele statt:
SG Senioren:
Sonntag, 03.10.1999:1. Mannschaft um 14.30 Uhr in Willroth gegen Ellin- gen/B./Willroth II
l Mannschaft um 12.30 Uhr in Niederahr gegen Niederahr II
Jugendspielgemeinschaft
Durch die Ferien finden keine Meisterschaftsspiele statt. Wegen der evtl. Pokalspiele bitte bei den einzelnen Trainern nachfragen.
Alte Herren:
Am Samstag, 02.10.1999, spielen wir um 16.30 Uhr in Hundsangen. Abfahrt ist um 15.45 Uhr ab Vereinslokal Belmonte.
Görgeshausen
[Sprechstunde des Ortsbürgermeisters [der Ortsgemeinde Görgeshausen
[dienstags.....von 18.00 bis 19.00 Uhr
[Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. [Telefon: 06485/222
[Kath. Kirchengemeinde Görgeshausen
IfeTreppe vor der Kirche wird in den nächsten Wochen (voraussichtlich [Baubeginn 04.10.1999) saniert. Da bei diesen Arbeiten auch ein behinderten gerechter Zugang angelegt wird, kann die kleine Seitenstraße (von r Kirchstraße in Richtung Spielplatz) nicht genutzt werden. Zur Vermeidung von Unfällen bitten wir alle Kirchenbesucher und Bürgerinnen l Beachtung der Sperrung.
|Glaubenswoche 1999
[i3.10.1999 bis 07.11.1999 in Niedererbach und Görgeshausen
[flank der Mithilfe aller, die sich an der Umfrage in unserer Gemeinde im vergangenen Sommer beteiligt haben, wird zur Zeit ein interessantes Programm für diese beiden Wochen zusammengestellt.
[Zu verschiedenen Fragen wird es Vorträge und Gespräche geben - zum piel zu “Kirche und Reichtum”, “Die Frau in der Kirche”, “Religiöse [Erziehung”, “Die Ehegesetze der Kirche” und andere mehr.
[Ebenfalls geplant sind Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Senioren. [Ein eigenes Programm wird in den kommenden Wochen ausgeteilt. Zu i Veranstaltungen laden wir jetzt schon herzlich ein.
[Grün-Weiß Görgeshausen
[Senioren
Ita Sonntag, 03.10.1999, spielen wir gegen die SG Horbach/Winden, Mnstoss ist um 14.30 Uhr in Horbach.
[ULTE HERREN [Spieländerung:
[Das Spiel am Freitag, 01.10.1999, gegen die Alten Herren Niedererbach [Met um 18.30 Uhr in Görgeshausen statt. Wir bitten den geänderten [Spielort zu beachten.
GroBholbach
[Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Jter Ortsgemeinde Großhoibach
jlenstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Jtaderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt- iegeben. Telefon: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel. [02602/970867.
[Vertretung des Ortsbürgermeisters
Pitsbürgermeister Winfried Röther wird vom 02. bis 12.10.1999 vom zwei- ||6n Beigeordneten Dieter Stach, Tel. 5772, und vom 13. bis 16.10.1999 [Vom ersten Beigeordneten Michael Kohlhaas, Tel. 16253, vertreten. Die pprechstunden in diesem Zeitraum fallen aus. In dringenden Fällen steht |fe Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Tel. 1260, zur Verfügung.
Fanfarenzug Husaren Rot Weiß
Die nächste gemeinsame Übungsstunde für die Trommler und Fanfaren ist am Sonntag, 03.10.1999, um 10.00 Uhr im Bürgerhaus Großhoibach. Für die Fanfaren bleibt die Übungsstunde am Dienstag ab 19.00 Uhr. Die Trommler werden dann über die nächsten Übungsstunden informiert.
Da wir noch Auftritte im Oktober haben, ist das Erscheinen aller Aktiven notwendig.
Alte Herren Eisbachtal
Am Samstag, 02.10.1999, fahren wir zum Weinfest nach Boppard. Abfahrt ab Gasthof Belmonte/Girod 15.00 Uhr, anschließend ca. 15.10 Uhr Abfahrt Feuerwehrhaus/Großholbach. Hierzu sind alle aktive und inaktive Mitglieder herzlich eingeladen (solo).
Ab Dienstag, 05.10.1999, um 18.15 Uhr gehen wir wieder regelmäßig zum Hallentraining in die Turnhalle nach Ruppach-Goldhausen.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heilberscheid
montags...von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Tel.: 06485/4455
Öffentliche Bekanntmachung - Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid vom 18.08.1999
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
f. 1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse “http:www.montabaur.de”.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen Ein§jcht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Örtsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Dorfgemeinschaftshaus befindet, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Ümstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Dorfgemeinschaftshaus befindet.
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntgaben, wie zum Beispiel die Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung (§15 Abs. 1 GemO) und das Ergebnis der Rats- und Ausschußsitzungen (§ 41 Abs. 5 GemÖ), erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
§2
Ausschüsse des Ortsgemeinderates
(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgenden Ausschuß:
1. Rechnungsprüfungsausschuß
(2) Der Ausschuß gemäß Absatz 1 hat 3 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
(3) Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gebildet.
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