Wochenblatt VG Montabaur
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SV “Olympia” Eschelbach
1. Mannschaft
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Sonntag, 03.10.1999, gegen den SV Raubach.
Anstoß: 14.30 Uhr, Waldschule Horressen
Alte Herren Ettersdorf
Unser nächstes Spiel findet am Donnerstag, 30.09.1999, gegen die Alten Herren aus Staudt statt.
Spielbeginn: 20.00 Uhr, Spielort: Stahlhofen Platzaufbau: Norbert Becker u. Frank Päulgen
Verkehrsbeschränkungen in Montabaur-Horressen anlässlich der “Rheinland-Pfalz Reitertage” in der Zeit vom 01.10. bis 03.10.1999
ln der Zeit vom 01.10. - 03.10.1999 finden in Montabaur-Horressen die “Rheinland-Pfälzer Reitertage’’ statt.
Aufgrund dieser Veranstaltung ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen rund um die Reitanlage in der Buchenstraße zu rechnen.
Aus diesem Grunde wird die Buchenstraße vor der Einmündung Köppel- straße (Stadtteil Eigendorf) bis zur Einmündung Mainzer Straße (Stadtteil Horressen) für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Straßensperrung wird am 02.10.1999 ab 06.00 Uhr eingerichtet und am 03.10.1999 um ca. 24.00 Uhr aufgehoben.
In den gesperrten Bereich dürfen dann nur noch Gäste der Reitsportveranstaltung mit Sonderausweisen sowie Teilnehmer, Anwohner und die Linienbusse einfahren. An allen Sperrpunkten werden Einweiser stehen, die eine Weiterleitung der Besucher an die ausgewiesenen Parkflächen sicherstellen.
Im weiteren Umfeld der Reitsportanlage werden Halteverbotszonen ausgewiesen, um den Anliegerverkehr gewährleisten zu können. Es werden daher auch an allen Veranstaltungstagen umfangreiche Kontrollen durch die Verkehrsüberwachungskräfte der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Straßenverkehrsbehörde
Zusteller/in
Wir, die Verlag + Druck Linus Wittich KG, geben die Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur heraus und suchen eine/n zuverlässige/n Zeitungszusteller/Zustellerin als Urlaubsvertretung für den Bezirk Montabaur/TB.
Diese Tätigkeit ist nur einmal wöchentlich durchzuführen. Wer sein Taschengeld durch eigenen Verdienst aufbessern will, melde sich bitte bei Frau Gilles, Tel. (02624) 911-156.
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AHRBACHGEMEINDEN”
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Boden
nach Vereinbarung.Tel. 02602/8425
ASV “Deutsche Eiche” 1927 e.V. Boden
Am Samstag, 02.10.1999, kommt es in der Ahrbachhalle in Boden zum Duell der beiden Spitzenreiter der Ringer-Oberliga. Der gastgebende ASV “Deutsche Eiche” 1927 e.V. Boden erwartet die zweitplatziert Mannschaft der WKG Metternich Rübenach. Anpfiff des Lokalderbys ist um 20.00 Uhr. Für Speisen und Getränke ist wie immer bestens gesorgt.
Bereits um 18.00 Uhr beginnt der Kampf der KG Westerwald gegen die Reserve der WKG Metternich.
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heiligenroth
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Nr. 39/9I
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Öffentliche Bekanntmachung
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth vom 19.09.1999
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnura (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung di Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung übi die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), d folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird §1
Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen ii Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus erfoj gen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adress! “http:www.montabaur.de”.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte ode| Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung jf einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermann! Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesei Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Aui legung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch offen! liehe Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Aus legungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an diensl freien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Ausli gungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicl genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorg. schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gij Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO d Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend v< Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich an di Ecke Limburger-/Brunnen-/Kirchstraße, an der Bushaltestelle Rhein-/Kircl Straße und an der Vogelsanghalle befinden, bekanntgemacht, sofern ein] rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonder) Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewan werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekannj machung durch öffentlichen Aushang an den Bekanntmachungstafeln, di! sich an der Ecke Limburger-/Brunnen-/Kirchstraße, an der Bushaltestel le Rhein-/Kirchstraße und an der Vogelsanghalle befinden.
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernd ses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inl der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntgaben, wie zum Beispiel die Unterrichtung der Eil wohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung (§ 15 Abs. 1 GemO) und das Ergebnis der Rats- und Ausschußsitzungen (§4f Abs. 5 GemÖ), erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andei Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
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§2
Ausschüsse des Ortsgemeinderates
(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuß
2. Kindergartenausschuß
3. Bau- und Umweltausschuß
4. DB-Neubaustrecken-Ausschuß
5. Rechnungsprüfungsausschuß
6. Jugend- und Freizeitausschuß
(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 haben 7 Mitglieder und für jedes MiJ glied einen Stellvertreter.
(3) Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Ortsgä meinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der 0rt| gemeinde gebildet.
Mindestens die Hälfte der Ausschußmitglieder soll Mitglied des Ortsgi meinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Aul Schußmitglieder. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 besteht der Rec| nungsprüfungsausschuß nur aus Ratsmitgliedern.
§3
Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsd
(1 ).Soweit einem Ausschuß keine abschließende Entscheidungsbefugn| über Angelegenheiten übertragen ist, hat er innerhalb seines Zuständif keitsbereichs die Beschlüsse des Ortsgemeinderates vorzuberatej Berührt eine Angelegenheit die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse, obliegt dem Haupt- und Finanzausschuß die Federführung. Im übrig^ bestimmt der Ortsbürgermeister den federführenden Ausschuß.
(2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angell genheit auf einen Ausschuß erfolgt durch Beschluß des OrtsgemeindJ rates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates, sow# ihm die Beschlussfassung nicht entzogen wird. Die Bestimmungen in d| Hauptsatzung bleiben unberührt.
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Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den 0rt| bürgermeister
Dem Ortsbürgermeister werden folgende Entscheidungen übertragen:!
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1 .
2 .
Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Recht! mittein zur Fristwahrung. I
Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Hau! haltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und den Rieht] nien des Ortsgemeinderates.
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