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Wochenblatt VG Montabaur

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Partnerschaftsausschuß:

1.

Peter Kleinmann

Bernd Reinert

2.

Hannelore Hamerla

Andreas Hantschick

3.

Gerd Sperling

Peter Naue

4.

Helmut Schöfer

Irene Heilscher-Schmitz

5.

Rolf Dieter Frantz

Peter Stein

Dorfentwicklungs- und Umweltausschuß:

1.

Udo Knopp

Rainer Zenzen

2.

Michael Schäfer

Bernd Reinert

3.

Peter Naue

Gerd Sperling

4.

Irene Heilscher-Schmitz

Ralf Kilanowski

5.

Gerd Kramer

Horst Ziegenhain

Augsthallen-

und Stadionausschuß:

1.

Andreas

Hantschick

Erhard Wohkittel

2.

Wolfgang Weiller

Walter Sauer

3.

Peter Stein

Gerd Kramer

Geschäftsordnung des Gemeinderates

Die Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 1999 bis 2004 wurde vom Ortsgemeinderat in der in der Sitzung vorliegenden Form mit einer geringfügigen Änderung beschlossen.

2. großes Oktoberfest

Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr wird der Eitelborner Kar­nevalsverein 1995 e.V. auch in diesem Jahr wieder ein Oktoberfest ver­anstalten.

Das 2. große Oktoberfest findet am Samstag, 25.09.1999, in der Augst­halle statt.

Die Lasterbacher Musikanten konnten wieder verpflichtet werden und wer­den für Wiesenstimmung sorgen. Aber auch die Freunde der Oldies wer­den auf ihre Kosten kommen und bis in die Morgenstunden tanzen kön­nen, denn auch dafür sind die Lasterbacher Musikanten bekannt. Wir wol­len allen Gästen wieder mit Original bayerischem Wiesnbier und bayeri­schen Speisen einen unvergeßlichen Abend bereiten.

Sichern Sie sich früh genug eine Karte für diesen Abend.

Der Kartenvorverkauf hat bereits begonnen. Der Eintrittspreis beträgt im Vorverkauf 11,00 DM und an der Abendkasse 13,00 DM.

Bei Gruppen ab 10 Personen können wir Ihnen bei Bedarf Tische reservieren. Die Karten sind erhältlich bei Elas Lädchen, Eitelborn, Tel. 902192, in Neuhäusel im Haarstudio Rosenbach, Tel. 2201, sowie bei allen Vor­standsmitgliedern.

Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte unterstützen Sie die Arbeit des Eitelbor­ner Karnevalsvereins und damit die Finanzierung des Rosenmontagszu­ges. Der EKV wünscht allen Gästen des Oktoberfestes viel Vergnügen.

An alle Mitglieder

des Eitelborner Karnevalsvereins 1995 e.V.

Bitte nicht vergessen: Wir beginnen mit dem Aufbau für das Oktoberfest am Freitag, 24.09.1999, um 16.00 Uhr.

Wir freuen uns natürlich über jede helfende Hand. Alle, die sich für das Oktoberfest zum Einsatz gemeldet haben, entnehmen ihren Dienstbeginn aus dem zugestellten Einsatzplan.

Der Abbau beginnt am Sonntag, 26.09.1999, um 11.00 Uhr. Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe.

Frauengemeinschaft Eitelborn

Am Mittwoch, 29.09.1999, ist unser traditionelles Kaffeekränzchen.

Wir treffen uns um 14.30 Uhr zum Wortgottesdienst in der Kirche. Anschließend gemütliches Kaffeetrinken im PfarrheimArche.

Die Preise für die Verlosung bitte abgeben bei Hilde Knopp, Bienengar­ten 1, oder Eleonore Sauer, Unterdorfstraße 3.

Westerwald-Verein Eitelborn

Unser nächster Stammtisch findet am Freitag, 01.10.1999, um 19.30 Uhr in unserem Wanderheim statt.

Am 03.10.1999 starten wir um 13.00 Uhr an der Augstschule zu einer Fei­ertagswanderung.

Das Eintopfessen in unserem Wanderheim bildet den Abschluss. Die Wanderung wird von Otto Weisbrod geführt.

Verkehrsverein Eitelborn e.V.

Wandertag am 03.10.1999. Abmarsch um 13.00 Uhr abArche.

Kaffee und Kuchen kostenlos nach Einkehr im Schützenhaus. Kleinkaliberschießen mit anschließender Preisverleihung.

Abendessen 18.00 Uhr mit Schnitzel, Brot und Kartoffelsalat. Unkostenbeitrag: 10,00 DM.

Anmeldungen bis 30.09.1999 beim 1. Vorsitzenden.

Freunde und Gäste sind herzlich willkommen!

Tennis-Club 1980 Eitelborn e.V.

Arbeitseinsatz

Der nächste Arbeitseinsatz auf der Tennisanlage findet am Samstag, 02.10.1999, um 10.00 Uhr statt. Wir bitten um rege Beteiligung insbe-

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sondere der Mitglieder, die ihre Stunden in diesem Jahr noch nicht abqi leistet haben. y '

Blätterfallturnier 1999

Das diesjährige Blätterfallturnier findet am Sonntag, 10.10.1999, sta 1 Beginn ist um 9.30 Uhr. !

Clubmitglieder, Freunde und Gäste sind herzlich willkommen. Interesse ten werden gebeten, sich in die Teilnehmerliste (Clubhaus) einzutragei

SG Eitelborn/Neuhäusel

1. Mannschaft

Am Sonntag, 26.09.1999, findet im Augststadion das Heimspiel gea| den Tabellenführer, die SG Rheindörfer, statt. y '

Anstoß: 14.30 Uhr

2. Mannschaft:

Am Sonntag, 26.09.1999, um 11.00 Uhr gegen den SV Blau-Weiss Sa! II in Sayn

Alte HerrenSC Eitelborn

Alte Herren Ü 45

Am Freitag, 24.09.1999, um 19.00 Uhr im Augststadion gegen Bad ErJ Treffpunkt 18.30 Uhr Alt-Herren-Wanderung Am Samstag, 25.09.1999, findet unsere Alt-Herren-Wanderung st| Abmarsch ist um 15.00 Uhr vom Dorfplatz.

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kadenbach

dienstags..von 18.00 bis 20.00 Ul

und.nach Vereinbarui!

Gemeindeverwaltung, Tel. und Fax: 02620/633 Ortsbürgermeister, Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kadenbach vom 16.09.1999

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnl (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung de Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung ü|f die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), dii folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wi$ §1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus erf gen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adre| http:www.montabaur.de.

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oef Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermal Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In dies! Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit derA| legung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffaj liehe Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Aj legungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an die® freien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Aua gungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen Eins|l genommen werden kann.

(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorg|

schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, " Absatz 2 entsprechend. I

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO (M

Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend vm Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich am B|j germeisteramt, in der Westerwaldstraße gegenüber dem Haus Nr. 52unjj in der Hauptstraße neben der Telefonzelle (gegenüber dem Anweg" Kirsch) befinden, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekannt* chung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist. I

(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besondä

Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewal werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekaf machung durch öffentlichen Aushang an den Bekanntmachungstafeln,® sich am Bürgermeisteramt, in der Westerwaldstraße gegenüber dem Hjjg Nr. 52 und in der Hauptstraße neben der Telefonzelle (gegenüber d|F Anwesen Kirsch) befinden. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nag Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzw len, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf geffl standslos geworden ist. |