jjdenblatl VG Montabaur
, |ec j e n Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Bürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vereng für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine Lndsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs, 2. iÖftsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeindera- sind, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemein- ’jtgs, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates Sowie (Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO (Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche gilt, Inn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Ver- jidsgemeinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister tretende Ortsbeigebrdnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des U a ndsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Beigeordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Ver- jidsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in jtretung des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt, wenn die wna in eine Zeit fällt, in der eine Aufwandsentschädigung gemäß isatz 1 gewährt wird.
|§6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohn- iuernach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohn- bier von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und lnschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die jtaandsentschädigung nicht angerechnet.
ItO
Irafttreten
iHinsichtlich der Angabe in EURO tritt die Hauptsatzung am 01.01.2002 Kraft. Im übrigen tritt die Hauptsatzung am Tage nach ihrer öffentlichen jkanntmachung in Kraft.
jBleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 15.09.1994 außer Kraft.
$ 137 Eitelborn, 19.09.1999 (S.) Blath, Ortsbürgermeister
M s
jemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) ler Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Sel4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgen- fsüigewiesen:
Biungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften las Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen k gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig lande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
, die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
l vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- | standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- I Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
■jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann kchnach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung Bend machen.
1337 Eitelborn, 19.09.1999 (S.) Blath, Ortsbürgermeister
lentliche Bekanntmachung
Kerdie Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Beiborn (§ 45 KWG i.V.m. § 66 KWO)
litard Labonte hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates ifergelegt. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Verhält- Irahl.
Snäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den ■munalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird ■mit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der psten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Wählergruppe Blath pd Frodermann, Heideweg 27, 56337 Eitelborn, in den Ortsge- Pderat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG len vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich länntgemacht.
■337 Eitelborn, 07.09.1999 (S.) Blath, Ortsbürgermeister
I als Wahlleiter
Picht über die konstituierende Sitzung |s Ortsgemeinderates Eitelborn vom 31.08.1999
Bürgermeister,Norbert Blath eröffnete die Sitzung, begrüßte Ver- 'üsbürgermeister Dr. Possel-Dölken, die erschienenen Zuhörer und die N sowie ausgeschiedeneri Ratsmitglieder, ipflichtung der Ratsmitglieder
Bürgermeister Norbert Blath verpflichtete die Ratsmitglieder durch pdschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit ihrem Amt verbun- !®n Pflichten und verwies insbesondere auf die Vorschriften der Wndeordnung Rheinland-Pfalz. Er verdeutlichte den Wunsch nach «Zusammenarbeit im neu gewählten Rat, auf sachbezogene Dis- Nonen und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Fraktionen, “abschiedung der ehemaligen Ratsmitglieder Bürgermeister Norbert Blath sprach den ausgeschiedenen RatSmit- wn Melf Schaerffenberg, Thomas Blatt, Marco Stein, Hartmut Negd, ftKailer, Hannelore Hamerla, Ottmar Krumeich und Peter Kleinmann Wem scheidenden II. Beigeordneten, Berthold Isbert, mit im eihzel-
Nr. 38/99
nen würdigenden Worten den Dank der Ortsgemeinde für die Mitarbeit im Ortsgemeinderat und die Unterstützung bei der Bewältigung der gemeinsamen Aufgaben aus. Herr Blath bedankte sich für die Zusammenarbeit im Ortsgemeinderat, wenn auch zum Teil streitige Diskussionen in der Sache durchaus demokratisch üblich seien. Den Dank der Ortsgemein- de verband Ortsbürgermeister Blath mit einem Abschiedsgeschenk an alle äusscheidenden Ratsmitglieder sowie an den II. Beigeordneten, Berthold Isbert.
Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften über Ortsgemeinderatssitzungen
Der Ortsgemeinderat wählte die Ratsmitglieder Stefan Blath, Peter Stein und Walter Sauer als Unterzeichner der Sitzungsniederschriften sowie Edwin Fetz, Günter Hiller und Edith Geiger als Vertreter.
Ernennung des Ortsbürgermeisters
Der I. Ortsbeigeordnete, Volker Best, überreichte Ortsbürgermeister Norbert Blath die Ernennungsurkunde für die neue Amtszeit und bedankte sich bei Herrn Blath für seinen engagierten Einsatz für die Ortsgemeinde Eitelborn. Herr Best würdigte das hervorragende Wahlergebnis von 84 % für die Wiederwahl als Ortsbürgermeister und betonte, dass damit auch der Dank der Bürgerschaft für die geleistete Arbeit zum Ausdruck käme. Herr Best wünschte Ortsbürgermeister Blath auch für die neue Amtszeit viel Erfolg und dem Ortsgemeinderat eine gute Zusammenarbeit mit dem wiedergewählten Ortsbürgermeister.
Bei Frau Blath bedankte sich Herr Best für die Unterstützung ihres Ehemannes mit anerkennenden Worten und einem Blumenstrauß. Anschließend bedankte sich Ortsbürgermeister Norbert Blath in einer Ansprache für die anerkennenden Worte und gab einen Rückblick auf die vergangenen Jahre und die in diesen Jahren gemeinsam vom Ortsgemeinderat getroffenen Entscheidungen zu Baugebieten, dem Bau von Erschließungsanlagen, zu Infrastrukturmaßnahmen, zum Haushalt, zu den Friedhofsgebühren, zur Ausstattung der Augsthalle, zur Ausstattung der Gemeindebücherei, zum Seniorenstammtisch sowie zum Umwelttag und zu den Investitionen für den gemeindlichen Bauhof. Er habe sich immer als erster Ansprechpartner der Bürger verstanden und bat um Verständnis, dass alle Entscheidungen des Gemeinderates sowie von seiner Seite am Gemeinwohl für die Ortsgemeinde orientiert sein müßten. Anschließend gab Ortsbürgermeister Blath einen Ausblick auf die nächsten Jahre und die in diesen Jahren voraussichtlich anstehenden Maßnahmen. Neufassung der Hauptsatzung
Der Ortsgemeinderat beschloß die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Eitelborn in der in der Sitzung vorliegenden Form mit einigen Änderungen. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Ortsgemeinderat wählte Volker Best zum I. Ortsbeigeordneten der Gemeinde Eitelborn. Ortsbürgermeister Blath überreichte ihm die Ernennungsurkunde. Vereidigung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiederwahl handelte.
Sodann wählte der Ortsgemeinderat Reinhard Labonte zum II. Beigeordneten. Ortsbürgermeister Blath überreichte auch ihm die Ernennungsurkunde. Er vereidigte ihn und führte ihn in sein neues Amt ein.
Bildung der Ausschüsse
Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern der nachfolgend bezeichneten Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuß: lfd. Nr. Mitglied
Stellvertrefer(in)
1.
Stefan Blath
Michael Schäfer
2.
Willi Zerbach
Rudi Fein
3.
Walter Sauer
Martin Mischker
4.
Udo Schöfer
Ralf Kilanowski
5.
Peter Stein
Horst Ziegenhain
Bau-
und Verkehrsausschuß:
1.
Edwin Fetz
Josef Birkenheier
2.
Egon Best
Bernd Frodermann
3.
Gernot Kailer
Hartmut Negd
4.
Udo Schöfer
Erich Neeb
5.
Herbert Simon
Jochen Wimmer
Umlegungsausschuß:
1.
Josef Birkenheier
Edwin Fetz
2.
Bernd Frodermann
Egon Best
Rechnungsprüfungsausschuß:
1.
Friedhelm Georg
Josef Birkenheier
2.
Edwin Fetz
Stefan Blath
3.
Walter Sauer
Edith Geiger
4.
Günter Hiller
Udo Schöfer
5.
Horst Ziegenhain
Helmut Schöfer
Ausschuß für Jugend, Soziales, Sport und Kulturpflege:
1.
Edeltrud Eichberg
Annedore Müller
2.
Brigitta Valler
Wilma Vogt
3.
Dorothea
Ohnesorge
Edith Geiger
4.
Erich Neeb
Ralf Kilanowski
5.
Pirmin Geib
Thomas Blatt

