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jjdenblatl VG Montabaur

, |ec j e n Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Bürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Ver­eng für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine Lndsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs, 2. iÖftsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeindera- sind, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemein- jtgs, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates Sowie (Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO (Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche gilt, Inn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Ver- jidsgemeinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister tretende Ortsbeigebrdnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des U a ndsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Beigeordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Ver- jidsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in jtretung des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt, wenn die wna in eine Zeit fällt, in der eine Aufwandsentschädigung gemäß isatz 1 gewährt wird.

|§6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohn- iuernach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohn- bier von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und lnschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die jtaandsentschädigung nicht angerechnet.

ItO

Irafttreten

iHinsichtlich der Angabe in EURO tritt die Hauptsatzung am 01.01.2002 Kraft. Im übrigen tritt die Hauptsatzung am Tage nach ihrer öffentlichen jkanntmachung in Kraft.

jBleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 15.09.1994 außer Kraft.

$ 137 Eitelborn, 19.09.1999 (S.) Blath, Ortsbürgermeister

M s

jemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) ler Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Sel4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgen- fsüigewiesen:

Biungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften las Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen k gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig lande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

, die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

l vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean- | standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- I Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann kchnach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung Bend machen.

1337 Eitelborn, 19.09.1999 (S.) Blath, Ortsbürgermeister

lentliche Bekanntmachung

Kerdie Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Beiborn (§ 45 KWG i.V.m. § 66 KWO)

litard Labonte hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates ifergelegt. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Verhält- Irahl.

Snäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den munalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird mit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der psten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Wählergruppe Blath pd Frodermann, Heideweg 27, 56337 Eitelborn, in den Ortsge- Pderat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG len vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich länntgemacht.

337 Eitelborn, 07.09.1999 (S.) Blath, Ortsbürgermeister

I als Wahlleiter

Picht über die konstituierende Sitzung |s Ortsgemeinderates Eitelborn vom 31.08.1999

Bürgermeister,Norbert Blath eröffnete die Sitzung, begrüßte Ver- 'üsbürgermeister Dr. Possel-Dölken, die erschienenen Zuhörer und die N sowie ausgeschiedeneri Ratsmitglieder, ipflichtung der Ratsmitglieder

Bürgermeister Norbert Blath verpflichtete die Ratsmitglieder durch pdschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit ihrem Amt verbun- !®n Pflichten und verwies insbesondere auf die Vorschriften der Wndeordnung Rheinland-Pfalz. Er verdeutlichte den Wunsch nach «Zusammenarbeit im neu gewählten Rat, auf sachbezogene Dis- Nonen und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Fraktionen, abschiedung der ehemaligen Ratsmitglieder Bürgermeister Norbert Blath sprach den ausgeschiedenen RatSmit- wn Melf Schaerffenberg, Thomas Blatt, Marco Stein, Hartmut Negd, ftKailer, Hannelore Hamerla, Ottmar Krumeich und Peter Kleinmann Wem scheidenden II. Beigeordneten, Berthold Isbert, mit im eihzel-

Nr. 38/99

nen würdigenden Worten den Dank der Ortsgemeinde für die Mitarbeit im Ortsgemeinderat und die Unterstützung bei der Bewältigung der gemein­samen Aufgaben aus. Herr Blath bedankte sich für die Zusammenarbeit im Ortsgemeinderat, wenn auch zum Teil streitige Diskussionen in der Sache durchaus demokratisch üblich seien. Den Dank der Ortsgemein- de verband Ortsbürgermeister Blath mit einem Abschiedsgeschenk an alle äusscheidenden Ratsmitglieder sowie an den II. Beigeordneten, Berthold Isbert.

Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschriften über Ortsgemeinderatssitzungen

Der Ortsgemeinderat wählte die Ratsmitglieder Stefan Blath, Peter Stein und Walter Sauer als Unterzeichner der Sitzungsniederschriften sowie Edwin Fetz, Günter Hiller und Edith Geiger als Vertreter.

Ernennung des Ortsbürgermeisters

Der I. Ortsbeigeordnete, Volker Best, überreichte Ortsbürgermeister Nor­bert Blath die Ernennungsurkunde für die neue Amtszeit und bedankte sich bei Herrn Blath für seinen engagierten Einsatz für die Ortsgemeinde Eitelborn. Herr Best würdigte das hervorragende Wahlergebnis von 84 % für die Wiederwahl als Ortsbürgermeister und betonte, dass damit auch der Dank der Bürgerschaft für die geleistete Arbeit zum Ausdruck käme. Herr Best wünschte Ortsbürgermeister Blath auch für die neue Amtszeit viel Erfolg und dem Ortsgemeinderat eine gute Zusammenarbeit mit dem wiedergewählten Ortsbürgermeister.

Bei Frau Blath bedankte sich Herr Best für die Unterstützung ihres Ehe­mannes mit anerkennenden Worten und einem Blumenstrauß. Anschließend bedankte sich Ortsbürgermeister Norbert Blath in einer Ansprache für die anerkennenden Worte und gab einen Rückblick auf die vergangenen Jahre und die in diesen Jahren gemeinsam vom Ortsge­meinderat getroffenen Entscheidungen zu Baugebieten, dem Bau von Erschließungsanlagen, zu Infrastrukturmaßnahmen, zum Haushalt, zu den Friedhofsgebühren, zur Ausstattung der Augsthalle, zur Ausstattung der Gemeindebücherei, zum Seniorenstammtisch sowie zum Umwelttag und zu den Investitionen für den gemeindlichen Bauhof. Er habe sich immer als erster Ansprechpartner der Bürger verstanden und bat um Verständ­nis, dass alle Entscheidungen des Gemeinderates sowie von seiner Seite am Gemeinwohl für die Ortsgemeinde orientiert sein müßten. Anschlie­ßend gab Ortsbürgermeister Blath einen Ausblick auf die nächsten Jahre und die in diesen Jahren voraussichtlich anstehenden Maßnahmen. Neufassung der Hauptsatzung

Der Ortsgemeinderat beschloß die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Eitel­born in der in der Sitzung vorliegenden Form mit einigen Änderungen. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffent­lich bekanntgemacht.

Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der Ortsgemeinderat wählte Volker Best zum I. Ortsbeigeordneten der Gemeinde Eitelborn. Ortsbürgermeister Blath überreichte ihm die Ernen­nungsurkunde. Vereidigung und Einführung in das Amt entfielen, da es sich um eine Wiederwahl handelte.

Sodann wählte der Ortsgemeinderat Reinhard Labonte zum II. Beigeord­neten. Ortsbürgermeister Blath überreichte auch ihm die Ernennungsur­kunde. Er vereidigte ihn und führte ihn in sein neues Amt ein.

Bildung der Ausschüsse

Der Ortsgemeinderat wählte folgende Personen zu Mitgliedern und Stell­vertretern der nachfolgend bezeichneten Ausschüsse:

Haupt- und Finanzausschuß: lfd. Nr. Mitglied

Stellvertrefer(in)

1.

Stefan Blath

Michael Schäfer

2.

Willi Zerbach

Rudi Fein

3.

Walter Sauer

Martin Mischker

4.

Udo Schöfer

Ralf Kilanowski

5.

Peter Stein

Horst Ziegenhain

Bau-

und Verkehrsausschuß:

1.

Edwin Fetz

Josef Birkenheier

2.

Egon Best

Bernd Frodermann

3.

Gernot Kailer

Hartmut Negd

4.

Udo Schöfer

Erich Neeb

5.

Herbert Simon

Jochen Wimmer

Umlegungsausschuß:

1.

Josef Birkenheier

Edwin Fetz

2.

Bernd Frodermann

Egon Best

Rechnungsprüfungsausschuß:

1.

Friedhelm Georg

Josef Birkenheier

2.

Edwin Fetz

Stefan Blath

3.

Walter Sauer

Edith Geiger

4.

Günter Hiller

Udo Schöfer

5.

Horst Ziegenhain

Helmut Schöfer

Ausschuß für Jugend, Soziales, Sport und Kulturpflege:

1.

Edeltrud Eichberg

Annedore Müller

2.

Brigitta Valler

Wilma Vogt

3.

Dorothea

Ohnesorge

Edith Geiger

4.

Erich Neeb

Ralf Kilanowski

5.

Pirmin Geib

Thomas Blatt