Wochenblatt VG Montabaur
pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
§9
Aufwandsentschädigung für Ortsbeigeordnete
(1) Die Ortsbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs. 2.
(2) Ortsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des Ortsgemeinderates sind, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs. 7 GemO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche gilt, wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des Verbandsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Ortsbeigeordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs. 4 GemO in Vertretung des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt, wenn die Sitzung in eine Zeit fällt, in der eine Aufwandsentschädigung gemäß Absatz 1 gewährt wird.
(3) § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
(4) Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
§10
Inkrafttreten
(1) Hinsichtlich der Angabe in Euro tritt die Hauptsatzung am 1. Januar 2002 in Kraft. Im übrigen tritt die Hauptsatzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) 'Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 01.09.1994 außer Kraft.
56412 Niedererbach, 20.08.1999 (S) Ortseifen
Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6 . Juli 1998 (GVBI. S. 171) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die' Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Niedererbach, 20.08.1999 (S) Ortseifen
Ortsbürgermeister
Sportverein Niedererbach 1920 e.V.
Am Mittwoch, 22.09.1999 um 19.00 Uhr spielt unsere Alte-Herren-Mann- schaft über 45 Jahre in Niedererbach gegen eine Fußballmannschaft vom DRK-Krankenhaus Diez.
Treffpunkt: Sportheim Niedererbach 18.30 Uhr
Nombom
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Nomborn
dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Tel.: 06485/228
Spinnstube
Dienstag, 21.09.1999
Wirtreffen uns ab 19.30 Uhr in Nomborner Gemeindehaus zum Spinnen.
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Nl37
Frauengemeinschaft Nomborn
Am Mittwoch, 29.09.1999, laden wir alle Mitglieder zu einem “gemütli Kaffeetrinken” ab 15.00 Uhr ins Gemeindehaus herzlich ein. °
MGV “Arion” Nomborn
Nächste Chorproben:
Sonntag, 19.09.1999,10.00 Uhr, für alle Sänger im Haus “Numburns Montag, 20.09.1999,18.30 Uhr, 1. Tenor und 1 . Baß, 19.15 Uhr ? t und 2. Baß. Ie!
VfR Nomborn 1920 e.V.
Das nächste Auswärtsspiel des VfR Nombom 1920 e.V. findet am Sm tag, 19.09.1999, um 14.30 Uhr gegen die SG Horbach/Winden statt
“ELBERTGEMEINDEN’
SPD-Ortsverein Welschneudorf, Oberelbert, Niederelbert
Einladung zu einer Mitgliederversammlung am Dienstag, 21,09 191 20.00 Uhr im Rückerhof in Welschneudorf.
Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen.
Jugendspielgemeinschaft Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden
Wanderung der Jugendbetreuer und -trainer am 16.10.1999
Am Samstag, 16.10.1999, treffen sich die Jugendbetreuer und -trai^ unserer JSG zu einer Wanderung um 14.00 Uhr in Welschneudorf i Brunnenplatz.
Folgende Spiele tragen unsere Mannschaften in der kommenden Wochea|
A-Jugend:
Sonntag, 19.09.1999,10.30 Uhr gegen JSG Ahrbach in Niederelbertl
B-Jugend:
Samstag, 18.09.1999, 16.30 Uhr gegen Spvgg. Steinefrenz/W. in nefrenz
C-1-Jugend:
Samstag, 18.09.1999,15.15 Uhr gegen VfB Wissen in Welschneudoi]
C-2-Jugend:
Samstag, 18.09.1999,15.15 Uhr gegen DJK Neustadt/F. In Niedere!^
D-1-Jugend:
Samstag, 18.09.1999, 14.00 Uhr gegen Spvgg. Haiderbach/D. in0| relbert
D-2-Jugend:
Samstag, 18.09.1999,14.00 Uhr gegen JSG Girod/H. in Girod
E-1-Jugend:
Samstag, 18.09.1999, 13.00 Uhr gegen JSG Ransbach/Baumbad| Baumbach
E-2-Jugend:
Samstag, 18.09.1999,13.00 Uhr gegen JSG Marienrachdorf/S. in Horb^
E-3-Jugend:
Samstag, 18.09.1999,13.00 Uhr gegen JSG Horressen in Stahlhofeij
F-1-Jugend:
Freitag, 17.09.1999,17.30 Uhr gegen JSG Girod/H. in Oberelbert
F-2-Jugend:
Freitag, 17.09.1999,17.30 Uhr gegen SG Selters/M. in Selters
F-3-Jugend:
Freitag, 17.09.1999,17.30 Uhr gegen ESV Siershahn in Siershahn
SG Elbert
Sonntag, 19.09.1999, TuS Niederahr - SG Elbert in Niederahr um 14.3011
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Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Niederelbert
montags von.18.00 bis 20.00 U|
donnerstags von.18.00 bis 20.00 Ö|
im Rathaus, Tel. und Fax: 02602/3482.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert findet am Dl nerstag, 23.09.1999, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses s|
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