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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 37

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Simmern über die Auslegung des Abstimmungsverzeichnisses zur Durchführung eines Bürgerentscheides über die Neugestaltung des Dorfplatzes Am Schulhoff am 17.10.1999

I.

Das Abstimmungsverzeichnis der Ortsgemeinde Simmern liegt an den Werktagen in der Zeit von Montag, 27.09.1999 bis Freitag, 01.10.1999, während der Dienststunden (montags bis mittwochs 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Rathaus Neubau, Ebene 2, Zimmer 232, Frau Schroer, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Wird das Abstimmungs­verzeichnis im automatisierten Verfahren geführt, wird die Einsichtnahme durch ein Bildschirmgerät ermöglicht und, falls erforderlich, ein Schlüs­selverzeichnis hierzu bereitgestellt.

II.

Wer im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am Sonntag, 26.09.1999 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, abstim­mungsberechtigt zu sein, muß spätestens bis Freitag, den 1. Oktober 1999, Einwendungen erheben.

III.

Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Einwendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.

IV.

An der Abstimmung kann nur teilnehmen, wer in das Abstimmungsver­zeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. Wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, kann nur im Abstimmungs­raum des Stimmbezirks, der in der Abstimmungsbenachrichtigung ange­geben ist, sein Abstimmungsrecht ausüben, sofern er nicht einen Abstim­mungsschein hat. Wer einen Abstimmungsschein hat, kann nur durch Briefabstimmung an dem Bürgerentscheid teilnehmen.

V.

Ein Abstimmungsberechtigter, der in das Abstimmungsverzeichnis ein­getragen ist, erhält auf Antrag einen Abstimmungsschein mit Briefab­stimmungsunterlagen, wenn er sich am Abstimmungstag während der Abstimmungshandlung aus wichtigem Grund außerhalb seines Stimm­bezirkes aufhält oder nach dem 12.09.1999 seine Wohnung in einen ande­ren Stimmbezirk verlegt und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann, den Abstimmungsraum aufzusuchen oder wenn er aus beruflichen Grün­den oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustandes wegen den Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhält jeder im Abstimmungsver­zeichnis eingetragene Abstimmungsberechtigte ein entsprechendes Antragsformular.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch schriftliche Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist. Eine Vollmacht ist auch für die Abholung der Briefabstimmungsunterlagen erforderlich. Abstimmungs­schein und Briefabstimmungsunterlagen erhält auf Antrag auch, wer nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen ver­säumt hat. Die Briefabstimmungsunterlagen werden dem Abstimmungs­berechtigten persönlich ausgehändigt; sie können ihm ausnahmsweise amtlich überbracht oder durch die Post übersandt werden, wenn er aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustandes wegen oder aus einem ähnlichen Grund nicht in der Lage ist, die Briefabstimmungsunter­lagen selbst abzuholen.

Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen können bis Freitag vor dem Abstimmungstag, 18.00 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 KWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Abstimmungstag, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung bean­tragt werden. Mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält der Abstim­mungsberechtigte ein Merkblatt für die Briefabstimmung.

56337 Simmern, 13.09.1999 Erich Schmidt

Ortsbürgermeister als Abstimmungsleiter

Versteigerung des gemeindeeigenen Obstes

Das gemeindeeigene Obst (Äpfel) wird am Samstag, 18.09.1999, um 13.00 Uhr meistbietend versteigert. Das Gebot ist sofort in bar zu entrichten. Treffpunkt ist der Parkplatz an den Tennisplätzen.

Schmidt, Ortsbürgermeister

Öffentliche Mitgliederversammlung der CDU Simmern

Am Montag, 27.09.1999 um 20.00 Uhr findet im Hotel Waldhof in Sim­mern eine öffentliche Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes Simmern statt.

Tagesordnung

- Begrüßung

- Bericht des Vorsitzenden

- Bericht aus der Gemeinderatsfraktion

- Bericht über Bürgerbegehren / Bürgerentscheid am 17.1 0.1999

- Aussprache / Diskussion

- Schlußwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Simm etn, unsere Wähierinl und Wähler, auch Sie sind zu dieser öffentlichen Mitgliederversammil recht herzlich eingeladen und willkommen. milä

Wenn Sie Interesse an unserer Arbeit, am Bürgerentscheid und an unt ren Vorstellungen für das Vorgehen zum Wohle unserer Gemeinde' ihrer Bürgerinnen und Bürger haben, dann kommen Sie zu dieser InH mationsveranstaltung. 1

Der CDU-Vorstand und die CDU-Gemeinderatsfraktion scheuen kJ Diskussion und werden Rede und Antwort stehen. *

Kommen Sie zu dieser öffentlichen Versammlung und bekunden Siel kommunalpolitisches Interesse. 1

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Flohmarkt in Simmern

Am Sonntag, 26.09.1999 findet im DorfgemeinschaftshausHaus! benborn in Simmern von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr ein Kleider- und Sri! zeugbasar statt. Bei Kaffee und Kuchen werden guterhaitene Kindel kleidung und Spielsachen angeboten.

Als Standgeld wird ein Kuchen erbeten. 10 % des Verkaufserlöseski men dem Kindergarten zugute. Verkaufsinteressenten können sieht zum 22.09.1999 bei Frau Kindel, Tel. 02620/2951 oder bei Frau Lai Tel. 02620/950843, anmelden.

Tennisclub 1982 Simmern e.V.

BWB Freundschaftstreffen

Hiermit laden wir alle Clubmitglieder zu unserem traditionellen Tenl Freundschafts-Treffen mit unseren Freunden vom BWB auf unserer 11 nisanlage am Sonntag, 26.09.1999 ab 10.00 Uhr ein.

Teilnehmer am Spielbetrieb tragen sich bitte in der ausgehängten ll im Clubhaus bis zum 23.09.1999 ein. 1

Damit das Mittagessen vorbereitet werden kann, bitten wir um eine,ve bindliche Anmeldung.

Vorankündigung:

Am Freitag, 01.10.1999 wollen wir uns ab 18.00 Uhr zu einem Döbbe-Kucl Essen im Clubhaus mit gemütlichen Beisammensein treffen. Vorgeführt w auch eine Videoaufzeichnung der diesjährigen Clubmeisterschaften. Eine Anmeldeliste wurde bereits von unserem rührigen Sportwart s| im Clubhaus ausgehängt.

SC Simmern 1946 e.V.

1. Mannschaft

Am Sonntag, 19.09.1999 empfängt unsere 1. Mannschaft die Elf vondi SG Höhr-Grenzhausen III. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr aufdemSpf platz im Simmern.

Am Mittwoch, 22.09.1999, findet wieder ein Heimspiel gegen den SC lendar II statt. Dieses Spiel beginnt um 19.00 Uhr, und findet wegen urfi rer fehlenden Flutlichtanlage in EitelbornAuf der Nörr statt.

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BUCHFINKENLAND

Einladung zumFest der Sinne im Kindergarten Gackenbach-Horbach

Am Sonntag, 19.09.1999, von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr, freuen wir uns| alle, die spielerisch ihre Sinne erleben wollen.

Hierzu bietet der Kindergarten an diesem Tag im Kindergarten und im "Bl finken-Zentrum, der Mehrzweckhalle an der Grundschule, ein reich ges Programm mit kreativen Bastei- und Spielaktivitäten für groß und kla Für prickelnde Getränke und geschmackvolles Essen ist ebenfalls beslj gesorgt. Auf ihr Kommen freuen sich, neben dem Kindergartenteam| dem Elternausschuß, ganz besonders alle Kindergartenkinder.

Nicht nur die Mamas und Papas, Omas und Opas, sondern alle Buc| ken sind herzlich eingeladen.

Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.

Backesfest am 03. und 04.10.1999

Unser traditionelles Backesfest findet auch in diesem Jahr am ersten Ol berwochenende statt. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Informationen demnächst an dieser Stelle.

SENIORENFUSSBALL

Folgende Spiele tragen unsere Mannschaften am Wochenende aus: Samstag, 18.09.1999,16.30 Uhr AH Horbach-AH Laurenburg in Horb] Sonntag, 19.09.1999,14.30 Uhr SG Horbach / Winden - VfR Nomtxj in Horbach

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