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Wochenblatt VG Montabaur

12

Nr.

Wahlvorschlag

CDU

CDU

SPD

FWG

Wahlvorschlag

CDU

CDU

CDU

SPD

Mittelrhein-Wester-

Nr. Mitglied

1. Burth, Brigitte

2. Vogel, Jürgen

3. Schmidt, Uli

4. Windeck, Gerd

auf Vorschlag der Schulleiter:

Jürgen Bernard, Freiherr-vom-Stein-Straße, 56337 Kadenbach;

Manfred Hetzel, Lohmühlenstr. 26, 56422 Wirges auf Vorschlag der Kursleiter der VHS:

Klaus Herrmann, Nordstraße 7, 56410 Montabaur Jutta Dickopf, Elgendorfer Straße 14, 56410 Montabaur Abwasserzweckverband Bad Ems:

Nr. Vertreter(in) Stellvertreter(in)

1. Perk, Joachim Hümmerich, Klaus

2. Kailer, Gernot Negd, Hartmut

3. Klee, Hans-Jörg Schmidt, Hilmar

4. Bechtle, Karl Frantz, Rolf-Dieter

Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft wald (Vorschlag für den Kreistag):

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken

Verbandsversammlung des ZweckverbandesNaturpark Nassau

Der Vorschlag der SPD-Fraktion, neben Bürgermeister Dr. Possel-Döl­ken den ehemaligen Ortsbürgermeister Willi Bode als Mitglied und Stell­vertreter zu benennen, fand keine Mehrheit. Gewählt wurden als Mitglied Dr. Possel-Dölken und als Stellvertreter Ortsbürgermeister Wilfried Noll. Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung Einer neuen Ausschreibungs- und Vergabeordnung wurde einstimmig zugestimmt.

Antrag der SPD-Fraktion: Anbindung des ICE-Bahnhofes Montabaur an den Schienenpersonennahverkehr (Brexbachtalstrecke)

Die SPD-Fraktion hatte beantragt, der Verbandsgemeinderat solle sich dafür einsetzen, die Brexbachtalbahnstrecke zu reaktivieren, um so den Raum Koblenz/Neuwied auch über die Schiene an den ICE-Bahnhof Mon- tabaur/Kobenz anzubinden. In ihrem Antrag nahm die SPD-Fraktion Bezug auf den Bericht der Westerwälder Zeitung, wonach der ICE-Bahn­hof Montabaur kurz nach seiner Eröffnung wieder geschlossen werden solle. Nach Auffassung der SPD-Fraktion genügt die Anbindung des ICE- Bahnhofs über die Straße nicht, um langfristig das notwendige Fahrga­staufkommen zu sichern.

Erster Beigeordneter Schaaf setzte sich kritisch mit der inhaltlichen Ver­bindung zwischen der angeregten Wiederinbetriebnahme der Brexb­achtalbahnstrecke und dem Bestand des ICE-Bahnhofes auseinander. Es sei unverständlich, daß man im Bereich der Verbandsgemeinde Mon­tabaur dieses - haltlose - Gerücht zum Gegenstand eines Antrags erhe­be. Das in der Presse angesprochene Schreiben der Deutschen Bahn AG (DB-AG) an den Landrat des Westerwaldkreises existiere nicht. Es gebe aber ein Schreiben gleichen Datums mit einem völlig anderen Inhalt; Die DB-AG sichere darin zu, das mögliche Fahrgastaufkommen zu analysie­ren. Diese Zusage sei im Zusammenhang mit der Diskussion zu dem Ein­oder Zweistundentakt erfolgt und eine positive Entwicklung, da diese Untersuchung vom Land Rheinland-Pfalz, dem Westerwaldkreis und der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur gefordert worden sei. Beige­ordneter Schaaf appellierte an die kommunalpolitisch Verantwortlichen in der Region, dem Standort Montabaur nicht dadurch zu schaden, daß man den Eindruck erwecke, als könnte an den Schließungsgerüchtenetwas dran sein. Schaaf zitierte aus einem aktuellen Schreiben des Wirt­schaftsministeriums an Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, in dem berich­tet wird, daß die DB-AG und das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam ein Gutachten in Auftrag geben, um auf dieser Grundlage über die Haltefre­quenz entscheiden zu können. Auch dieses Schreiben widerlege eindeutig das in der Presse gestreute Gerücht. Im übrigen sei für die Wiedereröff­nung der Brexbachtalbahnstrecke der Kreis zuständig, und für den ICE- Haltepunkt Montabaur könne diese Strecke nicht entscheidend sein. Wolfgang Müller, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion, betonte, daß selbstverständlich eine gute Anbindung des ICE-Bahnhofs Montabaur/ Koblenz an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wichtig sei. Mit der Argumentation, es sei für den Bestand des ICE-Bahnhofs Monta­baur/Koblenz wesentlich, daß die Brexbachtalbahnstrecke wiedereröffnet werde, laufe man Gefahr, nicht ernst genommen zu werden. Wer die Anbindung an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz über den ICE- Bahnhof Montabaur/Koblenz suche, werde wohl kaum über Andernach- Neuwied-Bendorf-Sayn, Ransbach-Ebernhahn-Siershahn-Wirges-Dern- bach anreisen und in Kauf nehmen, mehrmals umsteigen zu müssen. Paul Heinz Schweizer (FWG) stimmte der Kritik an der Formulierung des SPD-Antrags zu und schlug vor, eine Resolution zu verabschieden, die Brexbachtalbahnstrecke wieder zu eröffnen, ohne auf die Gerüchte über die Schließung Bezug zu nehmen. Während die SPD-Fraktion und die Frak­tion B 90/Grüne bereit waren, dem FWG-Vorschlag zuzustimmen, lehnte die CDU-Fraktion auch den geänderten Vorschlag ab, weil - so ihre Begrün­dung - ein Zusammenhang zwischen dieser Strecke und dem ICE-Halte- punkt nicht zu vermitteln sei. Der SPD-Antrag (in der geänderten Form) wurde anschließend mit 22 Nein-Stimmen bei 17 Ja-Stimmen abgelehnt.

Beraten und beschlossen

Informatives aus der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Montabaur vom 9. September 1999

In seiner Sitzung beschloß der Haupt- und Finanzausschuß die folgen­den Auftragsvergaben:

1) Beschaffung von Bürömöbeln für das Rathaus

Die edv-gerechten Möbel werden bei der Firma Müller und Ham I bürg, bestellt. onieri

2) Beschaffung von Chemikalienschutzanzügen für die Stützpunktfeuerwehren Nentershausen und Montabaur Da Reparaturen an den über 10 Jahre alten Chemikalienschutza L aus Sicherheitsgründen nicht mehr sinnvoll sind, haben sich die wS tung und Wehrführung nach einer Ausschreibung für die Auer-Chir lienschutzanzüge Vantex Elite S der Fa. Schmitt entschieden Diese a ge erfüllen alle gewünschten Anforderungen hinsichtlich der Schil kung gegen gas- und dampfförmige, feste und flüssige ChemikaftJ? haben sich hinsichtlich der Tragfähigkeit bewährt. Der Haupt- und Fl zausschuß stimmte dem Beschlußvorschlag einstimmig zu. ;

3) Kauf einer beweglichen Arbeitsbühne für die Halle Niederelbert L

Um Unterhaltungs- Reinigungs- und Wartungsarbeiten erledigen zul nen, entschied der Haupt- und Finanzausschuß einstimmig den Kauf il beweglichen Hubbühne von der Firma Böcker, Werne. Zwecks besäl Auslastung dieser Hubbühne wurde der Verleih auch an andere ol meinden befürwortet. ®

Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 Montabaur aus Anlaß des 14. Schustermarktes mit Westerwälder Handwerker- und Bauernmarkt am 19. September 1999

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vol November 1 956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit geltenden Fassul Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständiqkl auf dem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes vom 14. Mai 1996 (g| S. 219) wird mit Zustimmung des Landesamtes für Umweltschutz Gewerbeaufsicht folgende Rechtsverordnung erlassen:

§1

(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus AnlasJ 14. Schustermarktes mit Westerwälder Handwerker- und Bauernmail 19. September 1999 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnej

(2) Wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verl stellen am Samstag, dem 18. September 1999 (dem verkaufsoi Sonntag vorausgehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen weg

§2

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger aj Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben vj ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittäi die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gef werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlosseij muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht bescfj werden.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsä Beschäftigungsart und - dauer der am Sonntag beschäftigten Arbej mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Ver| stelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dies« Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschluß^ geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das BeschäftigungsverfcJ Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 11 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) indS Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender uif lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Muttersj gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in derzij geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung inK 56410 Montabaur, 31.08.1999 (S.) Dr. Possel-D 1

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